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Lenkradfell erlaubt?

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 8:36

Hallo,

es gibt ja diese Fellüberzüge fürs Lenkrad. Sind die eigentlich in D erlaubt oder verliert man seinen Versicherungsschutz, falls man einen Unfall hat?

Grüße

Axelino

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Das Lenkrad ist kein Teil das einzeln genehmigt ist und nicht verändert werden darf

hahahaha der war gut, gerade das Lenkrad wird streng betrachtet, verbaute Narben und Umfänge müssen definitv geeignet und zugelassen sein.

Fahr mal zum TÜ mit einem Schraubenschlüssel statt lenkrad, das dürfte man nach deiner Aussage ja wohl auch

 

Ansonsten ist nicht unbedingt erlaubt was nicht explizit verboten ist

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warum sollten die verboten sein?

sitzen doch mehr als straff drauf.

kannst du natürlich bedenkenlos verwenden...über die optik reden wir lieber mal nicht... ;)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

warum sollten die verboten sein?

sitzen doch mehr als straff drauf.

Weil zweites sehr oft nicht erfüllt ist. Und sonderlich griffig sind Felle auch nicht gerade. ;)

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Weil zweites sehr oft nicht erfüllt ist. Und sonderlich griffig sind Felle auch nicht gerade. ;)

das mag sein, dennoch sind sie nicht verboten.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

das mag sein, dennoch sind sie nicht verboten.

Doch, wenn es keine ausreichende Griffsicherheit bietet schon ;)

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Doch, wenn es keine ausreichende Griffsicherheit bietet schon ;)

Ich möchte behaupten, dass es kein gesetz gegen die verwendung von fellbezügen gibt. ;)

somit ist es erstmal nicht per se verboten.

wenn....kann es lediglich im nachhinein im falle eines unfalls als ursächlich mit herangezogen werden.

Wenn sie keine Zulassung haben für das Fahrzeug haben, sind sie verboten.

Sie verändern die Eigenschaften eines wichtigen Fahrzeugbestandteils, nämlich des Lenkrades, also erlischt die Betriebserlaubnis.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Wenn sie keine Zulassung haben für das Fahrzeug haben, sind sie verboten..

das trifft dann aber natürlich auf ALLE teile zu, die nicht für das jeweilige fahrzeug zulässig sind.

aber die frage war ja rein, ob die felle verboten sind. und nein, das sind sie nicht.

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Wenn sie keine Zulassung haben für das Fahrzeug haben, sind sie verboten.

Sie verändern die Eigenschaften eines wichtigen Fahrzeugbestandteils, nämlich des Lenkrades, also erlischt die Betriebserlaubnis.

Bisschen übertrieben. Das Lenkrad ist kein Teil das einzeln genehmigt ist und nicht verändert werden darf wie z.B. die Beleuchtung. Die BE erlischt nur dann wenn die Eigenschaften negativ beeinflusst werden und dadurch eine Gefährdung abzuleiten ist. Bezieht man den Kranz z.B. mit Leder ist sicher keine Gefährdung abzuleiten, bei einem Fell dagegen kann es durchaus negative Folgen haben. Zum einen wenn es selber nicht rutschfest am Lenkrad montiert ist und zum anderen weil es im Griff deutlich rutschiger ist.

Und damit wäre es dann eindeutig verboten - wie gesagt, sofern es keine ausreichende Griffigkeit besitzt. Ein generelles Verbot von Lenkradbezügen daraus abzuleiten geht IMHO nicht.

Gruß Meik

Also ich habe unser Fell im Ford 20M immer gemocht !

Viele Grüße

g-j:)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Das Lenkrad ist kein Teil das einzeln genehmigt ist und nicht verändert werden darf

hahahaha der war gut, gerade das Lenkrad wird streng betrachtet, verbaute Narben und Umfänge müssen definitv geeignet und zugelassen sein.

Fahr mal zum TÜ mit einem Schraubenschlüssel statt lenkrad, das dürfte man nach deiner Aussage ja wohl auch

 

Ansonsten ist nicht unbedingt erlaubt was nicht explizit verboten ist

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ich möchte behaupten, dass es kein gesetz gegen die verwendung von fellbezügen gibt. ;)

somit ist es erstmal nicht per se verboten.

ein explizites verbot gibt es nicht.....allerdings wieder "universal-gummi-§"

Zitat:

StVZO §35b Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge

1) Die Einrichtungen zum Führen der Fahrzeuge müssen leicht und sicher zu bedienen sein.

StVZO §38 Lenkeinrichtung

1) Die Lenkeinrichtung muß leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten

sollte also das lenkradfell ein "eigenleben führen", und die lenkbewegungen nicht 1:1 übertragen weil es rutscht, ists verboten......

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Wenn sie keine Zulassung haben für das Fahrzeug haben, sind sie verboten..

das trifft dann aber natürlich auf ALLE teile zu, die nicht für das jeweilige fahrzeug zulässig sind.

aber die frage war ja rein, ob die felle verboten sind. und nein, das sind sie nicht.

Egal wie dick dieses Fell ist?

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Egal wie dick dieses Fell ist?

Sicherlich nicht. Irgendwo liegt da eine Grenze, an der das Lenkrad einfach nicht mehr vernünftig bedienbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

hahahaha der war gut, gerade das Lenkrad wird streng betrachtet, verbaute Narben und Umfänge müssen definitv geeignet und zugelassen sein.

Anderes Lenkrad mit anderer Befestigung und Umfang ist klar, denn es verändert auch die Lenkkräfte und Sichtbarkeit der Armaturen. Auch ist unklar ob es die nötigen Kräfte aushält und beim Unfall ausreichen Schutz bietet. All das wird durch einen Lenkradbezug nicht verändert.

Ein Lenkrad ist kein EINZELN geprüftes Bauteil sondern steckt in der Genehmigung des Gesamtfahrzeugs. Ein Bezug (wenn rutschfest) ist zwar eine Änderung, aber eine die nicht automatisch die BE erlöschen lässt. Anders z.B. bei bauartgenehmigten Teilen wie Scheinwerfern. Hier darf gar nichts verändert werden. Beim Lenkrad muss lediglich die Wirkung erhalten bleiben.

Die Wirkung ist aber erst dann beeinträchtigt wenn das Fell über dem Airbag ist, das Fell rutschig, nicht ausreichend Befestigt oder ähnliches. Ansonsten würden sämtliche Sattler die BE diverser Fahrzeuge erlöschen lassen, ist nicht so selten dass (neue) Lederbezüge auf Lenkräder genäht werden.

@Magirus: Dann nimm doch den ultimativen "Gummi-Paragraphen" der StVZO: §30, damit lässt sich letztlich so ziemlich alles begründen :p

Gruß Meik

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