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Lenkzeiten bei LKW Fahrten, wenn man vorher andere Tätigkeiten macht

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 21:20

Hallo Zusammen,

ich hoffe ich bin in der richtigen Abteilung gelandet. Ich habe zwar durch die Suchfunktion einige Treffer gehabt, aber spezifisch für mich keine Antwort gefunden. Vielleicht ist die Frage auch eher an Fahrschullehrer gerichtet, denn diese dürften mir die Frage mit Sicherheit beantworten können :-)

Folgende Frage: Ich arbeite Vollzeit (35 Stunden Woche) in der Metallverarbeitung.

Nun muss ich zwischendurch schonmal mit einem 5Tonnen Sprinter fahren (mit Fahrerkarte).

Wenn ich nun z.B. von 06:00 bis 09:00 meinen "normalen Tätigkeiten" nachgehe, dann aber von 09:00 bis 16:00 fahren muss, wie sind dann meine Pausenzeiten einzuhalten?

In der Regel trifft ja die Pausenregelung zu, dass man nach 4,5 Stunden, 45 Minuten Pause machen muss. Da ich aber schon vorher 3 Stunden gearbeitet habe, trifft ja dann die gesetzliche Pausenregelung zu, dass man nach 6 Stunden eine halbe Stunde Pause machen muss. Demnach müsste ich doch dann spätestens um 12:00 eine halbe Stunde Pause machen, oder muss ich dann 45 Minuten machen?

Kann mir in dem Fall jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schon einmal im voraus...

Gruß Didi

P.S. Frohes neues Jahr an Alle :-)

 

 

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2017 um 0:58

Ja, richtig erkannt. Nach 6 Std (3 Stunden "Arbeit" + 3 Stunden Fahrzeit) ist mindestens eine halbe Stunde Pause angesagt. Nun kannst du noch 1,5 Stunden Fahren und musst dann deine Pause nach der Lenkzeitregelung voll machen (45 min). Und da gilt,dass die 2. Pause beim Splitten der Pause mindestens 30 Minuten beträgt, musst du dann 30 Minuten Pause machen. Du könntest aber auch um 12 Uhr gleich mind. 45 Minuten Pause machen, dann hast du dem Arbeitsschutzgesetz genüge getan und der Lenkzeitregelung, so dass jetzt wieder ein neuer 4,5 Std-Lenkzeitblock beginnt, würde ja passen bis 16:00 Uhr. Mach es so, wie es dir am besten in den Kram passt.

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Werkverkehr unter 7,5t ok...

Was sind "normale / reguläre" Tätigkeiten?

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 23:15

Hallo, normale Tätigkeiten, die meinen Job betreffen, wie Computertätigkeiten, Lagerarbeiten, also z.B. Warenannahme, etc., die nichts mit Fahren zu tun haben.

Und es handelt sich um einen Sprinter, der auf 5 Tonnen aufgelastet ist, und für den ich eine Fahrerkarte benötige.

Arbeite also regulär in einer Firma mit allen möglichen Tätigkeiten dort, Der Fahrdienst ist recht selten, aber kommt vor...und gerade im Moment muss ich öfters fahren.

am 4. Januar 2017 um 0:58

Ja, richtig erkannt. Nach 6 Std (3 Stunden "Arbeit" + 3 Stunden Fahrzeit) ist mindestens eine halbe Stunde Pause angesagt. Nun kannst du noch 1,5 Stunden Fahren und musst dann deine Pause nach der Lenkzeitregelung voll machen (45 min). Und da gilt,dass die 2. Pause beim Splitten der Pause mindestens 30 Minuten beträgt, musst du dann 30 Minuten Pause machen. Du könntest aber auch um 12 Uhr gleich mind. 45 Minuten Pause machen, dann hast du dem Arbeitsschutzgesetz genüge getan und der Lenkzeitregelung, so dass jetzt wieder ein neuer 4,5 Std-Lenkzeitblock beginnt, würde ja passen bis 16:00 Uhr. Mach es so, wie es dir am besten in den Kram passt.

am 4. Januar 2017 um 7:28

Im Grunde richtig gemeint, aber etwas verwirren geschrieben. Ich denke, da ist etwas klar zu stellen:

Zitat:

@oure schrieb am 4. Januar 2017 um 01:58:38 Uhr:

Ja, richtig erkannt. Nach 6 Std (3 Stunden "Arbeit" + 3 Stunden Fahrzeit) ist mindestens eine halbe Stunde Pause angesagt.

Es ist richtig, nach 6 Std. Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 30 Min. zu machen, wenn die Tagesarbeitszeit mehr als 6 und weniger als 9 Std. beträgt. Beträgt sie mehr als 9 Std., muss diese Pause mindestens 45 Minuten betragen. Diese Pause kann in Abschnitten zu 15 Min. genommen werden.

Dies gilt aber nicht, wenn es sich um einer Arbeit als Fahrer gemäß § 21a "Arbeitszeitgesetz" (es gibt kein Arbeitsschutzgesetz) handelt, dann geht die mindestens 45 minütige Fahrtunterbrechung nach höchsten 4,5 Std. Lenkzeit der Pause nach dem Arbeitszeitgesetz vor.

Wenn ein Fahrer, aus welchen Gründen auch immer, während der Schicht nicht auf 4,5 Std. Lenkzeit kommt (z.B. weil er 27 Abladestellen hat), ist es wichtig, nach spätestens 6 Stunden eine Pause von 30 Min. (90 Min. bei einer Arbeitszeit von mahr als 9 Std.) zu haben (das können auch vorherige Pausen á 15 Minuten sein)!

Zitat:

Nun kannst du noch 1,5 Stunden Fahren und musst dann deine Pause nach der Lenkzeitregelung voll machen (45 min).

Das ist falsch! Er darf in diesem Fall volle 3 Stunden lenken. Damit hat er dann zwar nur 3 Std. Lenkzeit hinter sich, aber schon 6 Stunden Gesamtarbeitszeit. Er muss also nach den zitierten 3 Stunden Lenkzeit mindestens 30 Min Pause (Arbeitszeitgesetz) machen, von denen 15 Minuten als 1. Teil der Fahrtunterbrechung (EG-VO 561/06) anerkannt werden.

Wie richtig ausgeführt, wäre es gut, um 12.00 Uhr gleich die vollen 45 Min. Fahrtunterbrechung zu machen, damit nicht um 14.30 Uhr nochmal eine 30-minütige Fahrtunterbrechung nötig ist. Nach den 45 Minuten Fahrtunterbrechung um 12.00 Uhr darf dann bis zum Feierabend um 16:00 Uhr durchgefahren werden.

Wichtig ist noch, das die Abeitszeit ab 6:00 Uhr als sonstige Tätigkeit manuell auf der Fahrerkarte zusammen mit der Tagesruhezeit nachgetragen wird. Und nach dem Stecken der Karte sind mindestens 5 Minuten sonstige Arbeiten für die Abfahrtkontrolle automatisch im Gerät zu erfassen, manuell nachgetragen kostet es auch Bußgeld.

Seit Sommer diesen Jahres sind die Kollegen des BAG bei Lücken auf der Fahrerkarte unnachgiebig. Dann koste eine Lücke auf der Karte pro 24-Stunden Zeitraum 75 € Bußgeld und für den Arbeitgeber das Dreifache.

Also eine nicht ordnungsgemäß geführte Fahrerkarte - weil keine Nachträge erfasst wurden oder die Karte stecken gelassen wurde und keine Schichtende (Land) eingetragen wurde, hat für den Fahrer im 28-Tagezeitraum ein Bußgeldpotenzial von rund 1.500 €.

Die Fahrerkarte benötigst Du nur, wenn ein digitaler Tachograf vorhanden ist. Aber davon ist bei neueren Fahrzeugen über 2,8 t eigentlich auszugehen. Was transportierst Du? Wie wirst Du eingesetzt? Denn bei LKW ab 3,5t benötigst Du, wenn Du gewerblich fährst, normalerweise die Kennzahl "95" mit gültigem Datum im Führerschein. Das ist der Nachweis, dass Du die nach dem BerufsKraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlichen Bedingungen zum Fahren eines LKWs erfüllst.

Themenstarteram 4. Januar 2017 um 15:20

Zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Hilfe. Damit ist mir sehr geholfen worden.

Das mit der Fahrerkarte ist korrekt. Ich habe eine Fahrerschulung gemacht, und auch die Kennzahl 95 ist eingetragen. Das Problem bei mir ist halt, dass ich mit dem "LKW" selten fahre, und deswegen war ich auch unsicher. Ich möchte ja nicht unnötig Ärger bekommen. Aber das passt alles, Fahrerkarte, Führerschein mit 95er Eintragung, Schulung, etc.

Wenn ich fahre, dann irgendwelche Metallteile aus der Produktion.

Vielen Dank noch einmal an Alle, die geantwortet haben.

Didi

Themenstarteram 4. Januar 2017 um 18:44

So, da bin ich nochmal, weil ich jetzt doch ein paar Dinge nicht wirklich verstanden habe. Das Problem ist, dass ich den Kollegen, der normalerweise fährt gefragt habe, was ich machen soll, wenn da immer Nachtrag kommt, wenn man die Karte reinsteckt. Ich bestätige immer mit Ja, aber da kommt dann auch weiter nichts. Er sagte nur, er würde nein machen. Wirkliche Erklärungen bekommt man von niemandem.

Das hier macht mich etwas stutzig: Transportcampus hat geschrieben: Wichtig ist noch, das die Abeitszeit ab 6:00 Uhr als sonstige Tätigkeit manuell auf der Fahrerkarte zusammen mit der Tagesruhezeit nachgetragen wird. Und nach dem Stecken der Karte sind mindestens 5 Minuten sonstige Arbeiten für die Abfahrtkontrolle automatisch im Gerät zu erfassen, manuell nachgetragen kostet es auch Bußgeld.

Ich bekomme immer nur einen ausgefüllten Schein von der Firma mit, auf dem man diverse Dinge ankreuzen kann. Bei mir steht da nur, dass ich bis zu dem Datum, an dem ich dann wieder fahren muss, andere Tätigkeiten verrichtet habe. Das wird dann von den Vorgesetzten und mir unterschrieben. Auf der Karte habe ich noch nie was nachgetragen, habe immer nur bei Nachtrag Ja angeklickt und mit ok bestätigt.

Ich bin gerade etwas verzweifelt. Morgen soll ich wieder fahren, und weiß jetzt nicht ob ich die Nachträge eingeben muss, bzw wie überhaupt, oder ob der DinA4 Zettel, auf dem steht, dass ich bis zum Tag und die Uhrzeit, zu der ich wieder fahren muss, anderen Tätigkeiten nachgegangen bin, ausreicht

Bis jetzt bin ich nur 3x gefahren, aber ich kann es mir wirklich nicht leisten 1500,- zu zahlen...

Didi

Wenn Du um 6 Uhr anfängst musst Du Pause machen wenn DU 4,5 Std. voll hast. Arbeitets Du im Lager vorher 3 Stunden dann musst Du aufpassen, dann darfst nur noch 1,5 Stunden fahren. Danach ist aber Mittagspause zusätzlich vorgeschrieben.

Wenn Du jetzt aus Klo musst dann musst Du das vermerken , handschriftlich auf Ausdruck, hast Du Groß gemacht, nimm 2 Ausdrucke.

Wenn Du zu langsam fährst kannst die Zeit überschreiten, denn da passiert nicht viel. Aber über 80km/h dann musst nach 3 Stunden Pause machen weil Du dann total fertiig bist.

Das gilt aber nicht wenn Du vorher Deine Wochenendruhezeit vollständig eingehalten hast.

Hast Du das nicht gemacht dann musst Du erst mal im Lager arbeiten.

Später darfst noch 1 Stunde fahren.

Am nächsten Tag darfst Du dafür früher anfangen. Musst aber später aufhören, wegen den Stunden.

So weit verstanden ? Falls nicht einfach fragen

Zitat:

@henrymaske schrieb am 4. Januar 2017 um 20:23:20 Uhr:

Wenn Du um 6 Uhr anfängst musst Du Pause machen wenn DU 4,5 Std. voll hast. Arbeitets Du im Lager vorher 3 Stunden dann musst Du aufpassen, dann darfst nur noch 1,5 Stunden fahren. Danach ist aber Mittagspause zusätzlich vorgeschrieben.

Wenn Du jetzt aus Klo musst dann musst Du das vermerken , handschriftlich auf Ausdruck, hast Du Groß gemacht, nimm 2 Ausdrucke.

Wenn Du zu langsam fährst kannst die Zeit überschreiten, denn da passiert nicht viel. Aber über 80km/h dann musst nach 3 Stunden Pause machen weil Du dann total fertiig bist.

Das gilt aber nicht wenn Du vorher Deine Wochenendruhezeit vollständig eingehalten hast.

Hast Du das nicht gemacht dann musst Du erst mal im Lager arbeiten.

Später darfst noch 1 Stunde fahren.

Am nächsten Tag darfst Du dafür früher anfangen. Musst aber später aufhören, wegen den Stunden.

So weit verstanden ? Falls nicht einfach fragen

sorry

son schwachsinn und kauderwelch hab ich schon lange nicht gelesen

oder bin ich zu blöd logisch zu denken/zuverstehen??

am 5. Januar 2017 um 7:43

Zitat:

@Didi1971 schrieb am 4. Januar 2017 um 19:44:14 Uhr:

 

Ich bin gerade etwas verzweifelt. Morgen soll ich wieder fahren, und weiß jetzt nicht ob ich die Nachträge eingeben muss, bzw wie überhaupt, oder ob der DinA4 Zettel, auf dem steht, dass ich bis zum Tag und die Uhrzeit, zu der ich wieder fahren muss, anderen Tätigkeiten nachgegangen bin, ausreicht

Schreib mit mal eine PN! Ich hab was für dich

am 5. Januar 2017 um 7:44

Zitat:

@transe79 schrieb am 5. Januar 2017 um 06:58:25 Uhr:

Zitat:

@henrymaske schrieb am 4. Januar 2017 um 20:23:20 Uhr:

Wenn Du um 6 Uhr anfängst musst Du Pause machen wenn DU 4,5 Std. voll hast. Arbeitets Du im Lager vorher 3 Stunden dann musst Du aufpassen, dann darfst nur noch 1,5 Stunden fahren. Danach ist aber Mittagspause zusätzlich vorgeschrieben.

Wenn Du jetzt aus Klo musst dann musst Du das vermerken , handschriftlich auf Ausdruck, hast Du Groß gemacht, nimm 2 Ausdrucke.

Wenn Du zu langsam fährst kannst die Zeit überschreiten, denn da passiert nicht viel. Aber über 80km/h dann musst nach 3 Stunden Pause machen weil Du dann total fertiig bist.

Das gilt aber nicht wenn Du vorher Deine Wochenendruhezeit vollständig eingehalten hast.

Hast Du das nicht gemacht dann musst Du erst mal im Lager arbeiten.

Später darfst noch 1 Stunde fahren.

Am nächsten Tag darfst Du dafür früher anfangen. Musst aber später aufhören, wegen den Stunden.

So weit verstanden ? Falls nicht einfach fragen

sorry

son schwachsinn und kauderwelch hab ich schon lange nicht gelesen

oder bin ich zu blöd logisch zu denken/zuverstehen??

Du hast Recht, es ist Unsinn!

am 5. Januar 2017 um 9:51

Zitat:

@Didi1971 schrieb am 4. Januar 2017 um 19:44:14 Uhr:

 

... und weiß jetzt nicht ob ich die Nachträge eingeben muss, bzw wie überhaupt, oder ob der Din A4 Zettel, auf dem steht, dass ich bis zum Tag und die Uhrzeit, zu der ich wieder fahren muss, anderen Tätigkeiten nachgegangen bin, ausreicht...

Diese DIN A 4 Zettel (Bescheinigungen des Arbeitgebers über Zeiten, in denen der Mitarbeiter keine Fahrertätigkeit ausgeübt hat) gibt es nicht mehr.

Nach der EG-VO 165/14 dürfen die Kontrollbehörden keine Beschinigungen mehr verlangen!!!!

Es ist alles im Gerät durch den Fahrer nachzutragen. Dazu ist es ganz wichtig, dass er weiß, welchen Tachografen und welche Softwareversion er im Fahrzeug hat. Denn die Nachträge sind je nachdem, welcher Tacho vorhanden ist. sehr unterschiedlich.

wäre ja auch zu schön gewesen

nun muß jeder fahrer mit fahrerkarte ein ausgebildetes digital-genie sein

die ordnungsorgane sitzen ja schön warm im bus+haben alle zeit der welt+möglichkeiten

evtl "fehler" zu suchen

für jemanden der tag täglich auf dem bock sitzt mag das evtl. noch gelingen mit nachträge ect

aber gelegenheits-aushilfen werden da(wie ich auch) probleme haben,das ordnungsgemäß zu bedienen und auszufüllen bzw einzutragen.

das mit den "urlaubsscheinen" war da meines erachtens einfacher,für langzeit-unterwegs-fahrer,wohl eher nicht

am 5. Januar 2017 um 14:41

Aus welchem Grund sollen für Teilzeitfahrer jeglicher Coulleur andere Masstäbe angesetzt werden, wie bei Vollzeitfahrern? Es ist doch die gleiche Arbeit die sie machen.

Deine Antwort
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