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Leuchtender Stern im Kühlergrill

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 4. März 2013 um 1:11

Leuchtender Stern im Kühlergrill Nur Schade, das er nicht beim Fahren leuchtet, sondern nur im Stand.

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12 Antworten
am 4. März 2013 um 1:39

Gibts ja schon länger für die LKWs.

Hab das kürzlich mal an anderer Stelle angesprochen... die Mehrheit findet das albern bis lächerlich oO Ich finde es aber auch geil! Während der Fahrt darf es nicht leuchten - sind so gesetzliche Bestimmungen... Wobei ich Tagfahrlicht und "Angel Eyes" für ähnlich sinnlos halte. Oder kann mir jemand erklären warum ein leuchtender Stern gefährlich sein soll, "Angel Eyes" aber für die Sicherheit sind?

am 4. März 2013 um 8:35

sieht zwar nicht so geil aus wie die neu Technik aber immer hin es leuchtet :):D

http://www.google.de/imgres?...

am 4. März 2013 um 14:56

Zitat:

Original geschrieben von --denis--

sieht zwar nicht so geil aus wie die neu Technik aber immer hin es leuchtet :):D

http://www.google.de/imgres?...

Das ist der fürn LKW - groß und mit 24 Volt.

am 4. März 2013 um 15:05
am 4. März 2013 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von --denis--

hier einer mit 12v

http://www.google.de/imgres?...

Der Link funktioniert nicht - ich lande immer auf der Startseite von eBay.

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Wobei ich Tagfahrlicht und "Angel Eyes" für ähnlich sinnlos halte. Oder kann mir jemand erklären warum ein leuchtender Stern gefährlich sein soll, "Angel Eyes" aber für die Sicherheit sind?

Du darfst das nicht alles in einen Topf werfen...

Angel Eyes sind nicht für die Sicherheit gedacht und dürfen ebenfalls nur im Stand und nicht alleine während der Fahrt betrieben werden (deswegen auch "Standlichtringe").

Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

Zitat:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Tagfahrlich hingegen ist natürlich für die Sicherheit gedacht - über Sinn und Unsinn kann man da aber sicher streiten!

Dieser Leuchtstern ist halt eine unzulässige Beleuchtungseinheit und darf lediglich zu "Show-Zwecken" (im Stand) genutzt werden.

Das ist nunmal so in der StVZO und StVO geregelt und festgesetzt - und daran müssen wir uns halten. Ob wir das nun als sinnvoll betrachten, oder nicht...

Gefährlich kann so ein Stern theoretisch schon dadurch sein, dass er das Aufsehen von engegenkommenden Verkehrsteilnehmern auf sich zieht und diese dadurch abgelekt werden können!

Diese tollen Leuchtschilder, Tannenbäume, usw., die in vielen LKW zu sehen sind, dürfen übrigens auch nicht während der Fahrt betrieben werden - auch wenn es scheinbar niemanden interessiert.

Lg,

Shottky

am 4. März 2013 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von Shottky

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Wobei ich Tagfahrlicht und "Angel Eyes" für ähnlich sinnlos halte. Oder kann mir jemand erklären warum ein leuchtender Stern gefährlich sein soll, "Angel Eyes" aber für die Sicherheit sind?

Du darfst das nicht alles in einen Topf werfen...

Angel Eyes sind nicht für die Sicherheit gedacht und dürfen ebenfalls nur im Stand und nicht alleine während der Fahrt betrieben werden (deswegen auch "Standlichtringe").

Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

Zitat:

Original geschrieben von Shottky

Zitat:

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Tagfahrlich hingegen ist natürlich für die Sicherheit gedacht - über Sinn und Unsinn kann man da aber sicher streiten!

Dieser Leuchtstern ist halt eine unzulässige Beleuchtungseinheit und darf lediglich zu "Show-Zwecken" (im Stand) genutzt werden.

Das ist nunmal so in der StVZO und StVO geregelt und festgesetzt - und daran müssen wir uns halten. Ob wir das nun als sinnvoll betrachten, oder nicht...

Gefährlich kann so ein Stern theoretisch schon dadurch sein, dass er das Aufsehen von engegenkommenden Verkehrsteilnehmern auf sich zieht und diese dadurch abgelekt werden können!

Diese tollen Leuchtschilder, Tannenbäume, usw., die in vielen LKW zu sehen sind, dürfen übrigens auch nicht während der Fahrt betrieben werden - auch wenn es scheinbar niemanden interessiert.

Lg,

Shottky

Ich glaube die Angel Eyes werden aber auch teilweise als Tagfahrlicht genutzt? Aber interessiert ja auch niemanden... Wie viele fahren nur mit Nebelscheinwerfern, weil es ja ach so cool aussieht? Besonders gefährlich, weil dabei die Schlußleuchten ja nicht an sind. Bei vielen Autos lassen sich zumindest die Nebelscheinwerfer nur einschalten, wenn das Abblendlicht an ist.

Und ansonsten... es gibt so einiges was im Straßenverkehr ablenken könnte! Und manche lassen sich ja echt von jedem Scheiß ablenken ^^

Auf der anderen Seite bin ich aber auch froh über die deutschen Gesetze! Schaut Euch mal den chaotischen und gefährlichen Verkehr im Ausland an! Also vieles ist da schon sehr sinnvoll!

Und ansonsten mach ich halt ne Show im Stand ^^ Bau mir jetzt demnächst Einstiegsleuchten ein, die einen Mercedes-Stern auf den Boden projizieren, wenn man die Tür auf macht XD Dazu hab ich noch eine extra helle und extra weiße Innenraumbeleuchtung. Als das fällt schon auf ^^

So ein leuchtender Stern wäre noch ein super Extra! Auch wenn er nur im Stand leuchtet...

Aber ist selbst das überhaupt erlaubt? Ich weiß zum Beispiel sicher, daß eine Unterbodenbeleuchtung grundsätzlich verboten ist, auch wenn diese nur im Stand leuchten kann. Ist das beim Stern nicht ähnlich?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

 

Ich glaube die Angel Eyes werden aber auch teilweise als Tagfahrlicht genutzt? Aber interessiert ja auch niemanden... Wie viele fahren nur mit Nebelscheinwerfern, weil es ja ach so cool aussieht? Besonders gefährlich, weil dabei die Schlußleuchten ja nicht an sind. Bei vielen Autos lassen sich zumindest die Nebelscheinwerfer nur einschalten, wenn das Abblendlicht an ist.

Die Angel Eyes bei BMW sind ganz offiziell als Tagfahrleuchten ausgelegt und zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von Andy 43

Die Angel Eyes bei BMW sind ganz offiziell als Tagfahrleuchten ausgelegt und zugelassen.

Aber erst bei den neueren Modellen, oder?

Im Vergleich zu den "alten" Modellen leuchten die heutigen Angel-Eyes auch deutlich heller - ich habe allerdings auch noch nie so wirklich darauf geachtet, ob die neuen nur alleine leuchten oder in Verbindung mit dem Standlicht...

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Wie viele fahren nur mit Nebelscheinwerfern, weil es ja ach so cool aussieht? Besonders gefährlich, weil dabei die Schlußleuchten ja nicht an sind. Bei vielen Autos lassen sich zumindest die Nebelscheinwerfer nur einschalten, wenn das Abblendlicht an ist.

Wenn jemand nur mit "Nebelscheinwerfern" fährt, dann sind das eigentlich Tagfahrleuchten und keine Nebelscheinwerfer.

Die Fahrzeuge von VW, Skoda, etc., sind, genau wie z.B. die E-Klasse (W212 vor Facelift) ohne Intelligent Light System, mit diesen Leuchten ausgerüstet.

Ich persöhnlich kenne kein Fahrzeug, bei dem man die Nebelscheinwerfer einzeln, ohne das Stand- und Rücklicht betreiben kann!

Dürfte vom Gesetzgeber her auch nicht erlaubt sein!

am 5. März 2013 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von Shottky

Wenn jemand nur mit "Nebelscheinwerfern" fährt, dann sind das eigentlich Tagfahrleuchten und keine Nebelscheinwerfer.

Die Fahrzeuge von VW, Skoda, etc., sind, genau wie z.B. die E-Klasse (W212 vor Facelift) ohne Intelligent Light System, mit diesen Leuchten ausgerüstet.

Ich persöhnlich kenne kein Fahrzeug, bei dem man die Nebelscheinwerfer einzeln, ohne das Stand- und Rücklicht betreiben kann!

Dürfte vom Gesetzgeber her auch nicht erlaubt sein!

Ich sehe damit hauptsächlich Jugendliche die so so alte Autos haben, wo es Tagfahrlicht noch nicht gab. Also alles nachgerüstet... Und nachts mit Tagfahrlicht, ohne Schlußleuchten rum zu fahren ist bestimmt auch nicht im Sinne des Gesetzgebers ;)

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Und nachts mit Tagfahrlicht, ohne Schlußleuchten rum zu fahren ist bestimmt auch nicht im Sinne des Gesetzgebers ;)

Das ist bzw. war auch der Grund, warum es mal verboten war eine Beleuchtungseinheit an der Front zu haben, die ohne die Rückleuchten funktioniert (z.B. weil man damit super vor der Polizei flüchten könnte und durch die fehlenden Rückleuchten nur schlecht zu verfolgen ist).

Wie die gesetzliche Regelung jetzt in Verbindung mit den TFL aussieht, weiß ich nicht... aber Nachts ohne ausreichende Beleuchtung zu fahren ist so oder so verboten (gilt auch für ein defektes Abblendlicht).

Und nunja, Tagfahrlicht kann man sich ja nachrüsten - wie du schon geschrieben hast. Und das ist ja auch nicht weiter verboten - solange man die Vorschriften beachtet (Leuchten müssen mit einem R bzw. RL gekennzeichnet sein, die TFL müssen ausgehen oder gedimmt werden, sobald das Standlicht angeschaltet wird und dürfen nur an bestimmten Bereichen am Fahrzeug verbaut werden.

 

Aber, "back to topic": Ein während der Fahrt leuchtender Stern ist - mMn - so überflüssig wie ein Kropf.

Im Stand und in Verbindung mit dem comming-/leaving-home-Licht aber durchaus ein schönes Gimmick, wenn auch etwas zu teuer - da bau ich mir das lieber selbst ;)

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