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Lieferung erfolgt nicht wie bestellt.

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 25. Juli 2011 um 11:50

Hallo zusammen,

habe meinen Tiguan im Februar bestellt.

Eine erste Änderung der Bestellung erfolgte im März bzgl. der Farbe der Leder-Innenaussttung und der Hinzufügung des xenon-Lichtes. Eine Auftragsbestätigung habe ich hierüber erhalten.

Eine zweite Änderung erfolgte im Juli mit der Hinzufügung des Savannah DCC Paketes.

Bei der zweiten Änderung wurde durch einen Fehler meines Händlers die erste Änderung rückgängig gemacht.

Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt am 04.September, nach Angaben meines Händlers kann man keine Änderungen mehr an der Konfiguration vornehmen.

Nach Auskunft meines Händlers gibt es nun zwei Möglichkeiten:

1. Abnahme des Fahrzeugs

2. Neubestellung mit neuer Lieferzeit

Meine Frage an euch, wenn ich den Wagen jetzt nehme (so wie ich ihn eigentlich nicht bestellt habe), wie kann man diesen "Schaden" eventuell berechnen.

Hat von euch jemand Erfahrungen? Für eure Antworten wäre ich dankbar. Morgen habe ich einen Termin beim Händler, es wäre nett wenn ich ein paar Anregung von Euch bekäme.

Gruß Peter

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2011 um 8:07

Auch wenn es ärgerlich ist, aber da ist wohl dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen und dem Themeneröffner wohl auch. Denn ich denke auch dass er eine neue Auftragsbestätigung erhalten haben müsste mit der neuen aktuellen Konfiguration und da hätte dem Verkäufer wie auch dem Themeneröffner auffallen müssen das da was nicht stimmt und dies sofort Mahnen müssen. So hat er die AB zur Kentniss genommen und wird wohl nun auf die "Gunst" des Autohauses angewiesen sein.

Bin kein Jurist, aber so würde ich die Angelegenheit sehen. Keine schöne Sache... :(

10 weitere Antworten
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10 Antworten
am 25. Juli 2011 um 12:43

Tach,

puh, klingt nicht gerade nach einer freudigen Wartezeit...Ich persönlich würde das Auto nicht abnehmen, soll sich der Händler das Auto hinstellen.. Er hat es verpennt und verbockt nicht du mit der Bestellung.. Zum anderen eine Änderung war jederzeit noch möglich... Jetzt sicher nicht mehr, das kurz vor Toreschluss und vllt schon eingephast in die Produktion.. Du wirst dich ega ärgern, weil es nicht "Das Auto" was du eigentlich haben wolltest. Selbst ein Finanzelles BonBon wird es nicht aus merzen..Ich sehe den Händler in der Pflicht, hier nicht genug Leistung am Kunden gebracht zu haben...Der war nur auf Abschluss aus, ohne sich zu Kümmern.. Wenn eine Ausstattung rausfällt, wenn ich das hinzubuche, sollt das einem zu denken geben. Hier erwarte ich einen direkte Kommunikation vom :) zum kunden..

gruss

bigblue

am 25. Juli 2011 um 13:01

Hallo,

mein Kenntnisstand war, daß bis 4 Wochen vor Produktion geändert werden kann. Dies ist aber für den Händler mit Aufwand verbunden ;) . Mein Kenntnisstand bezieht sich auf die letzte VW Bestellung aus 2006, als ich meinen Passat 4 Wochen vorher noch

ändern wollte. Und das ging Reibungslos.

Viele Grüße

Thomas

Themenstarteram 25. Juli 2011 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von tomh1

Hallo,

mein Kenntnisstand war, daß bis 4 Wochen vor Produktion geändert werden kann. Dies ist aber für den Händler mit Aufwand verbunden ;) . Mein Kenntnisstand bezieht sich auf die letzte VW Bestellung aus 2006, als ich meinen Passat 4 Wochen vorher noch

ändern wollte. Und das ging Reibungslos.

Viele Grüße

Thomas

Hallo Thomas,

Danke für die Antwort. Grundsätzlich soll die vier Wochenfrist auch heute noch gelten. Durch die Werksferien bis zum 12. August wird die Produktion aber schon für früher verplant, damit ist bei meiner Bestellung jetzt schon keine Änderung mehr möglich.

Gruß

Hallo Peter,

wenn es nur um die "Kleingkeit" der Lederfarbe ginge, würde ich den Wagen mit einem Sonderrabatt nehmen, aber Xenon oder nicht, das tut m.E. ganz schön weh und wird ein stetiger Grund zum Ärgern sein.

Von daher neu bestellen, auch wenn die Wartezeit nervt (oder Xenon nachrüsten, falls sinnvoll machbar).

Wenn man so liest, scheint die Wartezeit auch stetig zu sinken.

Da sich der Tiguan ja ganz gut verkauft, wird es dem Händler wohl nicht sonderlich wehtun, einen zusätzlichen zu bestellen und deinen so zu verkaufen, wie er ist.

Gruß

Sportline100

am 27. Juli 2011 um 19:55

Hallo,

 

hatte vor gut 2,5 Jahren ähnliches Problem, welches allerdings erst bei der Fahrzeugübergabe bemwerkt wurde:

 

http://www.motor-talk.de/.../...bergabe-in-autostadt-t2106222.html?...

 

Nach 10 Monaten warten, war das schon ziemlich enttäuschend. Habe als Ausgleich für die Ausfallzeit dann kostenlosen Passat erhalten, den ich auch nur knapp 2,5 Monate fahren mußte, weil dann Tiger schnell kam nach 10,5 Wochen!

 

Händler hatte ausser Passat auch keine weiteren Kosten, da "falscher" Tiguan nach 1 Tag nach Abholung bei mir wieder verkauft war.

 

Gruß

 

Quasist

 

 

 

 

 

am 29. Juli 2011 um 22:59

Ich denke mal, entscheidend ist, was in der Auftragsbestätigung steht: Stehen da dinge drin, die dann nicht geliefert werden, dann hat der Händler (oder das Werk) ein Problem, bei dem sie Dir schon deutlich entgegenkommen sollten.

Falls das Auto nicht wie bestätigt geliefert wurde, würde ich mich da mal direkt ans Werk wenden, denn die Aussage: "Du kannst das so nehmen, wie es ist, oder nochmal Monate über Monate warten", ist schlichtweg ein Witz!!

Ich bin kein Jurist, aber ich würde das so sehen, daß das nicht der Artikel ist, den Du bestellt hast, und der Vertrag somit nichtig ist. Da gibt es in meinen Augen keine Nachbesserung, die dem Händler zusteht.

Ich wäre da zumindest ganz schön sauer...

Gruß

Nite_Fly

@nite_fly

Der TS wollte das Auto ja nicht wie ursprünglich bestellt sondern in Version3 leider sind da die Änderungen auf Version2 wieder raus geflogen.

Das Heisst er muss ohne die Änderungen in 2 leben oder neu bestellen. Die dritte Ab wird wohl auch zeigen das die 2er Änderungen nicht drin sind.

Interessant ist eigentlich in wie weit nachträgliche Änderungen einklagbar sind:

Es ist halt ein Vorteil wenn man sofort das bestellt was man möchte. ;)

Hab da mal ne Frage:

Kriegt man nicht normalerweise bei jeder Änderung eine neue Auftragsbestätigung?

jojo

am 1. August 2011 um 8:07

Auch wenn es ärgerlich ist, aber da ist wohl dem Verkäufer ein Fehler unterlaufen und dem Themeneröffner wohl auch. Denn ich denke auch dass er eine neue Auftragsbestätigung erhalten haben müsste mit der neuen aktuellen Konfiguration und da hätte dem Verkäufer wie auch dem Themeneröffner auffallen müssen das da was nicht stimmt und dies sofort Mahnen müssen. So hat er die AB zur Kentniss genommen und wird wohl nun auf die "Gunst" des Autohauses angewiesen sein.

Bin kein Jurist, aber so würde ich die Angelegenheit sehen. Keine schöne Sache... :(

Themenstarteram 1. August 2011 um 9:34

Hallo zusammen,

wie bereits beschrieben ist der Fehler eindeutig dem Händler zuzuschreiben, darüber gibt es auch keine Diskussionen, der Händler hat das auch genau so betstätigt. Er steht zu seinem Fehler.

Über jede Änderung gibt es auch eine Auftragsbestätigung, zwar immer mit einiger Verzögerung, aber sie gibt es.

Nachdem ich die letzte Änderung durchgeführt habe, hat der Händler mir noch einmal zur Sicherheit eine vollständige Konfiguration zukommen lassen, die ich kontrolliert und bestätigt habe.

Nun hatte offensichtlich der Händler verschieden Konfigurationen auf verschiedenen Rechnern. Die ältere Konfiguration wurde dem Werk nun erneut übermittelt. So entstand der Fehler.

Eine Auftragsbestätigung über die vollständige Konfiguration (einschl. der letzten Änderung) habe ich mehrfach angemahnt. Als diese beim Händler eingetroffen ist, hat er den Fehler bemerkt und wollte ihn korrigieren, jedoch war der entscheidende Zeitpunkt offensichtlich verpasst, Änderungen waren nicht mehr möglich. Das hat mir das Werk ebenfalls bestätigt.

Kann aus der Erfahrung nur jedem raten, die Finger von nachträglichen Änderungen zu lassen. Der Händler hat mir jedoch bei der Bestellung zugesichert, dass Änderungen der Konfigurationen fast jederzeit möglich sind.

Wie beschrieben, hat der Händler seinen Fehler eingestanden und ist mir bei der Zuzahlung noch mal zus. ca. 2% auf den Listenpreis entgegen gekommen. Trotdem bleibt bei mir ein blödes Gefühl.

Gruß

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