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Lieferverzug Gebrauchtwagen - wie würdet ihr entscheiden
Hallo zusammen,
habe Mitte Oktober einen F11 bei einem BMW Händler gekauft. Auftragsbestätigung am 25.10. Kurz darauf Info, dass sich die Übergabe verzögert, da festgestellt wurde, dass ein EDC Dämpfer ölt und so der neue TÜV verwehrt wird. Das Teil ist auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar (Chip). Ich werde von Woche zu Woche vertröstet. Habe Verständnis für die Chipthematik. Was aber gar nicht geht, ist das so etwas festgestellt wird. nachdem ich bestellt und bezahlt habe.
Wie wären eure Reaktionen ?
LG
Chris
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16 Antworten
Soweit war ich auch schon…leg das mal in den Warenkorb
Es gehören meist 2 dazu, dass ein Vertrag zu Stande kommt.
Und es ist banal wie simpel, so ein Vertragsgegenstand nicht geliefert wird, sein Recht einzufordern.
Wo bitte ist das Problem?
Es sollte ausreichend f1x am Markt geben...
Gibt es wenigstens kostenfreien fahrbaren Untersatz?
Wenn nicht, Frist setzen und RSV nutzen.
VG kanne
3 von 4 lieferbar
Es ist natürlich hinten links
Zitat:
@kanne66 schrieb am 13. November 2021 um 20:50:33 Uhr:
Es gehören meist 2 dazu, dass ein Vertrag zu Stande kommt.
Und es ist banal wie simpel, so ein Vertragsgegenstand nicht geliefert wird, sein Recht einzufordern.
Wo bitte ist das Problem?
Es sollte ausreichend f1x am Markt geben...
Gibt es wenigstens kostenfreien fahrbaren Untersatz?
Wenn nicht, Frist setzen und RSV nutzen.
VG kanne
Warum immer mit der Brechstange ? Außerdem ewig gesucht in der Kombi (Sonderlack etc) …
Gemäß Paragraph 272 BGB würde das Autohaus dann vom Vertrag zurücktreten.
Ich würde festhalten und weitersuchen!
Ich würde konkret schildern welche Probleme damit für dich verbunden sind. Anschließend ganz offen stellen die Frage, was man dir anbieten kann, damit du nicht vom Vertrag wg. Nichterfüllung zurück treten musst.
Vorher würde ich mir Gedanken machen, welcher Zeitraum einer Interimslösung für dich akzeptabel ist. Die Chipthematik wird nicht schnell gelöst sein, davon würde ich ausgehen. VG
Zitat:
@crixxx schrieb am 13. November 2021 um 21:33:18 Uhr:
Zitat:
@kanne66 schrieb am 13. November 2021 um 20:50:33 Uhr:
Es gehören meist 2 dazu, dass ein Vertrag zu Stande kommt.
Und es ist banal wie simpel, so ein Vertragsgegenstand nicht geliefert wird, sein Recht einzufordern.
Wo bitte ist das Problem?
Es sollte ausreichend f1x am Markt geben...
Gibt es wenigstens kostenfreien fahrbaren Untersatz?
Wenn nicht, Frist setzen und RSV nutzen.
VG kanne
Warum immer mit der Brechstange ? Außerdem ewig gesucht in der Kombi (Sonderlack etc) …
man darf es gerne mit der Innung versuchen... Brechstange sehe ich nicht, eher eine Antwort auf Deine Frage
offensichtlich tendierst Du dazu, den Wagen zu halten und zu warten. ok...
Dann bis zur GF - höflich - eskalieren und dennoch eine Frist setzen.
Irgendwann dann x muß ja eine Entscheidung her... so und oder so...
Vorübergehend von einem weiteren 5-er GW auf dem Platz den Dämpfer zu tauschen keine Option für den Händler?
Es gibt den EDC-Stoßdämpfer hinten links zuhauf auf ebay und ebay-Kleinanzeigen gebraucht zu kaufen.
Wo ist das Problem?
Einbauen, Fahrzeug auf die Straße bringen und wenn neue wieder lieferbar sind, vom Händler gegen einen neuen tauschen lassen.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 14. November 2021 um 13:28:46 Uhr:
Es gibt den EDC-Stoßdämpfer hinten links zuhauf auf ebay und ebay-Kleinanzeigen gebraucht zu kaufen.
Wo ist das Problem?
Einbauen, Fahrzeug auf die Straße bringen und wenn neue wieder lieferbar sind, vom Händler gegen einen neuen tauschen lassen.
Gebrauchte Unbekannter Herkunft werden vom Händler nicht akzeptiert. Er hat aber einen F11 mit EDC auf dem Hof stehen. Der Hinweis ist echt gut ! Danke !
Warum gleich vom Vertrag zurücktreten??? ich wurde einfach Ersatz Fahrzeug anfordern bis zum Auslieferung,sonst Rechtsanwalt .Viel Glück .Keine gute Zukunft für unsere Gebrauchtwagen
Zitat:
@crixxx schrieb am 13. November 2021 um 19:40:36 Uhr:
Hallo zusammen,
habe Mitte Oktober einen F11 bei einem BMW Händler gekauft. Auftragsbestätigung am 25.10. Kurz darauf Info, dass sich die Übergabe verzögert, da festgestellt wurde, dass ein EDC Dämpfer ölt und so der neue TÜV verwehrt wird. Das Teil ist auf unbestimmte Zeit nicht lieferbar (Chip). Ich werde von Woche zu Woche vertröstet. Habe Verständnis für die Chipthematik. Was aber gar nicht geht, ist das so etwas festgestellt wird. nachdem ich bestellt und bezahlt habe.
Wie wären eure Reaktionen ?
LG
Chris
1. Der Händler soll die Dämpfer bei Leebmann kaufen, da gibts die
oder
2. Preisnachlass (Beschaffungs- und Einbaukosten, TÜV) aushandeln und in den Vertrag reinschreiben lassen.
oder
3. Frist einräumen und nach Ablauf derselben vom Vertrag zurücktreten
oder
4. vorher absprechen: dem Händler die Dinger in ungeöffneter Original-Verpackung inkl. Quittung anbringen und sich den Preis erstatten lassen
oder
....
Es gibt immer eine Lösung. Man muss sie nur finden
Gruß
k-hm