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Lieferverzug VW Beetle Cup 1.2 mit DSG und Panoramadach
Hallo Leute,
habe Anfang November meinen Beetle 1.2 mit DSG in schwarz bestellt. Zum Umfang gehören noch als wichtige Extras: Xenon, Rückfahrkamera, Blindspot und eben das Panoramadach! Sitze sind ins Sioux! Nun ist es so, das unverbindlicher Liefertermin die vergangene Woche (14.KW) sein sollte. Hatte dann per Mail nachgefragt und der Verkäufer antworte dann: Auto wäre in Produktion und Termin zur Abholung wäre dann wohl in den nächsten Tagen. Habe wiederum geantwortet das er sich wohl vertan haben mag und Auslieferungswoche meinte! Seitdem habe ich keine Antwort mehr erhalten und bin mir nicht mehr sicher das dies in den nächsten Tagen was wird. Denn wenn es Produktion ist, dann brauch der ja noch minimum 4 Wochen bevor der in WOB ankommt zur Abholung! Dann wäre der Wagen, wenn überhaupt dann da, rund 4 Wochen verspätet.
Meine Frage jetzt: Wenn sich das jetzt (habe gelesen das sich durch das Panodach die Lieferzeit immens erhöht weil die wohl Schwierigkeiten damit haben) noch über die 6 Wochen hinzieht, habe ich dann die Möglichkeit die in Verzug zu setzen oder wenn es ganz schlimm wird vom Vertrag zurückzutreten? Wie sieht das aus? Wenn die 6 Wochen rum sind und da ich ja kein Unternehmer bin, muss ich ja keine Nachfrist stellen und ist dann mit dem Schreiben dann das Fahrzeug raus aus dem Rennen oder läuft dann doch noch eine Nachfrist? Denn es heißt im BGB 325 §, das eine weitere Nachfrist nicht nötig sei, da dies eindeutig aus den AGB hervor geht! Einfache Frage und bitte um erklärung wie dann der Ablauf ist und wie ich weiter reagieren muss:
1. In Verzug setzen nach 6 Wochen
2. Muss ich Händler und Verkäufer das Recht auf Reaktion geben oder müssen die dann den Verzug und die 5 % regelung des Schadenersatz einfach anerkennen und ist dann der Vertrag mit dem in Verzug setzen auch gleichzeitig hinfällig oder was kommt da noch alles auf mich zu?
Würde sehr gerne eine fundierte Antwort bekommen, denn hier geht es immerhin um 28.000 Euronen!!!
Wer mag da sich zu äußern und welche Reihenfolge muss ich als Käufer einhalten und welche Rechte kann ich in Anspruch nehmen ohne gleich mit Anwalt zu hantieren, die ja auch Kohle verdienen wollen!!!
Für Resonanzen wäre ich sehr dankbar!!!
LG an alle glücklichen Beetle Fahrer;-)
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7 Antworten
...... also wenn der Liefertermim 4 Wochen drüber ist ist doch alles in Ordnung ..... ich würde mich erst mal auf mein Auto freuen und mich nicht schon vorher irre Gedanken machen;-)
Danke für eine Antwort, beantwortet nur nicht meine Frage, für den Fall das es über die sechs Wochen geht, denn mittlerweile weiß ich von 2 anderen, die auch ein Panodach bestellt haben, das sie über 3 Monate vom Liefertermin hinaus warten mussten! Das wäre anstatt 14. KW dann mal eben die 26. KW und wenn man das neue Auto brauch, da sowohl meine Frau wie auch ich, jeder in eine andere Richtung zur Arbeit fährt!!!! Wenn man dazu dann Beinamputiert ist und wie ich zur Zeit keine Prothese tragen kann, dann ist dies nicht sehr witzig! Mir ging es nur darum, wenn der Lieferverzug eintritt (6 Wochen Regelung), was ist dann zu tun, denn wir müssen dann zusehen schnellstens ein anderes Fahrzeug zu bekommen, was dann in der NW-Börse bei VW angeboten wird, zu bekommen!
i]@Josal schrieb am 5. April 2015 um 20:03:06 Uhr:
...... also wenn der Liefertermim 4 Wochen drüber ist ist doch alles in Ordnung ..... ich würde mich erst mal auf mein Auto freuen und mich nicht schon vorher irre Gedanken machen;-)
..... also wenn es ein vernünftiger Händler ist stellt der dir kostenlos einen Wagen zur Verfügung.
gruss josal
Der Liefertermin ist doch unverbindlich. Wie willst du ihn denn da rechtlich mit Lieferverzug belangen?
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten, aber vielleicht "beruhigt" dich ja meine Geschichte etwas.
Ich habe mir Mitte Januar ca. einen Beetle bestellt (Design 1.2 mit Panoramadach). Unverbindlicher Liefertermin war bei mir 16. bzw. 17. KW. Vor ein paar Wochen hieß es dann, dass sich das ganze auf die 21. - 24. KW verzögern wird. Eine Woche nach dieser Information war es dann so, dass der Beetle nun doch rechtzeitig da sein wird. Mir wurde sogar der Bautermin gesagt (war in der letzten Märzwoche, Tag weiß ich nicht mehr). Was daraus jetzt geworden ist, weiß ich allerdings nicht^^. Hat mich aber natürlich auch mega geärgert. Vorallem jetzt zum Ende der Wartezeit wird man natürlich ganz schön ungeduldig. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass es sich bei dir vielleicht auch noch zurückschiebt.
Mein jetziges Auto muss ich Ende April abgeben (Leasingfahrzeug), für die Zeit bis zum Abholtermin werde ich dann auch einen Leihwagen auf Kosten des Händlers bekommen. Du solltest das auf jeden Fall so schnell wie möglich klären, zumindest hier sind Leihwagen doch etwas sehr begrenzt. Und wenn du deinen Verkäufer nicht erreichst, sollte dir eigentlich jeder andere auch Auskunft geben können.
Ungeduldige Grüße
Hallo,
ich denke bei einem Neuwagen sollte man damit rechnen, dass es zu einer Verzögerung kommen kann. Mein erster Polo war wie vereinbart in Wolfsburg. Mein jetziger Polo etwa 6 Wochen später als der unverbindliche Liefertermin.
Dieses Mal haben wir uns für ein Beetle Cabrio entschieden. Wie bekannt hat das zur Zeit auch lange Lieferzeiten.
Ich denke das es wenig zielführend ist, sich auf irgendwelche Rechte usw. zu berufen. Meist hilft ein einfaches Gespräch mit dem Freundlichen und man kommt zu einer Lösung.
Wir waren uns dieses Mal beispielsweise sehr unschlüssig beim Autokauf und haben spät bestellt.
Die Finanzierung vom Polo läuft im Mai aus. Das Beetle Cabrio ist aktuell auf die 24. KW vorhergesagt. Das ist im Juni (bestellt am 12.1.15, war aber schon im Vorlauf), unser Freundlicher geht eher von Juli aus.
Unser Freundlicher hat selbst angeboten, die Restsumme der Finanzierung im Mai auszulösen (sonst hätten wir das gemacht) und ich kann den Polo dann so lange bis der Beetle da ist.
Aber: Vorfreude ist ja die schönste Freude!
Wie so oft: Google hilft.
Meine erste Adresse ist bei solchen Dingen immer der ADAC:
http://www.adac.de/.../default.aspx
"Lassen Sie sich nicht darauf vertrösten, dass die Lieferung baldmöglichst oder schnellstens erfolgen wird. Vereinbaren Sie ein konkretes Datum als Liefertermin. Auf einen verbindlichen Liefertermin lässt sich praktisch kein Händler ein. Ein unverbindlicher Termin kann vom Händler, ohne dass sich irgendwelche Rechtsfolgen ergeben, bis zu sechs Wochen überschritten werden.
Rücktritt oder Schadenersatz bei Terminüberschreitung
Hat der Händler den unverbindlichen Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so können Sie den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Ein Verzugsschaden ist vom Verkäufer aber nur zu ersetzen, wenn er den Verzug zu vertreten hat.
Setzen Sie dem Verkäufer weiter eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Wagen auch nicht innerhalb dieser Frist geliefert wird und den Verkäufer ein Verschulden trifft.
Ersatzwagen bei Terminüberschreitung
Verlangen Sie vom Händler die Zusage, dass er Ihnen bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins ohne Berechnung einen Ersatzwagen zur Verfügung stellt, falls Sie auf eine termingerechte Lieferung dringend angewiesen sind. Ohne eine solche Zusage können Sie auf Kosten des Händlers einen Mietwagen nur dann nehmen, wenn der Händler den Lieferverzug verschuldet hat. "