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Lieferverzug w205 c300

Mercedes C-Klasse W205
Themenstarteram 19. Januar 2019 um 9:56

Hallo,

Ich weiß ihr seid keine Anwälte (vllt auch doch) aber würde mich sehr freuen wenn sich da einer auskennt...

Undzwar am 12.12.18 habe ich die Diesel Prämie ausgenutzt und mir ein c300 (Neuwagen lagerbestand) beim mercedes Vertragspartner bestellt. Auf der Bestellbestätigung steht unverbindlicher Liefertermin Dezember 2018. Wenn ich dort Anrufe werde ich vertröstet und der Liefertermin wird immer auf die nächste Woche verschoben.

Habe mir die AGB's bei neuwagenkauf angeschaut und das gefunden

 

IV. Lieferung und Lieferverzug

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind.

Gilt das für Fahrzeuge die bei dem auf dem Hof stehen oder generell was die an lagerbestände haben?

Was habe ich da für rechte?

Vielen Dank im voraus.

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14 Antworten

Der Wagen war ja beim Händler vorhanden, deshalb die 10 Tage. Die 6 Wochen beziehen sich auf den Verzug in der Produktion. Schriftlich anmahnen und schauen was passiert

Themenstarteram 19. Januar 2019 um 10:12

Danke für die zügige Antwort. Welche Frist ist realistisch?

Ich würde direkt Rat bei einem Anwalt einholen. Nur als Beratung! Kostet nicht die Welt. Alles andere ist Glaskugel lesen.

Themenstarteram 19. Januar 2019 um 10:17

Welche Versicherung greift da? Bin Verkehrsrechtschutz versichert bei örag.

Bevor ich einen Anwalt einschalten würde, würde ich persönlich das Autohaus anmahnen. Ich würde Ihnen 7 Tage Zeit geben für eine schriftliche Erklärung, warum es so lange dauert. Kommt da nichts zurück, schalte den Anwalt ein mit deiner KFZ Rechtsschutz. Kostet ja auch Selbstbeteiligung und vllt antwortet das Autohaus ja auf deine Mahnung ;)

am 19. Januar 2019 um 10:42

Was soll denn da eine Verkehrsrechtschutz machen? Der Wagen ist noch nicht im Verkehr :)

es sei denn diese deckt auch Vertragsrechtschutz mit ab.

Themenstarteram 19. Januar 2019 um 10:58

Reicht dieses musterschreiben ausm Internet?

Bestellung / Kaufvertrag vom [Datum]

Kaufgegenstand: [Kaufgegenstand]

Ihr Zeichen: [Bestellnummer o.ä.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf den oben genannten Kaufvertrag. Die Lieferung sollte vertragsgemäß bis spätestens zum [Datum] erfolgen.

Die vereinbarte Lieferfrist ist somit bereits abgelaufen. Ich fordere Sie daher auf, mir die Kaufsache bis spätestens bis zum [Datum] zu liefern.

Sollten Sie nicht innerhalb der Nachfrist liefern, behalte ich mir den Rücktritt vom Kaufvertrag und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)“

Zitat:

@Kaser94 schrieb am 19. Januar 2019 um 11:58:13 Uhr:

Reicht dieses musterschreiben ausm Internet?

Bestellung / Kaufvertrag vom [Datum]

Kaufgegenstand: [Kaufgegenstand]

Ihr Zeichen: [Bestellnummer o.ä.]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf den oben genannten Kaufvertrag. Die Lieferung sollte vertragsgemäß bis spätestens zum [Datum] erfolgen.

Die vereinbarte Lieferfrist ist somit bereits abgelaufen. Ich fordere Sie daher auf, mir die Kaufsache bis spätestens bis zum [Datum] zu liefern.

Sollten Sie nicht innerhalb der Nachfrist liefern, behalte ich mir den Rücktritt vom Kaufvertrag und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)“

Perfekt :)

Sofern nicht im Kaufvertrag vereinbart, hast Du keinen Anspruch auf Schadensersatz, da der Liefertermin als unverbindlich angegeben wurde. Den Abschnitt würde ich also streichen.

Themenstarteram 19. Januar 2019 um 11:09

Zitat:

@CLA45-AMG-SB schrieb am 19. Januar 2019 um 12:05:04 Uhr:

Sofern nicht im Kaufvertrag vereinbart, hast Du keinen Anspruch auf Schadensersatz, da der Liefertermin als unverbindlich angegeben wurde. Den Abschnitt würde ich also streichen.

Die dieselprämie hab ich ja bekommen weil ich mein w204 Diesel dort abgeben werde. Ende Januar läuft die HU ab und diese kosten hätte ich ja nicht wenn die pünktlich geliefert hätten.

Auch dann hast Du keinen Anspruch. Du wirst ja von niemandem gezwungen, den Wagen weiter zu fahren. Es sei denn, der Händler hat Dir schriftlich zugesagt, dass Du bis zum HU-Termin den neuen Wagen bekommst. Mein Vorschlag für Dich: Geh auf den Händler zu, sprich mit ihm und setzt ein gemeinsames Papier auf, dass er die Kosten der HU übernimmt, wenn bis dahin nicht geliefert wurde.

Themenstarteram 19. Januar 2019 um 12:06

Zitat:

@CLA45-AMG-SB schrieb am 19. Januar 2019 um 12:13:52 Uhr:

Auch dann hast Du keinen Anspruch. Du wirst ja von niemandem gezwungen, den Wagen weiter zu fahren. Es sei denn, der Händler hat Dir schriftlich zugesagt, dass Du bis zum HU-Termin den neuen Wagen bekommst. Mein Vorschlag für Dich: Geh auf den Händler zu, sprich mit ihm und setzt ein gemeinsames Papier auf, dass er die Kosten der HU übernimmt, wenn bis dahin nicht geliefert wurde.

Ich bin doch indirekt gezwungen das Fahrzeug weiter zu fahren wenn ich kein anderes besitze. Ich denke ich Sprech zuerst den Verkäufer direkt an.

Vielen Dank erstmal für eure Hilfe.

Nicht immer gleich mit Anwalt um die Ecke kommen. Vieles, gerade sowas, lässt sich viel entspannter und für beide Seiten angenehmer im Gespräch Auge in Auge klären. Notfalls handelst du irgendein gimmick wie Fußmatten, Service o.ä. Bei raus. Und nein, du bist nicht gezwungen den Wagen weiter zu fahren. Das ist dein persönliches Problem. Kannst ihn abgeben und Mietwagen fahren. Oder 2 Wochen überziehen.

Ich musste mein Leasing um 3 Monate verlänger zu deutlich schlechteren Konditionen. Und dann gabs für 2 wochen einen kostenfreien Leihwagen. Alles im Gespräch ausgehandelt-

Nicht Immer gleich mit Kanonen schießen ......

Hallo zusammen,

nach dem Musterschreiben hast du ja nur Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Willst du das?

Schadensersatz wäre schwierig.

Ein Gespräch mit denen hilft offensichtlich nicht. Dann kommt er und die sagen "jaa, nächste Woche kommt es ja schon, Entschuldigung für die Umstände".

Deswegen Anwalt...

Verkehrsrechtsschutz greift da, auch Wenn das Auto noch nicht im Verkehr ist :) also Kaufverträge deckt diese Versicherung ab.

Beim Erstgespräch (Beratung) fällt auch normalerweise keine Selbstbeteiligung an.

Offtopic: Macht bitte wenigstens bei Verkehrsrechtsschutz 0 €, denn der Unterschied sind vielleicht 3 € im Monat. Da lohnt sich schon 1 Fall im Jahr locker.

LG

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