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Lieferwagen ohne Kennzeichen abgestellt
Hallo,
Im Wohngebiet steht bereits seit mehr als 4 Wochen ein Lieferwagen ohne Kennzeichen. Auf der Windschutzscheibe wurde schon ein großer, runder, orangener, Aufkleber angebracht.
Darauf ist vermerkt, daß das Fahrzeug "unverzüglich" zu entfernen ist.
Da das Fahrzeug nun noch immer dort steht, habe Ich mal aus Neugier beim Ordnungsamt letzte Woche nachgefragt, wie lange das Fahrzeug denn da stehen bleiben darf und was unter "unverzüglich" zu verstehen ist.
Antwort vom Ordnungsamt:
"Unverzüglich" sei an den Eigentümer gerichtet. Und solange vom Fahrzeug keine Gefahr ausgeht läuft die Sache im Hintergrund mit einem verpflichtendem, verwaltungsrechtlichen Verfahren ab.
Bis die Stadt tätig wird und abschleppen lässt können zwischen 2 und 3 Monate vergehen.
Interessant für mich ist jedoch, daß wenn Ich mein Fahrzeug im öffentlichen Parkraum abstelle, verpflichtet bin, regelmäßig danach zu schauen.
Kann hier das Ordnungsamt tatsächlich zwischen 2 und 3 Monate warten, bis was passiert ?
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97 Antworten
Das ist Verwaltungsrecht und hängt mit Mahnfristen, Androhungen etc., zusammen. Immerhin wird der Besitzer anschließend möglicherweise bis zur Enteignung getrieben, wenn er untätig bleibt....
Also bleib geduldig, wenn der "Rote Vogel" einmal klebt, nimmt es seinen Lauf. Wenn du den Besitzer kennen solltest, was in einer Anliegerstraße nicht unwahrscheinlich ist, kann man ihn darauf hinweisen, dass er Gefahr läuft, sein Auto zu verlieren. Ist es aber eine Schrottkiste, dann kann er die zu erwartende Entsorgung aussitzen, muss aber am Ende mit Kosten für den Abtransport und Verwaltung rechnen. Obendrein ein Bußgeld....
Gruß Peter
Ja, wenn keine Gefährdung davon ausgeht und der Parkraum ansonsten nicht unbedingt benutzt werden müßte.
Sollte aber ein Anwohner Schwierigkeiten haben, wegen diesen besetzten Parkraums, eine geeignete und zumutbare
Parklücke nicht finden zu können, muß dieser es der Behörde mitteilen, die wiederum verpflichtet ist, sofortige Abhilfe
zu verschaffen.
Wenn da eine Baustelle ist wird er auch früher geholt, vielleicht aber auch nur umgesetzt und steht dann halt eine Straße weiter im Weg.
Darauf bezieht sich die Pflicht als Eigentümer regelmäßig danach zu schauen.
Wie schon gesagt, auch wenn es nervt ein Ende ist absehbar wenn der "Aufbäbber" dann erst mal dran ist.
Problem wird eher sein, den Eigentümer zu ermitteln. Wäre der bekannt, würde man sich direkt postalisch an ihn wenden. Da das Fahrzeug aber abgemeldet ist, ist der Eigentümer wohl nicht bekannt ode rnicht auffindbar. Daher der Aufkleber.
In meinem Heimatdorf steht ein alter Polo am Fridhof. Abgemeldet, verschlossen, Reifen platt. Ob er aktuell noch da steht, weiß ich nicht, aber er stand auf jeden Fall mehrere Monate, trotz Aufkleber.
Vielen Dank für die Antworten schon mal
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 25. September 2023 um 10:32:25 Uhr:
Ja, wenn keine Gefährdung davon ausgeht und der Parkraum ansonsten nicht unbedingt benutzt werden müßte.
Sollte aber ein Anwohner Schwierigkeiten haben, wegen diesen besetzten Parkraums, eine geeignete und zumutbare
Parklücke nicht finden zu können, muß dieser es der Behörde mitteilen, die wiederum verpflichtet ist, sofortige Abhilfe
zu verschaffen.
Das Thema Parkraum ist schon eine angespannte Sache (für Einige von Euch sicher bereits bekannt)
Das benachbarte Autohaus stellt Fahrzeuge im Wohngebiet ab, Handwerkerlieferwagen, die die Mitarbeiter mit nach Hause nehmen. Auch ist die Ferienzeit nun wieder um und es suchen die Wohnmobilfahrer nach Abstellplätzen (Viele darunter mit Kennzeichen aus benachbarten Landkreisen)
Tja, die Nachbarn sind alle etwas verärgert, daß öffentlicher Parkraum so genutzt werden darf.
Man könnte also hier mit der Parksituation etwas Druck beim Ordnungsamt machen ?
Wie kann der Halter ermittelt werden, wenn keine Kennzeichen angebracht sind ?
Wenn, dann vermutlich nur über die Fahrgestellnummer. Aber wenn das Fahrzeug verkauft wurde und der Käufer falsche Angaben gemacht hat oder nicht in Deutschland wohnt, wirds schon schwierig.
Wenns um Parkraum geht: Das Autohaus darf m.W. die öffentlichen Parkplätze nicht einfach in Beschlag nehmen. Da könnte man mal das Ordnungsamt drauf hinweisen, bzw. nachfragen.
Wohnmobile dürfen abgestellt werden, wenn sie zugelassen sind und es dort nicht verboten ist. Da kann man wenig gegen machen. Bei Anhängern und Wohnwagen gibt es zumindest die Vorgabe, dass man sie regelmäßig nutzen/bewegen muss.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 25. September 2023 um 10:59:23 Uhr:
Wenns um Parkraum geht: Das Autohaus darf m.W. die öffentlichen Parkplätze nicht einfach in Beschlag nehmen. Da könnte man mal das Ordnungsamt drauf hinweisen, bzw. nachfragen.
Das wurde schon durch mich und auch den Nachbarn mit einem pers. Gespräch vor Ort mit den Mitarbeitern des Gemeindevollzugsdienstes angesprochen.
Die Fahrzeuge sind laut Kennzeichen "zugelassen" und dürften legal parken.
Auch der Hinweis, daß es sich um "gewerbliche Sondernutzung von öffentlichem Parkraum" handelt wird scheinbar ignoriert.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 25. September 2023 um 10:59:23 Uhr:
Wohnmobile dürfen abgestellt werden, wenn sie zugelassen sind und es dort nicht verboten ist. Da kann man wenig gegen machen. Bei Anhängern und Wohnwagen gibt es zumindest die Vorgabe, dass man sie regelmäßig nutzen/bewegen muss.
Der Punkt ist mir bekannt. Wohnwagen sind bis jetzt noch nicht abgestellt worden. Hier gilt ja die 14-Tage-Frist.
Trotz Allem, ein Unding, daß aus anderen Landkreisen die Wohnmobile abgestellt werden.
Zugelassen ja, aber trotzdem gewerbliche Nutzung öffentlicher Parkfläche. Stell dir vor, da macht eine Autovermietung auf und parkt die ganze Straße mit Mietwagen zu....
Bei den Wohnmobilen kann man da wohl rechtlich nichts machen. Da können die Anwohner das Parken für die Auswärtigen nur so gestalten, dass die es vorziehen, ihre Schiffe woanders abzustellen.
Leute die ihr Fahrzeug abgemeldet an der Straße stehen lassen tun das entweder mit Absicht, oder weil sie ernsthafte Probleme egal welcher Art haben oder Dreck am Stecken.
Das ist gleichbedeutend mit: es ist ihnen entweder egal, so gewollt oder ihr kleinstes Problem.
Als würden solche Leute auf ein Anschreiben vom Ordnungsamt überhaupt reagieren...
Eine Frage zum eigentlichen Thema:
Der Fahrzeughalter, bzw. Fahrzeugbesitzer ist aber verpflichtet regelmäßig nach dem Fahrzeug zu schauen ?
Gibts da einen Gesetzestext dazu ?
Regelmäßig zu schauen ergibt sich aus der Halterverantwortung und den Gerichtsurteilen zB. für das eingerichtete Halteverbot einige Zeit vor Installieren einer Baustelle oder sonstiger Maßnahmen, Veranstaltungen etc. .
Hier sind es regelmäßig 48 Stunden, da muss der Halter inzwischen mal nachgeschaut haben, ob sich das Recht verändert hat, seinen abgestellten Wagen zu Parken.
Wegen dem querschießenden Autohändler: Zeige ihn an und belege alles mit Fotos und weiteren Zeugenaussagen, dann ist Ende mit Ignoranz. Sowas geht einfach nicht!! Einfach mal eine Woche lang jeden Tag eine Anzeige bei der Polizei oder schriftlich beim Straßenverkehrsamt oder online .... Sie werden sich hüten, das nicht zu verfolgen, denn ab da machen sie sich strafbar. Es geht allerdings nur um eine Ordnungswidrigkeit. Insofern ist der Verantwortliche bei der Stadt im Handlungszwang. Er muss was tun, und wenn es eine Einstellung ist, egal. Und gegen die kannst du klagen....
Viel Spaß...
Zitat:
@Bamako schrieb am 25. September 2023 um 11:54:41 Uhr:
Als würden solche Leute auf ein Anschreiben vom Ordnungsamt überhaupt reagieren...
Ist aber nunmal Verwaltungshandeln und da muß, damit es rechtlich nicht angreifbar ist, eben ggf. eine Anhörung erfolgen, eine Fristsetzung, usw.
Ich kenne das aus meiner beruflichen Praxis auch: Man macht Anhörungen und Mahnungen, obwohl man genau weiß, das nützt gar nichts. Aber man muß es machen, damit man bei Erfolglosigkeit zum nächsten Schritt übergehen kann.
Zitat:
@womopedda schrieb am 25. September 2023 um 12:52:42 Uhr:
Wegen dem querschießenden Autohändler: Zeige ihn an und belege alles mit Fotos und weiteren Zeugenaussagen, dann ist Ende mit Ignoranz. Sowas geht einfach nicht!! Einfach mal eine Woche lang jeden Tag eine Anzeige bei der Polizei oder schriftlich beim Straßenverkehrsamt oder online .... Sie werden sich hüten, das nicht zu verfolgen, denn ab da machen sie sich strafbar. Es geht allerdings nur um eine Ordnungswidrigkeit. Insofern ist der Verantwortliche bei der Stadt im Handlungszwang. Er muss was tun, und wenn es eine Einstellung ist, egal. Und gegen die kannst du klagen....
Was ist daran strafbar, angemeldete Fahrzeuge auf der Straße zu parken? Das wurde hier auch schon zigmal diskutiert...
Eine Flasche Salatöl "ausversehen" fallenlassen und der Lieferwagen wird bestimmt schnell entfernt....