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Liegenbleiber/Motorschaden => Wandlung?

Themenstarteram 25. Oktober 2005 um 11:21

Nachdem im 8E/8H-Forum niemand antwortet versuche ich es mal hier...

Seit Zulassung meines Cabrios (s. Signatur) im Februar 2005 haben mich verschiedene Probleme (u. a. Serviceintervallanzeige, unruhiger Motorlauf nach dem Anlassen, Fensterheber/Einklemmschutz, Klappergeräusche) gehörig genervt. Mittlerweile geht nun gar nichts mehr...

Ich komme mehr und mehr zu dem Schluss, dass das, was ich mit diesem Wagen erlebe, mit dem Qualitätsanspruch der Premiummarke Audi nicht zu vereinbaren sein kann - und ich beginne mich zu fragen, ob an diesem meinem Wagen weiter herumrepariert werden sollte oder ob ich versuchen sollte, Anspruch auf Wandlung geltend zu machen.

Aber fangen wir vorne an:

 

Beim Kilometerstand von ca. 1.500 meldete sich zum ersten Mal die Serviceintervallanzeige (s. o.). Sie wurde mehrfach (ca. 1.500km, 8.000km, 12.000 km) zurückgesetzt, dann wurde (bei ca. 15.000km) das Kombiinstrument getauscht. Abgestellt war der Fehler damit immer noch nicht, er trat nach weiteren ca. 2.000km wieder auf.

Mittlerweile (etwa seit Kilometerstand 10.000) war auch das Kaltstartverhalten des Motors nicht mehr normal: Er lief unruhig an, erst nach eingen Sekunden stabilisierte sich die Drehzahl. Beim dritten Werkstatttermin wurde an Zylinder Nr. 5 die Einspritzdüse ersetzt, genützt hat's nichts - das Problem trat kurze Zeit später wieder auf.

Ab ca. Kilometerstand 18.000 gab's dann ähnliche Probleme beim Warmstart. Der Kühlwasserstand im Ausgleichsbehälter sank rapide und aus dem Auspuff kamen stinkende, neblige Schwaden. Bei Kilometerstand 18.500 schließlich sprang der Motor nicht mehr an.

Diagnose der Werkstatt: Kühlwasser in Zylinder Nr. 5 (der stand tatsächlich richtig unter Wasser...)! Im Motorsteuergerät war für mehrere Zylinder 'mangelhafte Verbrennung' registriert worden.

Und mit einem Mal scheint alles zusammen zu passen: Serviceintervallanzeige, Fehlereinträge im Motorsteuergerät, Startprobleme, Kühlwasserverlust, stinkende Rauchschwaden und schließlich der 'Liegenbleiber'.

Zu allem Übel passierte das Malheur während des Urlaubs in der südlichen Toscana, der Wagen wird nun zu meinem 'Freundlichen' überführt...

 

Nun habe ich eine Menge technischer und rechtlicher Fragen, vielleicht kann ja jemand was dazu sagen/schreiben:

1. Serviceintervallanzeige

Wie arbeitet die Serviceintervallanzeige beim Benziner (3.0 V6)? Zählt sie wirklich nur Zeit, gefahrene km und Startvorgänge oder gehen auch andere Parameter (z. B. Motorsteuerung, Ölqualität, etc.) mit ein?

Mit anderen Worten: Kann der vorzeitige Ablauf des berechneten Serviceintervalls mit dem nun offensichtlichen Motordefekt zusammenhängen?

2. Kühlwasser im Zylinder

Wie kann Kühlwasser in einen Zylinder gelangen? Dichtung? Haarriss? Schraube locker?

Kann die Undichtigkeit mit dem Austausch der Einspritzdüse zusammenhängen?

3. Folgeschäden

Habe ich durch den unrunden Lauf bzw. den Kühlwassereintritt Folgeschäden, z. B. an Motor oder Katalysator zu befürchten?

4. Anspruch auf Wandlung

Probleme mit der Serviceintervallanzeige und unruhigem Motorlauf habe ich mehrfach bemängelt, die Werkstatt war mehrfach nicht in der Lage, nachzubessern. Am Ende der Geschichte steht jetzt ein Liegenbleiber mit möglicherweise kapitalem Motorschaden.

Woran bemessen sich in der Praxis die Chancen auf Wandlung? Ist mein Wagen ein Kandidat oder was muss noch passieren?

Vorab vielen Dank für Eure Antworten!

P.S.: Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Audi-Hilfe sehr professionell reagiert hat. Abschleppen, Werkstatt in Italien, Mietwagen und Überführung waren zügig, freundlich und zuverlässig organisiert. Immerhin...

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9 Antworten

Nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen hast Du die Möglichkeit zu wandeln. Ich habe diese Erfahrung schon 2x machen müssen, VW Lupo und Golf 5. An beiden Autos wurde mindestens 6-7 mal ohne Erfolg nachgebessert, nachdem 2x ein Servicetechniker von Wolfsburg zur Begutachtung da war, stellte ich Wandlungsantrag.

An DEiner Stelle würde ich sofort einen Wandlungsantrag stellen, es werden Dir glaube ich 0,9c pro gefahrenem km vom damaligen Kaufpreis abgezogen.

Gruß

am 25. Oktober 2005 um 18:22

Ist schon der Hammer

Einen antrag würd ich stellen vieleicht mal einen anwalt ansprechen .

wasser im verbrenungsraum Kopfdichtung def kopf gerissen volge Kat kann def gehen wenn er länger so gelaufen ist .

Ich denke auch das eine Wandlung gerechtfertigt ist. Allerdings beträgt die Abnutzungspauschale 0,67 Euro pro Kilometer. Wobei manche Gerichte schon eine geringere Pauschale festgelegt haben.

Auf alle Fälle solltest du eine Wandlung (bzw. eine "Rückabwicklung des Kaufvertrages" wie es aktuell heißt) nur mit einem Rechtsanwalt durchziehen.

Gruß

PowerMike

also bei mir waren es mit Sicherheit weniger als 0,67€ (ich schau nochmal nach)

Ich bin zwar sehr gut Rechtschutzversichert, habe aber keinen Anwalt genommen. Alles lief vollkommen problemlos ab.

am 25. Oktober 2005 um 21:48

Auf jeden Fall wandeln, wenn es geht mit juristischer Hilfe, wenn sich das Autohaus querstellt! Bei Kühlwasser im Brennraum haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Zylinderlauffläche(-n, wenn genug Wasser am Kolben vorbei ins Kurbelgehäuse gelaufen ist-->alle Zylinder betroffen) und die Gleitlagerschalen hohen Verschleiß erlitten. Solche Folgeschäden machen sich u.U erst später bemerkbar, was wieder Ärger bedeutet (Auch, wenn es noch unter die Garantieabwicklung läuft, es ist immer Ärgerlich, wenn das Auto jedesmal für ein paar Tage in der Werkstatt steht).

mdf

Themenstarteram 9. November 2005 um 20:34

Hallo, danke soweit für die Tips.

Inzwischen ist mein Cabrio 'repatriiert', also wieder in Deutschland, und steht bei meinem Freundlichen - und der baut bis Ende der Woche einen nigelnagelneuen Motor ein!

Offenbar haben sich die 'Audianer' in Ingolstadt für den Fall interessiert (mein Freundlicher durfte den Motor nicht 'anfassen') und die neue Maschine spendiert.

Jedenfalls eine professionelle Lösung, die potentielle Diskussionen über Folgeschäden vermeidet - andererseits eine potentielle Wandlung erschwert.

Was meint Ihr?

NRogalski

Zitat:

Original geschrieben von mennyms

also bei mir waren es mit Sicherheit weniger als 0,67€ (ich schau nochmal nach) ...

Gemeint sind: 0,67% vom Kaufpreis pro 1.000 km. Kann aber je nach Verhandlungsstärke runtergehen bis auf 0,4%.

Zitat:

Original geschrieben von talkwalter

Gemeint sind: 0,67% vom Kaufpreis pro 1.000 km.

Eine derart hohe Abnutzungspauschale halte ich IMHO auch nicht für gerechtfertigt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Eine derart hohe Abnutzungspauschale halte ich IMHO auch nicht für gerechtfertigt.

Ist es auch nicht - bedeutet nämlich nichts anderes, als daß der Wagen nach 150.000 km einen Restwert von 0 EUR hat. Ich würde gerne ein paar Audis, BMWs und Mercedes zu diesem Preis übernehmen. ;)

Deshalb kämpfen viele auch um geringere Nutztungsentgelte; ich schaffte es bei DaimlerChrysler auf 0,4% - entspricht zumindest 250.000 km, bis der Wagen "nichts mehr wert" ist.

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