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Link suche ........

Themenstarteram 27. April 2007 um 9:47

Moin,

cih bräuchte dringend mal den Link wo steht

das die Polizei die Karren nicht mehr stilllegen darf.

Wegen der Lautstärke der Auspuffrohre.

Danke ...

xray

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14 Antworten
am 27. April 2007 um 10:26

Hallo xray

Den gesuchten Link gibt es nicht, denn es geht eigentlich immer:

Beschlagnahme

Gruß

Norbert

am 27. April 2007 um 11:37

aus nem anderem forum geliehen:

 

Scheinbar gibt es eine neue Regelung was Verkehrskontrollen bei Krads anbelangt. Mein Kumpel ist Polizist und der ist letzte Woche auf einem Lehrgang beim Tüv Nord zum Thema technische Veränderungen an Krads gewesen. Diesen Lehrgang sollte er machen, weil er diesen Sommer gehäuft zu Kradkontrollen nördlich von Hamburg eingesetzt werden soll. (Schmalfelder Kurven)

Bei diesem Lehrgang konnte er erstaunliches erfahren.

Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen, die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Allerdings weiss ich nicht ob diese Regelung Bundesweit oder nur im Land Schleswig-Holstein gilt.

Habt ihr ähnliches gehört, oder kennt ihr jemanden vom Tüv oder der Polizei die ebenfalls kürzlich auf dem Lehrgang waren?

Gruß aus dem Norden

Hab nochmal genau nachgefragt:

Die Regelung von der ich gesprochen habe gilt Bundesweit und ist die:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)Geltung ab 01.03.2007

http://www.buzer.de/gesetz/7182/index.htm oder http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).

Weiterhin gilt: http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR … 010307.pdf

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten

Stand: 01.03.2007 5. Auflage

siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/ 330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro

Wo jetzt steht, das Auspuff ohne e-nummer, also racing usw. zu dieser Unvorschriftmäßigkeit zählt, konnte er mir nicht sagen, nur das er die Anweisung bekommen hat, bei einer Kontrolle so vorzugehen. Dazu müsste man dann wohl nochmal die ganzen Paragraphen durchwühlen.

Zur dB- Messung habe ich mir folgendes erklären lassen.

1. Vorbeifahrmessungen sind unzulässig.

2. Nur Standgeräuschmessungen bei 50cm Abstand vom Auspuff in 45° Winkel bei halber Drehzahl der maximalen Leistung aus Fahrzeugschein sind zulässig.

3. Der Umgebungs- Schallpegel darf 80dB nicht überschreiten. (Somit ist eine Messung an einer Strasse, an der z.B. Autos vorbeifahren unzulässig)

4. Um die Messung an einem "stillen Ort" durchführen zu können muss eine Verlegung des Messortes von bis zu 3km in Kauf genommen werden.

5. Es müssen zwei Messungen durchgeführt werden.

6. Das im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräusch darf nicht um mehr als 5dB überschritten werden.

7. Wird der Pegel um mehr als 5 dB überschritten liegt eine Straßenverkehrsordnungswidrigkeit vor.

am 27. April 2007 um 13:52

Hallo softail-raider

Es ist immer schön wenn andere Leute hier irgendwelche Sachen reinkopieren, von denen sie keine Ahnung haben zumal dann auch nur EIN BEITRAG (der zudem wahrscheinlich noch) zusammenhanglos von vielen Antworten hier reingestzt wird.

Besser in diesem Fall wäre gewesen, wenn man hier reingeschrieben hätte:

"Meine Mutter, die kennt einen, der wiederum einen aus einen großen MC kennt und da gibt es einen "Prospekt" der einen "Hangeround" aus einem anderen MC kennt, der folgendes gelesen hat....."

PS: Ist nicht persönlich gemeint..., denn ein anderer hätte die gleiche Antwort bekommen.

Wenn DU/Ihr eine Rechtsgrundlage findest/findet, die die Beschlagnahme verhindert, dann stellt sie hier rein, aber keine Halb-, oder Unwahrheiten.

 

Gruß

Norbert

und nun noch einen Link in dem das Thema diskutiert wurde

am 27. April 2007 um 14:21

Hallo zusammen,

Stillegung und Sicherstellung geht immer.

Es gibt aber eine höchstrichterliche Entscheidung, dass das anbringen eines illegalen Auspuffs (soviel ich weiß bezog sich das auf nicht sicherheitrsrelevante Teile ) nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Ich muß nochmal recherchieren.

Gruss Peter

am 27. April 2007 um 15:16

Kann aus eigener Erfahrung,die wiederum auch nur ein Fallbeispiel ist, sagen daß man mit einer manuell verstellbaren Anlage noch ganz gut wegkommt.

Bin in die Kontrolle reingefahren,Kess voll offen,habe sehr verständnisvoll mir eine Abhandlung über was weiß ich nicht alles anhören dürfen,mußte zudrehen und durfte weiter.

Selbst wenns dumm gelaufen wäre,im geschloßenen Zustand ist ja alles legal,hätte die Grundlage für eine Beschlagnahme gefehlt,da ja nicht in einen legalen Zustand umgerüstet werden muß....

Mal sehen,was die Saison noch bringt.

Gruß

Markus

am 27. April 2007 um 16:55

Hallo Markus

 

Zitat:

Selbst wenns dumm gelaufen wäre,im geschloßenen Zustand ist ja alles legal,hätte die Grundlage für eine Beschlagnahme gefehlt,da ja nicht in einen legalen Zustand umgerüstet werden muß....

immer vom Standpunkt des Betrachters, in diesem Fall die Polizei, gesehen ist es ein BEWEISMITTEL und das ist das Zauberwort.

Ob der Auspuff nun abgebaut werden muss oder gleich das ganze Moped sichergestellt / beschlagnahmt entscheidet nicht ihr.

 

Hallo Peter

Zitat:

Stillegung und Sicherstellung geht immer. Es gibt aber eine höchstrichterliche Entscheidung, dass das anbringen eines illegalen Auspuffs (soviel ich weiß bezog sich das auf nicht sicherheitrsrelevante Teile ) nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Ich muß nochmal recherchieren.

...brauchst nicht zu recherchieren, du befindest Dich in einem anderen Gebiet, der Gefahrenabwehr. da mag es möglich sein, aber das ist unwichtig, weil es kann auch gleichzeitig ein BEWEISMITTEL sein...und schwupp gehts mit dem Taxi nach Hause ;-)

Gruß

Norbert

am 27. April 2007 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von liekoer

Hallo softail-raider

Es ist immer schön wenn andere Leute hier irgendwelche Sachen reinkopieren, von denen sie keine Ahnung haben zumal dann auch nur EIN BEITRAG (der zudem wahrscheinlich noch) zusammenhanglos von vielen Antworten hier reingestzt wird.

Besser in diesem Fall wäre gewesen, wenn man hier reingeschrieben hätte:

"Meine Mutter, die kennt einen, der wiederum einen aus einen großen MC kennt und da gibt es einen "Prospekt" der einen "Hangeround" aus einem anderen MC kennt, der folgendes gelesen hat....."

PS: Ist nicht persönlich gemeint..., denn ein anderer hätte die gleiche Antwort bekommen.

Wenn DU/Ihr eine Rechtsgrundlage findest/findet, die die Beschlagnahme verhindert, dann stellt sie hier rein, aber keine Halb-, oder Unwahrheiten.

 

Gruß

Norbert

und nun noch einen Link in dem das Thema diskutiert wurde

deshalb die links zu allen gesetzestexten. dann blätter da halt nach und lies es nach.

ist freitag, hab jetzt keinen nerv mehr.

nice weekend, ride hard!

am 27. April 2007 um 20:05

Hallo softail-raider

Zitat:

deshalb die links zu allen gesetzestexten. dann blätter da halt nach und lies es nach.

...gut, dann eben so. Ich habe nachgelesen. Du auch?

Ich habe nicht die Stelle gefunden, der man entnehmen kann, dass eine Beschlagnahme als Beweismittel nicht zulässig ist. Viemehr handelt es sich wohl hier nur um ein Gesetz, welches die Zulassung regelt. Das war früher mal ein einziger § in der StVZO.

Der Link zum KBA funktioniert nicht bei mir!! Wobei es sowieso nur der Tatbestandskatalog ist, dem man die Höhe des Busgeldes entnehmen kann und keinerlei Rechtsgrundlage.

Norbert

...für den das Thema jetzt erledigt ist

am 28. April 2007 um 6:05

Hi,

@ liekoer

In dem von mir angesprochenen Urteil gings darum, ob die Stillegung (und das damit verbundene Theater) des Bikes gerechtfertigt war, weil ein illegaler Auspuff montiert.

Die Behörde berief sich dabei auf das Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Die Richter sahen das aber anders.

Ich habs immer noch nicht gefunden, sch....

Gruss Peter

am 28. April 2007 um 6:59

Hallo Peter

Da Du mich direkt noch einmal angesprochen und ich Dich da missverstanden habe oder aneinander vorbeigeschrieben wurde, noch ein kurze Antwort.

In deinem Fall war das Moped ja schon beschlagnahmt worden (also trotzdem vorher Taxi ;-) Es fand jetzt lediglich eine Würdigung der Beschlagnahme und die daraus (wahrscheinlich) resultierenden Schadenersatzansprüche statt.

Noch einmal zur Klarstellung;

Fakt ist, die Polizei (und darauf bezog sich die Frage) kann/darf (auch mit Zwang) im Vorwege beschlagnahmen, theoretisch sogar, wenn dieser eine Kopie des Urteils vor die Nase halten würdest.

Immer Widerspruch einlegen (somit wird aus der Sicherstellung eine Beschlagnahme). Unterschrift nicht verweigern und zur Sicherheit (falls man das Kreuz nicht findet) noch ein mal handschriftlich reinschreiben, dass man mit der Beschlagnahme nicht einverstanden ist. Eine Durchschrift verlangen.

Somit muss für die Beschlagnahme innerhalb einer bestimmten Frist eine richterliche Bestätigung eingeholt werden. Und jetzt muss der Richter abwägen, ob eine Beschlagnahme zu der Ordnungswidrigkeit 25 € verhältnismäßig ist...und das bezweifle ich.

In dieser Zeit kannst man aufmachen und einen Berufszweig suchen, auf dem hier im Forum immer herumgehackt wird: einen ANWALT, der kennt sich mit dem weiteren Verfahrensweg bestimmt besser aus als ich.

Gruß

Norbert

am 28. April 2007 um 7:39

Hallo

@ liekoer

stimme Deiner Ausführung voll zu. Mir ist die Verhaltensweise im Fall des Falles bekannt, aber vielen leider nicht oder sie werden unsicher.

$1 der Polizist ist der größte und ja erstmal prinzipiell Recht.

Ein Richter des LG Mannheim sagte mal bei einer "Kneipe" (Treffen einer schlagenden Verbindung)

"Polizisten in ihren Anordnungen sind wie Verkehrsschilder, flaches Gesicht und ohne Hirn"

Gruss Peter

Hi!

Meiner Meinung nach hat liekoer die Sache auf den Punkt gebracht:

Ist es verhältnismäßig, bei einer Ordnungswidrigkeit (25€ und Mängelschein) ein ganzes bike zu beschlagnahmen-Ganz sicher nicht! Und irgendwann ändert sich der Ermessensspielraum, nach dem die Exekutive neben der Verhältnismäßigkeit zu handeln hat, ganz klar in Richtung pro biker. Ich kann bei den jetzigen Regelungen nur noch eine Ordnungswidrigkeit erkennen und keine Straftat (beim Erlöschen der Betriebserlaubnis war es ja meines Wissens nach ein strafbarer Zulassungsverstoß).

Bleibt also abzuwarten, wie sich die Rennleitung verhalten wird. Insofern isses ganz wichtig, von "Zusammentreffen" der Welten (etwas angepasste Auspuffanlagen ./. Rennleitung) in der nächsten Zeit zu erfahren und sich auszutauschen...

Ich werde mir jedenfalls von entsprechenden Schriftstücken Kopien machen und sie beim Biken mithaben...und ich denke die empfohlenen Verhaltensempfehlungen von likoer sind im Falle eines Falles genau die richtigen...;)

So-und jetzt auf die Mopete und das geiole Wetter ausgenutzt!!!

Gruß-David

Das ist doch Irre. Ein Teil ist eingetragen und nur weil Du zur falschen Zeit am falschem Ort bist. Gibt es Streß wegen der Tüten. Eintragung ist Eintragung.

Warum gibt es in Deutschland eigentlich immer noch jemanden, der irgendetwas besser weiß und neu bestimmen muß. (oder warum haben wir in Deutschland so viele Neider und "das könne ich dem nicht" Menschen).

Jeder hat seine Aufgabe und Funktion in der Gesellschaft, gibt es nicht wichtigeres als eine Auspuffrohr, ein Baum der über die Grundstücksgrenze wächst, ein Hund der Mittags bellt, eine Katze die in Garten kackt, ein Kind das Fußball spielt, einen Zaun der 0.5cm aus der Flucht geht?

Arme Gesellschaft uns geht es viel zu gut, deswegen können wir uns auch mit so einem Murks beschäftigen.

Gruß haster

Ride on

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