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Linksabbieger-Ampel vs. Rechtsabbieger-Vorfahrt
Hallo,
ich habe eine für mich spannende Frage, die mich fast täglich betrifft.
Konkret geht es um eine Ampelkreuzung mit separater Ampel für Linksabbieger mit einer eigenen Abbiegespur. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es eine dedizierte Rechtsabbiegerspur mit Vorfahrt-Gewähren-Schild und ohne Ampel. Die Frage ist nun, habe ich als Links-Abbieger bei grün immer Vorfahrt oder kann es durchaus sein, dass auch der Rechtsabbieger Vorfahrt hat, da an Ampelkreuzungen der Linksabbieger den ggü.-liegenden Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren muss?
Vielen Dank für Ideen und Anregungen.
Grüße, Stefan
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39 Antworten
Hallo,
Ich weiß nicht ob ich etwas falsch verstanden habe, doch eine solche Verkehrsführung ist alles andere als ungewöhnlich, sie findet sich nämlich an einer Vielzahl von Autobahnauffahrten, wahlweise mit oder ohne Ampel.
Der "Rechtsabbieger", der hier ja eigentlich kein richtiger Rechtsabbieger ist, muss in jedem Fall Vorfahrt gewähren.
Zitat:
@n.star schrieb am 10. Mai 2021 um 00:47:36 Uhr:
Hallo,
Ich weiß nicht ob ich etwas falsch verstanden habe, doch eine solche Verkehrsführung ist alles andere als ungewöhnlich, sie findet sich nämlich an einer Vielzahl von Autobahnauffahrten, wahlweise mit oder ohne Ampel.
Der "Rechtsabbieger", der hier ja eigentlich kein richtiger Rechtsabbieger ist, muss in jedem Fall Vorfahrt gewähren.
Das dachte ich mir auch, nur hatte ein Kollege neulich genau an dieser Stelle einen Unfall und der Polizist verortete bei ihm eine Mitschuld gemäß Tatbestand 109655: "Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall."
Was ich persönlich für eine etwas fragwürdige Rechtsauffassung halte.
Hätte ich auch anders aufgefasst, u.a. auch durch § 37 StVO:
Zitat:
An Kreuzungen bedeuten:
[...]
Grüner Pfeil: ,,Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr frei gegeben“.
Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.
https://www.stvo.de/.../...chtzeichen-dauerlichtzeichen-und-gruenpfeil
Ich vermute, dass der Tatbestand der Polizisten nur dann gilt, wenn kein Grünpfeil angezeigt wird und der entgegenkommende auch an einer LZA vorbeifährt. Womöglich gehört die Rechtsabbiegerspur im rechtlichen Sinne auch gar nicht mehr zur per Ampel geregelten Kreuzung? Sollte sich bei der Situation ein Unfall ergeben, ist gewiss ein Anwalt empfehlen und der miteinbezug der Versicherung (die ja auch daran interessiert ist, keinen Fremdschaden zu zahlen).
Edit:
Wenn ich mir das Bild so ansehe lässt sich ein Unfall spielend leicht dadurch verhindern, dass man zuerst auf die linke Spur fährt.
Zitat:
@franzl79 schrieb am 10. Mai 2021 um 00:59:09 Uhr:
Zitat:
@n.star schrieb am 10. Mai 2021 um 00:47:36 Uhr:
Hallo,
Ich weiß nicht ob ich etwas falsch verstanden habe, doch eine solche Verkehrsführung ist alles andere als ungewöhnlich, sie findet sich nämlich an einer Vielzahl von Autobahnauffahrten, wahlweise mit oder ohne Ampel.
Der "Rechtsabbieger", der hier ja eigentlich kein richtiger Rechtsabbieger ist, muss in jedem Fall Vorfahrt gewähren.
Das dachte ich mir auch, nur hatte ein Kollege neulich genau an dieser Stelle einen Unfall und der Polizist verortete bei ihm eine Mitschuld gemäß Tatbestand 109655: "Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall."
Was ich persönlich für eine etwas fragwürdige Rechtsauffassung halte.
Nun, 2 Fragen:
- welche Beschilderung hat der Rechtsabbieger?
- wie ist die Ampel des Linksabbiegers gestaltet (normales Licht oder Pfeil)?
Ist das tatsächlich so, wie auf dem Bild dargestellt? Dann bin ich der gleichen Ansicht, der Linksabbieger hat Vorfahrt
Ich stimme in den Kanon ein: wie sich das hier darstellt, hat die rot markierte Fahrspur nichts mit der Vorfahrtregelung auf der Kreuzung zu schaffen.
Zitat:
@IncOtto schrieb am 10. Mai 2021 um 05:01:49 Uhr:
Wenn ich mir das Bild so ansehe lässt sich ein Unfall spielend leicht dadurch verhindern, dass man zuerst auf die linke Spur fährt.
Nicht mit einem Kfz über 3,5 t zGG. Mit diesem wäre Deine Idee tatsächlich ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.
...nur um (als ü 3,5 t) jemand quasi einscheren zu lassen ? (Erst li, und sich danach erst zu sortieren, sonst staut sich's ja unnötig.)
Soll der (als der grüne) etwa rambomäßig rechts alle wegschieben ? Sofort nach rechts kann/muß er, wenn dort auch wirklich schon Platz ist.
Ich handhabe das schon immer so (egal welche Fahrzeugklasse) :
grün erstmal links, rot erstmal rechts . . . und sich dann sortieren, je nach Fahrzeugklasse und/oder weiterer Fahrtrichtung.
Der grüne Pfeil ist eindeutig, der Linksabbieger hat keine Konflikte zu erwarten. Der Rechtsabbieger ist auf einer baulich getrennten Spur, also ausserhalb des Schutzbereichs LZA.
Solche Situationen gibt es bis zum Abwinken bei Abzweigungen von grösseren Strassen, bei denen die Rechtsabbiegerspur baulich getrennt ist und ein Vorfahrt-Achten-Schild hat. Auf der Hauptstrasse haben die entgegenkommenden Fzg eine (mit Pfeil) geregelte Linksabbiegerampel.
Nur wie so oft: An dieser Stelle dämlich gemacht.
Das müsste die Kreuzung Aldinger Straße / Mönchsfeldstraße in Stuttgart sein.
Ich sehe an dieser Kreuzung aber im Bereich des grünen Fahrwegs keinen Linksabbiegerpfeil auf dem Foto.
Und in dem Fall hätte ein Rechtsabbieger Vorrang.
Davon abgesehen, ein erfahrener ( grüner ) Fahrer mit Fahrstiel landet gar nicht auf der rechten Spur, dann spielt auch noch eine Rolle, wer wen anfährt.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 10. Mai 2021 um 08:29:00 Uhr:
Ich handhabe das schon immer so (egal welche Fahrzeugklasse) :
grün erstmal links, rot erstmal rechts . . . und sich dann sortieren, je nach Fahrzeugklasse und/oder weiterer Fahrtrichtung.
Es bleibt Dir unbenommen, mit einem LKW/KOM beim Abbiegen zunächst den linken von zwei Fahrstreifen anzusteuern, um Dich im Anschluss zu "sortieren".
Deine Fahrstreifenwahl bliebe dennoch ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, wenn auch der rechte Fahrstreifen befahrbar (da frei) ist
Ich kann mir auch nicht vorstellen das es eine solche Konstellation gibt.
Wenn die grüne Fahrspur klar einen grünen Pfeil hätte müsste durch eine Ampelanlage auf der anderen Seite sicher gestellt sein das dort Rot wäre.
Da es diese auf dem Foto vom TE aber nicht gibt wird es da sicher auch keinen Grünpfeil geben.
Somit wäre Rot klar Vorfahrtberechtigt.
Zitat:
@torre01 schrieb am 10. Mai 2021 um 13:01:57 Uhr:
Das müsste die Kreuzung Aldinger Straße / Mönchsfeldstraße in Stuttgart sein.
Ich sehe an dieser Kreuzung aber im Bereich des grünen Fahrwegs keinen Linksabbiegerpfeil auf dem Foto.
Und in dem Fall hätte ein Rechtsabbieger Vorrang.
@Rigero Stures Rechtsfahrgebot in der Stadt gibt es so nicht, schon gar nicht beim Abbiegen!
@manvo Erkläre mir mal bitte, was ein "stures" Rechtsfahrgebot sein soll?
Ansonsten empfehle ich freundlich, mal (wieder) in einem Lehrbuch für die Fahrerlaubnisklasse C1/C oder D1/D zu blättern.
Also, ich würde auch mal sagen, eher empfehlen (als die sichere Variante), da als Linksabbieger die linke Spur anzupeilen und danach, mitunter im Reißverschluss, nach rechts rüber.
Da ja die linke Spur wenig später endet, wird wohl kaum ein Rechtsabbieger von der anderen Seite, direkt in die linke Spur reinziehen.