1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. LKW auf Gefahrgut umrüsten

LKW auf Gefahrgut umrüsten

Themenstarteram 21. Februar 2006 um 11:59

Ich hätte die Möglichkeit meinen LKW für Gefahrguttransporte einteilen zu können.

Manko: Der LKW ist ein Mietfahrzeug.

Also wie überhaupt kann ich den LKW umrüsten, was brauche ich ??? Usw. .....

Ja der Fahrer hat nen ADR schein ....

 

Wo kann ich den LKW dann Prüfen lassen ????

Ähnliche Themen
16 Antworten

Wir hatten auch mal Mietfahrzeuge, die ADR benötigten.

Wir haben einfach vorne und hinten Tafeln montiert, eine Magnet-Drehleuchte aufs Dach (wenns ein TGA ist, die Dachluke ist aus Metall, da hält das Ding), die brauchst du aber nur wenn du Tunnel fährst und die ADR-Ausstattung ins Auto reingepackt (Feuerlöscher, Gefahrguttasche, zweites Pannendreieck etc...)

War kein großes Ding. Solang du das Fahrzeug nicht für Sprengstoff oder Urantransporte also radioaktiv zulassen willst, dürfte das kein großes Problem sein.

Themenstarteram 21. Februar 2006 um 19:31

und jetzt bitte nicht lachen !!!

HAb zwar die Erlaubniss für den Güterverkehr gemacht, aber leider weiß nicht mehr was ich dazu brauche ....

 

also Sprit und Uran und so fällt aus.

Ich denke HAuptsächlich Lebensmittelbranche (Haarspray und Feuerzeuge und so ...)

wenn du dich auf haarspray und feuerzeuge beschränkst, brauchst du nicht mal ADR, weil das unter normalen Umständen als "Begrenzte Menge" gefahren wird, aufgrund der kleinen Innenverpackung kannst du deinen LKW damit vollladen, ohne einen Feuerlöscher dabei mitnehmen zu müssen.

Aber wenn du Sprit, Uran und Schwarzpulver ausschließen kannst, kannst du dich auf die Maßnahmen oben beschränken. Wir sind auch Deutschland gefahren mit den Fahrzeugen, hatten keine Probleme.

Themenstarteram 22. Februar 2006 um 7:55

und welche Maßnahmen sind das ???

wieviel und welche Feuerlöscher ???

Gummistiefel und so was ????

Du machst dich mal am besten schnell bei DEKRA oder TÜV schlau.

Du benötigst z.B ab 50t transportiertem Gefahrgut per anno einen Gefahrgutbeauftragten bzw. du machst selbst den Gefahrgutbeauftragten-schein. Das Thema GGVSE/ADR ist mit eins der umfangreichsten Regelwerke überhaupt, und somit solltest du selbiges in deinem Interesse und im Interesse deines Fahrers nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich habe selbst 8 Jahre Tanksattel gefahren und kann dir versichern das selbst kleinste Verstöße Finanziell sehr schnell ans eingemachte gehen. Was das Fahrzeug angeht brauchst du solange du im Sammelgutbereich fährst keine besonderen Technischen Ausrüstungen ausser halt zweiten Löscher, Warnleuchte Persöhnliche Schutzausrüstung etc.

Wichtig für dich und deinen Fahrer sind z.b. zusammenladeverbote verschiederner Gefahrgüter. Auch sollte das Fahrzeug in Technisch einwandfreiem zustand sein da die meisten Verlader selbständig Kontrollen durchführen, und wenn da was nicht stimmt kannst du unverrichteter Dinge wieder abfahren.

Gruß Michael

Ich MEINE,

mann benötigt noch einen Batterie-Trennschalter auf dem

Armaturenbrett....

Nein, Batterietrennschalter ist keiner vorgeschrieben, nicht mal bei Tankfahrzeugen muss er im Fahrzeug sein.

Die Aussage mit dem Gefahrgutbeauftragten stimmt, die Ausbildung musst du aber nicht selber haben, du kannst dir einen externen benennen.

Die Grundausrüstung für ADR Stückgut sind für das Fahrzeug:

- orange Warntafel vorne und hinten

- 2 Feuerlöscher 6kg (Kat. A,B,C empfohlen)

- je ein Unterlegkeil pro Fahrzeug

- zwei selbststehende Warnzeichen (zwei Pannendreiecke, Kegel)

- 1 nicht funkenschlagende Handlampe (am Besten gummiert)

- 1 Warnweste

- Schutzkleidung

- Schutzbrille

- Augenspülflasche

- Sicherheitsschuhe (säurefeste Stiefel)

- Handschuhe (säurefest)

- weitere Schutzausrüstung ist aus der schriftlichen Weisung zu entnehmen.

orange Rundumleuchte am Fahrzeug wird nur benötigt, wenn Tunnels befahren werden.

Auf der Homepage des deutschen Verkehrsministeriums kann das gesamte ADR 2005 heruntergeladen werden.

Das ADR in Vollversion ist über 1000 Seiten lang.

am 23. Februar 2006 um 7:41

Geh mal auf www.kraftverkehr.net und rufe unter der dort angegebenen Tel.Nr.an und verlange den Cheffe .

Dieser wird Dir mit Sicherheit ne kostenlose auskunft geben,da ihm der sachgerechte Umgang mit Gefahrgut sehr am herzen liegt.

Habe selber vor kurzem die ADR- Ausbildung gemacht;ist nen super netter und fachlich hervorragend ausgebildeter Typ.

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 10:41

vielen Dank schonmal für die Antworten .....

ich will wie gesagt um Gottes Willen kein Sprit oder so ein Zeug fahren. ICh denek es geht schon wie beschrieben in die Lebensmittel Industrie.

Feuerzeugbenzin und solcher Kram alles ........

 

Ich werd dann da mal nächste Woche klingeln ....

diese Woche wird es leider nichts mehr .....

Zitat:

Original geschrieben von Basstel-Bassti

ich will wie gesagt um Gottes Willen kein Sprit oder so ein Zeug fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Basstel-Bassti

ICh denek es geht schon wie beschrieben in die Lebensmittel Industrie.

Feuerzeugbenzin und solcher Kram alles ........

ahja...

das ist natürlich was ganz anderes....

ob du 10tsd. l im tank hinter dir hast oder 10tsd. l in 100ml gebinden.....ist relativ egal...beides ist gleichsam zu betrachten, auch wenn noch ne verpackung da ist....deßhalb ist es nicht gleich ungefährlich...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

ob du 10tsd. l im tank hinter dir hast oder 10tsd. l in 100ml gebinden.....ist relativ egal...beides ist gleichsam zu betrachten, auch wenn noch ne verpackung da ist....deßhalb ist es nicht gleich ungefährlich...

Genau das stimmt eben nicht. Das ADR setzt hier große Unterschiede.

Erstens schon mal die Tatsache, dass für jedes Gebinde über 1000 Liter (IBC) ein Tankschein notwendig ist, alles darunter reicht der Stückgutführerschein und die Stückgutausrüstung.

Weiters ist bei entsprechender Verpackung und Innenverpackung gar keine Ausrüstung und gar keine Ausbildung notwendig.

So zum Beispiel Benzin:

Wenn du Benzin in 3-Liter-Flaschen abfüllst und Kartons bildest, die nicht mehr als 30kg Bruttogewicht haben (also schätzungsweise acht Flaschen pro Karton), kannst du 24 Tonnen Benzin fahren, ohne einen Feuerlöscher oder sonst was mitzuführen, und ohne Gefahrgutlenkerausweis.

Nur wird das keiner machen, an die Tankstelle hinfahren und seine 8000 Fläschchen auspacken und in den Erdtank reinschütten, aber das sind die Bestimmungen.

Deshalb nehme ich stark an, dass Feuerzeuge aufgrund ihrer kleinen Innenverpackung wenn sie entsprechend in Kartons abgepackt sind, überhaupt nicht unter die ADR Bestimmungen fallen. Das weiß aber im Endeffekt nur der Versender, da es ihm unterliegt, wie der das Zeug verpackt.

Zitat:

Original geschrieben von dartom

Genau das stimmt eben nicht. Das ADR setzt hier große Unterschiede.

soweit war das mir auch klar...

es ging mir lediglich um die aussage (sinngemäß) das feuerzeugbenzin weniger "gefährlich" wäre als "normal benzin"...auch wenn die gebinde kleiner sind, sollte man trotzdem vorsicht walten lassen, denn auch kleinvieh macht mist..

Zitat:

Wenn du Benzin in 3-Liter-Flaschen abfüllst und Kartons bildest, die nicht mehr als 30kg Bruttogewicht haben (also schätzungsweise acht Flaschen pro Karton), kannst du 24 Tonnen Benzin fahren, ohne einen Feuerlöscher oder sonst was mitzuführen, und ohne Gefahrgutlenkerausweis.

das wollte ich damit ausdrücken...

wenns durch unachtsamkeit bzw. "mangelnde vorsichtigkeit" zu nem unfall kommt, ist es relativ egal ob 24t in einem tank ode 24t in 3l flaschen verpackt auf der ladefläche auslaufen....

Von daher hast du vollkommen recht. Es gilt in beiden Fällen höchste Vorsicht walten zu lassen.

Nur gesetzestechnisch ist es ein Unterschied.

am 27. Februar 2006 um 11:34

Tunnel ist doch Tunnel oder? Bei uns gibts einige auf der Bundesstraße, habe jedoch noch nie Tanklstzüge gesehen die eine Rundumkennleuchte haben oder gar einschalten. (Tunnellänge von 200m bis zu 1200m)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger