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LKW Maut für Oldtimer ab Mitte 2014: Nix genaues weiss man nicht..oder?

Themenstarteram 16. Dezember 2023 um 20:19

ICh habe grade mal ne Mail an Toll Collect geschrieben.

Wir bekommen jetzt den Ford Centurion. Der Eimer ist von 1984 (Oldtimer), 4.9 Tonnen Gesamt Eigengewicht Trailergewicht 3,5 Tonnen, Art der Zulassung ist noch nicht sicher ( PKW, LKW oder Campingfahrzeug) und soll dann anschliessend einen Wohnauflieger ziehen.

Nun kann man in dem Gesetzestext lesen:

1: Nur gewerbliche genutzte Fahrzeuge.

Nun ist der Eimer zwar privat, jedoch kann es sein das wir damit und unserem Trailer mal ein PKW abholen. ISt dann die Leerfahrt privat aber die Rückfahrt beladen gewerblich?

2: Wohnmobile sind ausgenommen

Wenn wir mal davon ausgehen a) daß der Centurion eine Womozulassung bekommt...gilt die dann auch wenn ich einen Trailer ziehe? Wäre das ein Unterschied ob es ein Wohnauflieger oder ein Autotrailer ist?

oder

b) ich eine LKW Zulassung bekomme aber einen Wohntrailer ziehe?

Wäre toll wenn jemand dazu was findet ohne auf den Grünen rumzuhacken oder sonstiges Politikbashing betreibt oder nur wilde Spekulationen raushaut...

Sollte ich von Toll Collect ne Antwort bekommen poste ich die mal...

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14 Antworten

Nicht mautpflichtige Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 BFStrMG

Historisches Fahrzeug

Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassung mit Sonderkennzeichen "H" oder Betriebserlaubnis als Oldtimer, Erklärung hobbymäßige/private Nutzung

Natürlich wird eine gewerbsmäßige Nutzung mautpflichtig.

Eine WoMo Zulassung wird für den Centurion nicht in Frage kommen.

Themenstarteram 16. Dezember 2023 um 20:54

Danke das nehme ich als Ansatz.

zur Anmerkung: Warum nicht? Schlafgelegenheit, Stehhöhe, Kuch- und Waschgelegenheit sind vorhanden...

Sind diese blauen Blitzertürme eigentlich aktiv? Ich meine, einmal die Schrift "not valid" gesehen zu haben...

 

(Beitrag von MT editiert)

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 16. Dez. 2023 um 21:19:39 Uhr:

jemand dazu was findet ohne auf den Grünen rumzuhacken oder sonstiges Politikbashing betreibt

!!!!

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 16. Dezember 2023 um 21:54:49 Uhr:

zur Anmerkung: Warum nicht? Schlafgelegenheit, Stehhöhe, Kuch- und Waschgelegenheit sind vorhanden...

Ja, dann kann das wohl klappen.

Eigentlich ein ziemlich cooles Gerät.

Ist nicht eine private Trailerfahrt mit einem privaten Fahrzeug privat?

Wäre sie das nicht auch bei einem "Gewerbefahrzeug"?

Ich denke nur mal laut...

JA, das kann alles sein.

Das Problem ist doch hier:

- diese Kombination wird von den Mautkameras identifiziert -> Erklärungen vorprogrammiert

- diese Kombination liegt eventuell im gewerblichen Bereich bspw. dem Sonntagsfahrverbot. -> Erklärungen mit BAG/Polizei vorprogrammiert

Aus dem Grund, muss die ganze Kombination wirklich sauber sein, da hier ein hohes Risiko zur Kontrolle generell da ist.

Ich denke, Oldtimer wird hier am praktikabelsten, da weder die Mautkamera weiter suchen wird (H im Kennzeichen), noch die Polizei/BAG auf irgendwelche Gedanken kommt...

Beim WoMo haste wieder ein normales Kennzeichen, wo auf jeden Fall das Potential zum anhalten da ist, oder von der Maut weitere Ermittlungen stattfinden - will man nicht.

Identifizieren die Mautkameras nicht erstmal das Kennzeichen und dann anhand dessen dann das Fahrzeug - nebst Halter und Art der Zulassung? Wenn die dann privat ist, ist doch alles geritzt. Oder denke ich da zu simpel?

Und wie kann eine privat zugelassenes Fahrzeug im gewerblichen Bereich liegen? Vielleicht weiß das ja jemand hier genauer... wobei die Betonung natürlich auf WISSEN liegt.

Einen solchen Fall hatten wir noch nicht, aber etwas kann ich dazu beitragen. Letztens wurde unser Gespann, ein Iveco Daily 7,2 t. mit 3,5 t. Anhänger, von einem der besagten Blitzertürmen erfasst und uns ein Mautverstoß vorgeworfen. Das Zugfahrzeug alleine ist ja noch mautfrei und nur durch die Kombination, wird das Gespann mautpflichtig. Tatsächlich wird einmal von vorne und einmal von der Seite fotografiert. Man kann das Gespann also eindeutig erkennen. Wir bekamen dann einen vorläufigen Bescheid über 49,00. Es werden einfach pauschal 500 km a9,8 ct/km berechnet. So viel dazu, wenn man erwischt wird.

 

In unserem Fall habe ich Widerspruch eingelegt und konnte anhand unsere GPS-Aufzeichnung beweisen, dass wir nur eine kurze Strecke mautpflichtig unterwegs waren. Zudem waren wir sicher, dass Mautgerät richtig eingestellt zu haben und es sich an der Mautstelle vermutlich nicht richtig eingeloggt hat. Relativ schnell wurde das Verfahren, aufgrund unserer „sachlichen Einlassung“ eingestellt.

 

Auch wenn das alles nicht direkt etwas mit dem Thema Oldtimer zu tun, nur kurz zur Info, wie es laufen könnte.

 

Davon abgeleitet sieht es für mich sehr danach aus, dass entscheidend ist, wie die Zulassung des Zugfahrzeuges lautet. Ist das auf eine Privatperson zugelassen und sieht nicht typisch gewerblich aus, würde ich vermuten, passiert gar nichts. ;)

Das dürfte keine Rolle spielen. Ein guter Freund von mir hat seit 20 Jahren ein Fuhrunternehmen - mittlerweile acht SZM und ich meine zwölf Auflieger. Er hat nie eine GmbH draus gemacht und so sind die alle auf seinen natürlichen Namen angemeldet.

Gut, ein 40to ist immer gewerblich, afaik gibt es keine Ausnahmen mehr (ist regelmäßig Debatte, wann man den TCO oos stellen darf - nur bei reinem Linienbus usbetrieb oder nur auf dem Hof ohne dazugehörigen An- oder Abfahrten).

Ansonsten vielleicht mal im NFZ und Anhängerbereich Nachfrage.

Lange Rede kurzer Sinn - auf wen das Ding zugelassen ist dürfte nicht wirklich relevant sein.

Zitat:

@ploecki schrieb am 18. Dezember 2023 um 14:27:54 Uhr:

Identifizieren die Mautkameras nicht erstmal das Kennzeichen und dann anhand dessen dann das Fahrzeug - nebst Halter und Art der Zulassung? Wenn die dann privat ist, ist doch alles geritzt. Oder denke ich da zu simpel?

Und wie kann eine privat zugelassenes Fahrzeug im gewerblichen Bereich liegen? Vielleicht weiß das ja jemand hier genauer... wobei die Betonung natürlich auf WISSEN liegt.

So einfach ist es leider nicht.

Denn es ist nicht allein entscheidend, ob privat oder gewerblich.

Es gilt:

Fahrzeuge, die nicht unter die gesetzliche Definition eines mautpflichtigen Fahrzeugs fallen

a) weder baulich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen)

b) noch im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr für eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung verwendet werden (im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)).

Eine Mautfreiheit ergibt sich nur, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Andernfalls ist eine Registrierung als nicht mautpflichtiges Fahrzeug ausgeschlossen.

Nun kann man sich grundsätzlich streiten, ob der Ford Centurion baulich ein Fz. für Güterkraftverkehr sein kann. Ich denke ja, weil Sattelzugmaschine. Bzw. LKW off. Kasten.

Ich hoffe mal mit Eigengewicht meinst du Zulässiges Gesamtgewicht, daher wenn es geht Ablasten.

Eine Zulassung als PKW oder Wohnmobil wäre von Vorteil da spielt das Gewicht keine Rolle, aber die Sattelplatte kann dir da einen strich durch die Rechnung machen.

 

Eine Sattelzugmaschine zählt als Mautpflichtig da sie ja Theoretisch etwas anderes wie einen Wohnauflieger ziehen könnte. Und da die Maut ja ab 3501kg zählt, zahlst du Solo Maut, aber evtl. mit Wohnauflieger nicht, wenn Sie dass Gespann so anerkennen. Es gibt einfach Fahrzeuge und Kombinationen, die sind so selten, diese sind im Gesetzestext zur Maut nicht berücksichtigt, und das macht es dann kompliziert.

 

Toll Collect wird dir nicht wirklich eine Antwort geben können. Das ist alles noch recht unüberschaubar was wirklich nachher Maut zahlen muss und was nicht.

Ich hatte die Woche ein Gespräch mit einem Unternehmer, der ausschließlich So Kfz Pannenhilfe macht.

Also Reifenschäden usw.

 

Obwohl in der Zulassung alles hinterlegt ist, bekommt er ständig Post mit der Aufforderung zur Klärung der Fahrt.

 

Diese überbordende Bürokratie ist absolut nicht mehr hinnehmbar.

 

Da er mehrere Lkw hat, muss er jetzt jede Woche diesen Zirkus machen.

Auch aus dem Grund wird er wohl morgen bei den Protesten dabei sein.

 

Also zum Thema würde ich auf jeden Fall versuchen dieses besagte Fahrzeug auf jeden als Oldtimer mit H Kennzeichen zu fahren. Ich kann mir vorstellen dass dadurch keine Nachfragen kommen.

Aber ob die wirklich verschont bleiben, dass weiß wohl keiner mehr.

Willkommen in Deutschland 2024.

Themenstarteram 8. Januar 2024 um 8:55

Ich bin gerne in D und sehe keinen Grund gegen irgendwen zu protestieren.

JEtzt muss ich erstmal rüber und schauen das ich den Wagen verladefertig bekomme

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