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LKW mit 8 Sitzplätzen?

VW T3
Themenstarteram 20. Januar 2009 um 17:15

moin !

Hab grad meinen Schein durchsucht und hab irgendwie blöd geschaut als ich gesehen habe das 8 Sitzplätze eingetragen sind, allerdings dazu noch der Zusatz: *ZU S.1:AUCH 2 bis 7 OD. 9*.

In den BW Unterlagen stehen nur 2 drin, anscheinend hat der TÜV gepennt...

Jetzt die eigentliche Frage, darf ich jetzt rein Verkehrsrechtlich mehr als 2 Sitzplätze haben ? Das FA hat mir eine LKW Zulassung erteilt, nachdem ich aber schon den Brief hatte, sprich eigentlich müssten die es ja wissen.

Es geht mir nicht um die Steuersache, sondern ob es in einer Kontrolle Probleme geben könnte, denn eigentlich hab ich ja die freie Auswahl von 2 - 9 Sitzplätzen.

Allgemein würde ich zwar weiterhin mit nur 2 Sitzplätzen unterwegs sein, allerdings würde ich mir dann bei Bedarf (sehr selten) ne 3er Sitzbank oder die 2 Funkersitze wieder einbauen. Interessant ist auch das der Eintrag aus den BW Unterlagen *HINT:ARBEITSSITZ LINKS F.PERSONENBEFOERDERUNG GESPERRT* nicht übernommen wurde, also dürfte ich doch eigentlich den zweiten Funkersitz auch mit nem Gurt und Kopflehne ausrüsten und dann beide nutzen ?

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30 Antworten
am 20. Januar 2009 um 20:26

Wahlweise 7 o. 9 Sitze je nach Ausstattung, zur Zeit ein 2 Sitzer demnach. Derzeit LKW, Sitze auf der Ladefläche zur Persbef. gesperrt, alles ok :)

edit:

Der Eintrag vom Bund muss nicht übernommen werden, da die hinteren Sitze nicht zum Pers.-transport zugelassen sind.

Themenstarteram 20. Januar 2009 um 21:32

Es sind aber 8 eingetragen, unten steht ja nur 2 BIS 7 oder 9 Sitze, das lässt ja alles offen und im Zweifel würde ja eher die 8 gelten, denn die steht ja bei den Sitzplätzen.

Wieso sind die Sitze auf der Laderfläche gesperrt ? Theoretisch könnte ich doch min. den einen Funkersitz nutzen.

Ab der B-Säule ist Ladefläche und die muss für die LKW-Zulassung größer sein als die Fläche zur Personenbeförderung (Fahrerkabine quasi). Das wird aber von Landratsamt zu Landratsamt etwas unterschiedlich gehandelt.

Es gibt Sonderregelungen zum Befördern von Personen auf der Ladefläche, Stichwort Notsitz. Aber das gibt nur für die direkten Strecken von der Firma zur Baustelle etc. also als Privatmann hast du da wohl keine Chance. Wenn du jetzt hinten eine Sitzreihe einbaust ist die Ladefläche kleiner als die zur Personenbeförderung und du bist Steuerbetrüger weil das Fahrzeug als PKW genutzt wird.

Ich habe im Moment meine Trennwand entfernt, da gibt es ein Gerichtsurteil das die nicht notwendig ist. Zudem habe ich hinten einen Back to Back Sitz hinter dem Fahrersitz montiert. So ist die Ladefläche immernoch größer aber bei einer Kontrolle werde ich wahrscheinlcih Probleme bekommen. Sitzplätze sind 3 eingetragen aber man zieht da vermutlich den kürzeren. Ich werde bald wieder auf PKW umschreiben dann hab ich Ruhe.

MfG Stefan

am 21. Januar 2009 um 8:09

Der T3 ist ein Mehrzweckfahrzeug gemäß RL 70/156/EWG

Diese Autos dürfen maximal 7 Sitzplätze haben (incl. Fahrer)

Ein Sitzplatz gilt als vorhanden, wenn das Fz zugängliche Sitz- und Gurtverankerungen hat.

Wieviel Sitze wirklich möglich sind, wird folgendermaßen bestimmt:

Es muß sein

P - (M+N x 68) > N x 68

P=zGG in kg M=Leergewicht fahrbereit + Fahrer

N=Sitzplatzanzahl ohne Fahrer

Beispielrechnung für 1+5 Sitze:

2460 - (1700 + 5 x 68 ) > 5 x 68

2460 - (1700 + 340) > 340

420 > 340

ein Sechssitzer ist also zulässig!

Wenn Du nur die Rückbank einbaust, bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und die verbleibende Ladefläche vor der Bank und auf dem Motor ist auf jeden Fall größer als 50%.

@Stefan: Hast Du ein Aktenzeichen, wo das festgelegt wurde, daß die Trennwand nicht nötig ist?

Würde mich sehr interessieren, da ich auch betroffen bin!

Grüße

gerold

Mein Finanzamt hat z.B. nicht verlangt die Gurtbefestigungen unbrauchbar zu machen, wollte aber eine halb-hohe Trennwand an der B-Säule und verwies drauf das ich auf der Ladefläche nix fest anbringen darf. Sitze schon zweimal nicht. Hier der Leitsatz zu dem Gerichtsurteil:

Zitat:

Der Leitsatz von BFH 28.11.2006 VII R 11/06 lautet wie folgt:

Bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einstufung eines Fahrzeuges als PKW oder LKW macht das Fehlen einer vollständigen Trennwand zwischen dem Fahrgast- und dem Laderaum eine umfassende tatrichterliche Würdigung sämtlicher technischen Merkmale nicht entbehrlich.

KraftStG § 2 Abs. 2 Satz 1, § 8 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 3

PBefG § 4 Abs. 4 Nr. 1, § 4 Abs. 4 Nr. 3

StVZO § 30 Abs. 1

FGO § 100 Abs. 2 Satz 2, § 118 Abs. 1 Satz 1, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

 

Urteil vom 28. November 2006 VII R 11/06

Vorinstanz: FG Berlin vom 25. Januar 2006 6 K 6319/05 (EFG 2006, 929)

Der Volltext dieses BFH-Urteil vom 28.11.06 VII R 11/06 lautet:

Aber Aktenzeichen hin oder her, gegen das FA zieht man den kürzeren. Also wer dort vorfährt sollte auch das machen was die haben wollen. Ich find das auf jeden Fall eine Schweinerei, jedes FA behandelt das anders und mal ehrlich, das FA hat eigentlich nicht die Kompetenz bauliche Dinge an einem KFZ vorzuschreiben oder?

MfG Stefan

Der VW-Bus darf insgesamt 9 Sitze mit Fahrer haben und wurde je nach Ausführung auch so ausgeliefert. Vorne Fahrersitz plus Beifahrer-Doppelsitzbank, Mitte 3er-Bank und Hinten 3er-Bank.

Sitzbefestigungen/Gurtpunkte sind bei LKW auf der Ladefläche unbrauchbar zu machen. Bei LKW-Zulassung also keine mal so reinschrauben, falls es vergessen wurde.

Der Eintrag 2-9 ist der Universaleintrag bei Fensterbussen, zumindest bei den späteren Baujahren. Zeigt nur die theoretische Möglichkeit bei Vorliegen der Vorraussetzungen auf. Schließt aber das Bedürfnis fachgerechter Nachrüstungen, je nach Zulassungsart, nicht aus.

Ladefläche muss bei LKW größer als Fahrgastraum sein. Trennwand kann ich nicht sagen, kenne es nur mit Trennwand. Gibt nebenbei auch einzelne Finanzämter, die auf eine Verblechung von Fenstern bestehen.

Je nach Ausführung wirst Du den Funkersitz nicht während der Fahrt benutzen dürfen. Die Bundeswehr hatte das nicht aus Spaß drin, sondern, weil der Sitz den Anforderungen für den Personentransport während der Fahrt nicht entspricht. Kann die Bauausführung, die Bodenbefestigung und/oder fehlende Sicherheitsgurte betreffen.

Gruss

 

am 21. Januar 2009 um 12:10

Das Problem ist hier wie so oft, daß zwei völlig verschiedene Institutionen (Fiamt und TÜV) mitreden wollen.

Es geht hier aber auch gar nicht um eine Umwidmung zum LKW, sondern was passieren kann im Fall einer Kontrolle. Das Fiamt wird kaum Kenntnis erlangen, das hab ich jedenfalls noch nie gehört.

Und wenn im LKW-Bus sechs Sitzplätze vorhanden und auch eingetragen sind, kann die Pol wohl kaum was machen. Die müßten dann ja erstmal den TÜV anzeigen...

Grüße

gerold

@Stefan: Danke-Ich werde mir mal aufdröseln, was unter den einzelnen Punkten steht.

Zitat:

Original geschrieben von SeXSfuffzich

@Stefan: Danke-Ich werde mir mal aufdröseln, was unter den einzelnen Punkten steht.

Dann bitte um Info, für mich steht da viel spanisch drin und ich hab auch gar keine Lust mich da reinzulesen.

MfG Stefan

Finanzamt und TÜV müssen gar nicht reden. Das Finanzamt ist an die TÜV-Entscheidung/Zulassung überhaupt nicht gebunden. Einige Bundesländer bzw. deren Finanzämter lassen sich die Fahrzeuge auch zur Besichtigung vorfahren.

Wenn ein LKW durch Sitze zum PKW wird, kann es bei einer Kontrolle zu einer Mitteilung an das Finanzamt kommen. Dann hätte man ein Strafverfahren wg. Steuerhinterziehung. Oder man will dem entgehen und macht eine Selbstanzeige. Führt so oder so zur Steuernachzahlung.

Muss jeder für sich entscheiden, was er macht. Aber anschließend sollte sich auch keiner beschweren, wenn er ein Problem hat.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von Tommysyncro

Finanzamt und TÜV müssen gar nicht reden. Das Finanzamt ist an die TÜV-Entscheidung/Zulassung überhaupt nicht gebunden.

Ist klar aber ich finde es nicht in Ordnung dass das FA Schweissarbeiten an Fahrzeugen vorschreibt (Fenster verblechen und Gurte).

MfG Stefan

Fenster verlangen ja, Gott sei dank, nur sehr wenige, da hilft vielleicht auch das Gespräch und der Hinweis auf die Praxis der anderen.

Schweißpunkte auf die Gurtaufnahmen sind aber wohl schon berechtigt. Denn führe mich nicht in Versuchung oder so ähnlich ;-)

Gruss

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 17:11

Zitat:

Es geht hier aber auch gar nicht um eine Umwidmung zum LKW, sondern was passieren kann im Fall einer Kontrolle. Das Fiamt wird kaum Kenntnis erlangen, das hab ich jedenfalls noch nie gehört.

Und wenn im LKW-Bus sechs Sitzplätze vorhanden und auch eingetragen sind, kann die Pol wohl kaum was machen. Die müßten dann ja erstmal den TÜV anzeigen...

Genau, LKW Zulassung habe ich bereits und glücklicherweise trotz Vorführung keinerlei Auflagen bekommen, also muss allgemein gesagt definitiv nicht zwangsweise irgendwas verändert werden.

Zitat:

Je nach Ausführung wirst Du den Funkersitz nicht während der Fahrt benutzen dürfen. Die Bundeswehr hatte das nicht aus Spaß drin, sondern, weil der Sitz den Anforderungen für den Personentransport während der Fahrt nicht entspricht. Kann die Bauausführung, die Bodenbefestigung und/oder fehlende Sicherheitsgurte betreffen.

Ja, aber der Eintrag betrifft nur einen von den Sitzen und zwar den der weder Gurt noch Kopflehne hat, der Andere hat beides und müsste somit geeiget sein.

Wenn ich die BW Sitze drin habe, dann hab ich immernoch mehr als 50 % Ladefläche. Ich denke bei Bedarf werd ich einen Sitz einbauen (den mit Gurt und Kopfstütze), denn der Bund hat ja auch einen davon während der Fahrt genutzt.

Vorne wollte ich eh auf 2er Bank umbauen.

am 21. Januar 2009 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von Tommysyncro

Wenn ein LKW durch Sitze zum PKW wird...

Wird er das denn?

Es ist doch durchaus der Fall denkbar, daß der Innenraum voller Material ist und hinten noch drei Arbeiter sitzen auf dem Weg zur Baustelle. Bei der DoKa ist das der Normalfall.

Aber es schon richtig: Wenn es zu einer Verhandlung kommt, sind alle Möglichkeiten drin. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand... :rolleyes:

Grüße

gerold

 

Zitat:

Original geschrieben von Tommysyncro

Schweißpunkte auf die Gurtaufnahmen sind aber wohl schon berechtigt. Denn führe mich nicht in Versuchung oder so ähnlich

Ich sehe das als reine Schikane damit nicht jeder auf LKW umbaut und dem Staat das Geld verlohren geht. Es macht keinen Sinn das Fahrzeug als PKW unbrauchbar zu machen nur weil es (vorübergehend) als LKW genutzt wird. Für mich macht einzig und allein die größe der Transportfläche als Unterschied PKW/LKW Sinn.

Auf dem Bundeswehr-Sitz ohne Gurt und ohne Kopfstütze war übrigens ein Aufkleber: Dieser Sitz darf während der Fahrt nicht benutzt werden.

MfG Stefan

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