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lkw mit grünen kennzeichen?!
in letzter zeit sehe ich auf dem weg zur arbeit immer mehr lkw´s und auch diverse trailer (autotrailer z.b.) mit grünen kennzeichen. ja wie jetzt? sind spezial sattel auflieger mit überbreite oder kühlmittel trailer den landwirtschaftliches gedönse? oder gibts da ein "schlupfloch"?
Beste Antwort im Thema
Ich habe mir das mal von einem Berufskraftfahrer-Azubi erklären lassen - selbst habe ich mit dem Thema nichts weiter am Hut:
Das Unternehmen hat beispielsweise 10 Sattelzugmaschinen und 20 Auflieger. Also können maximal 10 Züge gleichzeitig unterwegs sein. Die KfZ-Steuer für den ganzen Fuhrpark wird jetzt nach den 10 SZM und den 10 teuersten Aufliegern berechnet. Die anderen 10 Auflieger fallen prinzipiell raus. Ob es für diese Vergünstigung noch einen "Aufschlag" gibt, kann ich jetzt nicht sagen.
Die Versicherung ist eine ganz andere Baustelle. Meiner Kenntnis nach ist jeder Anhänger / Auflieger immer - was die Haftpflicht angeht - über das Zugfahrzeug versichert. Die Anhängerhaftplicht ist nur für den Fall zuständig, falls das Teil ohne Zugfahrzeug beispielsweise wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt.
Das ist jetzt nicht bis in alle Details ausgeführt - die kenne ich nicht. Aber das Prinzip wird hoffentlich klar.
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15 Antworten
Hier läuft die Versicherung des Aufliegers/Anhängers in die der Zugmaschiene /Lkw mit ein, somit wird eine neue Versicherung für den Anhänger benötigt. Ob sich das rechnet ist die andere Frage
Grüsse Domi
Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. Fahrzeuge von Schwerbehinderten, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
Kennzeichen für Fahrzeughalter, die aufgrund einer Körperbehinderung steuerbefreit sind, sind seit vielen Jahren auch schwarz. Die grünen Kennzeichen für diese Personengruppe wurden im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot abgeschafft.
Zitat:
Original geschrieben von yalee
Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. Fahrzeuge von Schwerbehinderten, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
und was davon trifft auf einen noteboom sondern auflieger mit überbreite zu? die alles nur keinen schausteller zeugs drauf hat?
@domi
dann is in solch einem fall also der trailer AUF die zugmaschine versichert und dann NUR von dieser gezogen werden?
Zitat:
Original geschrieben von rg4544
Kennzeichen für Fahrzeughalter, die aufgrund einer Körperbehinderung steuerbefreit sind, sind seit vielen Jahren auch schwarz. Die grünen Kennzeichen für diese Personengruppe wurden im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot abgeschafft.
Das muß aber schon seit vielen Jahrzehnten abgeschafft worden sein.
Denn ich fahre seit über 37 Jahren steuerbefreit, und hatte immer schwarze Ziffern und Zahlen auf den Kennzeichen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
dann is in solch einem fall also der trailer AUF die zugmaschine versichert und dann NUR von dieser gezogen werden?
Versichert sind die Trailer ganz normal, sie sind lediglich steuerbefreit, weil der Halter auf die Zugmaschinen mehr Steuer zahlt. Diese Anhänger dürfen auch nur mit der Zugmaschine gezogen werden, für die der erhöhte Steuersatz entrichtet wird...
Ich habe mir das mal von einem Berufskraftfahrer-Azubi erklären lassen - selbst habe ich mit dem Thema nichts weiter am Hut:
Das Unternehmen hat beispielsweise 10 Sattelzugmaschinen und 20 Auflieger. Also können maximal 10 Züge gleichzeitig unterwegs sein. Die KfZ-Steuer für den ganzen Fuhrpark wird jetzt nach den 10 SZM und den 10 teuersten Aufliegern berechnet. Die anderen 10 Auflieger fallen prinzipiell raus. Ob es für diese Vergünstigung noch einen "Aufschlag" gibt, kann ich jetzt nicht sagen.
Die Versicherung ist eine ganz andere Baustelle. Meiner Kenntnis nach ist jeder Anhänger / Auflieger immer - was die Haftpflicht angeht - über das Zugfahrzeug versichert. Die Anhängerhaftplicht ist nur für den Fall zuständig, falls das Teil ohne Zugfahrzeug beispielsweise wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt.
Das ist jetzt nicht bis in alle Details ausgeführt - die kenne ich nicht. Aber das Prinzip wird hoffentlich klar.
Moin!
Gilt es eigtl. immer noch das Anhänger mit Grünen Schildern
im Verteidigungsfall der Bundeswehr zu Verfügung gestellt werden müssen?
BTW:
Bei mir in der Gegend hatten Angehörige der Sinti + Roma Grüne Nummern an
ihren "normalen" Fahrzeugen.
Die sind mit dem Fetten S600 und Grünem Schild durch die Gegend gefahren.
Sollte angeblich deshalb so sein, weil die eine Politisch Vefolgte Minderheit sind..
Ob das Aktuell immer noch so ist, kann ich nicht sagen. Vor einigen Jahren war es
100%ig so! Ich habe das selbst gesehen.
MfG
Surfkiller20
Zitat:
Original geschrieben von Siggi1803
Zitat:
Original geschrieben von rg4544
Kennzeichen für Fahrzeughalter, die aufgrund einer Körperbehinderung steuerbefreit sind, sind seit vielen Jahren auch schwarz. Die grünen Kennzeichen für diese Personengruppe wurden im Hinblick auf das Diskriminierungsverbot abgeschafft.
Das muß aber schon seit vielen Jahrzehnten abgeschafft worden sein.
Denn ich fahre seit über 37 Jahren steuerbefreit, und hatte immer schwarze Ziffern und Zahlen auf den Kennzeichen.
Ich habe mich da ein mal durchgelesen, und bin bei den gesetzen nicht wirklich weiter gekommen.
Es gibt zwei Arten. Ein mal die Steuerverfünstigung um 50% und ein mal die komplette Steuerbefreiung.
-Bei der Steuerverfünstigung sind die Kennezichen immer schwarz.
-Bei der Steuerbefreiung hat man die Wahl ob schwarz oder grün.
Der vorteil der grünen ist, das die Anmeldekosten günstiger sind.
Oder irre ich mich da?
Die Rechtsexperten kennen sich hier bestimmt bei der Deutung der Gesetze besser aus.
§ 9 FZV
§3a Abs.3 S.2 KraftStG
Zitat:
Original geschrieben von MvM
-Bei der Steuerverfünstigung sind die Kennezichen immer schwarz.
-Bei der Steuerbefreiung hat man die Wahl ob schwarz oder grün.
Der vorteil der grünen ist, das die Anmeldekosten günstiger sind.
Oder irre ich mich da?
Die Rechtsexperten kennen sich hier bestimmt bei der Deutung der Gesetze besser aus.
§ 9 FZV
§3a Abs.3 S.2 KraftStG
Ist ein wenig ein zweigleisiges System: bei der Zulassung interessiert eine mögliche Steuerbefreiung eigentlich nur bei den zweckgebundenen Anhängern oder eben den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bzw. solchen Fahrzeugen, die sozialen Zwecken etc. dienen, in den meisten Fällen dann die Fahrzeuge der Rettungshilfsorganisationen wie DRK, BRK, Malteser etc.. Fahrzeuge von Feuerwehr, THW usw. fallen da nicht (mehr) drunter, die bekommen heutzutage ja nicht mal mehr die Behördenkennzeichen.
Die Steuerbefreiung wegen einer möglichen Behinderung wird immer nachträglich durch das Finanzamt gewährt, somit haben diese Fahrzeuge auch eigentlich alle ab Zulassung ein schwarzes Kennzeichen. Wird aber eben alles im Zulassungsverfahren geklärt...die Gebühren sind immer gleich, richten sich ja nach der GebOSt, die macht da keine Unterscheidung.
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Ich habe mir das mal von einem Berufskraftfahrer-Azubi erklären lassen - selbst habe ich mit dem Thema nichts weiter am Hut:
Das Unternehmen hat beispielsweise 10 Sattelzugmaschinen und 20 Auflieger. Also können maximal 10 Züge gleichzeitig unterwegs sein. Die KfZ-Steuer für den ganzen Fuhrpark wird jetzt nach den 10 SZM und den 10 teuersten Aufliegern berechnet. Die anderen 10 Auflieger fallen prinzipiell raus. Ob es für diese Vergünstigung noch einen "Aufschlag" gibt, kann ich jetzt nicht sagen.
Sehr richtig gesagt und jetzt für die nächsten Autobahnfahrten achtet mal darauf wieviele große Speditionen mit grünen Aufliegern unterwegs sind aber von gemieteten Zugmaschinen gezogen werden.
Bsp: 100 Zugmaschinen 300 Anhänger. alle Zugmaschinen unterwegs, neue Aufträge kommen rein. So werden einfach Zugmaschinen von Fremdfirmen angemietet und die Aufträge angenommen...ist das Risiko einer Kontrolle und die entstehenden Kosten wohl geringer als die entstehenden Opportunitätskosten wenn man den Auftrag nicht annehmen würde...Nachbesserungsbedarf gegeben
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Zitat:
Original geschrieben von MvM
-Bei der Steuerbefreiung hat man die Wahl ob schwarz oder grün.
Die Steuerbefreiung wegen einer möglichen Behinderung wird immer nachträglich durch das Finanzamt gewährt, somit haben diese Fahrzeuge auch eigentlich alle ab Zulassung ein schwarzes Kennzeichen.
Bei einer Steuerbefreiung wegen einer Schwerbehinderung gibt es nur schwarze Kennzeichen.
Denn wenn es grüne gäbe, hätte ich sie alleine schon wegen der "Gaudi" in jungen Jahren genommen, und die angebliche, die es nicht gibt, verbilligte Anmeldung natürlich auch.
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Moin!
Gilt es eigtl. immer noch das Anhänger mit Grünen Schildern
im Verteidigungsfall der Bundeswehr zu Verfügung gestellt werden müssen?
MfG
Surfkiller20
Hier hat im Jahre 07 jemand wiki zitiert;
"...(z.B. für Boote, Segelflugzeuge und Sportpferde). Darüber hinaus können auch gewerbliche Anhänger steuerfrei gestellt werden, wenn der Halter sich dazu verpflichtet, im Spannungs- und Verteidigungsfall seine Fahrzeuge unverzüglich den Streitkräften unentgeltlich zur Verfügung zu stellen."
Im aktuellen Eintrag aber fällt der fett markierte Textteil weg.
Daher zweifel ich an der Gültigkeit der Regelung. Hier wird auch über die Glaubwürdigkeit dessen diskutiert.