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Lkw Zulassung

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 22. Februar 2007 um 21:04

Ich habe einen Caddy mit Motorschaden erworben. Neuer Motor ist schon eingebaut. Jetzt will ich demnächst zulassen. Im Brief steht drin: LKW geschl. Kasten. Hat also hinten keine Sitze und auch keine Scheiben.

Weis jemand von Euch ob die Karre dann auch als LKW besteuert wird und ob das dann bei ca. 100 Örös liegt?

Der Wagen wird von mir rein geschäftlich genutzt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Futhark28

Um die Steuern geht es mir nicht mal, die liegen bei 124€ für nen 1,6 tdi ich denke das passt schon

zu 14.1 steht 35H0

5 Van

und mit coc 0,4 weiß ich leider nichts anzufangen

COC hat Viktor schon geantwortet.

Ja, worum geht es dir denn, wenn nicht um die Steuer? 124 Euro, das ist doch LKW Steuer. Ich zahle für meinen PKW (M1) 2011er 1,6TDI 210 Euro Steuer.

35H0 = EURO5;H;PI/CI; N1II

Klasse N1:

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. = Umgangssprachlich LKW/lieferwagen.

M1 = PKW

N1 = LKW/Nutzfahrzeug

 

LKW - Schlüsselnummer 35H0

PKW - Schlüsselnummer 35A0

Dann noch mal bitte den Punkt 37. im COC Papier --- steht da VAN oder LKW ......oder?

COC Papier ist die Geburtsurkunde das Wagens. ;)

Ich empfehle dir zu deinem Problem dieses Gerichtsurteil:

http://www.vetline.de/.../wie-der-van-zum-lkw-wird.htm

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Caddy keine LKW Zulassung' überführt.]

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Wenn der Caddy als LKW eingetragen ist, wird er auch nach Gewicht besteuert.

Zur Höhe der Steuer: http://www.kfz-steuer.de/

Bei rund 2t ZGG kommt das mit den knapp über 100€/Jahr schon hin.

Normalerweise sollte der dann als LKW besteuert werden, aber da fragst du am besten das zuständige Finanzamt, weil es da auch unterschiede gibt.

CU markus

am 25. Februar 2007 um 8:31

Sofern in den Fahrzeugenpapieren LKW eingetragen steht, wird der Caddy auch als solcher versteuert.

cu udo

die antwort von udo ist leider absolut falsch. es muss heißen: kann er als lkw versteuert werden.

zulassung und steuer sind zwei unterschiedliche paar schuhe und das finanzamt muss sich nicht an die eintragung in den fahrzeugpapieren halten.

die besten geschichtlichen beispiele waren die ehemaligen post-golf-1, die als lkw zugelassen waren und vom besitzer dann als pkw versteuert werden mussten.

aber auch heute noch gibt es viel ärger mit fehlenden trennwänden oder verschweißten fenstern.

jens

am 26. Februar 2007 um 17:48

Hallo Jens,

ob meine Antwort so falsch ist glaube ich nicht - jedenfalls nicht absolut.

Ich verwalte bei uns den Fuhrpark und kenne also den Sachverhalt ziemlich genau:

Zumindestens das Finanzamt, welches für unseren KFZ zulasungsbereich zuständig ist, nimmt es da sehr genau: Es versteuert jedes Fahrzeug so, wie es in den Papieren steht. Steht also bei einem Caddy LKW so wird dieser auch strikt als LKW versteuert. Sollte man eine Versteuerung nach PKW wünschen, muss man die Papiere bei Zulassungsstelle ändern lassen, ggfs. mit entsprechenden neuen TÜV Gutachten!!!

Im umgekehrten FAll ist es genauso: Will man einen als PKW zugelassenen Caddy als LKW versteuern: Erst die Papiere ändern.

Habe die Sache gerade hinter mir . Allerdings handelte es sich dabei um einen Opel Combo!

Gruß Udo

hi udo,

"absolut falsch" habe ich geschrieben, da deine antwort so absolut, wie du sie geschrieben hast falsch ist. denn es kann dir eben durchaus passieren, dass ein fahrzeug hast, das als lkw zugelassen ist und dies auch in den papieren eingetragen hat, der zuständige finanzbeamte aber auf eine vorführung besteht und das fahrzeug anschließend als pkw besteuert - obwohl es weiterhin zulassungsrechtlich ein lkw ist.

vielleicht habt ihr bei eurem fuhrpark mit eurem finanzamt einfach weniger probleme, als es zum beispiel eine privatperson mit einem anderen finanzamt haben würde. aber die aussage "lkw-zulassung = lkw-steuer" ist eben nicht korrekt.

jens

(p.s.: ebenso könnten die caddy-tramper eine einstufung als M-SA - wohnmobil - bekommen, werden aber wegen der fehlenden stehhöhe vorm kocher von 1,7 m dennoch als pkw versteuert und nicht als wohnmobil)

am 26. Februar 2007 um 18:19

Hi Jens,

na gut - geht wohl aus wie das Hornberger schießen. Unser Finanzamt besteuert Grundsätzlich nach den Angaben der Zulassungsstelle!!!!

Auch ist mir in meiner nunmehr 20 jährigen Tätigkeit bislang nicht bekannt geworden, dass sich unser Finanzamt ein Fahrzeug hat vorführen lassen!!!!

Gruß Udo

am 1. März 2007 um 18:29

moin,

also ich weiß von einem Bekannten, wo das auch war. Er fährt einen Pickup mit Doppelkabiene, eingetragen als LKW. ER musste auch zum finanzamt und wird jetzt als PKW versteuert, weil die Ladefläche etwas kleiner ist als der Passagierraum.

mfg Bruni

am 11. August 2012 um 9:22

Hallo,

hab mir vor kurzem einen neuen Caddy Bj 2011 geholt. Es ist ein 2 Sitzer und und hat eine komplette Trennwand.

Jetzt schaue ich in meinen FZ Schein und sehe das der Caddy als Van eingestuft ist und nicht als LKW Zulassung.

Da ich das FZ gewerblich nutze hat dies natürlich ein paar Nachteile.

Hat jemand ne Idee warum das so ist ? bzw einen Rat ob ich das ändern kann ?

 

Danke und ein schönes WE

 

MfG Futhark

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Caddy keine LKW Zulassung' überführt.]

Na der Caddy ist von Geburt an nunmal kein LKW, sondern "nur" ein kleines Nutzfahrzeug bzw. multifunktionsfahrzeug. Soll er als LKW zugelassen werden, muss man schon selbst tätig werden. Dazu gehört die Vorführung beim Überwachungsverein und/oder Finanzamt, damit eine Umschlüsselung erfolgen kann. Aber Achtung: auch wenn die Steuern vllt. geringer sein sollten, könnte die Versicherung einiges teurer sein.

Ob es beim Kasten diesbezüglich eine Option im Bestellschein gab, weiß ich nicht. Ich meine, dass es bei den "echten" Transportern wie T5 so ist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Caddy keine LKW Zulassung' überführt.]

Hallo

Was steht denn zur Schlüsselnummer unter 14.1 im deiner Zulassungsbescheinigung?

Was steht unter Punkt 5. in der Zulassungsbescheinigung?

Und Was steht im COC. unter 0.4.?

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Caddy keine LKW Zulassung' überführt.]

am 11. August 2012 um 15:09

danke für die schnellen Antworten

Um die Steuern geht es mir nicht mal, die liegen bei 124€ für nen 1,6 tdi ich denke das passt schon

 

zu 14.1 steht 35H0

5 Van

und mit coc 0,4 weiß ich leider nichts anzufangen

MfG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Caddy keine LKW Zulassung' überführt.]

Mit COC meint Dieter das COC Papier = EWG Übereinstimmungsbescheinigung

 

Im Anhang das COC von meinen Caddy

 

Viktor

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Caddy keine LKW Zulassung' überführt.]

COC Papier-1
COC Papier-2

Zitat:

Original geschrieben von Futhark28

Um die Steuern geht es mir nicht mal, die liegen bei 124€ für nen 1,6 tdi ich denke das passt schon

zu 14.1 steht 35H0

5 Van

und mit coc 0,4 weiß ich leider nichts anzufangen

COC hat Viktor schon geantwortet.

Ja, worum geht es dir denn, wenn nicht um die Steuer? 124 Euro, das ist doch LKW Steuer. Ich zahle für meinen PKW (M1) 2011er 1,6TDI 210 Euro Steuer.

35H0 = EURO5;H;PI/CI; N1II

Klasse N1:

Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. = Umgangssprachlich LKW/lieferwagen.

M1 = PKW

N1 = LKW/Nutzfahrzeug

 

LKW - Schlüsselnummer 35H0

PKW - Schlüsselnummer 35A0

Dann noch mal bitte den Punkt 37. im COC Papier --- steht da VAN oder LKW ......oder?

COC Papier ist die Geburtsurkunde das Wagens. ;)

Ich empfehle dir zu deinem Problem dieses Gerichtsurteil:

http://www.vetline.de/.../wie-der-van-zum-lkw-wird.htm

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Caddy keine LKW Zulassung' überführt.]

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