1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. LKW - Zulassung

LKW - Zulassung

VW T2 Kasten (Typ 21)
Themenstarteram 21. März 2007 um 5:12

Mein T3 ist ein 2,1 Liter Benziner / Einspritzer.

Original ist es ein Fensterbus mit 9 eingetragenen Sitzplätzen.

Da die Kiste Erstzulassung 12 / 87 ist, hat sie leider noch keinen Kat.

Jetzt sollen die hinteren Sitzreihen raus, die hintern Fenster dunkel getönt werden und der Boden soll mit einer Holzplatte ausgelegt werden.

Danach soll das Auto nur noch als Arbeitsauto / Transporter eingesetzt werden.

Was muss noch gemacht werden, um das Fahrzeug auf LKW umzuschreiben.

Hat jemand Erfahrung?

Wie wirkt sich das dann auf Steuer u. Versicherung aus?

Ähnliche Themen
18 Antworten

"Jetzt sollen die hinteren Sitzreihen raus, die hintern Fenster dunkel getönt werden und der Boden soll mit einer Holzplatte ausgelegt werden."

-> Du musst auch die Gurt- und Sitzlöcher dicht schweißen. Ob die hinteren Fenster getönt werden müssen weiß ich nicht. Hatte ich aber auch.

"Was muss noch gemacht werden, um das Fahrzeug auf LKW umzuschreiben."

-> Du musst eine Trennwand einbauen! Ich habe bei mir so einen Bauzaun mit einem Rahmen eingeschweißt. Nur so verschraubt ist nicht zulässig! Am besten du rufst bei dem örtlichen Finanzamt an und erkundigst dich genau. Da musst du deinen Wagen ja auch vorführen.

Als erstes fährst du dann zum TÜV und lässt dir die LKW Zulassung eintragen. Dann zur Zulassungsstelle und danach am besten direkt zum Finanzamt. Dann hat das alles seine Richtigkeit.

"Wie wirkt sich das dann auf Steuer u. Versicherung aus?"

Steuer bezahle ich 148 € und Versicherung hab ich jetzt nicht im Kopf. Musst aber eine Versicherung haben die auch LKW versichert.

am 21. März 2007 um 9:42

Hinten die Sitze Raus, mindestens halbhohe Trennwand (auch mit Durchgang wenn du lust hast) rein und schon kann's losgehen.

Du hast dann aber immer noch 2 Möglichkeiten:

A. Der Bus bleibt als PKW angemeldet, und du fährst dann nur noch beim Finanzamt vor und lässt deinen PKW nach LKW Kreterien besteuern.

PKW Versicherung bleibt, aber die Steuern gehen runter auf ca. 150€ (je nach gewicht deines Bus)

B. Du fährst zum Tüv und lässt deinen Bus zum LKW umschreiben. Dann gehts zur Zulassungsstelle, du bekommst nen neuen Fahrzeugschein und dem Finanzamt wird die änderung von der Zulassungsstelle mitgeteilt.

Dann musst du dir aber auch gleich eine LKW Versicherung suchen, brauchst eine neue Deckungskarte, und du hast wieder die LKW Besteuerung.

 

Entscheident ist jetzt wie viel du an Versicherung für deinen Bus als PKW zahlst und was du für ihn als LKW an Versicherung zahlen müsstest. Machst dann halt das was billiger ist.

Gruß Ruben

So nebenbei, Du hast scheinbar einen DJ-Motor mit 112 PS drin. Der hatte bis zum Schluss (= 7/89) keinen Kat. Gab aber mal Nachrüstsätze von HJS. Ist also nicht vom Baujahr abhängig.

Gab 1987 auch den MV mit 95 PS und Kat.

Gruss

Salve,

Ich hätte da auch ne Frage dazu.

Muss das Bussle eigentlich 2,8 T Zgg haben für ne LKW Zulassung?

g oli

am 21. März 2007 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von 74Oli74

Salve,

Ich hätte da auch ne Frage dazu.

Muss das Bussle eigentlich 2,8 T Zgg haben für ne LKW Zulassung?

g oli

Nein - das Gewicht ist egal.

Ein niedrigeres Zgg ist sogar von Vorteil, da die Steuer dann niedriger ist.

Zitat:

Original geschrieben von Tank83

Nein - das Gewicht ist egal.

Ein niedrigeres Zgg ist sogar von Vorteil, da die Steuer dann niedriger ist.

Richtig !

am 21. März 2007 um 17:23

Zitat:

Original geschrieben von Tank83

Nein - das Gewicht ist egal.

Ein niedrigeres Zgg ist sogar von Vorteil, da die Steuer dann niedriger ist.

ach ja - und man sollte auch zusehen das die eingetragene zuladung unter 1000kg ist, dann ist die lkw versicherung auch günstiger.

Wie oben schon erwähnt, Finanzamt anrufen nachfragen, die haben alle unterschiedlich Kriterien. Bei mir reichte eine halbhohe Trennwand, war auch "nur" mit zwei riesigen Winkeln verschraubt. Im Landkreis Cloppenburg reicht z.B. keine halbhohe, da muss alles dicht sein.

Grüße bis die Tage

am 9. Januar 2008 um 14:55

Habe ein Frage zum Thema:

Mein T3 hat eine Trennwand. Die Fensterscheiben hinten sind alle getönt und innen ist halt Schlafbank, Dusche, WC und Kochstelle. Kann ich damit trotzdem eine LKW-Zulassung bekommen?

Wenn nicht, was müsste ich machen um eine zu bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von Micoud

Habe ein Frage zum Thema:

Mein T3 hat eine Trennwand. Die Fensterscheiben hinten sind alle getönt und innen ist halt Schlafbank, Dusche, WC und Kochstelle. Kann ich damit trotzdem eine LKW-Zulassung bekommen?

Wenn nicht, was müsste ich machen um eine zu bekommen?

alles rausbauen, sonst wie oben beschrieben,solltest du mit dem Gedanken spielen es danach wieder einzubauen kann das ein sehr teurer Spass werden

am 9. Januar 2008 um 18:01

Ach ne, dann nicht...:)

Zitat:

Original geschrieben von LAU-YV .

Was muss noch gemacht werden, um das Fahrzeug auf LKW umzuschreiben.

Hat jemand Erfahrung?

Wie wirkt sich das dann auf Steuer u. Versicherung aus?

Hallo,

komme auch aus Lauf. Wenn Du schlau bist wäre ich Dir für Infos dankbar!

Gruß Kai

am 10. Januar 2008 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von Micoud

Habe ein Frage zum Thema:

Mein T3 hat eine Trennwand. Die Fensterscheiben hinten sind alle getönt und innen ist halt Schlafbank, Dusche, WC und Kochstelle. Kann ich damit trotzdem eine LKW-Zulassung bekommen?

Wenn nicht, was müsste ich machen um eine zu bekommen?

warum willst du das tun?? wenn du wie abgebildet nen hochdach hast (und damit 170cm Stehhöhe) dann kannste doch nen WoMo-Zulassung machen, da sind zwar momentan die Steuern hoch gegangen, aber du zahlst weniger Versicherung, und damit kannst du die Mehrkosten für die Steuer wieder Rausholen.

am 10. Januar 2008 um 21:42

Zitat:

Original geschrieben von LAU-YV .

 

Hat jemand Erfahrung?

Wie wirkt sich das dann auf Steuer u. Versicherung aus?

Laut Aussage von DEKRA Berlin, ist für eine LKW-Zulassung erforderlich:

- Mehr als 50% des Wageninneren müssen Laderaum sein

- Sitzverankerungen müssen Verschweisst sein, es genügt auch die alten Schrauben wieder ein zudrehen und nur Punktzuschweissen (meinen haben sie mir sogar mit eingebauten Gurtschlössern abgenommen)

- Frage an Dekra?: Müssen die Fenster Verblecht werden??

Antwort Dekra: "In KEINER Zulassungsverordnung steht, dass ein LKW keine Scheiben im LR haben darf, heisst aber auch das nicht höher als Fensterunterkante geladen werden darf.

- Trennwand sollte min.50cm hoch sein (also i.R. oberkante Sitzfläche) damit lose Ladung bei einer Bremsung nicht in den Fußraum des Fahrers Rutschen kann und evt. die Bremse blockiert.

BEMERKUNG: Die Anerkennung des Fahrzeuges als LKW von seiten eines Vereidigten Sachverständigers bedeutet und garantiert nicht die Anerkennung durch das Finanzamt, dieses kann in Ausnahmefällen eine Vorführung des Betroffenen Fahrzeuges verlangen und weitere Auflagen stellen (ggf. Das Verblechen der Hinteren Scheiben, komplette Trennwand, Verankerungen für die Ladungssicherung) was völlig verständlich ist, schließlich gehen Ihnen dadurch die Wertvollen Steuergelder, vor allem bei den Alten Dieseln die ja SO dreckig sind verloren.

Selbst wenn das Finanzamt die Fahrzeugart "LKW GESCHL.KASTEN" nicht anerkennt, erfolgt eine Eintragung durch die Zulassungstelle als LKW, da die Fahrzeugart von einen Vereidigten Sachverständiger bestätigt und in Form eines Gutachtens auch bescjeinigt wird. Es hat dann nur keinen Steuerlichen Vorteil.

Zum Thema NACHFRAGEN beim FA: Wer viel Fragt bekommt viele Antworten, oder anders gesagt, Warum schlafende Hunde wecken?

Zum Tüv/Dekra, fragen welche anforderungen, wenn es nur ist -Trennwand halbhoch, -Sitzpunkte schweissen (fragen ob ein Schweißpunkt genügt) dann dieses Tun, es ist ja kein größerer Aufwand, dann zu Tüv/Dekra Gutachten holen, zur zulassung und Papiere ändern lassen, die machen eh eine Mitteilung ans KBA und FA, und dann heisst es 3-4 Wochen warten, im besten Fall habt ihr nen scheck und die Neue Steuerberechnung in der Hand, im Schlimmsten fall die Aufforderung das Auto vorzuführen oder die Ablehnung und ca. 100€ weniger in der Kasse.

Ich denke aber mal das das FA misstrauisch werden sollte, da es ja genug T2/T3 als Transporter gibt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen