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LKW zulassung

VW
Themenstarteram 22. Mai 2012 um 13:17

hallo,

habe meinen t3 als lkw angemeldet ich hatte nie probleme mit dem tüv.die haben aber wohl ihre richtlinien geändert,es muss jetzt das führerhaus vom laderaum abgetrennt sein und die ladefläche muss eine gewisse grösse nachweisen,darf also nicht mit einer sitzbank oder vielen schränken zugebaut werden.

frechheit wie ich finde.

selbst der tüv sagt,dass ich die wand ja aus hozl herstellen könnte nur für das vorführen,genauso wie mit der sitzbang,diese könnte ich ja dann auch wieder einbauen.

 

das macht doch alles gar keinen sinn.

der bulli ist so oder so zweisitzer und war nie ein geschlossener wagen.selbst dem finanzamt sind solche dinge egal,habe ihn selbst dort so vorgeführt.

acht jahre geht es gut und jetzt sowas.

bin echt bedient.

gruss

Beste Antwort im Thema

Ist wirklich eine Frechheit,das der TÜV deine Steuerhinterziehung nicht mit macht

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Ist wirklich eine Frechheit,das der TÜV deine Steuerhinterziehung nicht mit macht

Na ja, ich kann Deine Aufregung ebenfalls nicht nachvollziehen. Sei froh, dass Du die anderen Jahre Glück gehabt hast.

Und, die Regeln sind nun auch nicht so neu.

Gruss

am 22. Mai 2012 um 18:03

Nur als Tip...

fahr einfach mal zu nem anderen Tüv...z.b. Werkstatt-Tüv...

Manche Prüfer sind einfach komisch...

Zur "Steuerhinterziehung"... Nachdem man von Deutschland abgezogen und überall, wo möglich, ausgenutzt wird, sollte man derartige "Lücken" nutzen, wo möglich! ;)

Und eine Steuerhinterziehung findet hier gar nicht statt! Muss ein 7,5 Tonner seinen möglichen "Kran" hinten abbauen um Tüv zu bekommen? Der steht auch auf der Ladefläche...

Warum also soll ich die Schränke ausbauen?

So ein Schwachsinn!

Was ich mir noch eingehen lassen würde, wenn die Innenausstattung FEST verschweisst und somit nicht demontierbar wär! Man kann sie aber demontieren!

Ich würd einfach zu allen möglichen Werkstätten fahren... würde aber , wenn überhaupt, nur mit dem dortigen Werkstattmeister darüber sprechen. Dem Prüfer würde ich erstmal nichts sagen. Wenn der mitbekommt, dass sein Kollege nein gesagt hat, dann wird er nicht dagegen sprechen! Der hat keine Lust auf einen Rechtstreit!

Themenstarteram 22. Mai 2012 um 18:06

ansichtssache!

es geht in erster linie um die sitzpläte (2 sitzplätze)und nicht um die ladefläche und ausserdem zahle ich durch eine private lkw-zulassung mehr an versicherung.

ob nun steuerhinterziehung oder nicht.für mich ist es das nicht da ich das fahrzeug zum transport von material und maschinen barauche.es gibt da natürlich auch noch die bürozulassung diese hilft mir aber auch nicht weiter.es war gut wie es war.

kann den steuertechnischen einwand durchaus verstehen,wäre aber schön wenn tüv,finanzamt und versicherungen mal eine einheitliche ansage machen würden.

der tüv hat nur seine auflagen zu erfüllen,die konnten wohl die jahre zuvor noch gedehnt werden und wurden nicht zu streng ausgelegt.damit ist es jetzt wohl vorbei.

naja ist dann wohl so und eine lösung gibt es auch in diesem fall.

schönen abend

tom

wenn hinten eine Sitzbank drin ist hat man definitiv weniger als 50 % Ladefläche und das reicht nicht für eine LKW Zulassung.

Durch solche Schummeleien wird es immer schwieriger,egal ob Oldtimerzulassung oder LKW Zulassung für ehrliche Menschen irgendwelche Vorteile zu bekommen, siehe Wohnmobilzulassung und die ganzen SUV

Mahlzeit! Sorry,Jammern auf höchstem Niveau.Ne datt is nich die Creme!!!:D

Die Vorraussetzungen für die LKW-Umschreibung stehen schon seit Jahren.

Die Höhe der Trennwand variiert je nach Prüfer,mal so-mal so! Manche wollen eben auch gar keine sehen!

Und-Auch ein LKW darf hinten ne Bank drin haben,die darf aber nicht als Sitzplatz während der Fahrt benutzt werden!!!

Die Richtlinien des FA sind wieder ganz anders,aber auch da-Jenachdem,die kann man aber durch BFH-Urteile in Ihre Schranken weisen!

Also-Nich heulen,anderen Tüvi suchen!

Gruß Frank!

am 24. Mai 2012 um 7:40

Na gut...also das mit den Sitzplätzen hinten ist natürlich klar... ;)

Lass sie doch einfach streichen wenn du sie nicht brauchst...alternativ wäre natürlich Wohnmobilzulassung...falls du ein Wohnmobil hast...

Beim Kochen (also Stillstand des Fahrzeugs) musst du dann eine Mindesthöhe im Bus haben...Also z.B. Dach aufstellen...oder festest Hochdach.

Mindesthöhe bin ich mir nicht mehr sicher. Irgendwas mit 1,70m (mal nachfragen).

Sonstige MUSS Dinge? Keine Ahnung...Ich habe ein Wohnmobil T3...von daher hab ich mich auch nicht informiert. :)

Wohnmobil ist günstiger als normal angemeldet.

am 24. Mai 2012 um 9:53

Pkw mit Euro 2, billiger geht´s nicht. Lkw, Womo, Oldtimer, alles teurer. Jetzt ist nur die jährliche Kilometerleistung interessant. Verbrauch bei den Euro2 Benzinern ist schon deutlich höher als bei den Diesel-Bullis. Rechenexempel.

Andere Sparmöglichkeit ist das Saison-Kennzeichen. Weiß ja nicht, ob das bei Dir möglich ist. Aber es gibt reichlich Möglichkeiten, die Unterhaltskosten runter zu kriegen, ohne zu "schummeln"

Themenstarteram 28. Mai 2012 um 6:41

Die Vorraussetzungen für die LKW-Umschreibung stehen schon seit Jahren.

Die Höhe der Trennwand variiert je nach Prüfer,mal so-mal so! Manche wollen eben auch gar keine sehen!

Und-Auch ein LKW darf hinten ne Bank drin haben,die darf aber nicht als Sitzplatz während der Fahrt benutzt werden!!!

Es muss wohl ein gewisser prozentsatz der ladefläche frei sein wurde mir vom prüfer gesagt.dazu dürften dann wohl nicht zuviele schränke montiert sein(habe ich ja auch nicht,bur einen schrank,eine tranportkiste und eine zweierbank mit dem stauraum darunter)versteh das nicht so recht auf der einen seite soll die fläche frei sein und auf der anderen muss ich mein ladung doch sichern.für mich passt das nicht zusammen.nutze das fahrzeug schon zum transport.

soll aber kein jammer sein-eine einheitliche linie wäre wünschenswert

gruss tom

 

am 29. Mai 2012 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von tomi_1000

Die Vorraussetzungen für die LKW-Umschreibung stehen schon seit Jahren.

soll aber kein jammer sein-eine einheitliche linie wäre wünschenswert

Solange das FA noch ein veto-, Mitspracherecht hat, wird es keine einheitliche Linie geben.

Ich hatte m. d. lokalen FA gar keine Probleme mit der LKW-Zulassung, aber beim Tüv gerde den umgekehrten Fall

und das elende Trarrah.

Der wollte mir den 3-fach Sitz nicht abnehmen(wg. x-G-Kräfte, die da wirken), obwohl Serie.

Zusätzlich wolle er noch einen Bremsentest und gesondert ein Gutachten wg. Geräuschemission, obwohl der Benziner

ruhiger läuft als der alte Diesel. Ablastung auf Serie ginge ja mal gar nicht, Beckengurte usw. usw.

Beim anderen Tüv erhielt man nach 1 h Wartezeit + 40 euro Geld den Stempel. Den geänderten Emissionsschlüssel gab

es vom anderen Tüv f. 10 euro, per Post, weil § 47.3 Nr. 4 STVZO Nachrüstlinie vom Gesetzgeber einfach vergessen wurde.

so ist

Masochisten fahren T3, ...

wer einen harten Stuhlgang hat, fährt Skoodah!

http://www.youtube.com/watch?v=ydZuU6WF5ts

 

Mahlzeit! Die Umtypisierung auf LKW,oder auch andersrum bzw. WOMO war immer schon Prüferabhängig.

Der eine so,der andere so.

Gut das es so ist,muß man halt schonmal was rumfahren und probieren.

Laut Tüvrichtlinien besteht da auch ein hoher Ermessensspielraum,gut so!!!

Und die angemerkte Größe der Ladefläche taucht da nirgendwo auf,die sthet in den FA Vorgaben.Oder auch in entspr. BFH-Urteilen.

Da gilt es erstmal zu unterscheiden,Steuer/Zulassungsrecht,und da nich nach eigenem Blickwinkel sondern nach Vorschriften und Gesetzen!

@ MH-Zu der Korinthenkackerei bei den Sitzen usw-Vollpfosten der selber nix weiß aber darf!:D

Is halt leider manchmal so!

Gruß Frank!

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