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LL-Inspektion im Serviceheft eingetragen aber nicht durchgeführt!

Themenstarteram 13. September 2006 um 10:28

Hallo @ all.

Jetzt brennt bei mir erstmals, seit ich mir meinen A3 gegönnt habe, der Baum!

Ich habe ihn letztes Jahr als Gebrauchtwagen ergattert, damals mit 20.000 km auf der Uhr. Im Serviceheft war zu dem Zeitpunkt bereits die erste Longlife-Inspektion eingetragen. Der Verkäufer erklärte mir wiederholt, dass der Vorbesitzer, ein Rentner, die erste Inspektion gerne früher machen lassen wollte und darum sei die Inspektion schon so früh gemacht worden.

Im KI hab ich dann mal nachgeschaut und mir noch knapp 25.000km bis zum nächsten Service angezeigt. Alles klar dachte ich. Dann ist ja gut. Ältere Herrschaften sind ja manchmal etwas komisch...Soweit so gut.

Seit Montag ist bei mir jetzt die Service-Erinnerung aktiv, ich muss zur Inspektion. Fast genau 30.000 km nach der ersten im Servioceheft eingetragenen.

Ich also bei einer Vertragswerkschaft angerufen um zu fragen, was gemacht werden muss und was es kosten soll. Der Händler wo ich gekauft hab, ist reltvi weit weg, darum wollte ich es woanders machen lassen. Der neue war auch total nett und wollte pürfen. Ich gab ihm meine Daten und kurz danach rief er zurück.

Ergebnis:

Er hat im Zentralcomputer über meine Fahrzeugdaten nachgesehen. Dort ist keine Longlife-Inspektion vermerkt, lediglich ein Ölwechsel! die im Serviceheft eingetragene Inspektion hat es so nie gegeben!

Das ist jawohl dreist, oder? Grenzt für mich fast an Betrug.

Schließlich bin ich jetzt länger und wieter als erlaubt OHNE Inspektion gefahren. Gutgläubig, weil es im Serviceheft ja engetragen steht.

Ich also beim Verkäufer angerufen, dort wurde mir mitgeteilt, dass der Kollege mittlerweile ein ehemaliger Kollege ist und dort nicht mehr arbeiten würde. Also mit wem anders gesprochen und mich beschwert.

Resultat nach Prüfung des Sachverhalts:

Stimmt, es wurde keine Inspektion, keine Zusatzarbeiten durchgeführt, nur Öl-Wechsel. Warum aber ein Longlive-Servie eingetragen wurde weiss dort niemand. Auch nicht, warum dann dass Intervall für den Service runtergestzt wurde. Und natürlich ist sich keiner einer Schld bewusst, schließlich hätte ich ja bei 30.000 eine Inspektion machen lassen können. Und da ich jetzt ja eh zur Inspektion kommen müsste, wäre das ja auch keine Problem. Muss ich ja eh machen lassen und bezahlen. Schon allein wegen Gewährleistung, Kulanz, etc.

Ey, ich hab echt den Kaffee offen zur Zeit. Zur Zeit lieg ich im Rückruf beim Abteilungsleiter oder wie der sich schimpft bei denen. Mal sehen, was der sagt, bin gespannt, hab aber wenig Hoffnung. Vlt. hilft ja Androhung von rechtlichen Schritten was.

Sorry, aber dass musste ich mal los werden!

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8 Antworten

Re: LL-Inspektion im Serviceheft eingetragen aber nicht durchgeführt!

 

Zitat:

Original geschrieben von Chris_X987

Dort ist keine Longlife-Inspektion vermerkt, lediglich ein Ölwechsel!

Ist das denn so wild? Das wichtigste ist doch der Ölwechsel, dass da die Türscharniere noch gefettet werden und das Auto von außen angeschaut wird, ist doch schon fast alles an "Zusatzarbeiten" :) ...

Wurde wenigstens der Ölfilter mitgewechselt?

Gruß

Pete

Meine persönliche Reizschwelle ist so hoch dass man die normalerweise nicht erreichen kann.

Bei sowas krieg ich aber son Pfeifen auf der Lunge.

Ich würde den Betrieb wegen Betrug anzeigen. Die Mail an Audi und die gängigen Motorzeitschriften wäre mir ein Genuß.

So ein Betrieb gehört geschlossen.

Einfach an der Theke randalieren bringt überhaupt nichts, die gehen dann ins "Notlaufprogramm" sind stur und bockig und denken was fürn blöder Kunde.

Eine Entschuldigung mit einem Angebot die nächste Inspektion zumindest billiger abzurechnen wäre schon ein Mindestakt zur Versöhnung.

Lass mal hören wies weiter ging.

Beste mitfühlende Grüße

Mission Control

Themenstarteram 13. September 2006 um 14:31

Ja werd ich machen. Bislang hat sich noch keiner von denen wieder gerührt.

Ich denke auch, dass die Inspeltionskosten übernommen werden sollten, wenn nicht sogar noch mehr. Die können ja froh sein, wenn das nicht öffentlich wird, weil dann ist deren "guter" Ruf fürn Ar***. Sowas spricht sich schneller rum als man denkt.

Mir persönlich macht das ganze aber auch hinsichtlich Gewährleistung, Kulanz, Gebrauchtwagengarantie, etc. Angst. Da wird ja immer darauf hingewiesen, dass die nur dann gelten, wenn Serviceintervalle usw. eingehalten wurden. Und defakto bin ich jetzt 15.000 km drüber.

Wer haftet also, wenn (ich will es weder hoffen noch beschreien, toi toi toi, klopf auf holz) was passieren sollte?

Rein rechtlich zählen nur Fakten. Und Fakt ist, du hast die Inspektionsintervalle nicht nachweisbar eingehalten. Letztendlich hast du selbst die Verantwortung. Da du ja jederzeit bei Audi hättest nachfragen können ob denn ein Service stattgefunden hat, kann sich der Händler wenn er bösartig ist mit einem Versehen rausreden.

Ich bin mir nicht sicher ob das Serviceheft eine Urkunde ist. Wenn ja, kannst du ihn wegen Urkundenfälschung und arglistiger Täuschung belangen.

Wenn nein, zählt so ein Serviceheft nicht wirklich. Dann hättest du quasi die A****karte.

Versetze dich mal in beide Parteien. Ein Rechtsanwalt kann für beide Seiten viele Argumente aufbringen.

Es läge dann am Richter. Oder du must mal Vergleichsfälle recherchieren. Auf so ein Urteil kannst du dich berufen und die ganze Sache arg verkürzen.

Auf jeden Fall nicht tatenlos bleiben.

Wenn die Klügeren immer nachgeben, herrschen nur noch die Dummen in der Welt.

Freundliche Grüße

Mission Control

Edit: hab das hier noch gefunden

http://verkehrsanwaelte.de/...rviceheft_gefaelscht_wandlungsgrund.html

Zitat:

Original geschrieben von Chris_X987

Ja werd ich machen. Bislang hat sich noch keiner von denen wieder gerührt.

Ich denke auch, dass die Inspeltionskosten übernommen werden sollten, wenn nicht sogar noch mehr. Die können ja froh sein, wenn das nicht öffentlich wird, weil dann ist deren "guter" Ruf fürn Ar***. Sowas spricht sich schneller rum als man denkt.

Mir persönlich macht das ganze aber auch hinsichtlich Gewährleistung, Kulanz, Gebrauchtwagengarantie, etc. Angst. Da wird ja immer darauf hingewiesen, dass die nur dann gelten, wenn Serviceintervalle usw. eingehalten wurden. Und defakto bin ich jetzt 15.000 km drüber.

Wer haftet also, wenn (ich will es weder hoffen noch beschreien, toi toi toi, klopf auf holz) was passieren sollte?

Und auf gehts, direkt den Vorfall bei der Kundenbetreuung petzen bzw. Deine Bedenken dort äußern.

Solltest Du einen Schaden haben muss Audi nicht zahlen, auch wenn dies der Händler so hindreht das Audi zahlt !

Ich denke mir das Audi neugierig aufschauen wird was ihre "Vertragspartner" so treiben und aufmerksam dem Fall nachgehen werden.

Viele Grüße

g-j:)

Was Garantie- bzw. Mobilitätsleistung betrifft, muss man das differenzierter betrachten. Bisher musstest Du ja aufgrund des Servicehefts davon ausgehen, dass der Service gemacht worden ist, so dass Du im Falle einer Verweigerung von Audi die Kosten beim Händler hättest regressieren können, der die falsche Eintragung gemacht hat. Nun wo Du aber weisst, dass der Service nicht gemacht wurde, musst Du nun erst mal handeln. Inwieweit eine im Serviceheft eingetragene Inspektion als zugesicherte Eigenschaft der zu übereignenden Sache im Kaufvertrag angesehen wird, kann ich Dir nicht sagen, aber wenn im Kaufvertrag selbst die Inspektion erwähnt ist, dann ist es defintiv eine zugesicherte Eigenschaft und der Händler muss diese dann halt jetzt nacherfüllen oder Dir stehen alle Möglichkeiten bis hin zur Rückabwicklung offen (was aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen wäre ;)).

In jedem Fall würde ich den Rat von Herrn Junkiez befolgen und die Audi Kundenbetreuung mal über das Gebaren seiner Vertragshändler in Kenntnis setzen. Das wirkt manchmal richtig Wunder! ;)

Themenstarteram 14. September 2006 um 6:02

Guten MOrgen!

Vielen Dank für Eure Antworten, Kommentare, Tipps.

Bis jetzt hat sich noch niemand gemeldet. Werde heute noch abwarten, wenn sich dann nichts tut, werd ich morgen Nachmittag beim Händler aufflaufen und erst mal in der Verkaufshalle mich etwas lauter mit den Verantwortlichen unterhalten. Alleine das sollte schon sehr förfderlich für die Gesprächsbereitschaft sein. Dabei würde ich dann auch den Link von Mission Control (Thanx dafür!) ansprechen.

Wenn das alles nicht zufriedenstellend verlaufen sollte, werde ich mich direkt an Audi wenden. Aber ich hoffe natürlich, dass sich alles "im Guten" klären lässt.

Guten Morgen,

meiner Meinung nach darf man sich sehr wohl auf das Serviceheft verlassen, zumal wenn ein Audi Fachhändler dort eine Inspektion einträgt, auch darf das Serviceheft durchaus als Urkunde gewertet werden. In einem von Audi evtl. verweigerten Garantiefall ist nach meiner Meinung definitiv der Händler dran.

Auch sehe ich es so, daß nun dieser Händler sofort und natürlich kostenlos einen Service durchführen muß. Diesen hat er schließlich unterschrieben und das war auch Gegenstand des Kaufvertrages.

Wo kommen wir denn hin, wenn jeder lustig in der Gegend rum unterschreiben kann und dann kann man anschließend nichts machen ....

Grüße

RECA40 :)

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