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Löscht VW Codierungen?
Hallo,
ich war gestern mit meinem neuen Dicken zum ersten Mal "richtig" beim Freundlichen. Der hat mich darauf hingewiesen im Rahmen der Nachrüstung des Lenkrades mit Wippen und deren Aktivierung, dass ich künftig aufpassen müsse, falls ich bei einem anderem :-) hinkomme. Denn diese würden immer die Soll-Stände des Fahrzeuges aus einer zentralen Datei bei VW per Onlinediagnose abgleichen und mögliche Nachcodierungen würden dabei gelöscht. Würde der :-) nicht wissen, dass man etwas "nachkodiert" habe, was VW nämlich eigentlich untersage, würde das wieder gelöscht durch eine Automatik...
Hat das einer bereits am eigenen Wagen so erfahren?
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13 Antworten
Das kann im Rahmen eines Steuergeräte-Update und/oder Software-Version-Management (SVM) Abgleich durchaus passieren. Dabei werden alle Steuergeräte-Kodierungen in den Auslieferungszustand gebracht, außer die Änderungen/Nachrüstungen die mittels SVM-Code gemacht bzw. gemeldet wurden.
Zitat:
Original geschrieben von Bendergolf
...Würde der :-) nicht wissen, dass man etwas "nachkodiert" habe, was VW nämlich eigentlich untersage, würde das wieder gelöscht durch eine Automatik...
Wieso untersage??? Ist das Fahrzeug in meinem Eigentum oder im Eigentum von Volkswagen.??????
Garantie ??? Aktivierung von Features ohne zu bezahlen ????....da wäre ich vorsichtig....
Hi,
welches Features könnte man denn freischalten, wofür man bei VW Bezahlen müsste??
Deaktivieren des Tränenwischen, oder Heckwischen beim Rückwärtsfahren; CH und LH über Nebelscheinwerfer damit ich die Xenons schone?? Bekommt man ja beim Bestellen nicht mal für Geld!!
Die el. Anklappbaren Spiegel habe ich ja gekauft, VW ist nur der Meinung ich darf die nicht mehr per Fernbedienung bedienen. Naja, sind sie halt der Meinung. Die ersten konnten es ja, sonst wäre es vielleicht nicht mal rausgekommen, dass es überhaupt geht.
Das einzige was mir da einfallen würde, war ganz zum Anfang beim RNS315 die FSE oder DAB+. Aber auch nur bei einigen Modellen. Indessen geht das nicht, weil die Hardware garnicht verbaut ist.
Alles andere sind doch nur Anpassungen, wie sie jeder persönlich gerne hätte. Es geht ja auch nicht die Garantie verloren, wenn ich meine Fernsehesender am TV anders sortiere....
PS: ich war erst bei der Inspektion, und alle Änderungen sind noch so wie davor. Also generell wird das nicht abgeglichen...
Steve
Zitat:
Original geschrieben von cleanmaster69
Garantie ??? Aktivierung von Features ohne zu bezahlen ????....da wäre ich vorsichtig....
Garantie o.k. könnte die verweigern.
Features: In dem Augenblick, in dem ich die Rechnung zu 100% bezahle gehört das
Auto rechtlich komplett mir. Und wenn VW dort Funktionen einbaut die
man Aktivieren kann, so kann ich das tun. Es ist mein Eigentum. Und damit
kann ich gegenüber VW alles machen was ich möchte.
Zitat:
Original geschrieben von Proms
Und damit kann ich gegenüber VW alles machen was ich möchte.
Das ist in dieser Allgemeinheit ein Irrglaube.
Theoretisch kannst du ja auch z.B. am ABS oder ESP "rumspielen"... das ist z.B. für die ABE nicht von Vorteil.
Grüße,
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von envoy79
PS: ich war erst bei der Inspektion, und alle Änderungen sind noch so wie davor. Also generell wird das nicht abgeglichen...
Solange keine Aktionen über einen SVM-Abgleich mit einem SVM-Maßnahmencode (z.B. aufgrund einer TPI) notwendig sind bzw. durchgeführt werden, passiert da auch nichts. Wenn das allerdings erfolgt, dann siehe Beitrag oben.
Zitat:
Original geschrieben von ejanste
Das ist in dieser Allgemeinheit ein Irrglaube.
Theoretisch kannst du ja auch z.B. am ABS oder ESP "rumspielen"... das ist z.B. für die ABE nicht von Vorteil.
Gut schränken wir weiter ein.
1. VW kann die Garantieleistung einschränken
2. Ich darf nichts verändern was die ABE erlöschen lässt. Darüber hat aber nicht VW zu wachen!
3. Alles was Komfort o.ä. betrifft kann ich mir umprogrammieren lassen....
Mal gucken wie dass weiter geht....
Zitat:
Original geschrieben von Proms
3. Alles was Komfort o.ä. betrifft kann ich mir umprogrammieren lassen....
Das bestreitet ja auch niemand, das hat die Werkstatt aus dem Ursprungspost ja auch nicht behaupted.
Die VW Werkstätten haben nur eine klare Arbeitsanweisung von VW. Wenn das uns als Kunden nicht passt...dann müssen wir uns entweder eine freie Werkstatt suchen, die evtl. den VAS Tester verwendet bzw. jemanden aufsuchen der VCDS einsetzt (findet man ja auch oft bei den Freien).
Im Fall der Fälle haftet halt der, der die Codierung abgeschickt hat.
Nicht dass das hier falsch rüberkommt:
Ich halte absolut nichts davon, wie VW mit seinen Werkstätten in diesem Punkt umgeht und wie sie die Servicemitarbeiter im Prinzip von diesem Feld fernhalten!
Ganz zu schweigen von den Sicherheitsrisiken, die eine derartige Zentralstruktur birgt, man bedenke nur mal einen Angriff auf die Zentraldatenbank und "falsche" Codierungen werden ausgeliefert.
Grüße,
Daniel
ich weise immer drauf hin das beim service oder ähnliches der mechaniker kein soll ist abgleich machen soll. falls es doch mal wieder vergessen wird spiele ich die codierungen gern wieder kostenfrei auf
Das hat nicht immer etwas mit 'vergessen' zu tun. Aktionen mit einem vorgegebenen SVM-Maßnahmencode (definiert in der entsprechenden TPI) kann der Händler nur online und damit über einen Soll/Ist-Abgleich durchführen.
ja in dem fall spiele ich es wie oben wieder ein. der scan ist ja schnell rausgesucht
Zitat:
Original geschrieben von envoy79
Hi,
welches Features könnte man denn freischalten, wofür man bei VW Bezahlen müsste??
Deaktivieren des Tränenwischen, oder Heckwischen beim Rückwärtsfahren; CH und LH über Nebelscheinwerfer damit ich die Xenons schone?? Bekommt man ja beim Bestellen nicht mal für Geld!!
Die el. Anklappbaren Spiegel habe ich ja gekauft, VW ist nur der Meinung ich darf die nicht mehr per Fernbedienung bedienen. Naja, sind sie halt der Meinung. Die ersten konnten es ja, sonst wäre es vielleicht nicht mal rausgekommen, dass es überhaupt geht.
Das einzige was mir da einfallen würde, war ganz zum Anfang beim RNS315 die FSE oder DAB+. Aber auch nur bei einigen Modellen. Indessen geht das nicht, weil die Hardware garnicht verbaut ist.
Alles andere sind doch nur Anpassungen, wie sie jeder persönlich gerne hätte. Es geht ja auch nicht die Garantie verloren, wenn ich meine Fernsehesender am TV anders sortiere....
PS: ich war erst bei der Inspektion, und alle Änderungen sind noch so wie davor. Also generell wird das nicht abgeglichen...
Steve
Mir fällt da zum Beispiel alles ein, was mit der Kamera zusammenhängt, wie Spurhalteassi, Schildererkennung,etc...die sonst extra kosten...