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LOF und die Höchstgeschwindigkeit
Hallo.
Ich habe ein LOF Fahrzeug. Ein Borossi BB2000.
Leergewicht (G): 880 KG
Höchstgeschwindigkeit (T): 155 Kmh
zulässige Gesamtgewicht (F2): 1080 Kg
Unten im Text steht dann "Zuggesammtmasse: 2700 Kg.
Ungebremste Anhängelast: Keine
Also darf ich ja schon mal gebremste Anhänger ziehen bis 1620 Kg.
Und keine ungebremsten Hänger (schade :-D)
Der Plan ist für den Urlaub statt einer Dachbox einen kleinen Anhänger zu kaufen so 400-500 Kg.
Da soll ja nur Campingzeug rein und Klamotten und so`n kram.
Jetzt liest man es auf der einen Seite so, auf der anderen Seite wieder so...
Die einen sagen man darf nur 40 Fahren, andere 50, andere 25, wieder andere 80 und noch andere 100...
Was stimmt denn jetzt? Gerne was mit offiziellen Quellen.
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20 Antworten
Das wird Dir nur Derjenige beantworten können,der das Gutachten für die Einzelabnahme erstellt hat.
Eine Zuglast von 1620 Kilo sollte schon der gesunde Menschenverstand ausschließen bei dem geringen Eigengewicht.
Frag doch mal den Betreiber dieser sehr seltsamen Homepage:
Ich würd beim TÜV fragen.
Gruß
Der TÜV kann aber auch nur die Datenblätter angucken,und da dieses "Ding" vermutlich mit einer Einzelabnahme eine Zulassung bekommen hat,könnte es da schon schwierig werden.
80 Km/h halte ich für nicht zulässig,100 schon gar nicht.
Letztlich bleibt es eine ZUGMASCHINE für den landwirtschaftlichen Bereich.
Als Importeur/Hersteller dieses Kiste hätte ich eher die Zulassung als "PKW offen" gewählt,da entfallen die Beschränkungen,bzw. sind 80/100 Km/h möglich.
Quad/ATF als LOF zugelassen ist nicht Vmax begrenzt.
Zugelassen als EU-Version mit T3b ist die Vmax auf 60km/h begrenzt, mit ABS auf max 100km/h.
Zitat:
@petrolheadx schrieb am 30. November 2023 um 19:11:16 Uhr:
Quad/ATF als LOF zugelassen ist nicht Vmax begrenzt.
Zugelassen als EU-Version mit T3b ist die Vmax auf 60km/h begrenzt, mit ABS auf max 100km/h.
Davon spricht ja auch keiner?!
Es geht darum,wie schnell ich mit ANHÄNGER an einer LOF fahren darf.
Du hast den Ausgangsbeitrag offensichtlich nicht gelesen.
Da die Vmax mit Anhänger laut Zulassungsbescheinigung nicht begrenzt ist, gilt aufgrund der Gesamtmasse die jeweilige max. Geschwindigkeit wie für PKW mit Anhängern.
Na,da lasse es mal drauf ankommen.
Würde ich mir von einer Prüforganisation schriftlich geben lassen.
Es ist KEIN PKW, somit nicht vergleich/übertragbar.
Wenn Du meinst.
Es gibt keine Sonderregelung für LOF. Somit gelten die Bestimmungen für Kraftfahrzeuge bis 3,49t analog.
Viel Spass bei der Suche.
Welche Vmax, welches zGG und welche max. Anhängelast hat denn Dein Quad/LOF?
Wir warten mal ab.
Du scheinst ja ein Spezi zu sein
Auf was oder wen willst Du warten?
Einfach mal in die StVO geguckt und unter dem §3 (3) 2. außerhalb geschlossener Ortschaften steht unter b. "für bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, ...60 km/h"
Somit war ich immer 20km/h zu schnell, ich Spezialist
Genau...
Wenn in den Fahrzeugpapieren keine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Betrieb mit Anhänger steht dann gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.
Da es keine Sonderregelung für LoF gibt gibt es auch keinen Link dazu.
r
Also ich darf bis dato mit meinem LoF ATV wegen der geringen Eigenenmasse eigentlich ungebremst nur Spielzeug hinter mir her ziehen. In meinem Fahrzeugschein ist eigentlich nur sinnvoll gebremst eingetragen, damit kann ich dann eine Gesammtmasse von etwa einer halben Tonne ziehen. Höchstgeschwindigkeit ergibt sich aus der Zulassung des Anhängers. Jeder Hänger hat eine Höchstgeschwindigkeit. 80iger oder 100(oder individuell).
Also offenes LoF ATV / Quad, Zulassung des Fahrzeuges bis Kilogramm X und dann was der Hänger sagt darfst du mit der Geschwindigkeit fahren.
Das einzige was ich mir noch geholt habe ist einen Zusatz für Drehschemel Anhänger bis 750 kg (Rückemaschiene), den hätte ich nämlich nicht ziehen dürfen weil zu schwer, dafür habe ich aber eine Einzelzulassung und darf diesen mit 50 und Kennleuchte trotzdem auf öffentlichen Straßen ziehen.
Einfach mal in die StVO gucken(habe oben die Passage gepostet), der Meinung war ich bis gestern auch.
Außerhalb geschlossener Ortschaften 60km/h maximal mit Anhänger, da das Fahrzeug weder PKW, noch LKW oder ein Wohnmobil ist.