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LPG Gasanlage selber ausbauen?
Moin moin
Ich hab eine Gasanlage (Prins) in meinem Bora verbaut die ich gerne selber ausbauen möchte (der Wagen wird umgebaut).
Hat jemand Ahnung davon und weiß was ich beim Ausbau zu beachten habe?
Grüße Colin
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18 Antworten
Zitat:
@HedwigBora schrieb am 27. Februar 2024 um 17:01:31 Uhr:
Moin moin
Ich hab eine Gasanlage (Prins) in meinem Bora verbaut die ich gerne selber ausbauen möchte (der Wagen wird umgebaut).
Hat jemand Ahnung davon und weiß was ich beim Ausbau zu beachten habe?
Grüße Colin
Zu beachten ist nichts.
Du musst nur die Kabel der Benzin-Einspritzdüsen wieder verbinden (wenn Du das Steuergerät der Prins drin läst, dann geht es auch so), die Kühlmittelanbindung des Verdampfer zurückbauen und die Löcher in der Ansaugbrücke schließen, wo die Eingasung war.
Danach zum TÜV/DEKRA und die Gasanlage austragen lassen.
Aber mal die Frage, wie so baut man eine Gasanlage wieder aus?
Mehr Geld kann man doch nicht sparen beim Tanken.
Alles klar danke.
Das Problem ist, dass der Motor einen Durchschnittsverbrauch von 9-10 Liter hat und die Gasanlage auch schnell leer ist. Ich werde sie behalten und in einen anderen Wagen einbauen lassen
Was verbraucht er den auf Benzin?
Das werden auch so um die 7-8 Liter sein.
Und dass die Gasanlage immer schnell leer ist, liegt am zu kleinen Tank.
Deshalb habe ich auch 2 Tanks verbaut, mit ein Nett von ca. 140 Liter, die ich auch bei einem Verbrauch von ca. 20L brauche.
Zitat:
@HedwigBora schrieb am 28. Februar 2024 um 13:24:25 Uhr:
Ich werde sie behalten und in einen anderen Wagen einbauen lassen
Hallo Colin,
es findet sich jemand der eine gebrauchte Gasanlage einbaut? Das wird dann aber nur in einem Wagen mit Euro2 oder weniger gehen. Nur mal als Hinweis, falls du nicht jemanden kennst, der das wie auch immer, einträgt/abnimmt.
Gruß Martin
Zitat:
@HedwigBora schrieb am 28. Februar 2024 um 13:24:25 Uhr:
Alles klar danke.
Das Problem ist, dass der Motor einen Durchschnittsverbrauch von 9-10 Liter hat und die Gasanlage auch schnell leer ist. Ich werde sie behalten und in einen anderen Wagen einbauen lassen
Tolle Logik
Zitat:
@HedwigBora schrieb am 28. Februar 2024 um 13:24:25 Uhr:
Alles klar danke.
Ich werde sie behalten und in einen anderen Wagen einbauen lassen
Funktioniert aufgrund neuer Gesetzgebung nicht mehr, wenn du ein neueres Fahrzeug hast.
Bei alten Fahrzeugen rechnet sich es nicht.
Zitat:
@MrFleetwood schrieb am 29. Februar 2024 um 00:07:18 Uhr:
Zitat:
@HedwigBora schrieb am 28. Februar 2024 um 13:24:25 Uhr:
Alles klar danke.
Das Problem ist, dass der Motor einen Durchschnittsverbrauch von 9-10 Liter hat und die Gasanlage auch schnell leer ist. Ich werde sie behalten und in einen anderen Wagen einbauen lassen
Tolle Logik
Muss man auch nicht verstehen.
Man könnte die Anlage auch drin lassen und so lange auf Gasfahren, bis die Anlage leer ist und dann auf Benzin weiter fahren, bis man wieder Gas tankt.
Aber jeder wie er es will, ist ja sein Auto.
Zitat:
@DonC schrieb am 29. Februar 2024 um 07:11:23 Uhr:
Funktioniert aufgrund neuer Gesetzgebung nicht mehr, wenn du ein neueres Fahrzeug hast.
So pauschal aber auch nicht richtig.
Ist halt abhängig von den vorhandenen Komponenten.
Wenn es für die Gasanlage mit den vorhandenen Komponenten ein R115 GA gibt, geht das Ganze auch in aktuellere Fahrzeuge.
Das "Problem" des Eintragens bleibt aber trotzdem. Es gibt ja kaum noch Prüfer, die eine R115 Anlage abnehmen wollen.
Ich hatte das Glück gehabt, noch einen zu finden (leider prüft der jetzt nur noch Nutzfahrzeuge).
VG
In einem Bora wird wohl kaum eine R115fähige Gasanlage verbaut sein.
Ich würde die Gasanlage auch auf Vordermann bringen und dann einfach sparen anstatt teuer Benzin zu verfeuern.
Und warum sollte der TÜV eine R115 nicht abnehmen? Dazu ist er verpflichtet, bei einer HU/AU ist das Dienstleistung, die er ablehnen kann, bei einer Teileeintragung ist im Westen der TÜV und im Osten die DEKRA akkreditiert und muss, wenn er nicht kann, hat er eigentlich ein großes Problem, das er zügig lösen muss. (hoheitliche Aufgabe)
Wäre mir neu, dass das geändert wurde?
Das Problem ist die GSP, die der Prüfer machen muss, wenn die Anlage NICHT von einer Werkstatt eingebaut wurde. War ja schon bei den §19.2/21 Anlagen manchmal ein Akt.
Der TE schreibt von einer Prins. Da gab es auch für die alten Komponenten genug R115 GA.
VG