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LPG mit falscher HU durch KÜS

Themenstarteram 13. November 2011 um 11:02

Hallo liebes Forum und die doch offensichtlichen Profis darin.

Mit Interesse habe ich den Thread über den einen oder anderen Fall bei der HU durch die KÜS gelesen. Ich selber kenne mich nicht so gut mit Autos und HU aus. Für mich hieß es immer noch „TÜV“ machen ;-) und die (gut) Gläubigkeit meinerseits war fast wie einer Behörde gegenüber.

Ich Bitte Euch mal inständig um Hilfe, da selbst die KÜS in Losheim mich wunderbar „im Regen“ hat stehen lassen. (hier wird dem KÜS- Prüfer unverständlicher Weise mehr geglaubt als mir und sogar den eigenen Unterlagen/HU-Berichten)

Zum Fall;

Wir haben vor 2 Jahren ein Volvo V40 mit LPG- Anlage von E-Gas (BI- fuel) aus Italien gekauft.

Meine Lebensgefährtin ist mit dem Prüfer bekannt (sogar per Spitznamen) und hat von diesem die Information erhalten, nach gewissen Nummern zu fragen um eine reibungslose HU- Abnahme zu gewähren. Diese Angaben lagen uns vor.

Der Volvo wurde bei der Nachuntersuchung in 2009 mit der nötigen Papierflut zur Zulassung „freigegeben“. (beim ersten Besuch waren Mängel festgestellt worden) aber nichts über die LPG- Anlage !!!!

KÜS- Prüfbericht

Zitat: Nachkontrolle nach § 29 StVZO in Verbindung mit GWP nach § 41a StVZO.

Am Fahrzeug wurde die wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach §41a StVZO durchgeführt.

Ergebnis ohne feststellbare Mängel

Nach nun 2 Jahren war wieder die HU fällig, diesmal allerdings bei einer anderen Werkstatt und einem anderen Prüfer. (Der Herr von der KÜS war uns in einem Schadenfall sehr negativ aufgefallen, da dieser einen Seitenschaden nicht wahrnehmen wolle, welcher von der Polizei und einem anderen Prüfer festgestellt wurde)..dies nur zur Information !!!!

ÜBERRASCHENDER WEISE wurde mir eine HU verweigert, weil ich keine Eintragung im Fahrzeugschein und Brief über die Gasanlage hatte. Wir reichten daraufhin den KÜS Bericht ein.

Der neue Prüfer informierte uns darüber das die Gasanlage nicht ordungsgemäss abgenommen wurde. Lediglich eine „Dichtigkeitsprüfung“ wurde unternommen.???????

Bei einer Vollabnahme ? Einem Fahrzeug mit italienischen Papieren, wurde eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchgeführt..........ich verstehe es nicht.

Nach Rücksprache mit dem KÜS Prüfer wurde es gleich noch verwirrender.

Dieser behauptete, meiner Partnerin gegenüber, ER dürfe diese Anlagen gar nicht abnehmen, das habe der Herr vom TÜV (bei ihm) gemacht !!!!!!!!!!! Sie solle nun zum TÜV Rheinland gehen (nur zu diesem) und er werde Ihr die 100 € für eine neue Abnahme bezahlen. Befremdlicher weise wurden alle italienischen Unterlagen einbehalten. Somit habe ich Heute nichts mehr. Ich hatte ja neue Unterlagen von der KÜS mit allem was für den Schein wichtig war (dachte ich).

Das Horrorszenario welches mir nun mitgeteilt wurde ist „klar“, fahren ohne gültige Betriebserlaubnis, im Schadensfall Verlust der Versicherung, Punkte und Führerscheinentzug, und so vieles mehr..........!

Im schlimmsten Fall, sind diese (angefragten Nummern) auf der Gasanlage nicht mehr ersichtlich und ich kann den Wagen „wegwerfen“.

Die KÜS in Losheim zeigte sich erst verständlich, nach Rücksprache mit dem Prüfer aber deutlich distanziert. Die HU Papiere interessierten die KÜS herzlich wenig.

Wenn ich in eine Kontrolle geraten wäre, würde ich ein Mängelbericht erhalten und mehr würde nicht passieren, zum anderen (Zitat) sein Sie doch froh das nichts passiert ist.

Etwaige „Folgen“ wurden als lächerlich hingestellt.

Und mir angeraten zu einem Prüfer von der Dekra oder dem TÜV oder einem anderen Unternehmen zu gehen. (DAS ganze von der KÜS in Losheim)

WAS kann ich tun, mit der freundlichen Bitte um Eure fachmännische Hilfe.

Danke.

 

(Sorry das die Anfrage zuerst im ungeeignetem Thread erscheint)

Beste Antwort im Thema

Na, dann will ich mal ein bißchen aufklären:

Wenn in Dein Fahrzeug eine Nachrüst-Flüssiggasanlage verbaut wurde, dann ist diese von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abzunehmen. Dieses ist eine Untersuchung nach §21 StVZO und darf nur von einem aaS einer Technischen Prüfstelle (TÜV im Westen, DEKRA im Osten, Berlin TÜV+DEKRA) abgenommen werden, KÜS, GTÜ und wie sie alle heißen, haben eine derartige Befugnis nicht.

Zeitgleich erfolgt eine Gassystemeinbauprüfung (GSEP). Zu diesen Untersuchungen benötigt man zwingend ein auf dieses Fahrzeug passendes Abgasgutachten über die verbaute Anlage.

GSEP + 21er Gutachten kosten bei uns (DEKRA) ca 200,-€, anschließend muß der Halter zur Zulassungsstelle, um die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen ändern zu lassen (Antriebsart, Leergewicht, CO-Wert, Beschreibung der verbauten Komponenten usw.).

Mindestangaben der Beschreibung der Gasanlagenkomponenten sind: Tank (Inhalt/Hersteller/Prüfzeichen), Steuergerät (Typ/Hersteller/Prüfzeichen), Verdampfer/Verflüssiger (Typ/Hersteller/Prüfzeichen) sowie Gasdosiereinrichtung (Typ/Hersteller/Prüfzeichen).

Dieses alles betrifft Nachrüstsysteme nach ECE-R67 oder ECE-R110. Anlagen nach ECE-R115 KÖNNEN ausgenommen sein, davon gibt es aber sehr wenige. In Deinem Fall ist es eine Anlage nach ECE-R67.

Wenn Du nun das Abgasgutachten nicht hast, musst Du es beschaffen, oder das Gutachten muß kostenpflichtig neu erstellt werden.

Der Halter ist verantwortlich, dass alles schnellstens nachgeholt wird, da derzeit Deine Betriebserlaubnis erloschen ist.

Im Rahmen der wiederkehrenden Hauptuntersuchungen wird nur jeweils eine Gasanlagenprüfung im Rahmen der HU durchgeführt (GAP), das darf dann auch KÜS & Co..

Und wenn der Prüfer die Gasanlage einfach bei der HU übersieht, dann sollte er seine Stempel abgeben.

Alles klaro??

Grüße der Gardiner

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Ist die Gasanlage serienmäßig verbaut oder nachträglich? Wie es sich mit vom Hersteller verbauten Anlagen verhält weiß ich nicht, aber ich war auf jeden Fall mit den ganzen Unterlagen und Prüfberichten die ich vom Umbauer bekommen habe bei der Zulassungsstelle und hab mir alles in den Fzg.schein mit Angaben zum Hersteller, Tankgröße, Kraftstoffart: Benzin/Flüssiggas usw. eintragen lassen. Wurde vlt. vergessen bei der Umtragung von ital. auf deutsche Papiere die Gasanlaage einzutragen? Oder war sie in den italienischen Papieren schon nicht drin?

Wobei ich deine Schilderung auch etwas verwirrend finde... welche Nummern? Wurde bei deinem Fzg. eine Vollabnahme durchgeführt?

Kleine Anekdote am Rande zum Thema TÜV-Prüfer:

Hatte mein Wägelchen in der Werkstatt zum Vorführen beim TÜV abgegeben. Beim Abholen und Bezahlen fiel mir der niedrige Preis auf. Hab mir dann die Papiere angesehen und festgestellt, dass an der Gasanlage garkeine Prüfung durchgeführt wurde, auch keine Abgasuntersuchung. Hab dann mit dem Meister (den ich flüchtig kenne) gesprochen. Der konnte mir aber nicht helfen, da er als mein Auto vorgeführt wurde nicht im Haus war. Zitat:" Das hat der bestimmt übersehen, dass da ne Gasanlage drin war.." Übersehen?? Ich hatte n Unterfluortank....sowas fällt doch ins Auge...

Themenstarteram 13. November 2011 um 12:06

HAllo Fabe,

die LPG Anlage ist nachträglich verbaut, eine e-gas (bi-fuel) Anlage. Die aber schon in dem italienischen Wagen und mit italienischen Papieren behaftet war. Die gesammten Unterlagen hat der Prüfer behalten, was für mich auch korrekt erschienen war, da ich ja neue deutsche KÜS Papiere und HU dafür bekommen habe.

 

 

in den Papieren von der HU durch die KÜS, ist lediglich der ZUsatz Satz.........

bei der Untersuchung Ihres Fahrzeuges wurden durch unseren Prüfingenieur keine Mängel festgestellt.

Die HU-Plakette wird durch die Zulassungsbehörde angebracht. Die nächste HU ist fällig im Juli 2011.

Am Fahrzeug wurde die wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO durchgeführt.

Hinzugekommen sind zwei Seiten "Berichtigung der Fahrzeugdokumente n. § 13 FZV / Datenblatt"

im Feld P.3

Kraftstoffart oder Energiequelle.......ist "nur"....BENZIN angegeben.

sowie ein Blatt Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO

das ist alles was ich habe und das ist für eine "NEUE HU" nicht genug !!!!!!!!!

.........eine V O L L A B N A H M E ????? oder spinne ich nun komplett ?

und wie kann ich eine HU bekommen, wenn die LPG Anlage (verbaut und aktiv) nicht abgenommen wird ?

ach, der Herr von der KÜS (Selbständiger FH Ingenieur) leidet schlagartig unter Gedächnis-Lücken ;-(

 

 

 

 

Na, dann will ich mal ein bißchen aufklären:

Wenn in Dein Fahrzeug eine Nachrüst-Flüssiggasanlage verbaut wurde, dann ist diese von einem amtlich anerkannten Sachverständigen abzunehmen. Dieses ist eine Untersuchung nach §21 StVZO und darf nur von einem aaS einer Technischen Prüfstelle (TÜV im Westen, DEKRA im Osten, Berlin TÜV+DEKRA) abgenommen werden, KÜS, GTÜ und wie sie alle heißen, haben eine derartige Befugnis nicht.

Zeitgleich erfolgt eine Gassystemeinbauprüfung (GSEP). Zu diesen Untersuchungen benötigt man zwingend ein auf dieses Fahrzeug passendes Abgasgutachten über die verbaute Anlage.

GSEP + 21er Gutachten kosten bei uns (DEKRA) ca 200,-€, anschließend muß der Halter zur Zulassungsstelle, um die Angaben in den Zulassungsbescheinigungen ändern zu lassen (Antriebsart, Leergewicht, CO-Wert, Beschreibung der verbauten Komponenten usw.).

Mindestangaben der Beschreibung der Gasanlagenkomponenten sind: Tank (Inhalt/Hersteller/Prüfzeichen), Steuergerät (Typ/Hersteller/Prüfzeichen), Verdampfer/Verflüssiger (Typ/Hersteller/Prüfzeichen) sowie Gasdosiereinrichtung (Typ/Hersteller/Prüfzeichen).

Dieses alles betrifft Nachrüstsysteme nach ECE-R67 oder ECE-R110. Anlagen nach ECE-R115 KÖNNEN ausgenommen sein, davon gibt es aber sehr wenige. In Deinem Fall ist es eine Anlage nach ECE-R67.

Wenn Du nun das Abgasgutachten nicht hast, musst Du es beschaffen, oder das Gutachten muß kostenpflichtig neu erstellt werden.

Der Halter ist verantwortlich, dass alles schnellstens nachgeholt wird, da derzeit Deine Betriebserlaubnis erloschen ist.

Im Rahmen der wiederkehrenden Hauptuntersuchungen wird nur jeweils eine Gasanlagenprüfung im Rahmen der HU durchgeführt (GAP), das darf dann auch KÜS & Co..

Und wenn der Prüfer die Gasanlage einfach bei der HU übersieht, dann sollte er seine Stempel abgeben.

Alles klaro??

Grüße der Gardiner

Themenstarteram 13. November 2011 um 13:33

Alles klaro ...??..........soweit nicht wirklich, muss ich gestehen.......aber Danke Gardiner

Das mit den ECE Nummern ist mir bekannt, DAS wurde explizit vor dem Kauf bei genau dem KÜS- Prüfer nachgefragt !!!!!

Zitat....Dieses ist eine Untersuchung nach §21 StVZO und darf nur von einem aaS einer Technischen Prüfstelle (TÜV im Westen, DEKRA im Osten, Berlin TÜV+DEKRA) abgenommen werden, KÜS, GTÜ und wie sie alle heißen, haben eine derartige Befugnis nicht.

das KÜS eine derartige Befugnis nicht hat war mir NEU.

WIE aber BITTE, kann ich dann von diesem Prüfingenieur (FH) eine VOLLABNAHME mit HU erhalten.

Sorry, DAS will mir nicht in meinen Kopf (oder ich kapiere es nicht)

Zitat.....Der Halter ist verantwortlich, dass alles schnellstens nachgeholt wird, da derzeit Deine Betriebserlaubnis erloschen ist.

wer BITTE ist verantwortlich für die falsche HU und Vollabnahme ?

Zitat:

Original geschrieben von mareaexl

Alles klaro ...??..........soweit nicht wirklich, muss ich gestehen.......aber Danke Gardiner

Das mit den ECE Nummern ist mir bekannt, DAS wurde explizit vor dem Kauf bei genau dem KÜS- Prüfer nachgefragt !!!!!

Zitat....Dieses ist eine Untersuchung nach §21 StVZO und darf nur von einem aaS einer Technischen Prüfstelle (TÜV im Westen, DEKRA im Osten, Berlin TÜV+DEKRA) abgenommen werden, KÜS, GTÜ und wie sie alle heißen, haben eine derartige Befugnis nicht.

das KÜS eine derartige Befugnis nicht hat war mir NEU.

WIE aber BITTE, kann ich dann von diesem Prüfingenieur (FH) eine VOLLABNAHME mit HU erhalten.

Sorry, DAS will mir nicht in meinen Kopf (oder ich kapiere es nicht)

Zitat.....Der Halter ist verantwortlich, dass alles schnellstens nachgeholt wird, da derzeit Deine Betriebserlaubnis erloschen ist.

wer BITTE ist verantwortlich für die falsche HU und Vollabnahme ?

KÜS & Co. hat die Befugnis zum Erstellen von 21er Gutachten definitiv nicht. Bei KÜS & Co. handelt es sich um amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (aaÜO), welche nur Prüfingenieure beschäftigt. Rechtsgrundlage ist die Anlage VIIIb StVZO. Diese dürfen HU/UMA/Oldtimergutachten/19.3er Änderungsabnahmen und diverse andere Untersuchungen machen, auch GSEP's, aber nichts, was mit Betriebserlaubnisbegutachtungen (§§19.2, 21 StVZO) zu tun hat. Die letztgenannten Begutachtungen sind den aaS (TÜV/DEKRA) vorbehalten, und das ist auch gut so ;-)). Grundlage ist das KfSachVG, wenn Du nachlesen willst.

Kein KÜS-Mann kann also ein rechtswirksames 21er Gutachten erstellt haben, das lässt imho sein PC gar nicht zu. Wenn Du ein 21er Gutachten vom KÜS hast, dann würde ich gern eine Kopie davon haben wollen, gern auch per PN, denn dann ist das Ding gefaked.

Am Dipl.-Ing. (FH) kannst Du es nicht festmachen, wir haben auch diverse FH-ler, die Voll-aaS sind und alle Befugnisse haben.

Verantwortlich für den Zustand des Fahrzeuges ist immer der Halter und der Fahrer. Die HU ist eine Momentaufnahme (vorschriftsmäßig zum Zeitpunkt der Prüfung), für Fehler bei der HU haftet das entsprechende Bundesland und ggfls. die aaÜU, der der Prüfingenieur angehört. Bei Vollgutachten haftet hingegen der aaS selbst, da er hier selbst Beliehene Person ist und somit Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sprich: Schreibt der aaS Mist ins Vollguachten, ist er immer selbst mit im Boot, wenn was passiert.

Bei HU und den dort arbeitenden Prüfingenieuren ist die aaÜO beliehene Person, welche ihrerseits den Ingenieur mit der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten betraut. Soweit ein paar erläuternde Termini.

Halt mich mal auf dem Laufenden.

Grüsse der Gardiner

Themenstarteram 13. November 2011 um 18:36

wie IM ZITAT ZU LESEN:

DER WAGEN hatte italienische Papiere (auch von der LPG Anlage)

wie kann ein Prüfer von der KÜS überhaut eine HU machen ohne diese einzutragen, geschweige denn eine ZITAT

wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO durchführen ???????

DAS STEHT AUF DEN KÜS UNTERLAGEN !

und wir haben keine Unterlagen mehr, der KÜS-Prüfer auch nicht mehr !!!!!!!!!

 

Noch ein Nachtrag, der TÜV (Callcentre Köln- super mega freundliche Mitarbeiter) hat mit Hilfe der Fahrzeug Ident- Nbr diese Angaben vom KÜS-Prüfer versucht zu kontrollieren. Es ergab und gibt KEINEN Treffer. D.H. der Wagen hat einen TÜV- Prüfer nie gesehen.

 

GARDINER................also er hat eine wiederkehrende GasanlagenPrüfung nach § 41a StVZO durchgeführt.............mit italienischen Papieren und die HU erteilt !!!!!!

An dieser Stelle, super besten DANK an alle, irgendwie Hilft es mal was anderes zu lesen.

Zitat:

Original geschrieben von mareaexl

wie IM ZITAT ZU LESEN:

DER WAGEN hatte italienische Papiere (auch von der LPG Anlage)

wie kann ein Prüfer von der KÜS überhaut eine HU machen ohne diese einzutragen, geschweige denn eine ZITAT

wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO durchführen ???????

DAS STEHT AUF DEN KÜS UNTERLAGEN !

und wir haben keine Unterlagen mehr, der KÜS-Prüfer auch nicht mehr !!!!!!!!!

 

Noch ein Nachtrag, der TÜV (Callcentre Köln- super mega freundliche Mitarbeiter) hat mit Hilfe der Fahrzeug Ident- Nbr diese Angaben vom KÜS-Prüfer versucht zu kontrollieren. Es ergab und gibt KEINEN Treffer. D.H. der Wagen hat einen TÜV- Prüfer nie gesehen.

 

GARDINER................also er hat eine wiederkehrende GasanlagenPrüfung nach § 41a StVZO durchgeführt.............mit italienischen Papieren und die HU erteilt !!!!!!

An dieser Stelle, super besten DANK an alle, irgendwie Hilft es mal was anderes zu lesen.

Na ja, manchmal können die Prüfer halt in der Glaskugel lesen. Das kommt dabei raus, wenn man so geil auf die Kohle ist. Wenn ich der Betroffene wäre, hätte ich dafür gesorgt, daß der Prüfer mal bissel Pause macht. Hätte er die eingebaute Gasanlage "übersehen", wäre es zwar auch schlimm, aber halt fahrlässig, aber dann noch dreist die GAP im Rahmen der HU abzukassieren und nicht die fehlende GSEP und 21er zu bemängeln ist Vorsatz.

So long, der Gardiner

Was du hier hast fängt mit B an und hört mit g auf!

Wie war das Verhältnis zwischen deiner Freundin und dem Prüfer noch mal?

L

Noch fehlt irgendwie die Hälfte.

Einbehaltenen Papiere, einer vom TÜV der bei der KÜS die Gaseintragung macht, dazu aber keine Papier existieren, ...

Problem ist zudem der Punkt dass die alten italienischen Papiere weg sind. Ggf. gab es ja dort schon eine Abnahme, bei einer ECE-R115 Anlage durchaus denkbar. Eine italienische Einzelabnahme wird hierzulande jedenfalls nicht einfach anerkannt.

Zitat:

Ich hatte ja neue Unterlagen von der KÜS mit allem was für den Schein wichtig war (dachte ich

Was war das dann? Wenn da was stand was für den Schein wichtig war, warum ist das dann nicht von dir unverzüglich eingetragen worden? :confused:

Themenstarteram 14. November 2011 um 17:40

Hallo Meik,

fehlen tut mir ehrlich gesat das Verständnis für die ganze Sache. Auch wenn ich anfange langsam durchzublicken.

Unser italienischen Wagen mit italienischer Gas-Anlage und italienischen Papieren wurde dem KÜS- Prüfer vorgeführt.

Wir haben erhalten den Wagen ;-) mit deutschen Papieren

1. Seite 01.07.2009 Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO (mit angehftetem elektronischem Zettel) 33,00 €

2. Seite 01.07.2009 Hautuntersuchung nach § 29 StVZO

Nachuntersuchung bis zum 01.08.2009 59,00 €

3+4. Seite 01.07. Berichtigung der Fahrzeugdaten n. § 13 FZV/ Datenblatt

fängt mit Feld B an geht über F.2, auf der zweiten Seite Feld 7.1 und endet mit Feld 22

(ähnlich wie im KFZ- Schein)

5. Seite 01.07.2009 Berichtigung der FZ-Dokumente n. § 13 FZV/ Datenblatt 10,00 €

und endlich

6. Seite 09.07.2009 Nachkontrolle nach § 29 StVZO in Verbindung mit GWP nach § 41a StVZO

ohne festgestellte Mängel HU- Plakette durch Zulassungsbehörde

nächste HU Juli 2011 34,00 €

 

und das war es ! Hat mir auch ganz ehrlich so gelangt. Wurde auch ohne Probleme so angemeldet und alles eingetragen was auf den Seiten der KÜS angegeben war.

Das ich nur noch den italienischen Kaufvertrag habe (den ich nicht mit zur KÜS gegeben hatte) war mir "logisch",

immerhin hatte ich ja nun alles auf den deutschen Papieren. ( ganz ehrlich habe ich auch nicht nachgeschaut, hätte sowieso nicht gewusst wo und wie)

ICH finde es immer noch logisch das die italienischen Papiere gegen die deutschen "getauscht" wurden.

DIE "schon fast blödsinnige Geschichte mit dem TÜV-Gutachter bei der KÜS, wurde vom KÜS-Partner nach zwei Jahren so angegeben.

Allerdings hat er auch nun "schlagartig" Gedächnislücken!

DIE FRAGE WELCHE mich beschäftigt ist;

kann ein KÜS- Prüfer eine HU machen wenn eine verbaute LPG- Anlage nicht abgenommen ist. ( er hat ja doch allem anschein nach so getan das er die "Anlage" schon kannte = wiederkehrende Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO gekannt hat)

Naja der gute Mann von der KÜS hat dir einmal ne Datenbestätigung erstellt, womit die deutsche Zulassungsstelle deinem Auto dann deutsche Papiere erteilen kann und direkt noch nebenbei ne normale HU mit GWP( Gas Wiederholungsprüfung) gemacht. Soweit so gut, wenn da nicht diese doofe Gasanlage gewesen wäre :) Wenns nun ne Anlage nach ECE-R115 gewesen wäre, hätte er auch noch die GSP ( Gas-Systemeinbauprüfung) machen können und dir die Daten eintragen dürfen. Aber das hat er ja anscheinend auch nicht gemacht. Da er ja ne Gasprüfung gemacht hat, hat er vorsätzlich gehandelt und mich würde interessieren wie er da wieder rauskommen will...

Ich hab erst letztens nen Fall gehabt, da hatte nen Kunde nen Auto vor nem Jahr gekauft und musste nun zum ersten mal zur HU vorbeischaun. Ich fang an zu prüfen und schau mir die Gasanlage an und schau in die Papiere und stelle fest. Nicht eingetragen. Der Vorbesitzer hat zwar ne Abnahme nach 19.2/21 gemacht aber diese nicht in die Papiere eintragen lassen. Da der ganze Spaß schon 3 Jahre her war und es fraglich war/ist ob die Zulassungsstelle das noch akzeptiert hab ich ihn erstmal dahin geschickt und er sollte nachfragen was die wollen. Kurzer formloser Zettel von der Behörde, dass sie es noch eintragen wenn ich Ihnen die HU und die Gas Wiederholungsprüfung mache und alle sind glücklich ;)

Die Einstellung vom Gardiner kann ich aber nicht voll teilen bzgl. 19.2/21 und es sei gut dass das nur TPs machen sollten..

Wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle, dass es keine frage des Können ist, sondern nur des dürfens ;)

Als aaS bist du genauso Ingenieur wie nen kleiner PI nur du darfst halt mehr aufgrund von Gesetzen aus der Steinzeit. Versuch mal jemanden zu erklären warum ich als PI vom TÜV nichtmal an ner Station von uns aushelfen darf. Also ich darf helfen, darf aber nicht selber unterschreiben als Ingenieur/Prüfer :-)

Fazit: Frag doch mal bei der KÜS nach auf welcher Grundlage er die Gas-Wiederholungsprüfung gemacht hat? Wenn der Typ vom TÜV nämlich die Gas-Systemeinbauprüfung gemacht hat, entfällt die Wiederholungsprüfung. Meiner Meinung nach kommt der KÜS Prüfer da nicht mehr raus aus der Nummer.

Und ich hab mich schon gewundert warum die KÜS nicht mehr im Qualitätsicherungs-Team der Überwacher iss :D

Zitat:

 

Die Einstellung vom Gardiner kann ich aber nicht voll teilen bzgl. 19.2/21 und es sei gut dass das nur TPs machen sollten..

Wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle, dass es keine frage des Können ist, sondern nur des dürfens ;)

Als aaS bist du genauso Ingenieur wie nen kleiner PI nur du darfst halt mehr aufgrund von Gesetzen aus der Steinzeit. Versuch mal jemanden zu erklären warum ich als PI vom TÜV nichtmal an ner Station von uns aushelfen darf. Also ich darf helfen, darf aber nicht selber unterschreiben als Ingenieur/Prüfer :-)

Öhem, ich sag mal, wohlwissend, dass die geschätzten Kollegen Prüfingenieure gleich wieder auf mich einschlagen werden, es gibt da schon 'nen kleinen Unterschied zwischen PI und aaS, und zwar nicht von den "steinzeitlichen" Gesetzen her, sondern schlicht in der Tätigkeit. Ich war selbst lange genug PI bei GTÜ und habe mich bei DEKRA nochmal auf die Schulbank gesetzt, um eben den Betriebserlaubnis-Teil nachzumachen, natürlich nebst amtlicher Prüfung, versteht sich. Wenn es daran Zweifel gibt, dann mach mal ein Gutachten nach §13 EG-FGV nebst allen korrekt ausgefüllten Anlagen und Nachweisen, nicht einfach irgendwo abpinseln, sondern richtig die Zusammenhänge der einzelnen EG-RiLi's nachweisen.

Wohlgemerkt: Ich hab aus alter Zeit ein gewisses Grundverständnis, wenn die lieben Kollegen PI über den 19(3)er alles mögliche abwickeln, da wird schon mal locker ein Fahrwerk in Kombination mit einem Lenkrad und dann noch 'ner Rad-Reifen-Kombi zusammen abgenommen, obwohl in den TGA ganz klar steht, dass jedes Teil nur für sich bei ansonstigem Serienzustand abgenommen werden darf, aber was macht man nicht alles für Geld!

Ich bin sicher, daß jeder gestandene PI eine Rad-Reifenkombi beurteilen kann, aber bei Gasanlagen wird es manchmal schon schwieriger, da werden teilweise Prüffristen für LPG-Tanks mit reingeschrieben, und bei Emissionsumschlüsselungen hört es meist auf. Aber man soll ja nicht alle über einen Kamm scheren, und als "Helfer" ist mir ein PI immer willkommen ;-))

Gardiner

Ich rechnete mit so einer Antwort :-) Natürlich gibt es einen Unterschied zwischen PI und aaS. Nur besteht er meiner Meinung nach einfach daher, dass der aaS mehr machen darf. Auch PI´s haben ne amtliche Prüfung gemacht, versteht sich. Es ist wohl einleuchtend, dass du als aaS ne Abnahme nach 13EGFGV machen können solltest aber was spricht dagegen, dass nen PI dies nicht kann ? Ganz genau. Eigentlich nichts, ausser nur dass er nicht drauf geschult oder eingewiesen wurde und genau dies entsteht aus "Steinzeitlichen" Gründen. Weil irgendwann mal beschlossen wurde welche Organisation wo TP ist. Mehr auch nicht.

Oder die Ingenieure bei der Dekra und beim TÜV an den Stationen sind einfach schlauer und besser als alle anderen Ingenieure in Deutschland ;) Das wirds sein...

...und als "Helfer" ist mir ein PI immer willkommen ;-))

Diese Einstellung hab ich eigentlich beim TÜV erwartet, als ich dort angefangen habe, ABER zum Glück ist soeine Einstellung zumindest bei mir in der Region beim TÜV Rheinland absolut nicht der Fall. Da hält sich der aaS nicht für was besseres. Naja wers braucht ;)

Aber wir schweifen vom Thema ab...

Themenstarteram 14. November 2011 um 20:17

DANKE euch Beiden mal für den Lacher ;-)

irgendwie mag ich diese freundschaftliche Art hier in diesem Forum................

 

mein klitzkleines und so saublödes Problemchen bleibt aber bestehen.

Ich werde also;

1.) zu einem freundlichen Gasausrüster gehen und die LPG Anlage nach § 21 StVZO abnehmen lassen.

2.) mit diesen dann neuen und (hoffentlich) korrekten Unterlagen zum TÜV bzw DEKRA gehen

3.) alles in die KFZ- Papiere eintragen lassen

4.) ein Rechtsbestand aufsuchen und den Herren von der KÜS..........ja, was denn ?

Punkt 1.) scheint nicht so einfach zu werden nach ECE...das überlasse ich aber gerne dem Profi.

Punkt 4.) ist ein großes Fragezeichen, die KÜS in Losheim sagt mir glatt , ihr Prüfer (Selbstständig) hätte ja alles richtig gemacht.

 

alles in allem, teuer wird es auf jeden Fall ;-(

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