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Lpg seit 01.10.2005 kein Tüv eintragung mehr stimmt das?

Themenstarteram 7. November 2005 um 16:35

Hallo

laut einem umrüster muss die Lpg umrüstung seit dem 01.10-2005 nicht mehr eingetragen werden .sondern nur bei der Tüv abnahme ist das echt so?

Wenn Dein Fahrzeug noch entsprechend Zeit hat bis zur nächsten TÜV Abnahme, ist kein neuer TÜV erforderlich. Den TÜV machst Du erst wieder, wenn er nach 2 Jahren oder 1,5 Jahren notwendig wird.

Seit 01.10.05 ist auch bei uns der techn. Eintrag in die Fahrzeugpapiere nicht mehr erforderlich, durch Einführung der neuen standartisierten europäischen Fahrzeugbriefe für Deutschland.

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12 Antworten

meiner war beim TüV und musste da auch hin.

Es haben sich zwar die Papiere geändert, die rechtlichen Vorschriften jedoch nicht.

Mit dem Einbau einer Gasanlage ist die Betriebeserlaubnis erloschen. Eine Abnahme nach § 19.2 STVZO ist erforderlich, und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wird beim STVA neu erteilt. Die Daten in den Fahrzeugschein ( Zulassungsbestätigung Teil 1 ) und in den neuen Fahrzeugbrief ( Zulassungsbestätigung Teil 2 )

eingetragen.

Dazu hat man 14 Tage Zeit , weil es unverzüglich erfolgen muß.

Tach auch

UFRank

Re: Lpg seit 01.10.2005 kein Tüv eintragung mehr stimmt das?

 

Zitat:

Original geschrieben von Erci22

Hallo

laut einem umrüster muss die Lpg umrüstung seit dem 01.10-2005 nicht mehr eingetragen werden .sondern nur bei der Tüv abnahme ist das echt so?

Wenn Dein Fahrzeug noch entsprechend Zeit hat bis zur nächsten TÜV Abnahme, ist kein neuer TÜV erforderlich. Den TÜV machst Du erst wieder, wenn er nach 2 Jahren oder 1,5 Jahren notwendig wird.

Seit 01.10.05 ist auch bei uns der techn. Eintrag in die Fahrzeugpapiere nicht mehr erforderlich, durch Einführung der neuen standartisierten europäischen Fahrzeugbriefe für Deutschland.

Was du meinst ist was anderes. Eine Abnahme ist sehr wohl notwendig, allerdings brauchst du nicht gleich zur Zulassungsstelle und es eintragen lassen, musst halt die TÜV Abnahmebescheinigung mitführen.

am 8. November 2005 um 11:53

Re: Re: Lpg seit 01.10.2005 kein Tüv eintragung mehr stimmt das?

 

Zitat:

Original geschrieben von Kaske

Was du meinst ist was anderes. Eine Abnahme ist sehr wohl notwendig, allerdings brauchst du nicht gleich zur Zulassungsstelle und es eintragen lassen, musst halt die TÜV Abnahmebescheinigung mitführen.

Nein, dass stimmt nicht. Die Abnahme muss nach wie vor sofort in die Papiere (egal ob alte od. neue) eingetragen werden und man bekommt ab sofort neue Papiere. Gehst Du nicht gleich nach dem TÜV zu Zulassungsstelle, dann hast Du keine Betriebserlaubnis. Das Mitführen der TÜV-Abnahmebescheinigung nützt Dir im Falle der Gas-Umrüstung genau so viel, als wenn Du keine hättest.

am 8. November 2005 um 11:58

Re: Lpg seit 01.10.2005 kein Tüv eintragung mehr stimmt das?

 

Zitat:

Original geschrieben von Erci22

Wenn Dein Fahrzeug noch entsprechend Zeit hat bis zur nächsten TÜV Abnahme, ist kein neuer TÜV erforderlich. Den TÜV machst Du erst wieder, wenn er nach 2 Jahren oder 1,5 Jahren notwendig wird.

Hallo,

ließt sich, als wenn hier auf die Hauptuntersuchung (HU) bezug genommen wird. Die HU muß natürlich nicht nach dem Anlageneinbau vorgezogen werden. Es muss eine von der HU unabhängige Abnahme des Anlageneinbaus durchgeführt werden.

Ich war letzte Woche bei der HU beim TÜV. Da hat den TÜV-Prüfer nichtmal interssiert, dass eine Gasanlage installiert ist.

Sind also 2 völlig unabhängige Untersuchungen.

Gruß,

Jörg

Da muss nix sofort in die Papiere!

Entscheidend ist lediglich die Abnahme. Eine anschließende Eintragung ist erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeug-Papieren erforderlich. Ist auch nix neues, sondern war schon immer so, egal ob AHK oder sonstiges. Die Betriebserlaubnis wird dadurch nicht beeinträchtigt. Letztlich bezieht sich die Zulassungsstelle ja auch nur auf die Einzelabnahme der Veränderung die eingetragen werden soll.

Kann man übrigens beim KBA und auch in der Zulassungsstelle erfahren.

 

Zu dem Thema auch interessant, AHK müssen nicht mal mehr abgenommen werden, E-Prüfzeichen muss vorhanden sein und Einbauanleitung ist mitzuführen. Habe sogar ein schreiben vom KBA dazubekommen.

EU-Recht sei dank, das steht im speziellen nunmal über nationalem ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kaske

Da muss nix sofort in die Papiere!

Entscheidend ist lediglich die Abnahme. Eine anschließende Eintragung ist erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeug-Papieren erforderlich. Ist auch nix neues, sondern war schon immer so, egal ob AHK oder sonstiges.

Ganz so einfach ist es wohl nicht. Ich habe verschiedene Sachen an meinem Audowagen abnehmen lassen. Je nach dem, worum es sich handelt, gibt es da unterschiedliche Bemerkungen im Gutachten:

* Bei meinen Distanzscheiben steht: Eintragung ist möglich aber nicht zwingend erforderlich.

* Beim Frontschutzbügel steht: ...ist einzutragen, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren befaßt.

* Bei der LPG-Anlage steht: ...ist unverzüglich einzutragen (unverzüglich heißt auf beamtendeutsch: 14 Tage).

Alle Gutachten stammen übrigens vom selben Gutachter.

Bei Teilen mit E-Nummer (bei mir: AHK und Standheizung) ist keine Eintragung erforderlich. Es muß aber die entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden. Das ist übrigens bei der ABE genauso. Falls jemand mal eine Scheibentönung selbst "eingebaut" hat: Selbst da steht es in den Begleitpapieren so drin...

am 8. November 2005 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von X-Trail-Fahrer

Ganz so einfach ist es wohl nicht. Ich habe verschiedene Sachen an meinem Audowagen abnehmen lassen. Je nach dem, worum es sich handelt, gibt es da unterschiedliche Bemerkungen im Gutachten:

* Bei meinen Distanzscheiben steht: Eintragung ist möglich aber nicht zwingend erforderlich.

* Beim Frontschutzbügel steht: ...ist einzutragen, wenn sich die Zulassungsstelle das nächste Mal mit den Papieren befaßt.

* Bei der LPG-Anlage steht: ...ist unverzüglich einzutragen (unverzüglich heißt auf beamtendeutsch: 14 Tage).

Alle Gutachten stammen übrigens vom selben Gutachter.

Bei Teilen mit E-Nummer (bei mir: AHK und Standheizung) ist keine Eintragung erforderlich. Es muß aber die entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden. Das ist übrigens bei der ABE genauso. Falls jemand mal eine Scheibentönung selbst "eingebaut" hat: Selbst da steht es in den Begleitpapieren so drin...

Genau so ist das. Bei Fahrwerksumbauten steht ebenfalls: ...ist unverzüglich einzutragen

Allerdings heißt unverzüglich - ohne schuldhafte Verzögerung

dh. zum nächstmögl. Termin wenn die Zulassungsstelle wieder auf hat. Also ist man z.B. Freitags nach Schalterschluss der Zulassungstelle beim TÜV, dann muss man am Montag in der Zulassungstelle erscheinen - Dienstag ist zu spät. So streng wird das in dem Fall ausgelegt. Das scheint Einigen hier noch nicht klar sein. Wir dman am Dienstag von den Grünen erwischt und zeigt den TÜV-Zettel vom freitag her, bekommt man eins auf den Deckel wegen Fahren ohne BE.

Hi,

ich kann mir aber mittlerweile vorstellen, was Erci22 meint: Bisher wurden Änderungen in Brief und Schein eingetragen. Bei den neuen Papieren kommt der Eintrag nur noch in den Teil der Fahrzeugpapiere, der den bisherigen Fahrzeugschein ersetzt. Vorteilhaft ist das für die, die ihr Fahrzeug finanzieren und deshalb bisher den Brief anfordern mußten.

Hol das noch mal hoch.

Gibt ja die widersprüchlichsten Meinungen, auch von den Ämtern.

Am Sichersten ist es wohl, bei der jeweiligen Zulassungsstelle nachzufragen.

Einige hier brauchen die Anlage nach Aussage Ihrer Zulassungsst. nicht eintragen, nur Papiere mitführen etc. pp.

Ich war jetzt beim TÜV und hab extra gefragt.

Bei uns ist es so, das die Anlagen auf jeden Fall eingetragen werden müssen, da sich die Antriebsart ändert.

Zum TÜV müssen sie nicht mehr extra, sofern der Anlagenhersteller alle notwendigen Papiere - also Abgasgutachten, Euroeinstufung etc. - beifügt.

Auch kann das mit den 14 Tagen so nicht ganz stimmen.

Als ich vor 4 Monaten meine Rundumtelefonate führte zwecks Gasanlageneinbau, haben mir eigentlich alle Umrüster gesagt, das erst nach vollzogenen Einbau die Papiere vom Anlagenhersteller angefordert werden und das es bis zu 4 Wochen dauern kann, bis die Papiere da seien. Und, logischerweise, ohne Papiere keinen TÜV, somit wäre die Zeitvorgabe nicht einzuhalten gewesen.

Also wichtig für jeden, erst fragen, dann handeln!

 

Grüsse

Habe meinen im Oktober umrüsten lassen.

Bei der Zulassungstelle hiess es, die Anlage ist unverzüglich einzutragen! Laut Aussage des zuständigen Beamten, ist die Toleranzgrenze "unverzüglich" nur ein paar Tage! Verlangt also niemand, dasss Du gleich den nächsten Tag Urlaub nimmst um die Anlage eintragen zu lassen, aber Du solltest es schon sehr schnell machen lassen! Einmal pro Woche, haben die Zulassungstellen ja auch nachmittags auf.

Streng genommen, ist ein Führen der Fahrzeuges ohne Änderung der Papiere verboten, da die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) durch den Einbau erloschen ist.

Wenn man es also ganz genau nimmt, dürfte man das Auto auf öffentlichen Strassen erst dann wieder bewegen, sobald die Papiere geändert sind, also wieder eine ABE vorliegt! Nur so extrem sind nicht einmal deutsche Beamte ;)

Die notwendigen Papiere incl. TÜV/Dekra Gutachten habe ich beim Abholen meines Autos selbstverständlich sofort vom Umrüster mitbekommen und da ich noch etwas Zeit hatte, habe ich auch am selben Tag gleich alles eintragen lassen!

Die Gasanlage wird übrigens in beide Teile der Zulassungsbescheinigung eingetragen, nicht nur in Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein)!

Beste Grüsse, Kay

Hallo zusammen,

bisher wurde ein Aspekt in der Diskussion nicht berücksichtigt und das ist die Einstufung der Schadstoffklasse. Durch das Abgasgutachten wird der Nachweis erbracht, dass die bisherige Schadstoffklasse eingehalten oder verändert wird. Das Straßenverkehrsamt meldet eine Änderung dem zuständigen Finanzamt. Eine nicht Eintragung im Fahrzeugbrief, bedeutet: Keine Meldung beim Finanzamt und somit z.B. bei einer eigentlich erforderlichen Rückstufung ggf. Steuerhinterziehung!

 

Viele Grüße

Kerni

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