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Mängel bei Nachprüfung zur HU

Themenstarteram 14. Dezember 2010 um 15:20

Hallo,

ich komme grad vom xxx und wollte dort eine Nachuntersuchung zur HU machen. Bei der HU war aufgefallen das in der Radaufhängung Spiel war und das die Waschwasserdüse hinten ohne Funktion ist.

Radaufhängung habe ich nun in Ordnung bringen lassen, Waschdüse nicht da ich die sowieso nicht nutze und es ja auch kein Sicherheitsrelevantes Teil ist.

Nun hat mir aber der freundliche Prüf-Ing gesagt das es keine Plakette gibt, da nicht alle Mängel behoben wurden die aufgeführt sind.

Da stellt sich mir die Frage ob das stimmt? Kann mir deswegen die Plakette verweigert werden?

Beste Antwort im Thema

Warum fährt man ohne die Mängel zu beheben zur nachuntersuchung ,kopfschüttel.

Das ist ja schon fast ein fall für die Mpu

23 weitere Antworten
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Zitat:

Original geschrieben von mackanziy

Kann mir deswegen die Plakette verweigert werden?

Ja, bei der Wiedervorführung müssen alle aufgeführten Mängel beseitigt sein, egal wie unerheblich sie erscheinen oder vielleicht auch tatsächlich sein mögen.

Das steht doch auch auf dem Zettel drauf.

Es gibt nur 2 wege für dich.

1. Du machst die Nachuntersuchung und stellst alle festgestellten Mängel ab, oder

2. Du lässt bei einer anderen Organisation komplett frisch untersuchen.

Da Du die Nachuntersuchung nicht bestanden hast, kannst Du jetzt genauso gut zu einer anderen Prüf-Org. fahren und würdest dort mit diesem Mangel durchkommen, weil er nicht erheblich ist. Allerdings kann es dir passieren, dass der Prüfer vielleicht was findet, was der Andere übersehen hat.

wo du das jetzt machen lässt, ist nun auch egal, weil der reduzierte Tarif nur für eine Nachuntersuchung gilt. - Glaub ich

Das läuft auf die alte Diskussion raus:

Ist ein Airbag ABS ESP.........

Heckscheibenwischwaschanlage vorhanden muß Sie auch funktionieren!

ob du das Teil brauchst ist unerheblich!

Es gehört zum Umfang / Sicherheitsumfang

deines AUtos.

Somit muß es auch funktionieren ohne wenn und aber

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Somit muß es auch funktionieren ohne wenn und aber

die frage die sich hierbei stellt, ist, ob das funktionieren der (Nicht vorgeschriebenen heckscheinwaschdüse) nun einen erheblichen oder einen geringfügigen manghel darstellt.....

am 14. Dezember 2010 um 19:19

Ich denke mal,daß die Waschdüse auf der Heckscheibe schon sicherheitsrelevant ist vorallem jetzt im Winter wo die Heckscheibe nach kurtzer Zeit mit Salz voll ist, so daß man nichts mehr hinten raussieht.Wenn dann noch ein Unfall deswegen passiert ist das Gejammer groß.Ich denke die Frage beantwortet sich von selbst.Natürlich ist es ärgerlich zur Nachprüfung zu müssen aber so eine olle Waschdüse kostet doch auch nicht die Welt,zumal sich die Verstopfung mit Hilfe einer Nadel meistens leicht beseitigen läßt.Es gibt Tüv-Prüfer die sind so kulant und vertrauen darauf das du den Mangel behebst und welche die sich lieber selbst davon überzeugen wollen ,Du hast dann wohl leider mit der 2. Variante zu tun gehabt.Nichtsdestotrotz bist du gesetzlich verplichtet auch geringfügige Mängel sofort zu beheben.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Somit muß es auch funktionieren ohne wenn und aber

die frage die sich hierbei stellt, ist, ob das funktionieren der (Nicht vorgeschriebenen heckscheinwaschdüse) nun einen erheblichen oder einen geringfügigen manghel darstellt.....

Den Mangel kann man schon als gering laufen lassen... das Problem hier ist einfach, dass bei einer Nachprüfung alle Mängel, egal ob gering oder erheblich, behoben sein müssen.

Grüße

Themenstarteram 14. Dezember 2010 um 21:31

Danke für die vielen Antworten, die Lage scheint da denn ja ziemlich klar zu sein. Auch wenn ich das jetzt als kleinlich empfinde, zumal ich (auch im Winter mit "viel Salz auf der Scheibe" diese Düse nie gebraucht habe.

Da ich alles wie verstopfte Düse und defekter Motor schon überprüft habe bleibt mir wohl bloß noch der Weg zurück in die Werkstatt und für teuer Geld die Verkleidung demontieren lassen um diesen pxxxx Schlauch wieder durchgängig machen zu lassen.

Könnte voll an die Decke gehen weil das sicher nicht mit 2 AW erledigt ist.....

Egal, danke euch allen für eure Hilfe!

Die mißlungene Nachprüfung muß der TE wohl oder übel als Lehrgeld verbuchen....

wenn der schlauch verstopft ist, kannst du auch probieren ihn mit druckluft mal durchzublasen....nichts anderes wird auch die werkstatt als erstes versuchen....

Zitat:

Original geschrieben von mackanziy

Danke für die vielen Antworten, die Lage scheint da denn ja ziemlich klar zu sein. Auch wenn ich das jetzt als kleinlich empfinde, zumal ich (auch im Winter mit "viel Salz auf der Scheibe" diese Düse nie gebraucht habe.

Da ich alles wie verstopfte Düse und defekter Motor schon überprüft habe bleibt mir wohl bloß noch der Weg zurück in die Werkstatt und für teuer Geld die Verkleidung demontieren lassen um diesen pxxxx Schlauch wieder durchgängig machen zu lassen.

Könnte voll an die Decke gehen weil das sicher nicht mit 2 AW erledigt ist.....

Egal, danke euch allen für eure Hilfe!

Einen"trick" gibt es noch

Scheibenwischer runterbauen verchromten Deckel auf das Loch schrauben

und zu einem anderen TÜV Derka fahren!

wenn was nicht da ist kann auch nix geprüft werden!

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Das läuft auf die alte Diskussion raus:

Ist ein Airbag ABS ESP.........

Heckscheibenwischwaschanlage vorhanden muß Sie auch funktionieren!

ob du das Teil brauchst ist unerheblich!

Es gehört zum Umfang / Sicherheitsumfang

deines AUtos.

Somit muß es auch funktionieren ohne wenn und aber

Gruß Alex

Du willst doch wohl nicht allen Ernstes die Heckscheibenwischwaschanlage mit der gleichen Priorität bewerten, wie Airbag ABS ESP.........

Bei einer Nachuntersuchung müssen Alle (auch geringe) Mängel behoben werden - bei einer neuen Untersuchung kommst Du mit der def. Heckscheibenwischwaschanlage durch, wenn nichts anderes festgestellt wird - dann ist es ein gringer Mangel.

Wenn die Frontscheibenwischwaschanlage eingefroren ist, dürfte man noch nichtmal mehr fahren ... und wer hält sich daran? Die ist übrigens wichtiger als hinten und bei m ir noch von keinem Tüv getestet worden.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Du willst doch wohl nicht allen Ernstes die Heckscheibenwischwaschanlage mit der gleichen Priorität bewerten, wie Airbag ABS ESP.........

Im Winter halte ich die Scheibenwischanlage (hinten und vorne) für SEHR wichtig.

Ich mag es nicht im Blindflug zu fahren und kann es absolut nachvollziehen, wenn hier keine Plakette gegeben wird.

"Oh, den hab ich garnicht kommen sehen" hört man auch MIT funktionierender Anlage schon oft genug..

Zitat:

Original geschrieben von shathh

 

Im Winter halte ich die Scheibenwischanlage (hinten und vorne) für SEHR wichtig.

Ich mag es nicht im Blindflug zu fahren und kann es absolut nachvollziehen, wenn hier keine Plakette gegeben wird.

"Oh, den hab ich garnicht kommen sehen" hört man auch MIT funktionierender Anlage schon oft genug..

Du darfst aber nicht vergessen, dass viele Autos überhaupt gar keinen Heckscheibenwischer besitzen...

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Du willst doch wohl nicht allen Ernstes die Heckscheibenwischwaschanlage mit der gleichen Priorität bewerten, wie Airbag ABS ESP.........

Im Winter halte ich die Scheibenwischanlage (hinten und vorne) für SEHR wichtig.

Ich mag es nicht im Blindflug zu fahren und kann es absolut nachvollziehen, wenn hier keine Plakette gegeben wird.

"Oh, den hab ich garnicht kommen sehen" hört man auch MIT funktionierender Anlage schon oft genug..

Dafür haste ja r u. l je einen Spiegel. Transporter, die hinten keine Scheibe haben sind ja auch nicht gefährdeter, weil sie hinten nicht raussehen können. Die Raserei von Transportern ist´ne ander Geschichte.

Bei einer StH-Limo siest Du bei starkem Regen und langsamer Fahrt bzw. Rückwärts auch nicht mehr durch die Heckscheibe.

Es gibt wirklich schlimmeres.

Das Du dich gern durch Heckscheibe orientierst ist deine Sache. Aber auch wenn Du hinten raus nix sehen kannst, ist die Sicherheit nicht soweit herabgesetzt, das keine Plakette erteilt werden kann.

Natürlich sollten solche Sachen auch funkt. wenn sie schon vorhanden sind. Aber sind tun sie es nicht muss man´s auch nicht überbewerten.

Ich würde schon nachsehen, worans liegt und meist lässt sichs recht günstig beheben. Aber ne Plakette würd ich mir deswegen auch nicht verweigern lassen wollen.

Soll er halt mal nachsehen, ob die Pumpe Läuft, Der Schlauch frei ist (Druckluft war´ne gut Idee) und ob die Düse frei ist. - unabhängig vom TÜV

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