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Mängel kurz nach Gebrauchtwagen-Kauf, wie gehen wir vor?

Seat Ibiza
Themenstarteram 4. Dezember 2024 um 15:40

Hallo,

meine Freundin und ich sind in die Welt der Seat-Gebrauchtwagen eingestiegen, Mitte August haben wir einen Ibiza (Automatik) gekauft, 13 Jahre alt, 130.000 Laufleistung.

Der Wagen sprang schon auf dem Hof des Händlers nicht an und brauchte Starthilfe, da hieß es "er hat lange gestanden". Das setzte sich leider fort und er brauchte nahezu immer Starthilfe - Batterie wurde (auf eigene Kosten) getauscht.

Mitte November dann Warnleuchten EPC und Symbol ABS, Wagen ließ sich starten, aber nicht bewegen. Beim Händler wurde dann eine Drosselklappe getauscht (wenigstens Gewährleistung).

Jetzt Ende November leuchtet die LED für das Abgas-System, also ggf. Lambdasonde oder ähnliches, Händler sagte sofort (ohne den Wagen zu sehen) "Verschleißteil, Reparaturkosten tragen sie selbst".

Wir haben den Wagen jetzt knapp drei Monate, sind selbst nur ca. 1.000km gefahren und sind schon etwas frustriert. Der Händler hat einerseits gute Bewertungen, andererseits warten wir noch immer auf die schriftliche Bestätigung, dass die Reparatur der Drosselklappe ein Gewährleistungsfall war (möchten wir gerne der Versicherung vorlegen, da die die Abschleppkosten getragen haben).

Wir sind noch absolute Anfänger, quasi erstes eigenes Auto. Habt Ihr eine Idee wie / wo wir anfangen können, um uns gegen den Händler zu "wehren"? Der Wagen wird die Woche noch geprüft vom Händler, ich bin sicher er wird sagen "Verschleißteil, kostet xy".

Und haben wir mit dem Ibiza keinen guten Griff gewagt? Sind das vielleicht sogar übliche Macken? Eigentlich hatten wir zuvor nur Gutes gelesen.

Freue mich auf Eure Erfahrungsberichte und vielleicht Ideen

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15 Antworten

I.d.R. über die Verkehrsrechtsschutzversicherung per Anwalt und Gutachten zu klären. Hier sind Fahrzeugkäufe inkludiert. Natürlich vorher die Kostenübernahme mit der Versicherung klären lassen. Wenn keine vorliegt, dann ggf über die Verbraucherzentrale regeln lassen. Ohne juristischen Beistand kommst du nicht an. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe.

Lambdasonde wird bei Gericht bei der Laufleistung auch mit hoher Wahrscheinlichkeit als Verschleißteil angesehen werden.

Warum man wegen der Abschleppkosten jetzt noch ein Fass aufmachen will, wenn es der Schutzbrief von der Versicherung getragen hat, verstehe ich nicht. Dadurch entsteht ja keine Hochstufung.

Neue Batterie hätte man vor dem Kauf aushandeln müssen.

Zitat:

@BeSchu schrieb am 4. Dezember 2024 um 16:40:35 Uhr:

Der Wagen sprang schon auf dem Hof des Händlers nicht an und brauchte Starthilfe, da hieß es "er hat lange gestanden".

Wurde das im Kaufvertrag schriftlich fixiert?

Themenstarteram 4. Dezember 2024 um 17:52

Zitat:

@Bastien232 schrieb am 4. Dezember 2024 um 16:45:01 Uhr:

I.d.R. über die Verkehrsrechtsschutzversicherung per Anwalt und Gutachten zu klären. Hier sind Fahrzeugkäufe inkludiert. Natürlich vorher die Kostenübernahme mit der Versicherung klären lassen. Wenn keine vorliegt, dann ggf über die Verbraucherzentrale regeln lassen. Ohne juristischen Beistand kommst du nicht an. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe.

Verbraucherzentrale ist ein guter Hinweis, dankeschön! Verkehrsrechtsschutz haben wir zwar, aber der Kauf fällt leider noch in die Wartezeit.

@gato311: vielen Dank, zwar ernüchternd, aber hatte ich fast erwartet, mit der Sonde.

Meinst du es gibt keine Höherstufung dadurch? Dann wäre es ja wirklich egal.

Das mit dem Batterie-Deffekt wussten wir nicht, es wurde auch nicht als Mangel / Defekt schriftlich fixiert @Timbow7777, es hieß lediglich, dass der Wagen länger gestanden hätte und das dann normal wäre (klang schlüssig).

Wir haben so ein bisschen Angst, dass jetzt noch ein paar "Kleinigkeiten" kommen, vielleicht lassen wir ihn nochmal extern checken. Effektiv nutzen konnten wir ihn unter anderem wegen Stand- und Reparaturzeiten vielleicht 8 Wochen (seit August) und das verunsichert uns.

Ich hatte nach dem Grund gesucht, warum Du den Verkäufer mit Dingen nerven willst, die Du nicht zahlen musstest.

Hatte angenommen, dass Du ev. denkst, durch die Zahlung in eine niedrigere SF Klasse zu kommen und wollte den Zweifel ausräumen.

Themenstarteram 4. Dezember 2024 um 18:10

Zitat:

@gato311 schrieb am 4. Dezember 2024 um 19:02:59 Uhr:

Ich hatte nach dem Grund gesucht, warum Du den Verkäufer mit Dingen nerven willst, die Du nicht zahlen musstest.

Hatte angenommen, dass Du ev. denkst, durch die Zahlung in eine niedrigere SF Klasse zu kommen und wollte den Zweifel ausräumen.

Das wäre einer der Gründe + die Verlängerung der Gewährleistung für dieses Thema (hoffen natürlich, dass der Punkt durch ist).

Sorry, komme ich geistig nicht mit...

Du willst die Versicherung dazu bringen, Regress beim Verkäufer zu nehmen, damit der zum "Dank" die Gewährleistungsfrist verlängert?!

Themenstarteram 4. Dezember 2024 um 18:21

Zitat:

@gato311 schrieb am 4. Dezember 2024 um 19:16:17 Uhr:

Sorry, komme ich geistig nicht mit...

Du willst die Versicherung dazu bringen, Regress beim Verkäufer zu nehmen, damit der zum "Dank" die Gewährleistungsfrist verlängert?!

Nein, nein! Wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist etwas repariert wurde, verlängert sich dadurch die Gewährleistungsfrist punktuell, die Versicherung hat geraten, sich deswegen eine Bestätigung geben zu lassen.

Achso, so eine Bestätigung wirst Du in der Praxis nicht bekommen, da natürlich auch der Verkäufer weiß, dass dann die Gewährleistungsfrist neu beginnt, erst recht nicht von einem Gebrauchtwagenhändler.

Zitat:

@gato311 schrieb am 4. Dezember 2024 um 19:42:31 Uhr:

Achso, so eine Bestätigung wirst Du in der Praxis nicht bekommen, da natürlich auch der Verkäufer weiß...

Man muß die Sache natürlich auch für den Verkäufer attraktiv machen, z. B. in dem man ihm anbietet, im Gegenzug für die Bestätigung auf eine Durchsetzung der Ansprüche auf dem Rechtsweg zu verzichten.

13 Jahre alt und 130tkm, da muß mann wohl oder übel mit Reparaturen rechnen. Ich würde den Händler nicht mit Kleinkram nerven. Es könnte sein mann braucht ihn wenn mahl größere Sachen kommen.

Themenstarteram 8. Dezember 2024 um 1:02

Zitat:

13 Jahre alt und 130tkm, da muß mann wohl oder übel mit Reparaturen rechnen. Ich würde den Händler nicht mit Kleinkram nerven. Es könnte sein mann braucht ihn wenn mahl größere Sachen kommen.

Das stimmt auch irgendwie, allerdings lag der Kaufpreis auch bei 7.000€ und im Verhältnis zum Alter hätten wir da einfach mehr erwartet. Dass er nicht taufrisch ist, ist nachvollziehbar, der erste Eindruck ist allerdings nicht der Beste.

Der Kaufpreis hat nicht unbedingt was mit dem Zustand zu tun. Meiner Meinung nach viel zu teuer.

Themenstarteram 9. Dezember 2024 um 12:56

Zitat:

@Pedex schrieb am 8. Dezember 2024 um 10:34:33 Uhr:

Der Kaufpreis hat nicht unbedingt was mit dem Zustand zu tun. Meiner Meinung nach viel zu teuer.

Mussten uns ja jetzt "zwangsweise" damit weiter befassen und verschiedene Gerichte sagen: je höher der Kaufpreis bei einem Gebrauchtwagen, desto eher kann der Käufer einen funktionstüchtigen Wagen erwarten. Vor allem wenn der Wagen schon älter ist oder eine höhere Laufleistung hat, signalisiert der Verkäufer mit einem hohen Preis (indirekt): der Wagen ist besser in Schuss, als es den Anschein hat.

Danke in jedem Fall für Eure Antworten :)

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