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Mängel während der Probefahrt in den Kaufvertrag? Sowie Passus "Ausschluss der Gewährleistung"

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 20:32

Hallo,

ist es empfehlenswert, Mängel, die während der Probefahrt auftreten, im Kaufvertrag festzuhalten?

Hintergrund:

Habe gestern bei einem Händler eine Probefahrt gemacht, der Händler sass mit im Auto (Opel Combo, EZ 2002, knapp 150T Km). Bei der Besichtigung und während der Fahrt zeigten sich folgende Mängel:

- Motorhaube liess sich nur sehr schwer wieder schliessen

- Mit Autogas klapperte etwas im Motor (klopfte etwas wie ein Diesel), mit Benzin war aber nichts zu hören

- Die Schaltung hakte etwas vom ersten in den zweiten Gang (das kann aber auch sein, weil die Opel-Schaltung für mich noch gewöhnungsbedürftig ist).

Der Händler meinte, er werde diese Mängel bei Kauf richten. Ansonsten machte das Fahrzeug einen guten Eindruck (auch Scheckheftgepflegt).

Mit dem Händler habe ich zudem ausgehandelt (mit Aufpreis natürlich), dass ich gerne folgenden Service in Anspruch nehme:

- bei Kauf neue HU/AU (läuft eigentlich im Oktober ab)

- "kleine" Garantie (im Schadensfall zahle ich etwa 50%)

Als ich mir dann den Kaufvertrag ansah, habe ich bemerkt, dass der Händler von Hand einen "Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung" reingeschrieben hat. Der Händler meinte daraufhin, er würde das immer reinschreiben. Ich habe daraufhin den Vertrag nicht unterschrieben und um Bedenkzeit gebeten.

Wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten? Ist dieser Vorgang mit dem "Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung" bei einem Gebrauchtwagen um die 3500€ normal?

Freundliche Grüsse und besten Dank für jede Antwort

Canned

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2013 um 20:53

Ja, aber dass dann durchzusetzen kostet Zeit und Kraft (ohne RS-Versicherung auch Geld)....

Finger weg von dem unseriösen Händler. Das ist das einfachste.

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Zitat:

Original geschrieben von canned2013

Als ich mir dann den Kaufvertrag ansah, habe ich bemerkt, dass der Händler von Hand einen "Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung" reingeschrieben hat. Der Händler meinte daraufhin, er würde das immer reinschreiben.

Das ist rechtlich unbedenklich, da gesetzlich nicht zulässig.

Bei einem Ausschluß der Gewährleistung stehen dir die vollen 24 Monate Gewährleistung zu, da der Händler die Gewährleistung allenfalls auf 12 Monate reduzieren, aber nicht ausschließen darf.

am 4. Juni 2013 um 20:53

Ja, aber dass dann durchzusetzen kostet Zeit und Kraft (ohne RS-Versicherung auch Geld)....

Finger weg von dem unseriösen Händler. Das ist das einfachste.

Das stimmt natürlich auch wieder. Angesichts des Überangebots am Gebrauchtwagenmarkt braucht man solche Dreistigkeiten der Händler nicht akzeptieren.

Themenstarteram 4. Juni 2013 um 21:01

Ich habe ein bisschen gegoogelt und der Händler scheint auch in der Vergangenheit bei der Gewährleistung getrickst zu haben, indem er eigenmächtig "FA" (für Firma) vor den Käufernamen gesetzt hat (obwohl der Käufer eine Privatperson war).

Mann, wie schade. Ich hätte es auch gerne ehrlich.

Ich verstehe natürlich auch den Händler, wenn er sagt, für diesen Preis könne er sich die Gewährleistung nicht leisten, dann müsse er seine Fahrzeuge 1000€ teurer anbieten. Naja, wirklich schade... Wenn er es vorher offen gesagt hätte, aber diese Sch...-trickserei, echt...

Canned

Zitat:

Original geschrieben von canned2013

Ich verstehe natürlich auch den Händler, wenn er sagt, für diesen Preis könne er sich die Gewährleistung nicht leisten, dann müsse er seine Fahrzeuge 1000€ teurer anbieten.

Das ist aber nicht das Problem des Kunden, sondern gehört zum Geschäftrisiko des Händlers.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von canned2013

Als ich mir dann den Kaufvertrag ansah, habe ich bemerkt, dass der Händler von Hand einen "Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung" reingeschrieben hat. Der Händler meinte daraufhin, er würde das immer reinschreiben.

Das ist rechtlich unbedenklich, da gesetzlich nicht zulässig.

Bei einem Ausschluß der Gewährleistung stehen dir die vollen 24 Monate Gewährleistung zu, da der Händler die Gewährleistung allenfalls auf 12 Monate reduzieren, aber nicht ausschließen darf.

Auf Gebrauchtes gibt's generell nur 12 Monate Gewährleistung, oder irre ich? ;)

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

Auf Gebrauchtes gibt's generell nur 12 Monate Gewährleistung, oder irre ich? ;)

Da irrst du.

Es gelten generell die 24 Monate, der Verkäufer hat aber die Möglichkeit, die Gewährleistung vertraglich auf 12 Monate zu reduzieren.

Themenstarteram 7. Juni 2013 um 14:59

Noch eine Nebenfrage:

Wenn ein Verkäufer von sich aus anbietet, den TÜV bei Kauf neu zu machen, ist es dann trotzdem empfehlenswert, vor dem Kauf bspw. bei DEKRA einen unabhängigen Gebrauchtwagencheck zu machen?

Canned

Gegenfrage:

Kann es denn schaden?

Themenstarteram 7. Juni 2013 um 18:42

Naja, schaden tut auch ein Helm beim Autofahren nicht... aber...

Wenn das, was bei einem Gebrauchtwagencheck geprüft wird, sowieso beim TÜV bemerkt und beanstandet wird, dann wäre der Gebrauchtwagencheck in diesem Fall doch zuviel des Guten, oder nicht?

Canned

Zitat:

Original geschrieben von Futzelfupp

Finger weg von dem unseriösen Händler. Das ist das einfachste.

sorry aber was n quark!

willst du allen ernstes bei einer 11 jahre alten ripse aus den hause opel tatsächlich ERNSTHAFT 2 jahre gewährleistung? genau DAS ist der nonsens bei dieser regelung. kein seriöser händler auf der welt wird dir bei solch einer güllepumpe gewährleistung geben bei dem preis.

und warum? man muss doch nur die frage des te´s lesen dann wird einem alles klar. uralter verbrauchtwagen zum hartz 4 tarif und jede menge ansprüche. bei dem karren muss man froh sein wen der jeden morgen anspringt und das wars. alles andere ist quatsch und kann bei einem jahreswagen gefordert werden.

am 7. Juni 2013 um 20:27

Mag vielleicht sein, was das Auto angeht.

Aber dann muss der Händler sich eine andere Kundengruppe suchen und nicht den Privatkunden mit dubiosen Verträgen verarschen.

Zitat:

Original geschrieben von Futzelfupp

Mag vielleicht sein, was das Auto angeht.

Aber dann muss der Händler sich eine andere Kundengruppe suchen und nicht den Privatkunden mit dubiosen Verträgen verarschen.

warum verarsche? lieber im kleingedruckten "Verkauf nur an gewerbetreibende"? aber gut das du es ansprichst: genau aus DIESEM grund gibts in der billig klasse keinerlei autos mehr. und selbst in der unter 10.000€ klasse kommt sowas vor.

was glaubst wieviel händler sich mit leutem rumschlagen deren anwälte meinen das bremsen/reifen keine verschleissteile sind bei einer 5 jahre alten s klasse nur weils geld kost.

Themenstarteram 7. Juni 2013 um 21:02

Lieber Onkel, es gibt auch genug Händler, die schreiben "Verkauf nur an Gewerbetreibende" oder ähnliches in ihre Anzeigen rein, dann wissen wenigstens alle gleich zu Beginn, was Sache ist. Dagegen gibt es auch überhaupt nichts auszusetzen.

Canned

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