Mängelbericht wegen zu tief hängenden Ausspuff
hallo, habe ein busgeldbescheid bekommen wegen meinem Auspuff der angeblich zu tief hängt... dabei ist es der Originaltopf, und es wurden nur die endrohre verändert... diese liegen ganz leicht an der stoßstange an, was auch bemängelt wurde.... kann ich nicht dagegen angehen? es ist ja der Originalauspuff... habt ihr da erfahrungen gemacht?
Beste Antwort im Thema
Nachtrag:
ok - ok, jetzt da im Beitrag nachträglich Bilder angehängt wurden,
möchte ich hinzufügen...
...so, wie dort sichtbar, ist die 201er Abgasanlage ganz sicher nicht unterm Wagen verlegt
und da fällt es halt sofort auf, wenn ein Bastler am Werk war
übrigens, wenn man schon den Stoßfänger zerhackstückelt,
warum dann nicht zumindest son büschen "sauber" (ausmessen/anzeichnen etc.)
statt da einfach, evtl. midde Stichsäge drin rumzueiern.
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35 Antworten
moin moin
hängt er nun zu tief...
...oder hängt er zu hoch
(sonst käme er ja eigentlich nicht an den Stoßfänger)
und die argumentieren, es bestände evtl. Brandgefahr,
oder ist das fachlich so gemacht
http://up.picr.de/6321242gyk.jpg
Ich persönlich meine,
ein Einspruch gegen einen gerechtfertigten Bußgeldbescheid ist immer sone Sache,
vielleicht kommt es besser,
Urzustand wieder herstellen (quasi weg vom Fussel-Tuning)
den Bescheid annehmen und Knister als eine Art Lehrgeld abschreiben.
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, denn diese ist hier nämlich generell verboten...
...sondern wie erwähnt, nur meine persönliche Meinung
bei dem auspuff hängt das rohr hinter dem endtopf angeblich zu tief. dabei ist das original so.... die endrohre sind schon seit über 2 jahre dran, habe beim tüv nie probleme gehabt... und heiss wird das auch nicht.... ich denke das war reien schikane von denen... auserdem bin ich auf einem parklatz von einer videothek gestanden (also Privat)... da hätten die mich doch auch nicht kontollieren dürfen, oder?
Moin denke auch Schikane
bei mir sieht es genau so aus und noch nie Probleme gehabt gerade letzte Woche ohne mängel bestanden http://img691.imageshack.us/img691/8278/motor3n.jpg
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...so, wie dort sichtbar, ist die 201er Abgasanlage ganz sicher nicht unterm Wagen verlegt
und da fällt es halt sofort auf, wenn ein Bastler am Werk war
übrigens, wenn man schon den Stoßfänger zerhackstückelt,
warum dann nicht zumindest son büschen "sauber" (ausmessen/anzeichnen etc.)
statt da einfach, evtl. midde Stichsäge drin rumzueiern.
Oh stimmt das hab ich auf'm 2ten Blick erst gesehen korrigiere mich in der Hinsicht das dass nicht so aussieht
Zitat:
Original geschrieben von egenwurm
Nachtrag:
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...so, wie dort sichtbar, ist die 201er Abgasanlage ganz sicher nicht unterm Wagen verlegt
und da fällt es halt sofort auf, wenn ein Bastler am Werk war
übrigens, wenn man schon den Stoßfänger zerhackstückelt,
warum dann nicht zumindest son büschen "sauber" (ausmessen/anzeichnen etc.)
statt da einfach, evtl. midde Stichsäge drin rumzueiern.
leider ging das nicht anders, da die rohre sonst nicht gepasst hätten! und die auspuffanlage ist so original dran, da wurd nichts verändert! hab ihn so vor 3 jahren gekauft, war auch schon bei Mercedes damit! wäre alles ok so haben die gesagt... habe auch die mindesthöhe von 11 cm nicht unterschritten..... mittlerweile weiss ich auch das die mich auf dem privatparkplatz nicht hätten kontrollieren dürfen!
und wie gehst jetzt vor?
Zitat:
Original geschrieben von jay-to-the-g
und wie gehst jetzt vor?
habe jetzt der bußgeldstelle geschrieben was ich denke, und das ich das nicht bezahlen werde da die polizei mich nicht hätte kontrollieren dürfen... mal abwarten was jetzt passiert! wenn nicht nehm ich mir einen anwalt! sonst weiss ich auch nicht was ich noch machen könnte
naja ich wohne aufen dorf 15km von der nächsten stadt =) und wenn man hier gegen so einen bescheid vorgehen würde naja dann würde unser sherif dich gleich wieder anhalten, sobald er dich sieht, ich denke busgeld bezahlen und gut zudem denke ich das das abgasrohr zum endschaldämfer zu tief hängt =)
Meines Wissens ist es auch vollkommen egal ob die Polizei dich hätte kontrollieren dürfen, wenn du sie läßt!
Deswegen fragen sie immer "dürfen wir mal gucken". wenn du "ja" sagst bist du einverstanden und hast verloren.
Zitat:
Original geschrieben von mercedes-freak72
auserdem bin ich auf einem parklatz von einer videothek gestanden (also Privat)... da hätten die mich doch auch nicht kontollieren dürfen, oder?
nö!
zum einen ist das fz zugelassen und muss damit jederzeit die anforderungen der stvzo erfüllen...zum anderen ist der parkplatz öffentlich zugänglich und genau da liegt das (bzw. dein) problem!
Zitat:
Original geschrieben von bleeb
Deswegen fragen sie immer "dürfen wir mal gucken". wenn du "ja" sagst bist du einverstanden und hast verloren.
nö, das fragen die deshalb, da sie, wenn du "nein" sagst etwas mehr schreibarbeit haben...
aber kontrollieren werden die dich so oder so, denn mit der verweigerung lieferst du denen ne 1a vorlage damit die es erst recht machen können....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von bleeb
Deswegen fragen sie immer "dürfen wir mal gucken". wenn du "ja" sagst bist du einverstanden und hast verloren.
nö, das fragen die deshalb, da sie, wenn du "nein" sagst etwas mehr schreibarbeit haben...
aber kontrollieren werden die dich so oder so, denn mit der verweigerung lieferst du denen ne 1a vorlage damit die es erst recht machen können....
Es geht nicht darum OB dich die Polizei kontrolliert. Du musst "nein" gesagt haben, um hinterher eine Chance zu haben juristisch gegen den Eingriff vorzugehen. Ansonsten warste ja einverstanden.
Welche genaue OWI wird dir denn vorgeworfen???
Wenn das Verbindungsrohr so immer hängt dann lass dir das doch von MB bestätigen und fertig.
Für die Anschweißendrohre brauchst du aber Papiere oder eine Eintragung
Leg einen ganz normalen Einsruch ein. Du kannst das Fahrzeug ja auch Vorführen, wenn alles i.o ist. Ich hab den 1,8 er und das Rohr zischen End und Mittelschalldämpfer hängt auch etwas tiefer...Ist aber normal so. Lass dir nichts erzählen.... (Von wegen lieber sein lassen, DorfPolizei und so).... Einfach widersprechen und sachlich argumentieren. Die Behörde ist in der Beweispflicht. Der Beamte kann sich auch vertan haben.
VG