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Mängelkarte HU verhältnismäßig?

Themenstarteram 6. Januar 2024 um 13:09

Hallo zusammen,

ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich heute eine Mängelkarte in meinem Briefkasten fand, die mich unter Androhung der Stilllegung dazu auffordert, eine HU Bescheinigung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.

Meine HU ist allerdings erst im Dezember 2023 abgelaufen.

Nach meiner Recherche kann eine Stilllegung frühestens vier Monate nach Ablauf der HU erfolgen.

Droht mir die Stillegung bereits nächste Woche?

Vielen Dank für euren Rat

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113 Antworten

Ich will dir nicht unterstellen dass du das nicht weißt, stelle aber dennoch die Frage:

 

Hast du deine Plakette korrekt abgelesen?

 

Ich habe schon öfter beobachtet (sogar vor kurzem in einer Quiz-Show) dass viele Leute die Plakette falsch ablesen.

 

Es gilt der Monat der oben (bei 12 Uhr) steht. Auch im Fahrzeugschein stehts nochmal.

Themenstarteram 6. Januar 2024 um 13:19

Nein, ist soweit korrekt, letzte HU war im Dezember 2021

Naja, Fakt ist, dass die HU abgelaufen ist und diese unmittelbar erneuert werden sollte.

Eine unverhältnismäßige

Mängelkarte würde ich darin nicht sehen, sondern eher dankend als Erinnerung/Hinweis aufnehmen und zeitnah einen Termin zur Untersuchung machen.

Kannst du mal aufzeigen, wo du die 4 Monate her hast.

Brauchst nicht suchen.

HU abgelaufen = Mangelschein = Aufforderung Mängel zu beseitigen = Betriebsuntersagung = zwangsweise Außerbetriebsetzung

Zitat:

@Autopilot23 schrieb am 6. Januar 2024 um 14:09:14 Uhr:

 

Meine HU ist allerdings erst im Dezember 2023 abgelaufen.

Dann ist doch alles korrekt!

Ab zur HU und fertig.

Naja, die Frage war nach der Verhältnismäßigkeit. Daß man grundsätzlich zur HU muß hat ja niemand bestritten.

Allerdings ist das Überziehen der HU erst ab dem dritten Monat überhaupt bußgeldbewehrt; also schon leicht unverhältnismäßig, mit der Stilllegung innerhalb 5 Tagen zu drohen. :)

Vermutlich ist es auch nicht so. Sondern es wird gefordert, den Mängelschein innerhalb 5 Tagen vorzulegen, und es wird bereits jetzt auf die ultimative Folge hingewiesen, daß (irgendwann) sonst das Fzg. stillgelegt werden kann.

Also mach mal 'n Foto und stell es ein , dann sehen wir genau was Sache ist .

Fahr Montag zur HU und lege dort die Mängelkarte zu Stempeln und Abzeichnen mit vor. Der Preis der HU ist derzeit noch ohne 20% Zuschlag und es wird auch kein Bußgeld geben wenn der Wagen durchfällt. Es geht nur um die Vorstellung zur HU. Mehr nicht. Sollten Reparaturen nötig sein die derzeit nicht machbar sind, dann melde den Wagen ab. Dafür gibts auch kein Bußgeld.

Themenstarteram 6. Januar 2024 um 15:01

Zitat:

@nogel schrieb am 6. Januar 2024 um 15:04:59 Uhr:

Naja, die Frage war nach der Verhältnismäßigkeit. Daß man grundsätzlich zur HU muß hat ja niemand bestritten.

Allerdings ist das Überziehen der HU erst ab dem dritten Monat überhaupt bußgeldbewehrt; also schon leicht unverhältnismäßig, mit der Stilllegung innerhalb 5 Tagen zu drohen. :)

Vermutlich ist es auch nicht so. Sondern es wird gefordert, den Mängelschein innerhalb 5 Tagen vorzulegen, und es wird bereits jetzt auf die ultimative Folge hingewiesen, daß (irgendwann) sonst das Fzg. stillgelegt werden kann.

Genau aus diesem Grund habe ich den Werkstatt Aufenthalt mit Reparaturen und anschließender HU im Februar geplant, da ich das Bussgeld ab 3 Monaten Überzug auch so auf dem Schirm hatte.

Die HU jetzt vorzuziehen wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Daher die Frage ob Stilllegung droht oder lediglich höhere Gebühren.

Anbei der Text auf der Mängelkarte. Du scheinst recht zu haben.

 

 

Mängelkarte

Zitat:

@Autopilot23 schrieb am 6. Januar 2024 um 16:01:42 Uhr:

 

Genau aus diesem Grund habe ich den Werkstatt Aufenthalt mit Reparaturen und anschließender HU im Februar geplant, da ich das Bussgeld ab 3 Monaten Überzug auch so auf dem Schirm hatte.

Lege mit genau dieser Begründung Widerspruch ein.

Stilllegung droht, da die abgelaufene HU bereits aufgefallen ist.

Wärst Du im Dezember hingefahren und durchgefallen, hätte sich diese Frist zur Vorführung zur HU um einen Monat also 01/24 verlängert

Da Du der Vorführpflicht im Dezember (die Firma seit Dezember 21 bekannt ist)nicht nachgekommen bist, hast Du jetzt den Mangelschein.

Mal hat man Glück mal Pech mit dem bewussten Überziehen.

Eine HU im Januar mit Mängeln verlängert die Frist zur Vorführung nicht mehr.

Themenstarteram 6. Januar 2024 um 15:25

Nach meinem Verständnis ist bisher kein Bussgeld verhängt worden, nur die 10Euro für die Mängelkarte müssten gezahlt werden, sofern der Mangel nicht innerhalb eines Monats beseitigt wird.

Ich halte euch mal auf dem Laufenden falls noch etwas eintrudelt.

War das Schreiben vom LK oder eine Mängelkarte des OA

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