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Mängelschein bekommen wegen tuning Rülis MK2 Turnier

Themenstarteram 19. Oktober 2009 um 12:12

Hi Leutz, habe heute von unseren Sheriffs einen Mängelschein wegen meiner Tuning Rülis bekommen. Es sind diese Rülis die man überal für den MK2 Turnier kaufen kan in rot weiß.

Ihr grund zum Mängeln war unzureichende Leuchtkraft. Ich habe an diesen Rülis nichts verändert und auch die originalen Glühlampen verbaut. Ein E Prüfzeichen ist auch drauf dennoch wollten sie es so nicht akzeptieren.

Hat von euch jemand nen Tip hierzu?? Habe mir den Spaß vor Ort mal selber angeschaut und Sie sind wirklich sehr düster. Also die 21w bremslicht sahen aus wie kerzenlichter und die 4 watt licht konnte mann fast gar net erkennen.

Danke für Tips und Grüße

Jens

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Mellis Mondeo !

trotz allem sind die zugelassen und die polizei kann da eigentlich so nichts sagen!

wenn die polizei der meinung ist, das diese lampen zu dunkel, event. sogar lasiert wurden, können die sehrwohl etwas dagegen sagen! das e-prüfzeichen alleine sagt jedenfalls nix über die zulässigkeit aus, da die auch nachträglich verändert werden können......

allerdings verfügt die polizei nicht überall über entsprechend ausgebildete fachkräfte um dies vor ort festzustellen....deswegen gibts die mängelkarte bei der der tüv dann bescheinigt das es entweder ok, oder eben nicht ok ist.....

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die sind ja zugelassen .......material Fehler vielleicht ?!! wie lange hast du die schon ggf beim Verkäufer reklamieren !!!

Zitat:

Original geschrieben von mondinchen

... Ein E Prüfzeichen ist auch drauf dennoch wollten sie es so nicht akzeptieren. ...

Naja, E-Prüfzeichen ist auch nicht gleich E-Prüfzeichen. Interessant wäre die komplette Prüfnummer dahinter. Vielleicht kannst du ein Bild machen.

Ist vielleicht ne dumme Annahme, aber kann es sein, dass nicht ausreichend Strom ankommt, dass die so dunkel sind?

Themenstarteram 19. Oktober 2009 um 12:59

wegen dem Strom, ich habe als gelernter elektriker bereits alles durchgemessen. Alles 100% I.O. !!

Zu den Rülis, habe es versucht zu fotofieren aber es ist nichts zu erkennen. verbaut sind sie seit nem Jahr und hzaben keine Spuren von vergilbung oder Verdunklung durch UV Einstrahlung. Eine wurde zwischenzeitlich nach nem Missgeschick mal gewechselt. Und es gibt keinerlei Farbunterschiede.

Aber hier mal ein Link zu diesen Teilen.

http://cgi.ebay.de/...296QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...

Fahr damit zum TÜV und lass die ordnungsgemäße Funktion bestätigen! Damit zu Polizei! Das müssen die aktzeptieren. Der TÜV ist hier die Prüfanstalt. Nicht die Polizei.

Wenn du beim den TÜV nicht durch kommst, dann hast du ein Problem.

Aber ehrlich: Wenn sie wirklich schlecht sind, warum willst du sie fahren? Wenn dir einer drauf kracht und sagt, die Bremslichter sind schuld, gehts vor Gericht und geht nachher auf nen Vergleich raus. Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

MfG

am 19. Oktober 2009 um 14:33

Hallo,

die geringe Leuchtkraft kann an eventuell verkokelten Massekontakten

des Steckers liegen. Die Stecker einmal abziehen und prüfen ob der Kontakt wo das schwarze Kabel anliegt nicht mehr silbern sondern ganz

verkohlt, also schwarz aussieht. Abhilfe schafft man durch externe Masseverbindungen.

Gruß Dileja

Es gibt hierzu im Forum eine Anleitung unter

am 19. Oktober 2009 um 14:43

ich hab die rüllis auch und das schon ewig...weder tüv noch polizei haben da jemals was zu bemängeln gehabt! und so dunkel sind die normal auch nicht wirklich!

trotz allem sind die zugelassen und die polizei kann da eigentlich so nichts sagen! was johnes die gesagt hat, hab ich dir im icq ja auch schon gesagt! fahr zum tüv und lass dir bescheinigen das mit den rüllis alles ok ist.

Zitat:

Original geschrieben von Mellis Mondeo !

trotz allem sind die zugelassen und die polizei kann da eigentlich so nichts sagen!

wenn die polizei der meinung ist, das diese lampen zu dunkel, event. sogar lasiert wurden, können die sehrwohl etwas dagegen sagen! das e-prüfzeichen alleine sagt jedenfalls nix über die zulässigkeit aus, da die auch nachträglich verändert werden können......

allerdings verfügt die polizei nicht überall über entsprechend ausgebildete fachkräfte um dies vor ort festzustellen....deswegen gibts die mängelkarte bei der der tüv dann bescheinigt das es entweder ok, oder eben nicht ok ist.....

am 19. Oktober 2009 um 16:15

wenn nachträglich was geändert wurde ist das klar! aber er hat nix geändert...hatte heut nachmittag mit im im icq geschrieben und extra danach gefragt...die sind so, wie sie geliefert werden.

und bitte sag mir...was ist zu dunkel ? gibt es da irgendwo was gesetzliches ? ich hab schon so oft autos, vor allem mit anhängern gesehen...die man echt erst sehen konnte..wenn man schon fast hinten drauf war...trabis...alte fiestas, corsas, capris usw. sind auch sehr sehr dunkel und keinen juckts...

http://cgi.ebay.de/...502QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...

um die dinger geht es.

Zitat:

Original geschrieben von Mellis Mondeo !

... gibt es da irgendwo was gesetzliches ? ...

Ja

Genaue Werte zu den vorgeschriebenen Lichtstärken bei Begrenzungs-, Schluss- und Bremsleuchten findest du in der entsprechenden ECE-Regelung R7 (Punkt 6 - Lichtstärke, mit einer Tabelle auf Seite 20)

 

Wer unter oder über den Werten liegt und nie Probleme hatte, hat einfach bisher Glück gehabt, eine Sondergenehmigung oder Bestandsschutz.

am 19. Oktober 2009 um 19:01

danke :)!

aber mal ehrlich...das will ein streifenpolizist kontrollieren ? wenn er meint, das das licht nicht ausreichen würde...muss er das ja auch begründen bzw. "messen" und das nicht einfach nach lust & laune in den raum werfen...ist ja genau wie beim auspuff...zu laut..ist ja auch eine beliebte aussage...

Zitat:

Original geschrieben von Mellis Mondeo !

aber mal ehrlich...das will ein streifenpolizist kontrollieren ? wenn er meint, das das licht nicht ausreichen würde...muss er das ja auch begründen bzw. "messen" und das nicht einfach nach lust & laune in den raum werfen...ist ja genau wie beim auspuff...zu laut..ist ja auch eine beliebte aussage...

als begründung reicht seine meinung völlig aus.........und weil er dies ja vor ort nicht messen kann, wirst du halteben zum tüv geschickt......

am 19. Oktober 2009 um 19:06

aber nicht bei zugelassenen scheinwerfer / rüllis ! dafür haben die ja prüfzeichen, die sind schon von einer prüfstelle freigegeben, wenn sie nicht verändert wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Mellis Mondeo !

aber nicht bei zugelassenen scheinwerfer / rüllis ! dafür haben die ja prüfzeichen, die sind schon von einer prüfstelle freigegeben, wenn sie nicht verändert wurden.

und wenn sie nachträglich verändert wurden ist das prüfzeichen immer noch drauf.......und wenn sie falsch montiert wurden ändert das prüfzeichen auch nix daran das sie nichtmehr richtig leuchten......

am 19. Oktober 2009 um 20:35

ES WURDE NICHTS GEÄNDERT UND FALSCH MONTIEREN KANN MAN DIE NICHT!

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