- Startseite
- Forum
- Auto
- LKW & Anhänger
- Magirus Feuerwehr 170 D11 Überholen
Magirus Feuerwehr 170 D11 Überholen
Hallo erstmal,
Ich bin neu hier und ich hab überall nachzulesen versucht wie´s um die alten Magirus bestellt ist.
Ich würde mir gerne eine Feuerwehr zulegen und ein WOMO draus machen um mit der Familie hier und dort hin zu fahren.
Hab einen Angeboten bekommen ---- abgelastet auf 7,49 Tonnen 26000 KM hat bereits H kennzeichen aber keinen Tüv mehr.
Jetz meine Frage! Wo gibts Rep Handbücher oder ähnliches
Wer macht neue Bremsbeläge (die alten hinten sind verglast)
Wo gibts überhaupt Teile (Mechanik)
Gruß Andi
Beste Antwort im Thema
Der Wagen ist schon auf Ziviler Zulassung und hat auch schon ein H Kennzeichen mit allen Ausnahmegenehmigungen zwecks Signalanlage usw.
Ich handel mit Oldtimern und hab schon öfter Transen zum WOMO umgebaut alles kein Thema mit H Kennzeichen es sollte nur die Orginale Aussenansicht erhalten sein oder eben allles was es vor 30 Jahren schon gegeben hat.Um das nachzuweisen mit den 30 Jahren reicht auch ein alter Katalog oder Prospekt.
Nutzen eines Feuerwehr Autos oder THW in Privat ist kein Thema und den §21 musste ich deshalb noch nie machen!!!!
Überladung bis 7,49 Tonnen 10% 30 Euro keine Punkte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ab 10% kann es sein das man ausladen muss
Ähnliche Themen
49 Antworten
Hast du die HSN und TSN und im Internet mal unter LKW Ersatzteile nachgesehen. Der ist Magirus, dann Magirus - Deutz,
heute eher bei IVECO zu finden.
Für ein solches Vorhaben findest Du in der allrad-lkw-gemeinschaft eher praktischen Rat als hier! Rep-Handbücher bekommt man da auch eher als hier, ich habe nur welche für meinen F6L 913 Reihensechszylinder.
Beim 170D11 dürfte es aber nach Ablastung auf 7,5t und Umbau auf WoMo eng mit der Zuladung werden, oder? Mein 130D7 wiegt ja mit leerem LF8 Aufbau schon 5.2t, und der hat die leichteren Achsen und den leichteren Motor. Ein LF16 auf Basis 170D11 hat laut Datenblatt ja 6965kg Leermasse.
Ein Minimalcampingausbau der Doppelkabine ist ja schnell gemacht - 2 kurze Festzeltgarniturbänke rein, große Luftmatratze drüber und schon hat man hinten 1.6m x 2.0m Liegefläche
Teile sind aus meiner Sicht bisher recht unproblematisch, zum TÜV musste ich das Vierkreisschutzventil tauschen lassen, das konnte ein IVECO / Fiat Nutzfahrzeugbetrieb problemlos bestellen und einbauen. Die haben sogar noch den "Magirus" Schriftzug am Haus
Deutz Motorteile gibts auch genügend, die Motoren sind ja auch in Traktoren, Baggern, Stromaggregaten, Kompressoren, ... verbaut.
Danke mal. Hab den Brief noch nicht sollte aber ohne Tsn sein da er umgeschlüsselt ist auf sonstige Kfz wegen der Feuerwehr. Leergewicht liegt bei 6200 KG müsste reichen für Wo Mo wenn man den 5-10 % Spielraum beid er Überladung einbezieht
richtig, TSN wird nach Umschlüsselung genullt. HSN ist 6591, bringt aber ohne TSN nix.
Wie wollt ihr den WoMO Ausbau machen? Koffer erhöhen, Shelter oder neue Wohnkabine drauf?
Überladung ist beim Lkw nur <2% straffrei, 2-5% kostet 65€, 5-10% kostet 220€ + 2 Punkte
Das geht ja flott bei dir!!! Das ist aber noch nicht lange so oder ?? ich bin vor 10-12 Jahren Lkw gefahren da waren 10 % Ok??!! Ich wollte den Koffer komplett leeren und ausbeinen dann mit streben verstärken isolieren und mit dünnem Holz auskleiden.Kleine Waschgelegenheit und kleine Kochecke
Ach so ja erhöhen mit einer Klappkonstruktion hab ich bei nem Transit schon gemacht
Du kannst mal im Internet nach Händlern/Werkstätten/Gleichgesinnten die sich auf Magirus Spezialisiert haben suchen, über Iveco direkt wirst du nichts mehr bekommen, manches gibt es gar nicht mehr, da musst do schon jemand finden der sich noch damit auskennt und weis wo man vergleichbare Teile auftreiben kann.
...nur mal so an Bemerkung, wie sieht das eigentlich mit dem H-Kennzeichen aus, wenn der Aufbau derartig verändert wird bzw. ein Wohnkoffer auf das Fahrgestell gesetzt wird? Nach dem was man so quer durch die einschlägigen Foren liest, dürfte das H-Kennzeichen mit dem Umbau auf ein Wohnmobil hinfällig sein / wegfallen.
z.B.
http://www.wohnbusse.eu/index.php?page=Thread&threadID=3312
PS:...
Zitat:
Auszug aus "TÜV SÜD Auto Service Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern"
Kapitel VI: BESONDERHEITEN NUTZFAHRZEUGE
Aufbau
• Der Umbau zu einem zeitgenössischen Aufbau ist generell möglich.
• Zeitgenössische Werbe- oder Firmenaufschriften sind akzeptabel.
• Umbau von Lkw geschl.Kasten in Wohnmobil ist nicht zulässig, es sei denn, der
Umbau erfolgte vor mehr als 20 Jahren.
• Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie (z.B. Lkw in Pkw, Lkw in selbstfahrende
Arbeitsmaschine, etc.) können nicht positiv begutachtet werden. Bei
Feuerwehrfahrzeugen muß jedoch eine StVZO-konforme Lösung gesucht werden, da
die Zulassung derartiger Fahrzeuge auf Privatpersonen zwangsläufig mit
Umbaumaßnahmen (z.B. Kennleuchten für blaues Blinklicht) einhergehen. Der
Umbau in ein Wohnmobil ist jedoch auch in diesem Fall nicht möglich.
Der Anforderungskatalog ist völlig veraltet...
So lange der Umbau/Änderung des Aufbaus in eine zeitgenössische Variante geschieht, die es so früher gegeben hat, ist dass kein Problem.
Zitat:
ich bin vor 10-12 Jahren Lkw gefahren da waren 10 % Ok??!!
Ab 5% bist du fällig, allerdings nur in Deutschland, im Ausland gerne ab 1%...
...da wäre ich mir mal nicht so sicher... vgl. https://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf
Zitat:
3.4.1. Aufbau
Nur Original-Aufbau oder originalgetreuer Nachbau oder zeitgenössische Variante zulässig.
Da würde ich jetzt mal draus, dass aus einem Bus, LKW oder Feuerwehrfahrzeug kein Wohnmobil werden kann.
Und noch einmal für dich:
Zitat:
Veröffentlichungsdatum:
Mai 2012
Ok?
Der Katalog ist veraltet. Ferner ist es ein Anforderungskatalog vom TÜV Süd, der nicht mehr zu den aktuellen Gesetzen passt, und der auch kein Gesetz ist...'
Zitat:
Da würde ich jetzt mal draus, dass aus einem Bus, LKW oder Feuerwehrfahrzeug kein Wohnmobil werden kann.
Klar, wenn es die Variante 10 Jahre nach EZ gegeben hat, bzw. das min. 30 Jahre alt ist.
Z.B. einen Suppenküchenhanomag, den hat man schon vor weit über 30 Jahren zum Wohnmobil ausgebaut.
Den darfst du heute wieder zum Wohnmobil ausbauen und bekommst ihn auch abgenommen, vorausgesetzt dass ist so gebaut wie es die Leute damals schon gemacht haben, also z.B. die übliche Form mit Fichte-Tanne Brettern, etc.
Bei Nutzfahrzeugen gibt es den Passus, dass du einen Zeitgenössischen Aufbau montieren darfst. Damit darfst du natürlich auf n Feuerwehrauto auch ne Pritsche schrauben und n LKW draus machen, wenn das zeitgenössisch ist und es sowas gegeben hat. Idr. basieren ja Feuerwehrautos auf LKW, also war es immer zuerst ein LKW und wurde dann eine Feuerwehr... Du kannst auch n Wohnwagen auf nen LKW Schrauben, weil es das schon vor über 30 Jahren gegeben hat, nur sollte der Wohnwagen dann auch 30 Jahre alt sein
Ist kein Problem, wir haben ein paar soche Fahrzeuge in der Kundschaft. Ob das jetzt ein Feuerwehrfahrzeug oder ein alter Möbelkoffer war, ist egal. Nur mit dem Holzofen gab es ein bischen Probleme. Du wirst nicht glauben was alles ein H-Kennzeichen bekommen. Stichwort: guter Erhaltungszustand
Es gibt hier zwei Probleme:
Zum einen erlischt nach §19(2a) StVZO die Betriebserlaubnis eines Feuerwehrfahrzeugs, wenn dieses (nach 1992, IIRC) aus dem Feuerwehrdienst ausscheidet, und es darf für Zivilipersonen auch keine neue BE erteilt werden.
Zum anderen ist ein Wohnmobil-Umbau nicht zeitgenössisch.
Das erste Problem kann man dadurch umgehen, dass das Wohnmobil quasi ein ganz anderes Fahrzeug wird, was auch von außen nicht mehr nach Behördenfahrzeug aussieht (das ist nämlich der eigentliche Hintergrund des §19(2a) StVZO, dass keine Zivilpersonen mit Fahrzeugen rumfahren, die wie Behördenfahrzeuge aussehen!). Eine neue BE ist ohnehin fällig, weil aus dem sonstigen Kfz Feuerwehrfahrzeug ein sonstiges Kfz Wohnmobil wird.
Das zweite Problem ist aber so leicht nicht aufzulösen: das "neue Fahrzeug" Wohnmobil kann erst 30 Jahre nach dem Umbau ein H-Kennzeichen bekommen.
Dass es in der Praxis auch andere Ergebnisse gibt ist bekannt, aber mit der Rechtslage eigentlich nicht zu vereinbaren. Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang die steuerliche Seite. Zum einen kann für bis zu fünf Jahre die Kfz.-Steuer für den eigentlich zutreffenden höheren Satz nachgefordert werden, zum anderen könnte der Vorwurf erhoben werden, dass durch die nicht gerechtfertigte Oldtimer-Einstufung eine vorsätzliche Abgabenverkürzung begangen wurde (Steuerstraftat).
Bei einem Fahrzeug von Anfang der 80er (?) dürfte nach §9 Absatz 1 Nummer 2a Buchstabe c und Ablastung des Fahrzeugs auf 7.500 kg zGM eine Jahressteuer von 745 Euro (*) fällig sein; Umweltzonen sind natürlich dann auch tabu.
Mit Oldtimerkennzeichen wären es 191 Euro, die Differenz von 2.770 Euro sollte man also vorsichtshalber griffbereit haben.
Natürlich kann es aber auch sein, dass die Sache einfach niemandem auffällt, Beispiele dafür sind auf den Straßen reichlich zu finden.
(*) das hat der Steuerrechner vom Bundesfinanzministerium ausgerechnet, wenn ich mit einem Steuersatz von 15 Euro pro angefangene 200 kg zGM "von Hand" rechne, komme ich auf 570 Euro?!
Zitat:
Zum anderen ist ein Wohnmobil-Umbau nicht zeitgenössisch.
Das zweite Problem ist aber so leicht nicht aufzulösen: das "neue Fahrzeug" Wohnmobil kann erst 30 Jahre nach dem Umbau ein H-Kennzeichen bekommen.
Das ist nicht richitg. Es gibt durchaus Feuerwehrfahrzeuge, die schon vor 30 Jahren zum Wohnmobil umgebaut wurden. Wenn son Auto 8 Jahre alt zum Womo umgebaut wurde, 38 Jahre alt in Summe ist, dann hats den Umbau schon vor 30 Jahren so gegeben und du darfst das "nachbauen". Genau wie du aus nem C-Kadett n Ralley Kadett machen darfst, oder aus nem 190er Mercedes nen 190E 2.3 16V. Es muss das nur vor min. 30 Jahren so gegeben haben.
Von daher steht ja auch in den Richtlinien "Aufbau, original oder zeitgenössisch".
Zitat:
Zum einen erlischt nach §19(2a) StVZO die Betriebserlaubnis eines Feuerwehrfahrzeugs, wenn dieses (nach 1992, IIRC) aus dem Feuerwehrdienst ausscheidet, und es darf für Zivilipersonen auch keine neue BE erteilt werden.
Das trifft auf einen Magirus 170d11 im Regelfall nicht zu.
Das Fahrzeug hat gar keine spezielle Betriebserlaubnis. Bei NFZ muss man unterscheiden, zwischen Fahrgestell und Aufbau. Die alten Feuerwehrfahrzeuge haben aber keine eigene BE für die Feuerwehr, sondern die sind als ziviles Fahrgestell typisiert. Da steht ganz normal drin Hersteller Magirus, Typ 170d11 und die hinterlegte BE von dem Auto ist die ganz normale zivile BE wie von jedem Baustellenkipper, Kehrmaschine oder Brennholztransporter.
Dieses Gesetz gilt nur, wenn das Fahrzeug "speziell" für gewisse Zwecke gebaut und typisiert wurde, also z.B. ein Radpanzer, der dann Hersteller Rheinmetall Defence ist und keine zivile ABE hat.
Ein Feuerwehrfahrzeug wurde früher aber ganz normal als Magirus Fahrgestell zivil gebaut und typisiert, bekam dann bei Metz/Ziegler, etc. den entsprechenden Aufbau, aber lief früher immer mit den BE des Zivilfahrgestelles.
Es ist also kein Problem, das Fahrzeug wieder zugelassen zu bekommen. Nur kann es sein, dass das Fahrzeug für einen Zivilzweck umtypisiert werden muss, z.B. als "Werkstattwagen", "Wohnmobil", oder ähnliches. Das ist Bundeslandabhänig. Hier in NRW kann man als Privatperson auch ein So KFZ Feuerlöschfahrzeug Hersteller Magirus, Typ 170d11, Aufbau Ziegler Nr.XXX" zulassen.
Kann ja sein dass du das brauchst um deinen Wald zu löschen :d
Bei einem neuen Feuerwehrfahrzeug ist das allerdings etwas anders. Da steckt dann zwar immernoch ein Iveco drunter, aber da ist der "Aufbauhersteller" als Fahrzeughersteller eingetragen mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis und damit ist das eben kein Iveco mehr, sondern z.B. ein Metz Typ XYZ Feuerlöschfahrzeug. Daraus machst du dann nicht mehr mal eben nen zivilen Iveco LKW. *
Bei so ner alten Karre aber alles kein Problem.