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mal ne frage an insider zu "händlergeschäften"

BMW
Themenstarteram 16. Januar 2011 um 18:07

unter dem link unten gibts einen 3er, der (ich habe da angerufen) nur an händler verkauft wird. ich habe gesagt: "ja ich habe ein gewerbe und will mit dem wagen handeln"..antwort: "nein, nein - der ist wirklich nur für autohändler"....

warum?

http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...

 

kann mir den einer von euch "besorgen"?

- also jetzt ernst gemeint - vielleicht per PN anbieten -

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23 Antworten

ich weiss aus meiner Branche, dass wir Gebrauchte Sachen niemals an Privatleute verkaufen. Das hat 2 Gründe:

1. Privatleute bekommen mehr Garantie

2. Privatkunden erfordern oft bei der Abwicklung einfach deutlich mehr Aufwand

wenn ich dir den jetzt als Händler verkaufe, MUSS ich dir Garantie auf das Auto geben. DAs wird wohl niemand machen, denke ich mal

Zitat:

Original geschrieben von Maxell-335

ich weiss aus meiner Branche, dass wir Gebrauchte Sachen niemals an Privatleute verkaufen. Das hat 2 Gründe:

1. Privatleute bekommen mehr Garantie

2. Privatkunden erfordern oft bei der Abwicklung einfach deutlich mehr Aufwand

wenn ich dir den jetzt als Händler verkaufe, MUSS ich dir Garantie auf das Auto geben. DAs wird wohl niemand machen, denke ich mal

Du meinst wohl eher Gewährleistung und nicht Garantie! Keine Ahnung, warum die Leute das nicht auseinander halten.

Link 1: http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchtwagen#Typische_M.C3.A4ngel

Link 2: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

am 17. Januar 2011 um 8:04

Zitat:

Original geschrieben von Maxell-335

wenn ich dir den jetzt als Händler verkaufe, MUSS ich dir Garantie auf das Auto geben. DAs wird wohl niemand machen, denke ich mal

Da der TE selbst Gewerbetreibender ist, fällt die Gewährleistung weg, da der Händler diese nur Verbrauchern gewähren muss.

Grüße

Tobi

du hast recht, natürlich Gewährleistung....

Wobei man meiner Meinung nach nicht wirklich Gewerbetreibender ist, nur weil man sich mal auf dem Amt für 5 euro einen Gewerbeschein geholt hat.

am 17. Januar 2011 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von Maxell-335

du hast recht, natürlich Gewährleistung....

Wobei man meiner Meinung nach nicht wirklich Gewerbetreibender ist, nur weil man sich mal auf dem Amt für 5 euro einen Gewerbeschein geholt hat.

Stimmt schon, zumindest in der Realität, auf dem Papier sieht das ja wieder anders aus ;)

Ich bin mir nicht sicher, wie das rechtlich aussieht, theoretisch sollte ein Gewerbeschein und ein Gewerbekaufvertrag ausreichen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Grüße

Tobi

naja.. wenn man "nebenbei" Angestellt ist und den wesentlichen Teil seines Einkommens eben aus dieser Anstellung und nicht aus dem Gewerbe bezieht, ist man kein Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes. Kannst mal nach gogglen. In solchen Fällen geht es darum, Nebeneinkünfte sauber zu versteuern

Wenn der Autohändler partu nur an einen anderen Autohändler verkaufen will, wäre ich sehr, sehr vorsichtig.

Das hat sicherlich seinen Grund, warum er sich um die Gewährleistung drücken will.

Auch wenn er noch Werksgarantie hat.

Ist vielleicht ein Unfaller oder was auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

Wenn der Autohändler partu nur an einen anderen Autohändler verkaufen will, wäre ich sehr, sehr vorsichtig.

Das hat sicherlich seinen Grund, warum er sich um die Gewährleistung drücken will.

Auch wenn er noch Werksgarantie hat.

Ist vielleicht ein Unfaller oder was auch immer.

Sehe ich genauso. Bei 55K würde ich kein Risiko eingehen. Lieber ein Premium Selection Fahrzeug kaufen.

am 17. Januar 2011 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von Maxell-335

naja.. wenn man "nebenbei" Angestellt ist und den wesentlichen Teil seines Einkommens eben aus dieser Anstellung und nicht aus dem Gewerbe bezieht, ist man kein Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes. Kannst mal nach gogglen. In solchen Fällen geht es darum, Nebeneinkünfte sauber zu versteuern

Danke für den Hinweis!

am 17. Januar 2011 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von auswaertsspiel

Zitat:

Original geschrieben von hjscheidt

Wenn der Autohändler partu nur an einen anderen Autohändler verkaufen will, wäre ich sehr, sehr vorsichtig.

Das hat sicherlich seinen Grund, warum er sich um die Gewährleistung drücken will.

Auch wenn er noch Werksgarantie hat.

Ist vielleicht ein Unfaller oder was auch immer.

Sehe ich genauso. Bei 55K würde ich kein Risiko eingehen. Lieber ein Premium Selection Fahrzeug kaufen.

auf der anzeige steht "premium-selection" drauf ,-)

ich habe jetzt mal 2 BMW händler aus D drauf angesetzt.

ich wundere mich weil mir neulich ein verkäufer ehrlich sagte: "es handelt sich um ein unfallauto, dass wir nur ohne gewährleitung an gewerbetreibende abgeben - sie müssen mir nur unterschreiben, dass sie das auto weiterverkaufen." Ich:" tue ich ja - irgendwann" darauf er: "ihre unterschrift reicht mir".

warum nicht so bei den holländern?

Zitat:

Original geschrieben von immerqueristschwer

Zitat:

Original geschrieben von auswaertsspiel

 

Sehe ich genauso. Bei 55K würde ich kein Risiko eingehen. Lieber ein Premium Selection Fahrzeug kaufen.

auf der anzeige steht "premium-selection" drauf ,-)

ich habe jetzt mal 2 BMW händler aus D drauf angesetzt.

ich wundere mich weil mir neulich ein verkäufer ehrlich sagte: "es handelt sich um ein unfallauto, dass wir nur ohne gewährleitung an gewerbetreibende abgeben - sie müssen mir nur unterschreiben, dass sie das auto weiterverkaufen." Ich:" tue ich ja - irgendwann" darauf er: "ihre unterschrift reicht mir".

warum nicht so bei den holländern?

Na wenn du dir da sicher bist. Also ich möchte die Kiste nicht für 55K haben. Aber ich wünsche dir viel Erfolg.

Themenstarteram 18. Januar 2011 um 7:16

leute - mehr mut zum risiko! wer nicht wagt.....

Zitat:

Original geschrieben von mr.papparazi

leute - mehr mut zum risiko! wer nicht wagt.....

Wer viel hat, läßt lang hängen ;-)

Wenn das Risiko für Dich überschaubar ist, dann ab die Post. Hat sich denn schon jemand gefunden, der es Dir niederländisch-anständig besorgt?

Kantholz

Der Grund an der ganzen Geschichte liegt im folgenden: Der Autohändler muss als Unternehmer (§ 14 BGB) bei einem Kaufvertrag mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB sicher stellen und kann diese vor Mitteilung eines Mangels auch nicht wirksam ausschließen, § 475 Abs. 1 BGB.

Bei bestimmten Autos droht dann ein Verlustgeschäft, da abzusehen ist, dass das Fahrzeug wohl einige Mängel haben wird und der Verkäufer dann Nachbesserung auf seine Kosten (vgl. § 439 Abs. 2 BGB) zu leisten hat.

Wird der Kaufvertrag jedoch zwischen zwei Unternehmern abgeschlossen, gilt § 475 BGB nicht und der Verkäufer kann die Gewährleistungsrechte voll ausschließen. Unternehmer ist derjenige, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit handelt. Bei der Bestimmung, ob der Käufer Unternehmer ist, kommt es also nicht darauf an, ob der Käufer einen Gewerbeschein oder ähnliches hat. Es kommt einzig darauf an, ob er das Auto für berufliche oder private Zwecke erwirbt. Auf Grund der Schutzgeddanken des Gesetzes für Verbraucher kann ein Käufer, der eigentlich Verbraucher ist auch nicht wirksam mit dem Verkäufer vereinbaren, dass er Unternehmer sei.

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