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Mal ne Frage: Vorfahrt!
Es geht um eine Vorfahrtsfrage, kurz und bündig: Ampelkreuzung mit Abbiegespuren, die eine Querstrasse ist einspurig, die andere zweispurig (je Fahrtrichtung). Normerweise müssen ja die Linksabbieger (auf der einspurigen Straase) die entgegenkommenden Rechtsabbieger durchlassen. Wie sieht es aber aus, wenn die Linksabbieger auf die linke Spur der anderen Querstrasse einbiegen wollen und die Rechtsabbieger ebenfalls? Müssen die Rechtsabbieger auf die rechte Spur fahren, oder dürfen sie auch gleich auf die linke Seite rüberziehen? Ich meine die Vorfahrt gilt für die ganze Fahrbahn....?
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21 Antworten
Grundsätzlich gilt: Rechtsabbieger haben Vorrang, Linksabbieger müssen warten. Kommt es zum Unfall, ist der Linksabbieger auf alle Fälle (mit) dran. Grundsätzlich hat der Rechtsabbieger auch in der rechten Spur anzukommen, aber letztlich glit innerhalb geschlossener Ortschaften für PKW frei Spurwahl.
Ich vermute, dass beim Crash jeder sein Fett weg kriegt.
Dass ich als Rechtsabieger in der rechten Spur ankommen muß, gilt aber nur, wenn zwei Fahrspuren nebeneinander rechts in die Straße führen, was hier wohl nicht gemeint war.
Der Rechtsabbieger darf beim Abbiegen auf die linke Spur wechseln. In der Fahrschule muß man dass sogar dann machen, wenn der Fahrprüfer sagt: "Biegen sie die nächste Straße rechts ab, und dann die nächste wieder links ab"
Also mußt Du als Linksabbieger warten, auch wenn die Praxis an vielen Kreuzungen anders aussieht.
Wenn es nur eine Rechtsabbiegespur gibt, darf sich der Rechtsabbieger einordnen wo er will. Der entgegenkommende Linksabbieger hat zu warten.
Eindeutig.
Gruß Meik
Wie sieht eigentlich die Praxis aus, wenn so ein Rechtsabbieger erst relativ spät auftaucht und mit recht hohem Tempo (z.B. mit 30km/h) in die Kreuzung hineinfährt? Müssen die Linksabbieger anhalten oder gibt es so etwas wie eine "Höchstgeschwindigkeit" beim Abbiegen?
(Von den erlaubten 50km/h mal abgesehen.)
Ähm, Tarnmodus vorher oder wie?
Eine Höchstgeschwindigkeit beim Abbiegen gibts nicht und im Normalfall sieht man den entgegenkommenden zeitig genug. Ansonsten halt warten.
Anders siehts aus, wenn der Rechtsabbieger als solcher nicht zu erkennen ist, sprich nicht blinkt, und du fährst, weil du wenn er geradeaus weiterfahren würde vor ihm durch kämst, aber weil er rechts abbiegt doch mit ihm kollidierst. Dann würde er wegen nicht blinken eine erhebliche Mitschuld bekommen.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Wie sieht eigentlich die Praxis aus, wenn so ein Rechtsabbieger erst relativ spät auftaucht und mit recht hohem Tempo (z.B. mit 30km/h) in die Kreuzung hineinfährt? Müssen die Linksabbieger anhalten oder gibt es so etwas wie eine "Höchstgeschwindigkeit" beim Abbiegen?
(Von den erlaubten 50km/h mal abgesehen.)
Jeder Verkehrsteilnehmer muß seine Geschwindigkeit der Situation anpassen, wenn es zu einem Unfall kommt hat der Rechtsabbieger aber immer noch Vorfahrt der rasende Rechtsabbieger kriegt maximal eine Teilschuld.
Wenn Du nicht sicherstellen kannst, dass kein Rechtsabbieger kommt, darfst Du auch nicht links abbiegen.
Ich war in dem Fall der Rechtsabbieger, nicht gerade langsam, aber lange vorher geblinkt. Wäre fast mit einem Linksabbieger auf der Kreuzung kollidiert, der wohl meinte, ich würde mich beim Abbiegen in Luft auflösen. Er wäre fast in mich hineingefahren und hat sich dann ziemlich aufgeregt.
Es ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, dass in so einem Fall beide schuldig sind. Man muss eben abbremsen, bevor man zum Abbiegen in die Kreuzung fährt. Also auch mein Fehler.
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
..........Man muss eben abbremsen, bevor man zum Abbiegen in die Kreuzung fährt. Also auch mein Fehler.......
Dein Fehler? Kein Fehler.
Der Gegenverkehr ist durchzulassen, egal ob geradeaus fahrend oder rechts abbiegend.
Die Geschwindigkeit gilt, welche dort zugelassen ist. Innerorts also z.B. 50 km/h. Und wenn Du ein ausgewogenes Auto hast, mit dem Du spurtreu und verkehrssicher mit 50 abbiegen kannst, dann darfst Du das auch.
Wäre ja noch schöner, Geschwindigkeitskontrolle der Polizei beim abbiegen.
Gruß, Günni.
PS. als Linksabbieger immer auf den Gegenverkehr achten, egal wo der hinfährt. Ggf. Stoppen und warten, bis die Situation eindeutig ist.
Auch als Vorfahrtberechtigter sollte man in so einem unübersichtlichen Fall aufpassen und bremsbereit sein, notfalls auf sein Vorfahrtrecht verzichten.
Merke: Auch Unfälle vermeiden, an denen man nicht schuld wäre!
Zitat:
als Linksabbieger immer auf den Gegenverkehr achten, egal wo der hinfährt. Ggf. Stoppen und warten, bis die Situation eindeutig ist.
Kann dann aber Probleme geben, wenn inzwischen der Querverkehr schon Grün hat.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Dein Fehler? Kein Fehler.
Der Gegenverkehr ist durchzulassen, egal ob geradeaus fahrend oder rechts abbiegend.
Welchen Gegenverkehr kann man denn durchlassen beim Rechtsabiegen. Mal abgesehen, von Beispielen aus England, Indien, Japan, Australien usw.? Geisterfahrer haben doch keine Vorfahrt, oder?
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Welchen Gegenverkehr kann man denn durchlassen beim Rechtsabiegen. Mal abgesehen, von Beispielen aus England, Indien, Japan, Australien usw.? Geisterfahrer haben doch keine Vorfahrt, oder?
Das rechtsabbiegend bezieht sich auf den Gegenverkehr!
Zitat:
Original geschrieben von ubc
Kann dann aber Probleme geben, wenn inzwischen der Querverkehr schon Grün hat.
Nö, der im Kreuzungsbereich stehende Fahrer hat Vorrang beim verlassen der Kreuzung vor dem anfahrenden Querverkehr. Also nix mit anhupen. Der Linksabbieger darf in die Kreuzung einfahren und wenn der Gegenverkehr Rot bekommt die Kreuzung als erster räumen. (Div. Gerichtsurteile dazu).
Bei unübersichtlichen Stellen sollte man nicht nur, wie du richtig geschrieben hast, auf die Vorfahrt verzichten, nach einem Urteil des BGH muss man das sogar.
Gibt keine Vorschrift, langsam Abzubiegen, die besondere Sorgfaltspflicht hat der Linksabbieger.
@400.000km: Doch, wenn z.B. rechts ein Radweg verläuft, der für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist, dann ist der entgegenkommende Radfahrer durchzulassen.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von MeisterD
Das rechtsabbiegend bezieht sich auf den Gegenverkehr!
Stimmt, wahrscheinlich war es so gemeint.
Zitat:
@400.000km: Doch, wenn z.B. rechts ein Radweg verläuft, der für beide Fahrtrichtungen freigegeben ist, dann ist der entgegenkommende Radfahrer durchzulassen.
Das wäre natürlich auch möglich.