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mal ne ganz dumme felgen frage
was muß ich machen wenn felgen haben will die nich in den papiern stehn?
muß ich erst die felgen + reifen draufmachen und dann zum tüv oder erst beim tüv fragen und dann draufmachen??
ich weiß ne blöde frage aber bin in der hinsicht ein totaler noob !
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22 Antworten
Wenn Du Felgen kaufst, gibt es eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) dazu, in der die zugelassenen Autotypen stehen, die mögliche Bereifung angegeben ist und bisweilen auch notwendige Änderungen am Fahrzeug beschrieben werden (z.B. Umbördeln des Radlaufes oder Tachoangleichung).
Wenn dann eine ander Rad/Reifenkombination als in der Betriebserlaubnis angegeben montiert wird, muss das Auto mit montierten Felgen beim TÜV/Dekra vorgeführt werden.
Es gibt da das Gutachten, man kann ; muss aber nicht; die neue Kombination in der BE eintragen lasen, oder das Gutachten mitführen.
Und wenn Du ganz doll Pech hast,
verweigert dir der TÜV-Mensch die Entragung, weil keine ABE da ist, und er das Prüfprotokoll nicht durchführen will.
Gruß Kester
danke erstmal hat mir schon geholfen
aber nochmal :
ich hab im moment 13 zöller mit 175/70 drauf
möchte gerne 15 zöller mit 195/50 haben auf meinen colt!
hab von vielen schon gehört das die ohne probleme draufgehen!
also muß ich nur felgen+reifen in der größe finden die eine ABE für mein Auto haben ? und damit zum tüv/derkra fahren denen die ABE zeigen, die prüfen das dann ob nix schleift oda so und ich bekomm ein gutachten das ich dann immer mitführen muß??
Fast richtig! Zur Abnahme musst Du nur fahren, wenn außer der reinen Montage Zusatzarbeiten nötig sind. Das steht in der ABE drin. Ohne diese Zusatzarbeiten reicht es, die ABE dabeizuhaben. Bei der nächsten Hauptuntersuchung kannst Du Dir ja dann die Räder eintragen lassen.
Auch fast richtig ...
steht in der ABE drin, das die Montage durch einen Fachmann abgenommen sein muss, mußt Du auch zum TÜV, aber, aufatme, solche ABE's werden immer seltener, dafür sind sie auch immer spezieller.
Gruß Kester
ein bekannter hat gesagt dann muß man auch den tacho neu einstellen und die spur neu einstellen.
stimmt das???
Wenn so etwas gemacht werden muss, steht das in der ABE.
Du siehst also, dass es ganz simpel ist.
Merke Dir einfach die drei Buchstaben "ABE" und alles wird gut.
Moin,
Spureinstellen kann nötig sein, muss aber nicht sein. Ich denke das das nur nötig ist, bei sehr starken Veränderungen.
Tachoabweichung feststellen und gegebenenfalls nacheichen ist nötig wenn der Umfang der neuen Bereifung mehr als (ich glaube) 5% vom alten Abrollumfang abweicht. Steht aber wie schon gesagt in der ABE drin.
Achtung ! Felgen ohne ABE (für den Autotypen) eingetragen zu bekommen ist beinahe unmöglich. Zumindest eine ABE für den Serienzustand sollte vorhanden sein. Ist aber auch gar nicht schwer solche zu bekommen, sparrt einem mächtig Ärger.
Gruß Kester
Hallo saturn,
suche aus dem Kfz.-BRIEF Seite 4 die ABE bzw. EG-Zulassung für dein Auto. Gehe mit dieser Nr. zu einer größeren TÜV-Stelle und lasse aus dem RÄDERKATALOG die paar Seiten kopieren bzw. ausdrucken (der Räderkatalog liegt dem TÜV entweder als Lose-Blatt-Sammlung oder CD-ROM vor). Gegen ein DANKE ist dies i.d.R. gratis.
Auf diesen Seiten aus dem Räderkatalog stehen alle Felgengrössen und Reifengrössen und Felgen-/Reifenkombinationen einschließlich der jeweiligen Auflagen. Dann schaue noch ganz tief in deinen Geldbeutel!
und was is wenn da nur ein teilgutachten bei is ?
hab nähmlich gehört das es für den mitsubishi colt kaum felgen mit ABE gibt !
Teilegutachten = ABE!!!
"Wenn der Topf aber nun ein Loch hat...."
@automensch:
Ein Gutachten ist nicht gleich ABE !.
In der Regel entfällt bei einer ABE (deshalb ist es ja eine "Betriebserlaubnis") die Vorführung bei TÜV / Dekra. Bei einem Gutachten jedoch ist eine Prüfung und Eintragung in die Fahrzeugpapiere unbedingt erforderlich. Immer weniger Hersteller von Zubehörteilen geben eine ABE für ihre Produkte, sondern bieten nur ein Gutachten an. Das hat den Hintergrund, das in Deutschland bei "fast" allem was nicht im Schein bereits eingetragen ist, eine leichte Anpassung des Fahrzeugs (Umbördeln, Tachoanpassung etc.) notwendig macht. Ergo hat man auch keine Betriebserlaubnis dafür und muß die geforderten Umbaumaßnahmen abnehmen bzw. prüfen lassen. Falls dann was nicht stimmt, hat der TÜV / Dekra die Verantwortung und nicht der Hersteller.
Gruß
Franzose
Im Teilegutachten steht wie in der ABE was zu machen ist und für welche Autos in welcher Reifenkombination die Felgen passen. Eintragung in die Papiere (ca.50 Euro und 30 Minuten) oder nicht ist doch nur noch marginal.