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Mangel am Gebrauchtwagen - Gewährleistung oder Garantie?
Hallo zusammen,
ich habe mir vor gut 4 Wochen bei einem großen Vertragshändler (ca. 200km vom Wohnort entfernt) einen Gebrauchtwagen mit Garantie gekauft.
Bei meinem lokalen Vertragshändler ist aufgefallen, dass 2 Nockenwellen am Motor defekt seien.
Die Garantie würde die Kosten für die Reperatur wohl übernehmen.
Was ist denn sinnvoller - die Reperatur über die Garantie oder über die Gewährleistung/ Sachmängelhaftung abzuwickeln?
Mein Gedanke war, wenn ich das über die Gewährleistung reparieren lasse, der Fehler erneut auftritt bzw. sich nicht reparieren lässt, ich ggf. den Wagen zurückgeben kann (um keine Folgeschäden zu riskieren)
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20 Antworten
Hallo,
für Dich als Käufer ist das ziemlich gleich.
Du rügst einen Mangel dem Verkäufer gegenüber.
Dieser ist, sofern die Mängelrüge berechtigt ist, verpflichtet, diesen Mangel im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht zu beheben.
Diese beträgt bei Gebrauchtwagen 12 Monate.
In den ersten 6 Monaten wird regelmäßig davon ausgegangen, dass auftretende Mängel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen haben, es sei denn der Verkäufer kann nachweisen, dass dem nicht so ist.
In den zweiten 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat bzw. keine zu erwartende Verschleißerscheinung darstellt.
Eine Garantieversicherung schützt also in den ersten 6 Monaten den Verkäufer und in der übrigen Zeit den Käufer...
Bevor der Wagen zurückgegeben bzw. der Kaufpreis nachträglich gemindert werden kann, müssen dem Verkäufer grundsätzlich drei Reparaturversuche zugestanden werden.
Ich weiß nicht ob das geht, dafür ist ja die Garantieversicherung da. Die Versicherung verringert auf beiden Seiten das Risiko. Ich kann mir Vorstellen, das die gesetzliche Gewährleistung greift, wenn was defekt geht, was nicht von der Garantie gedeckt ist. Dafür musst du den Wagen dort zum Händler bringen.
Die Garantie ist komplett freiwillig. Eigentlich ist sie die ersten 6 Monate überflüssig und blos eine Möglichkeit dem Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen.
Mängel die unter die Gewährleistung fallen, müssen vom Händler auch darüber abgewickelt werden. Es giebt auch keine Selbstbeteiligung oder Bearbeitungspauschale oder ähnliches. Gewährleistung bedeutet 100% Kostenübernahme.
Das Problem dabei ist, das der Händler eben 200 km weg ist. Normalerweise muß er das Auto auch reparieren. Diese Gewährleistung hast du ja vom Verkäufer und nicht vom Hersteller. Bei Neuwagen ist das was Anderes.
Hi,
wenn der Wagen noch Neuwagen Garantie hat kein Thema dann würde ich das darüber abwickeln.
Bei Gebrauchtwagen Garantien sind teils erhebliche Zuzahlungen von dir zu leisten daher ist die Gewährleistung natürlich sinnvoller. Zumindest die Zuzahlung muss der Händler übernehmen.
Nochmal, ich habe selbst etwas gebraucht:
Eine Garantie ist freiwillig. Da ist der Verkäufer völlig frei in der Vertragsgestalltung.. Es ist ihm überlassen was er einschließt oder zugesagt haben möchte.
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben. Darf nicht anderweitig ausgehebelt werden. Ein Mangel der eindeutig vor dem Kauf schon da war muß mit Gewährleistung instandgesetzt werden. Der Verkäufer darf garnix Anderes. Wenn er natürlich von sich aus eine Verbesserung macht als z.b. sagt: Laß das Auto vor Ort reparieren, ich zahl das dann direkt an den. Darf er das natürlich. Aber du darfst nicht schlechter gestellt werden wie durch Gewährleistung.
Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten.
Also bezahlt bekomm ich das auf jeden Fall. Material übernimmt Audi zu 100%. Lohn die Garantie oder eben der Verkäufer.
Der Verkäufer ist ein Audi Zentrum und meine Werkstatt ist auch ein Audi Zentrum.
Mir gehts primär nur darum, ob ich mir irgendwas „verbaue“ / ausschließe, wenn ich den Schaden direkt über die Garantie abwickle, ohne das der Verkäufer involviert wird bzw. ich die Gewährleistung nutze.
Mal angenommen der reparierte Schaden tritt innerhalb von 2 Jahren wieder auf. Was ist dann?
Es wird sich vermutlich um einen Audi 3 Liter mit 218 oder 272 PS handeln. Da werden die Nockenwellen früh oder später fällig, bei manchen bereits mehrfach.
Wenn die Garantie die Kosten vollständig übernimmt, dann natürlich über diese abwickeln lassen. Das ist nämlich bei Audi keineswegs selbstverständlich.
Jedenfalls ist es bei diesen beiden Motorvarianten ratsam, die Garantie immer wieder zu verlängern, solange man die Karre fährt.
Du hast garkeine Wahl etwas über die Garantie ab zu wickeln. Wenn es unter Gewährleistung fällt, muss es darüber abgewickelt werden.
Wer nun welche Kosten übernimmt ist für dich absolut uninteressant, solange du sie nicht tragen mußt.
Um Deine Frage zu beantworten: Die gesetzliche Gewährleistung ist rechtlich immer die bessere Variante. Zumindest innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Gebrauchtwagenkauf.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 1. Dezember 2020 um 09:35:47 Uhr:
Du hast garkeine Wahl etwas über die Garantie ab zu wickeln. Wenn es unter Gewährleistung fällt, muss es darüber abgewickelt werden.
Oh Hilfe, lass es doch einfach bleiben......
Wenn der Blinde versucht über Farbe zu reden, wird das bekanntermaßen nichts.
Soooo, handelt es sich hier um eine (ursprüngliche) Werksgarantie seitens des Herstellers, ergo Audi, oder um eine Gebrauchtwagengarantie (vom Verkäufer)??
Zitat:
@Peterchen1975 schrieb am 1. Dezember 2020 um 09:20:33 Uhr:
Es wird sich vermutlich um einen Audi 3 Liter mit 218 oder 272 PS handeln. Da werden die Nockenwellen früh oder später fällig, bei manchen bereits mehrfach.
Wenn die Garantie die Kosten vollständig übernimmt, dann natürlich über diese abwickeln lassen. Das ist nämlich bei Audi keineswegs selbstverständlich.
Jedenfalls ist es bei diesen beiden Motorvarianten ratsam, die Garantie immer wieder zu verlängern, solange man die Karre fährt.
Ja ist ein a4 b9 mit dem 272er. Hatte auch explizit nach der Problematik gefragt und der Händler meinte das Fahrzeug sei nicht betroffen. Leider nur mündlich bequatscht und nix schriftlich.
Und genau weil ich keine Lust hab für eine Dauerbaustelle zu zahlen, dacht ich mir wenn er 2 mal die Nockenwellen ausbessert, diese immer noch klackern sollten, ich den Wagen zur Not zurück geben kann. Eben um keine hohen Kosten erwarten zu müssen.
Welche Garantie das genau ist muss ich heut Nachmittag mal nachlesen. 5 Jahre ab EZ, keine Selbstbeteiligung. Das weiß ich noch.
Aktueller km-Stand: 63.000km
Reklamation immer mit Hinweis auf die Gewährleistung.
Ob der Händler sich dann irgendwas von Versicherer wiederholt, muss Dich nicht interessieren.
Ein Hinweis noch: Ich würde nicht akzeptieren, wenn im Reparaturauftrag oder sonstigen Belegen das Wort Garantie auftaucht.
Wenn im Rahmen der Gewährleistung Teile getauscht werden, beginnt die Gewährleistungsdauer für diese Teile neu zu laufen. Bei Garantiereparaturen nicht.
Hallo,
die ersten 6 Monate greift die Gewährleistung des Händlers.
In wie weit Gewährleistungsreparaturen von der Garantieverlängerung bezuschusst werden, kann nur die Garantie Versicherungs Hotline beantworten, bitte dort anrufen. Nicht dass der verkaufende Händler "schmu" machen will.
Gruß, der.bazi
Zitat:
@Mel-Maniac schrieb am 1. Dezember 2020 um 07:55:10 Uhr:
Du rügst einen Mangel dem Verkäufer gegenüber.
Dieser ist, sofern die Mängelrüge berechtigt ist, verpflichtet, diesen Mangel im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht zu beheben.
Diese beträgt bei Gebrauchtwagen 12 Monate.
Nein, die "Gewährleistungspflicht" beträgt immer 24 Monate, kann aber bei gebrauchten Gegenständen (ggü. Verbrauchern) auf 12 Monate verkürzt werden.
Das passiert zwar regelmäßig, ob es im Einzelfall passiert ist, ist aber keineswegs sicher.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 1. Dezember 2020 um 09:35:47 Uhr:
Du hast garkeine Wahl etwas über die Garantie ab zu wickeln. Wenn es unter Gewährleistung fällt, muss es darüber abgewickelt werden.
Wer nun welche Kosten übernimmt ist für dich absolut uninteressant, solange du sie nicht tragen mußt.
Um Deine Frage zu beantworten: Die gesetzliche Gewährleistung ist rechtlich immer die bessere Variante. Zumindest innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Gebrauchtwagenkauf.
Blödsinn.
Du kennst den Garantievertrag doch gar nicht, wie kannst du da so eine Aussage treffen?
In der Garantie kann ne Menge vereinbart sein. Die kann wesentlich kundenfreundlicher sein, als es die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sind.
Merk dir doch mal, welche deiner Aussagen in der Vergangenheit schon widerlegt wurden. Immer das gleiche mit dir.
Um das, was du beantwortet hast "wer die Kosten übernimmt kann dir egal sein, solange du sie nicht tragen musst", ging es dem TE doch erklärtermaßen gar nicht. Dass er das nicht selber zahlen muss, stand nie zur Debatte.
Zitat:
@der.bazi schrieb am 1. Dezember 2020 um 11:31:59 Uhr:
Hallo,
die ersten 6 Monate greift die Gewährleistung des Händlers.
Nein, in den ersten 24 (evtl. durch AGB verkürzt auf 12) Monaten.
In den ersten 6 Monaten greift zusätzlich die Beweislastumkehr des § 477 BGB...