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Mangel nach Inspektionsservice, wie wird VW-Autohaus damit umgehen?!

Themenstarteram 15. Dezember 2020 um 16:16

Hallo wertes Forum,

ich habe ein Problem nach meinem VW Service und befürchte, dass sich das Autohaus hier anstellen wird. Daher wollte ich gerne Eure Erfahrungen abfragen und sehen ob ich mir berechtigterweise Gedanken mache oder nicht und mich ggf. besser auf meinen Termin vorbereiten. Vielen Dank schon mal vorab.

Zum Ereignis:

- Inspektionsservice Anfang Nov. um das Auto Tüv-fit zu machen ==> inkl. Bremsflüssigkeitswechsel

- letzte Woche beim TÜV gewesen (seit Service nur 90km gefahren)-> durchgefallen. Bremsflüssigkeit läuft hinten links aus, Boden nass, 50% Bremskraft. Woher das genau kommt kann der TÜV mir leider nicht sagen. Nachdem ich erwähnt hatte, dass ich vor paar Wochen beim Service samt BF-Wechsel war, aber direkt sein und mein Verdacht, dass das was schiefgelaufen ist.

- direkt zu VW und Problem und Verdacht (freundlich) geäußert. Und so wie es oft ist -> ja was haben sie seither gemacht, wo parken sie und das in einer Tonlage und Art wie "wir haben nichts vergeigt, das muss ihnen passiert sein". Also Termin für Do. gemacht.

- danach habe ich bissel recherchiert und bin auf das Thema Entlüftungsventil gestoßen. Heute früh zum ADAC und auf die Bühne. Die beiden Herren haben nur mit dem Kopf geschüttelt: Werkstatt hätte das eigentlich merken und der TÜV mich so garnet fahren lassen dürfen ==> Tatsächlich ist das Bremsentlüftunsventil hinten links undicht und laut der ADAC Kollegen das Autohaus bzw der Service schuld. Und ich sehe das genauso.

So wie die mir aber bereits gekommen sind bin ich mir dnicht sicher, ob die das auch so sehen werden. Habe den TÜV Bericht und auch das Protokoll mit der Anmerkung vom ADAC. Das Auto hat zwischen Service und TÜV 90km gesehen und die letzten die da dran waren, waren die VW-MA als sie mir die BF gewechselt und entlüftet haben.

Im besten Fall muss das Ventil nur richtig angezogen werden, im schlechtesten haben sie es zu stark angezogen und der ganze Sattel muss gewechselt werden.

Mir geht es darum, dass ich, nachdem ich ein voll funktionsfähiges Auto abgegeben habe und der Mangel nun offensichtlich beim Service entstanden ist, den Mangel nicht bezahlen möchte. Fehler passieren aber dieser Sachmangel sollte m.M.n. ohne Theater und Murren mit voller Kostenübernahme seitens des VW-Autohauses durchgeführt werden.

Wie würdet ihr die Sache einschätzen. Muss ich mir hier Gedanken machen und mich auf was einstellen? Kurz mal 500€ im WorstCase für den Mangel der beim Service seitens VW endstanden ist bezahlen und dann dem Geld hinterherlaufen, das fände ich echt heftig.

Oder habt ihr bisher gute Erfahrungen bei sowas gemacht und ich mache mcih umsonst verrückt?

Ich danke Euch :)

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75 Antworten

Hat der ADAC die Entlüftungschraube noch einmal angezogen?

MfG kheinz

Themenstarteram 15. Dezember 2020 um 16:30

OT: Nein, wollten Sie nicht ran da sie Angst hatten, dass sie zu stark anziehen und was beschädigen bzw. es ja ggf. bereits überdreht ist?! Zumal ich ja am Do. den Termin habe wo das angeschaut wird und auf den sich meine Frage bezieht.

Zitat:

@amigopringle schrieb am 15. Dezember 2020 um 17:30:53 Uhr:

Nein, wollten Sie nicht ran da sie wohl Angst hatten, dass sei zu stark anzeiehen und was beschädigen bzw. es ja ggf. bereits überdreht ist?! Zumal ich ja am Do. den Termin habe

Aber weiterfahren hab die dich lassen und auch nichts eingewendet das du erst am Donnerstag in die Werkstatt fährst?

MfG kheinz

Themenstarteram 15. Dezember 2020 um 16:36

Zitat:

Aber weiterfahren hab die dich lassen und auch nichts eingewendet das du erst am Donnerstag in die Werkstatt fährst?

MfG kheinz

OT: Bremsflüssigkeit wurde geprüft, Heimweg sehr kurz, Do. sofort zum Service keine Umwege und vorsichtig fahren.

Kleiner Tipp fürs nächste Mal...lass das Autohaus gleich den Tuev mitmachen, dann bist du aus dem Schneider...

Moin!

Auch auf eine Reparatur hat man eine Gewährleistung, auf Teile ggf. eine Garantie. Also, Fahrzeug zur Werkstatt fahren und nachbessern lassen. Im ersten Halbjahr dürftest du mit der Reklamation keine Probleme haben. Der Werkstatt mitteilen, was der TüV und der ADAC dazu gesagt hat. Weigert sich die Werkstatt, dann RA beauftragen. "Kurz und Bündig" und nicht so lange HIN und HER.

G

Wie alt ist das Fahrzeug und wieviel Km gefahren?

MfG kheinz

Themenstarteram 15. Dezember 2020 um 17:14

Zitat:

Moin!

Danke dir :)

Ja auf Repraturen, aber hier wurde ja nur Bremsflüsskeit gewechselt und dann im Anschluss entlüftet. Gilt das Thema Sachmängelhaftung/Gewährleistung dann auch hier ohne Weiteres?

Themenstarteram 15. Dezember 2020 um 17:14

Zitat:

Wie alt ist das Fahrzeug und wieviel Km gefahren?

11 Jahre, 63.000km, laut ADAC kein Verschleißteil und eigentlich für die Ewigkeit gemacht.

Zitat:

@amigopringle schrieb am 15. Dezember 2020 um 18:14:02 Uhr:

Zitat:

Moin!

Danke dir :)

Ja auf Repraturen, aber hier wurde ja nur Bremsflüsskeit gewechselt und dann im Anschluss entlüftet. Gilt das Thema Sachmängelhaftung/Gewährleistung dann auch hier ohne Weiteres?

Ja!

Hi,

wenn die Werkstatt bzw. der Mechaniker fachgerecht gearbeitet hat dann ist das meiner Meinung nach keine Gewährleistungssache. So ein Entlüftungsnippel kann auch bei fachgerechter Arbeit mal undicht werden.

Wobei eine Kontrolle ob alles dicht ist auch dazu gehört. kann natürlich auch sein das der Nippel dann erst auf dem Bremsenprüfstand des Tüv undicht wurde.

Ich sag mal so: Es ist nicht ausgeschlossen nach nach den 11 Jahren an der Hinterachse ein Bremszylinder schwergängig wird und unter Umständen erneuert werden muß.

Das ist das Eine.

Das eine Entlüfzungsschraube nicht oder zu stark angezogen wurde, das hätte der ADAC durch einfaches überprüfen feststellen können. - Schlüssel ansetzten und mit wenig Kraft die Schraube versuchen nachzuziehe.

Vermute mal, du wolltest nicht dass das der ADAC macht........

Ich würde jetzt erst mal, zur Nachbesserung, das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und keine so große Backen machen.

Wenn alle gut geht bekommst du das Fahrzeug ohne weitere Kosten wieder zurück.

Und was den RA betrifft:

Auf der ganzen Welt findest du keinen RA der dir nicht verspricht gegen eine eventuelle Rechnung erfolgreich zu klagen. Und dir, nach erfolgloser Klage eine Rechnung auf den Tisch legt............................

Kleine Brötchen backen ist angesagt.....................

MfG kheinz

Themenstarteram 15. Dezember 2020 um 18:15

Zitat:

Wobei eine Kontrolle ob alles dicht ist auch dazu gehört. kann natürlich auch sein das der Nippel dann erst auf dem Bremsenprüfstand des Tüv undicht wurde.

Hi :)

Nope, nicht erst beim TÜV. Zwischen Werkstatt und Tüv sind 4 Wochen vergangen. Genau dazwischen habe ich Sommerreifen auf Winterreifen gewechselt. Bin dann gestern nach der Aktion in den Keller. Meine hinterer linker Sommerreifen ist leider auch voll von Bremsflüssigkeit. Leider hab ich beim Wechseln nicht auf sowas geachtet :(

Die beim ADAC waren zu zweit, der eine unterm Auto der andere hat die Bremse betätigt. Da kam sofort was, auch wenn nur sehr wenig Da ich ja nun inzwischen 100km gefahren bin und es ohne TÜV nicht gemerkt hätte schließe ich daraus -> undicht aber in Maßen und trotzdem erkennbar wenn man das auf eine identische Art und Weise wie der ADAC überprüft hätte.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 15. Dezember 2020 um 18:41:20 Uhr:

Ich sag mal so: Es ist nicht ausgeschlossen nach nach den 11 Jahren an der Hinterachse ein Bremszylinder schwergängig wird und unter Umständen erneuert werden muß.

Das ist das Eine.

Das eine Entlüfzungsschraube nicht oder zu stark angezogen wurde, das hätte der ADAC durch einfaches überprüfen feststellen können. - Schlüssel ansetzten und mit wenig Kraft die Schraube versuchen nachzuziehe.

Vermute mal, du wolltest nicht dass das der ADAC macht........

Ich würde jetzt erst mal, zur Nachbesserung, das Fahrzeug in die Werkstatt bringen und keine so große Backen machen.

Wenn alle gut geht bekommst du das Fahrzeug ohne weitere Kosten wieder zurück.

Und was den RA betrifft:

Auf der ganzen Welt findest du keinen RA der dir nicht verspricht gegen eine eventuelle Rechnung erfolgreich zu klagen. Und dir, nach erfolgloser Klage eine Rechnung auf den Tisch legt............................

Kleine Brötchen backen ist angesagt.....................

MfG kheinz

Punkt eins, die Werkstatt hat offensichtlich KEINE Ordentlich Endabnahme des Fahrzeuges durchgeführt, den so eine Entlüfterschraube ist entweder dicht oder nicht dicht!

Zur Endabnahme nach einer Reparatur an einer Bremsanlage gehört, das der Meister ordentlich Bremsdruck im Stand "aufbaut" (mit aller Kraft auf das Bremspedaltritt) und dabei darauf achtet ob das Pedal "nachgibt" und anschließend auf der Hebebühne prüft ob alles dicht ist!

Das man "normale" Inspektionen gerne von Azubis erledigen lässt ist ja nun auch kein großes Geheimnis aber dann hat der Meister eine entsprechende "Aufsichtspflicht" = muss besonders Sorgfältig prüfen!

Punkt zwei, noch schlimmer als die undichte Entlüfterschraube ist, das man den Kunden damit anscheinend einfach wieder nach Hause geschickt hat. Der Kunde ist knapp einen Monat vorher zur Inspektion da gewesen, der Kunde bemängelt einen sicherheitsrelevanten defekt (Undichtigkeit) an der Bremsanlage, an der während der Inspektion gearbeitet wurde .. und dann macht man einen Termin zwei (?) Tage später?:confused:

Jede halbwegs normale Werkstatt hätte sich der SACHE SOFORT angenommen!

Nach einer Inspektion, wegen einer Undichtigkeit im Bremssystem beim TÜV durchgefallen .., da sollten die Alarmsirenen laut heulen!

Kundenorientiert geht anders!!

Fakt ist das die Werkstatt so oder so "geschludert" hat, entweder den Entlüfter nicht richtig festgezogen, den defekten Entlüfter nicht erkannt hat oder entsprechend reagiert hat und das die Undichtigkeit bei der Endabnahme nicht bemerkt wurde!

Und wenn hier einer kleine Brötchen backen sollte, so ist das die Werkstatt!

MfG Günter

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