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massive Prämienerhöhung begleitetes Fahren (BF17)
Die VGH Versicherung will einen massiven Prämienaufschlag für das begleitete Fahren meiner Tochter.
Der Makler begründet dies, dass er „im System“ sowohl einen Hacken bei BF17 machen muss (keine Prämienerhöhung), aber auch den „jüngsten Fahrer“ auf Jahrgang 2003 = 17 Jahre setzen muss. Klar - damit rauscht die Prämie in die Höhe.
Vor ein paar Jahren war das noch anders: BF17 war bis auf eine kleine Bearbeitungsgebühr noch mitversichert - es sitzt ja auch immer ein erfahrener Fahrer mit im Auto. Erst mit dem eigenständigen Fahren ab 18 greift der „Jüngste Fahrer“ - so ist das ja auch logisch.
Was ist Eure Erfahrung mit der VGH ? Stimmt das, was mein Makler da erzählt ? (ich glaub‘ das nicht )
Beste Antwort im Thema
ich bezweifle, ob man das beste Markergebnis ermitteln kann
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21 Antworten
ich kenne zwar das Antragssystem der VGH nicht, aber eine Prämienerhöhung beim begleiteten Fahren erscheint mir üblich
Es gibt genügend Versicherer die bei begleiteten Fahren kein Zuschlag erheben. Kenne einen, der will es gar nicht wissen.
Zitat:
@lejockel schrieb am 22. August 2020 um 14:52:46 Uhr:
Es gibt genügend Versicherer die bei begleiteten Fahren kein Zuschlag erheben. Kenne einen, der will es gar nicht wissen.
Richtig! Und das kann der TS auch selbst in Erfahrung bringt, wenn er sich einmal selbst bemüht, z. B. mittels GOOGLE.
Oder seinen Makler fragt. Der sollte es wissen.
Der TE misstraut ja scheinbar seinem Makler
angenommen der TE hat tatsächlich einen Makler mit all den einschlägigen Vollmachten beauftragt:
- dann müsste der Makler doch eine dem VN besser passende Versicherung nennen können?
- denn müsste der Makler ja auch in gewisser Weise haften??
Liege ich da richtig?
Der TE sprach von Makler
scheinbar wird der Begriff Makler falsch verwendet.....
Dann dürfte der TE ja auch bei der VGH nachfragen dürfen/können ..
Ja ... oft wird von Makler gesprochen ... aber in Wahrheit ist es oft lediglich
der Vertreter bzw. der Vermittler einer Versicherung, der nur diese vertritt.
Wenn er unabhängiger Makler wäre, dann müsste er im Sinne des Kunden
das beste Marktergebnis ermitteln für den gegebenen Fall ermitteln.
ich bezweifle, ob man das beste Markergebnis ermitteln kann
Dank für die Kommentare soweit:
* Also - ja - ich habe vorher gegoogelt: die Antworten dort sind so vielfältig wie die Kommentare hier.
* Und ja, der Begriff „Makler“ war nicht zu 100% korrekt. „VGH Vertretung“ wäre besser - tut aber inhaltlich nichts zur Sache.
* Und ja, ich bin an die VGH bis zum nächsten Wechseltermin gebunden.
Ich hatte gehofft, dass hier im Forum ein Experte unterwegs ist. Zurück zu meiner Frage:
Stimmt es, dass wenn BF17 eingetragen wird, auch der „Jüngste Fahrer“ auf 17 eingetragen werden muss ? (zumindest bei der VGH)
Gibt es auch mit 18 begleitendes Fahren? Die Angebotsmaske läßt bei einem über 18 überhaupt nicht die Möglichkeit zu "nimmt am begleitenden Fahren teil" einzugeben. Das geht nur bei unter 18 Jährigen.
Bei über 18 gibt es nur "hat am begleitenden Fahren teilgenommen" oder" nicht teilgenommen".
Ich würde einfach mal direkt bei der VGH nachfragen.
Dass hier jemand genau diesen Fall bei genau dieser Versicherung hatte ist eher unwahrscheinlich.
Wenn Du sowieso an die VGH gebunden bist, dann schau doch selbst in deren Vertragswerk rein und such Dir den entsprechenden Passus raus, oder rufe bei denen in der Zentrale an bzw.frag einfach mal den nächstbesten anderern VGH Fritzen.