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Massiver Ölverlust kurz nach Kauf - was nun!

Themenstarteram 14. September 2016 um 9:25

Hallo liebe User,

ich bin leider absoluter Neuling in Sachen Autos...

Gestern habe ich mir einen gebrauchten Renault M0dus gekauft, eigentlich sehr gut in Schuss und mit TÜV von letztem Monat.

Mein Autohändler meinte, er hätte kurz vor dem Verkauf noch einen Ölwechsel gemacht - Keine Mängel diesbezüglich. Also Kaufvertrag unterschrieben und fertig.

Soweit so gut. Gestern auf dem Heimweg (von 15 km) blinkte dann schon die Ölwarnlampe :( Ich habe mir von einem Freund einen Kannister Öl bringen lassen und nachgefüllt (hat jemand eine Idee, wie man den Ölstand mit dem superundeutlichen Ölmessstab vom M0dus überprüfen kann?), damit ich es wenigstens nachhause schaffe.

Ja. Er verbrennt anscheinend Öl in Massen! :mad: Vielleicht ein Leck oder so.

Ich werde nachher natürlich noch in eine Werkstatt und das checken lassen.

Problem: Der Händer meldet sich auf Kontaktversuche nicht zurück. Er hat insgesamt gute Bewertungen, aber ein paar Kunden hatten wohl ähnliche Probleme...

Ist das Ganze jetzt anfechtbar oder meine Schuld, weil ich den Ölverlust bei der kurzen Probefahrt vor ein paar Tagen nicht bemerkt hatte? Oder das des Händlers, weil er es (vielleicht wissentlich?) verschwiegen hat?

Ich bin armer Azubi und kann mir die Reparatur ehrlich gesagt nicht leisten :/

Danke für alle Antworten!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Angie616 schrieb am 15. September 2016 um 10:37:25 Uhr:

 

Ich werde heute nochmal hinfahren, ansonsten schriftlich die Rückgabe anfordern und wenn es sein muss, einen Anwalt nehmen.

Hi Angie,

ich habe die ganze Zeit mitgelesen und finde es eine Unverschaemtheit was da seitens des Verkaeufers abgeht.

Wenn Du zum Haendler faehrts dann nimm auf jeden Fall einen Zeugen mit, der das Gespraech und die evtl. Rueckgabe bestaetigen kann.

Ich auf jeden Fall wuerde keine Sekunde zoegern und dem das Auto wieder auf dem Hof stellen; du findest mit Sicherheit ein besseres Auto.

Viel Glueck und viel Erfolg.

LG Werner

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Wenn Du das Auto gestern bei einem Händler gekauft hast - dann ab dorthin. Dann ist auf dem Wagen (hoffentlich?) Gewährleistung drauf, und er muss den Mangel beheben. Hier mal zum Durchlesen:

http://www.kfz-auskunft.de/info/gewaehrleistungsfrist.html

Bitte erstmal nicht in eine andere Werkstatt gehen, und die daran irgendetwas machen lassen. Das könnte Deine Ansprüche gegenüber dem Händler bei dem Du gekauft hast beeinträchtigen. Er hat das Recht, einen Mangel zu beseitigen.

Ich hoffe jetzt nur, dass Du nicht bei einem windigen Fähnchenhändler auf dem Matschplatz ein Auto gekauft hast, am Ende noch mit einem Vertrag "im Auftrag" oder dass der Händler den Wagen als Privatperson an Dich verkauft hat ... wenn Du an einen solchen geraten bist, dann kann das unschön werden. Übrigens gibt es in Sachen TÜV so viele schwarze Schafe, dass der teilweise keinerlei Wert besitzt als Aussage zum Zustand des Wagens. Vor allem dann nicht, wenn er das Öl verbrennt und nicht verliert

Darf man wissen, um welches Modell, Bj, km-Stand, Anz. Vorbesitzer, Kaufpreis es sich handelt?

Themenstarteram 14. September 2016 um 10:01

Vielen Dank!

Okay, dann werde ich nachher noch bei dem Händler auflaufen, falls ich nicht sofort des Geländes verwiesen werde...

Von "Im Auftrag" oder "Privat" liest man im Angebot nichts, immerhin

Die Daten wären: Renault Modus 1.6 16V

130.000 km 2004 EZ 65 kW/88 PS/ Benzin HU/AU 08/2018/ 1. Hand / €2500,-

Viel wichtiger ist, was im Kaufvertrag steht!

 

Zitat:

@Angie616 schrieb am 14. September 2016 um 12:01:44 Uhr:

Vielen Dank!

Okay, dann werde ich nachher noch bei dem Händler auflaufen, falls ich nicht sofort des Geländes verwiesen werde...

Von "Im Auftrag" oder "Privat" liest man im Angebot nichts, immerhin

Die Daten wären: Renault Modus 1.6 16V

130.000 km 2004 EZ 65 kW/88 PS/ Benzin HU/AU 08/2018/ 1. Hand / €2500,-

Dann lohnt es sich vielleicht, mal bei der bisherigen Werkstatt (Serviceheft vorhanden?) oder dem Vorbesitzer anzufragen, ob da etwas bekannt war von Mängeln.

Es ist erstmal nicht entscheidend, was im Angebot steht - sondern was im Vertrag steht.

Da braucht man nicht noch selbst in eine Werkstatt fahren oder dem Vorbesitzer hinterher telefonieren.

Mit einem massiven Ölverbrauch wären wahrscheinlich die AU-Werte so schlecht, dass die HU nicht zu bestehen ist. -> erheblicher Mangel, da muss man nicht diskutieren.

Mit größerer Wahrscheinlichkeit hat aber der Mechaniker die Ölablassschraube oder den Ölfilter nicht richtig festgezogen. -> Da noch einmal schauen, den Motor laufen lassen und sehen, ob es tropft (Ölverlust) oder massiv blau raucht (Ölverbrauch). Wenn es tropft, festziehen und gut ist.

Oder zur nächsten Tankstelle fahren und für einen 5er in die Kaffeekasse den Tankwart machen lassen.

Themenstarteram 15. September 2016 um 7:50

Hallo,

danke für die Antworten!

Ich meinte natürlich den Vertrag, und auch dort steht nichts von "Im Kundenauftrag o.ä."

Von Mängeln beim Vorbesitzer lässt sich nichts finden.

Zu dem starken Ölverlust haben sich jetzt noch Dinge gesellt, die ich weder bei der kurzen Probefahrt bemerkt hatte, noch die mir mitgeteilt wurden.

Der Lautsprecher auf der linken Seite hat einen Wackelkontakt. Die ganze linke Türfront ist hinüber, die hintere Tür lässt sich nicht abschließen.

Die Klimaanlage brummt dermaßen laut, dass man sich nicht mehr unterhalten kann (seit gestern Abend ist es merklich kühler geworden, seitdem besteht das Problem).

Gelten diese Dinge als normale Verschleisserscheinung?

hat die Probefahrt, bzw. Fahrzeugübergabe bei Nacht und Nebel stattgefunden?. Das war wohl ein Griff ins Klo.

Themenstarteram 15. September 2016 um 7:59

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 15. September 2016 um 09:55:50 Uhr:

hat die Probefahrt, bzw. Fahrzeugübergabe bei Nacht und Nebel stattgefunden?. Das war wohl ein Griff ins Klo.

Da funktionierte seltsamerweise noch alles, ich kann es mir auch nicht erklären! Wobei ich das mit der hinteren Tür zugegeben nicht ausgetestet habe, wer denkt auch an sowas, wenn das Auto laut Unterlagen in Top Zustand ist. Mein Fehler :/

Der extrem massive Ölverlust und das penetrante Klimaanlagengeräusch wären mir und meinem damaligen Beifahrer auf jeden Fall aufgefallen.

am 15. September 2016 um 8:08

Vielleicht wirbt der Händler ja mit einem befristeten Rückgaberecht? Schon geguckt?

Themenstarteram 15. September 2016 um 8:37

Er wirbt mit 14 Tagen Rückgaberecht, allerdings habe ich das Problem, dass er meine Telefonnummer blockiert hat (ist laut einiger Bewertungen anscheinend häufiges Vorgehen - er weiß also vermutlich von den ganzen Fehlern) und jegliche Kontaktversuche unbeantwortet lässt.

Ich werde heute nochmal hinfahren, ansonsten schriftlich die Rückgabe anfordern und wenn es sein muss, einen Anwalt nehmen.

Zitat:

@Angie616 schrieb am 15. September 2016 um 10:37:25 Uhr:

 

Ich werde heute nochmal hinfahren, ansonsten schriftlich die Rückgabe anfordern und wenn es sein muss, einen Anwalt nehmen.

Hi Angie,

ich habe die ganze Zeit mitgelesen und finde es eine Unverschaemtheit was da seitens des Verkaeufers abgeht.

Wenn Du zum Haendler faehrts dann nimm auf jeden Fall einen Zeugen mit, der das Gespraech und die evtl. Rueckgabe bestaetigen kann.

Ich auf jeden Fall wuerde keine Sekunde zoegern und dem das Auto wieder auf dem Hof stellen; du findest mit Sicherheit ein besseres Auto.

Viel Glueck und viel Erfolg.

LG Werner

Zitat:

@scottydxb schrieb am 15. September 2016 um 10:45:12 Uhr:

 

Hi Angie,

ich habe die ganze Zeit mitgelesen und finde es eine Unverschaemtheit was da seitens des Verkaeufers abgeht.

In jedem zweiten Post hier wird Verkäufern im gegenteiligen Fall geraten:

Lehn dich zurück, ignoriere alle Anrufe, wirf deine Prepaidkarte in den Müll.

Ok, hier ists ein gewerblicher Verkäufer, andererseits ist der Kauf ja scheinbar noch keine 24 Stunden her.

Einem Verkäufer somit Unverschämtheit attestieren zu wollen finde ich nach dieser Zeitspanne recht gewagt.

Die TE sagt ja, kurz vor dem Verkauf wäre ein Ölwechsel gemacht worden, zudem könne man nach ihrer eigenen Aussage den Ölstand kaum korrekt ablesen.

Vielleicht wurde also einfach ein Liter zu wenig eingefüllt und alles ist gut, sowas solls geben.:)

Dass bei einem 12 jährigen Franzosen diverse Kabelwackler auftreten sollte eigentlich auch keinen verwundern.

Einen Neuwagen gibts nicht für 2500€

 

TE: Woran hast Du erkannt, dass das Fahrzeug "Öl in Massen" verbrennt?

am 15. September 2016 um 10:38

Zitat:

@Angie616 schrieb am 15. September 2016 um 10:37:25 Uhr:

Er wirbt mit 14 Tagen Rückgaberecht, allerdings habe ich das Problem, dass er meine Telefonnummer blockiert hat (ist laut einiger Bewertungen anscheinend häufiges Vorgehen - er weiß also vermutlich von den ganzen Fehlern) und jegliche Kontaktversuche unbeantwortet lässt.

Ich werde heute nochmal hinfahren, ansonsten schriftlich die Rückgabe anfordern und wenn es sein muss, einen Anwalt nehmen.

Warum wirds dann von Dir so kompliziert gemacht :confused:

Das kann man doch allein entscheiden wenn man geschäftsfähig ist.

Warum "ansonsten schriftlich", man kann den Händler doch entsprechend vorbereitet aufsuchen.

Jeder will nur telefonieren und labern, das Gegenüber freut sich dass die Zeit zu seinem Gunsten vergeht und während der 14 tägigen Rückgabemöglichkeit ein Parameter überschritten wird wo es dann nicht mehr geht, und das vielleicht nur weil man zu faul zum lesen war das "klein gedruckte" zu klein zum lesen war.

Zitat:

@Deloman schrieb am 14. September 2016 um 12:51:23 Uhr:

Oder zur nächsten Tankstelle fahren und für einen 5er in die Kaffeekasse den Tankwart machen lassen.

Bin jetzt seit 16 Jahren am selber tanken und hab in der Zeit (in Deutschland) noch nie einen gesehen... :D

Meistens steht da eine nette Dame, deren Technikverständnis daraus besteht: Bar oder mit Karte? :p

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