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Materialtransport im Pferdeanhänger?
Hallo,
darf man im Pferdeanhänger eigentlich auch andere Sachen außer Pferde transportieren?
Ein Bekannter meint, das wäre nicht erlaubt, ich meine, dass das geht, solange der Anhänger ein schwarzes Kennzeichen hat.
Gruß
Maik
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23 Antworten
Das kommt auf die Farbe des Nummernschilds an.
Schwarz: Ja
Grün: Nein
Kommt drauf an. Wenn er ein grünes Nummernschild hat, dann gibt es Einschränkungen. FIndest Du auf Google bzw im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002) § 3 .
Man kann jedoch einen Anhänger mit grünem Kennzeichen "kurzzeitig" (ich meine einen Monat) beim Zoll anmelden, wenn man zB mit dem Bootstrailer oder Pferdetransporter Holz oder anderes transportieren will.
Umgekehrt kann man den Pferdeanhänger auch normal anmelden. Dann kann man im Prinzip transportierne, was man mag - mit den üblichen Einschränkungen wie Gewicht, Gefahrstoffe, Personen, etc.
Du hast Recht. Mit schwarzem Kennzeichen kein Problem.
Naja kein Problem würde ich so nicht sagen.
Es ist mit Schwarzemkennzeichen nur legal wenn man das Transportgut entsprechend sichern kann. Einfach reinstellen ist nicht legal.
Was willst du denn transportieren? Alles, was irgendwie mit dem Pferdesport oder der Pferdehaltung in Zusammenhang steht, ist auch mit grünem Kennzeichen erlaubt.
Also Heuballen vom Bauern zum Stall fahren, ist auch mit GRÜN erlaubt.
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 7. Dezember 2022 um 12:06:49 Uhr:
Naja kein Problem würde ich so nicht sagen.
Es ist mit Schwarzemkennzeichen nur legal wenn man das Transportgut entsprechend sichern kann. Einfach reinstellen ist nicht legal.
Das ist Ladungssicherung nicht hat wenig mit der Art der Frage zu tun.
Die grüne Nummer bedeutet frei von Steuern und dass der Anhänger automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert ist wenn er dranhängt. Haftpflicht. Wenn er herumstehend wegrollt, ist er gar nichts.
Schlecht geschrieben auf der Seite. Sollte man evtl mal anmerken.
BSP"Ein Pferdeanhänger wird in der Regel nicht von einem regulären Pkw gezogen, dessen Leistung würde ebenso wenig ausreichen wie die zulässige Zuglast. In den meisten Fällen werden Pferdeanhänger daher von Zugmaschinen gezogen, die größer und schwerer als ein normaler Pkw sind. Dies begründet die Steuerfreiheit und damit die Möglichkeit auf das grüne Kennzeichen für den Pferdeanhänger: Wird dieser von einem höher besteuerten Zugfahrzeug gezogen, müssen für den Anhänger keine separaten Steuern bezahlt werden. Das grüne Kennzeichen wird in der gängigen Praxis verwehrt, wenn das Zugfahrzeug ein normal besteuerter Pkw ist."
Das ist Unfug und wird bei der Zuteilung des Kennzeichens nicht abgefragt.
Pferdeanhänger, Bootstransporter gehören zu den Zulassungsfreien Fahrzeugen gem § 3 Abs 2 Nr.2e FZV
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:
2. folgende Arten von Anhängern
e)Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
Und gem Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind;
Das ZugFz spielt für die Steuerbefreiung keine Rolle.
Genau genommen spricht man beim Pferdeanhänger, Bootsanhänger etc nicht von Zulassung sondern von
einer Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge gem § 4 FZV
Wer ein schwarzes Kennzeichen möchte nutzt § 3FZV Abs(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
Damit ist man auch nicht an die Zweckbestimmung der Zulassungsfreien Anhänger gebunden
Zitat:
@Genie21 schrieb am 7. Dezember 2022 um 13:16:18 Uhr:
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 7. Dezember 2022 um 12:06:49 Uhr:
Naja kein Problem würde ich so nicht sagen.
Es ist mit Schwarzemkennzeichen nur legal wenn man das Transportgut entsprechend sichern kann. Einfach reinstellen ist nicht legal.
Das ist Ladungssicherung nicht hat wenig mit der Art der Frage zu tun.
Die grüne Nummer bedeutet frei von Steuern und dass der Anhänger automatisch mit dem Zugfahrzeug mitversichert ist wenn er dranhängt. Haftpflicht. Wenn er herumstehend wegrollt, ist er gar nichts.
Und wenn er "verschwindet" gibt es auch nix ..!
Mal ehrlich, ein guter Pferdeanhänger kostet heute ganz schnell einen fünfstelligen Betrag und dann sind die ein/ zwei Hundert Euro für Steuer/ Versicherung im Jahr zu viel?
Und dann fährste mit deinem "grünen" Anhänger zum Baumarkt und holst drei Bretter und eine Gartenbank, die Rennleitung hält dich an und fragt, was den jetzt die Bank und die Bretter direkt mit dem Pferdesport zu tuen haben ..!
Unnötiger ärger, wegen der paar Euro, die man spart.
Gruß Günter
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 07. Dez. 2022 um 19:6:47 Uhr:
was den jetzt die Bank und die Bretter direkt mit dem Pferdesport zu tuen haben ..!
Gatter erneuern und Hindernis für das Springpferd....
Undwech
Zitat:
@steini111 schrieb am 7. Dezember 2022 um 20:02:10 Uhr:
Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 07. Dez. 2022 um 19:6:47 Uhr:
was den jetzt die Bank und die Bretter direkt mit dem Pferdesport zu tuen haben ..!
Gatter erneuern und Hindernis für das Springpferd....
Undwech
Selbst das wäre mit dem grünen Kennzeichen nicht gestattet. Auch nicht der Rundballen Heu.
Hier in der Nähe sind einige Reitsport Vereine, und die Rennleitung hat mal verstärkt Kontrollen durchgeführt. Jetzt haben die meisten Pferdeanhänger schwarze Kennzeichen.
Erlaubt vielleicht nicht, aber vermutlich wird die Polizei darüber hinwegsehen, wenn der Transport irgendwie glaubhaft mit Pferden in Zusammenhang gebracht werden kann.
Ist so ähnlich wie bei den Treckern. Die fahren auch alle mit dem grünen Kennzeichen. Aber wo hört da der landwirtschaftliche Zweck auf? Wenn der Bauer mit dem Anhänger Tische und Bänke fürs Erntefest fährt?
Kurzum: Ich habe zwar keine Pferdesportler in der Familie, aber Landwirtschaft und kenne auch einige Bauern und ich habe noch nie gehört, dass da einer kontrolliert oder gar belangt wurde, weil er seinen Trecker/Anhänger nicht landwirtschaftlich eingesetzt hat und das grüne Kennzeichen hat.
Hier gab's mehrmals das volle Programm.
Vom DuDu lässt sich ja keiner schocken
Wie es bei Pferdeanhängern ist, weiß ich nicht. Also ob die wirklich mal kontrolliert werden.
Aber bei Landwirten weiß ich von keinem, der deswegen mal angehalten wurde. Vielleicht ist es da auch schwerer zu überprüfen. Wer will schon rausfinden, ob der Grünschnitt auf dem Anhänger von der Obstwiese des Bauern stammt oder ob der Bauer gerade für ein paar Taler den Grünschnitt der Dorfbewohner abfährt.