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Max Gewicht der Ladung bei Anhänger

Themenstarteram 11. Dezember 2011 um 14:42

Hallo,

ich hatte gehofft meine Frage durch die Suchfunktion beantworten zu können,

hat aber eher für mehr verwirrung gesorgt, da ich jetzt ganz widersprüchliche Aussagen gelesen habe.

Folgendes: Ich brauche für einen Umzug viel Transportraum,

nun hat der Wagen von meinem Vater einer Anhängerkupplung, und ich glücklicherweise den BE Schein.

die Ausbildung ist nun aber schon ein wenig her, so dass ich mir beim erlaubten Gewicht nicht sicher bin.

KFZ Daten:

F.2: 1880kg (zul. Gesamtgewicht)

O.1: 1200kg (max Zuglast bei gebremstem Anhänger)

G: 1357kg (Leergewicht PKW)

Soweit so gut, Wie viel darf ich also wirklich dazuladen? Gehen wir mal von einem Anhänger mit 300kg Leergwicht aus.

Dann bin ich doch bei:

1880kg - 1357kg = 523kg (Zusätzlich Ladbarem gewicht des PKW)

523kg - 300kg = 223kg + 70kg = 293kg (Erlaubtes Ladungsgewicht mit Hänger)

292kg + 300kg sind weniger als die erlaubten 1200kg, also voll ok.

Also darf in das Gespann max 293kg? Das sind ja rund 200kg tatsächliche Ladung (Minus Fahrer, Reserverad etc.pp).

Das wäre dann wirklich ein wenig wenig.

Hab ich da einen Denkfehler? Ist die Sache einfacher und ich muss gar nicht vom Gesamtgewicht ausgehen, sondern nur

vom Hängergewicht (da gebremst).

Das wären ja 1200kg - 300kg = 900kg. Das würde locker ausreichen ;)

Danke und LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Cervin-E30

 

Dann bin ich doch bei:

1880kg - 1357kg = 523kg (Zusätzlich Ladbarem gewicht des PKW)

523kg - 300kg = 223kg + 70kg = 293kg (Erlaubtes Ladungsgewicht mit Hänger)

292kg + 300kg sind weniger als die erlaubten 1200kg, also voll ok.

Also darf in das Gespann max 293kg? Das sind ja rund 200kg tatsächliche Ladung (Minus Fahrer, Reserverad etc.pp).

Das wäre dann wirklich ein wenig wenig.

Hab ich da einen Denkfehler? Ist die Sache einfacher und ich muss gar nicht vom Gesamtgewicht ausgehen, sondern nur

vom Hängergewicht (da gebremst).

Das wären ja 1200kg - 300kg = 900kg. Das würde locker ausreichen ;)

Danke und LG

Servus

Ich muss gestehen, ich kann deine obigen Gedankengänge nicht ganz nachvollziehen,... :)

1: 1880kg - 1357kg = 523kg im Auto (Personen im Auto mitgerechnet)... stimmt soweit

der Rest ist nur noch :

1200kg max Zuglast -300kg Eigengewicht des Anhängers = 900kg die du laden darfst.

Vorausgesetzt:!!! Der Hänger hat auch 1200kg höst zulässiges Gesamtgwicht!!! Was bei einem 300kg Anhänger durchaus weniger sein könnte.

Sonst natürlich: Höchst zulässiges Gewicht Anhänger - Eigengewicht Anhänger = erlaubte Ladung.

Du dürftest übrigens alles, was dieser PKW ziehen kann auch mit B fahren.

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Aus Fahrschule 123.de

Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens über 750kg wird es etwas komplizierter. Dann darf man den Wohnwagen ziehen, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von PKW und Wohnwagen 3,5t nicht überschreitet. In diesem Fall ist ebenfalls nur der Führerschein der Klasse B nötig.

Themenstarteram 11. Dezember 2011 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Aus Fahrschule 123.de

Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens über 750kg wird es etwas komplizierter. Dann darf man den Wohnwagen ziehen, wenn dessen zulässiges Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von PKW und Wohnwagen 3,5t nicht überschreitet. In diesem Fall ist ebenfalls nur der Führerschein der Klasse B nötig.

Danke, hilft aber leider nicht, da es sich nur auf den Führerschein bezieht. BE hab ich ja, das ist also kein Problem.

Beim Führerschein ist das mögliche Gewicht entscheidend, ist das geklärt beleib bei der StVO und der Versicherung das Tatsächliche Gewicht. Und jetzt hab ich hier 2 behauptungen gelesen.

Einmal: Zug Gesamtgewicht darf Gesamtgewicht im Schein (F.2) nicht überschreibten

und dann, dass NUR die Angabe bei O.1 bzw. O.2 gilt, und das Gesamtgewicht NUR für das Führfahrzeug selber gilt.

Zitat:

Original geschrieben von Cervin-E30

 

Dann bin ich doch bei:

1880kg - 1357kg = 523kg (Zusätzlich Ladbarem gewicht des PKW)

523kg - 300kg = 223kg + 70kg = 293kg (Erlaubtes Ladungsgewicht mit Hänger)

292kg + 300kg sind weniger als die erlaubten 1200kg, also voll ok.

Also darf in das Gespann max 293kg? Das sind ja rund 200kg tatsächliche Ladung (Minus Fahrer, Reserverad etc.pp).

Das wäre dann wirklich ein wenig wenig.

Hab ich da einen Denkfehler? Ist die Sache einfacher und ich muss gar nicht vom Gesamtgewicht ausgehen, sondern nur

vom Hängergewicht (da gebremst).

Das wären ja 1200kg - 300kg = 900kg. Das würde locker ausreichen ;)

Danke und LG

Servus

Ich muss gestehen, ich kann deine obigen Gedankengänge nicht ganz nachvollziehen,... :)

1: 1880kg - 1357kg = 523kg im Auto (Personen im Auto mitgerechnet)... stimmt soweit

der Rest ist nur noch :

1200kg max Zuglast -300kg Eigengewicht des Anhängers = 900kg die du laden darfst.

Vorausgesetzt:!!! Der Hänger hat auch 1200kg höst zulässiges Gesamtgwicht!!! Was bei einem 300kg Anhänger durchaus weniger sein könnte.

Sonst natürlich: Höchst zulässiges Gewicht Anhänger - Eigengewicht Anhänger = erlaubte Ladung.

Du dürftest übrigens alles, was dieser PKW ziehen kann auch mit B fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Cervin-E30

Danke, hilft aber leider nicht, da es sich nur auf den Führerschein bezieht. BE hab ich ja, das ist also kein Problem.

Beim Führerschein ist das mögliche Gewicht entscheidend, ist das geklärt beleib bei der StVO und der Versicherung das Tatsächliche Gewicht. Und jetzt hab ich hier 2 behauptungen gelesen.

Einmal: Zug Gesamtgewicht darf Gesamtgewicht im Schein (F.2) nicht überschreibten

und dann, dass NUR die Angabe bei O.1 bzw. O.2 gilt, und das Gesamtgewicht NUR für das Führfahrzeug selber gilt.

Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Denkfehler.

Wenn du BE hast mußt du eigentlich gar nichts rechnen und kannst das hinhängen was technisch erlaubt ist.

 

Du rechnest quasi rein technisch 1200 kg zul. Gesamtmasse Hänger - Leergmasse Hänger - Stützlast = Zuladung Hänger.

 

Sofern du dann nicht noch ein Zuggesamtgewicht irgendwo unten im Schein stehen hast? kannst du auch noch das Auto vollmachen.

 

Und es wäre Führerschein B ausreichend da 1200 kg Gesamtmasse Hänger < 1385 kg Leermasse Zugfahrzeug.

Und 1880 kg zul Gesamtmasse Zugfahrzeug + 1200 kg zul. Gesamtmasse Hänger < 3500 kg

Falls jemand zum Fahrerwechsel da ist mit nur B...

Der würde in dem Fall reichen.

-----

Zusatz:

Und bei BE gehts auch einen 1500 kg zul. Gesamtmasse Hänger nehmen (wenns grad keinen 1200 gibt) und nur bis 1200 kg tatsächliches Gewicht vollmachen.

Und BE wäre nötig da 1500 kg Gesamtmasse > 1385 kg Leermasse Zugfahrzeug.

AUCH WENN NICHT VOLL BELADEN!

Selbst wenn komplett unbeladen.

Das ist für den B Inhaber eine STRAFTAT!

-----

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Cervin-E30

Danke, hilft aber leider nicht, da es sich nur auf den Führerschein bezieht. BE hab ich ja, das ist also kein Problem.

Beim Führerschein ist das mögliche Gewicht entscheidend, ist das geklärt beleib bei der StVO und der Versicherung das Tatsächliche Gewicht. Und jetzt hab ich hier 2 behauptungen gelesen.

Einmal: Zug Gesamtgewicht darf Gesamtgewicht im Schein (F.2) nicht überschreibten

und dann, dass NUR die Angabe bei O.1 bzw. O.2 gilt, und das Gesamtgewicht NUR für das Führfahrzeug selber gilt.

Klasse B: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen deiner Antwort und dem OP.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Sofern du dann nicht noch ein Zuggesamtgewicht irgendwo unten im Schein stehen hast? kannst du auch noch das Auto vollmachen.

Bei meinem steht das in der Bedienungsanleitung.

notting

Themenstarteram 11. Dezember 2011 um 15:07

Vielen Dank an alle :) Dann weiß ich jetzt bescheid

Zitat:

Ich muss gestehen, ich kann deine obigen Gedankengänge nicht ganz nachvollziehen,... :)

Konnte ich auch nicht ganz, aber das sind tatsächlich Infos die im Netz zu finden sind,

daher meine Verwirrung und der Grund meiner Frage :)

Wunderbar, dann steht einem sicheren Umzug ja nichts mehr im Wege.

Schönen Sonntag noch!

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Sofern du dann nicht noch ein Zuggesamtgewicht irgendwo unten im Schein stehen hast? kannst du auch noch das Auto vollmachen.

Bei meinem steht das in der Bedienungsanleitung.

Es gibt auch noch ein Typenschild (meist im Motorraum), da steht das ggfs. auch.

Zitat:

Original geschrieben von elwood123

Du dürftest übrigens alles, was dieser PKW ziehen kann auch mit B fahren.

Falsch. Für den einen Anhänger von uns braucht er BE, da dieser 1600 kg zGM hat, aber man den Hänger trotzdem mit dem Auto ziehen darf. Man darf so einen Hänger sogar an einen alten Fiat Panda hängen (hat ein Ex-Kollege gemacht) und ich hatte ihn auch schon legal am Golf III dran. Die zGM den Hängers darf dann nur nicht voll ausgenutzt werden. Hinter dem Panda durften z.B. nur noch 250 kg drauf oder hinter dem Golf 600 kg (Leermasse des Hängers 600 kg).

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