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Maximal zulässige Beschleunigung bei Leistungsmessung auf Rollenprüfstand

Themenstarteram 6. September 2016 um 9:55

Hallo,

gibt es irgendwelche Richtlinien mit welcher Beschleunigung eine Leistungsmessung auf einem Rollenprüfstand durchgeführt werden soll/darf?

Also ich meine einen Rollenprüfstand mit Wirbelstrombremse, soweit ich weiß kann dort festgelegt werden wie stark die Beschleunigung während der Messung sein soll. Aber das denkt sich der Prüfer ja bestimmt nicht einfach nur aus. Ich habe mal was von 8 km/h pro Sekunde gehört, aber vielleicht weiß ja hier jemand mehr dazu.

Danke!

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14 Antworten

Ich hätte jetzt mal behauptet das nicht jede Anlage die gleichen Kräfte messen kann und daher die Daten in der Betriebsanleitung des jeweiligen Gerätes stehen.

Denn wenn die Daten limitiert würden, würde doch ein 100PS Auto und ein 1'000PS Auto die gleichen Werte liefern. Nur mit dem Unterschied das der eine Vollgas gibt und der andere Standgas

Nur will man ja die Leistung über den ganzen Drehzahlbereich wissen, also muss man da schon drauf treten können

Ich denke auch, dass dies von der jeweiligen Prüfanlage und deren Kapazität / Leistungsfähigkeit abhängig ist. Sonst müsste eine solche Richtline ja von der kleinst möglichen Anlage ausgehen. Woher will man dies wissen?

Es macht ja auch einen Unterschied, ob Du da mit einem ausgelutschten Fiat Panda oder mit einem Drehmoment Monster drauffährst.

Ich würde mir daher überhaupt keine Gedanklen dazu machen. Der Prüfstand selbst ist die eine Seite, dazu gehört aber immer noch die entsprechende Auswerte-Software (via PC oder im Gerät selbst integriert).

So, let it be! ;=))

Themenstarteram 7. September 2016 um 9:34

Ich glaube meine Frage wurde nicht ganz richtig Verstanden ...

Zitat:

Denn wenn die Daten limitiert würden, würde doch ein 100PS Auto und ein 1'000PS Auto die gleichen Werte liefern.

Ja natürlich! Bei beiden Fahrzeugen würde die gleiche Beschleunigung auftreten, diese wird aber nicht gemessen sondern eingeregelt. Beim 1000PS Fahrzeug wird dazu ein vielfaches an "Bremsleistung" benötigt - und die wird gemessen.

Ich meine nicht einen Rollenprüfstand der mit dem Trägheitsmoment der Rollen arbeitet, sondern einen "aktiv" gebremsten mit Wirbelstrombremse (die Fachbegriffe für die Arten der Prüfstende kenne ich leider nicht).

Die aussagekräftigste Kurve bekommst Du im Stationärbetrieb, also bei voll gebremster Rolle bzw. konstanter Drehzahl. Je schneller das Drehzahlspektrum des Motors bei der Messung durchlaufen wird, desto weniger stationär läuft die Bude und desto weniger Aussagekräftig ist die Kurve. Weiterhin ist der Schlupf auf der Rolle dann grösser. Daher versucht man, in den oberen Gängen zu fahren. Ideal ist der Gang mit dem ein direkter Durchtrieb möglich ist (Gangübersetzung=1).

Gruss

Jürgen

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 7. September 2016 um 16:09:05 Uhr:

Daher versucht man, in den oberen Gängen zu fahren. Ideal ist der Gang mit dem ein direkter Durchtrieb möglich ist (Gangübersetzung=1).

Warum? Würde mich echt mal interessieren, zumal es nicht mehr viele Autos gibt, die einen direkten Gang haben.

am 11. September 2016 um 7:23

Sinnvolle Messungen sind nur bei konstanter Drehzahl möglich , da der Motor ja auch eine gewisse Beharrung braucht (Ansaugtemperatur , Brennraumtemperatur usw.) Vergleichede Messungen gehen aber auch während des Beschleunigens . Diese ist natürlich abhängig von der zu beschleunigenden Masse des Prüfstandes und dem Grippniveau der Reifen . Mit den modernen Prüfständen kann man heute sicherlich jede Beschleunigungskurve nachfahren , wenn sie nur geringer ist als die zu beschleunigende Prüfstandsmasse, es sei denn , es ist auch noch ein Motor mit angebaut . Hiß früher "Leonardsatz "

Gruß : Rostklopfer

Eine konstante Drehzahl? Wie soll das gehen? Auf Rolenprüfständen wird fast das gesamte Drehzahlband des Motors durchfahren, von etwa 1000 U/min bis zur Maximaldrehzahl. Die Bremswirkung wird, wenn es sich nicht um ohnehin schwere Rollen handelt, vorher an Hand der angegebenen Maximalleistung/Drehmoment eingestellt, damit die Bremswirkung zu realistischen Werten führt und man nicht eine halbe Stunde warten muß, bis der schwachbrüstige Motor das Drehzahlband durchgenudelt hat.

Größtes Problem ist bei kräftigen Motoren die Reifenhaftung auf den Rollen. Da dreht gern mal ein Rad durch und das ESP greift ein und regelt herunter. Und die Kühlung ist wichtig. Besonderes Augenmerkt muß man auf die Werte legen, wenn es sich um einen Turbomotor handelt. Denn die rechenrische Anpassung an den Umgebungsluftdruck führt dann zu falschen Werten, weil Turbomotoren in der Motorsteuerung dies von sich aus schon ausgleichen. Man muß dann also den unkorrigierten Wert ablesen.

am 12. September 2016 um 7:33

Zitat:

@flat_D schrieb am 11. September 2016 um 17:48:08 Uhr:

Eine konstante Drehzahl? Wie soll das gehen? Auf Rolenprüfständen wird fast das gesamte Drehzahlband des Motors durchfahren, von etwa 1000 U/min bis zur Maximaldrehzahl. Die Bremswirkung wird, wenn es sich nicht um ohnehin schwere Rollen handelt, vorher an Hand der angegebenen Maximalleistung/Drehmoment eingestellt, damit die Bremswirkung zu realistischen Werten führt und man nicht eine halbe Stunde warten muß, bis der schwachbrüstige Motor das Drehzahlband durchgenudelt hat.

Größtes Problem ist bei kräftigen Motoren die Reifenhaftung auf den Rollen. Da dreht gern mal ein Rad durch und das ESP greift ein und regelt herunter. Und die Kühlung ist wichtig. Besonderes Augenmerkt muß man auf die Werte legen, wenn es sich um einen Turbomotor handelt. Denn die rechenrische Anpassung an den Umgebungsluftdruck führt dann zu falschen Werten, weil Turbomotoren in der Motorsteuerung dies von sich aus schon ausgleichen. Man muß dann also den unkorrigierten Wert ablesen.

Vertraue mir , habe das 25 Jahre lang gemacht . Konstante Drehzahl erreicht man , indem man eine feste Geschwindigkeit einstellt . Der Prüfstand hält das Fahrzeug dann auf diese Geschwindigkeit (Drehzahl ), und die dazu erfordeliche Kraft kann man ablesen , aufzeichnen , oder was auch immer . Das ist das Prinzip eines Leistungsprüfstandes . Es gibt aber auch Messungen ,bei denen man nur die Beschleunigung des Motors alleine messen ,bzw aufzeichnen kann .Man stellt eine untere und obere Drehzahl ein , und gibt Vollgas . Die Vorrichtung schaltet dann bei der oberen Drehzahl ab , und bei der Unteren wieder ein , und die Kurve wird aufgezeichnet . Geht für vergleichende Messungen , aber auch für Betrugsversuche . Verkleinere zB die Schwungmasse des Motors (Abdrehen der Schwungscheibe) und der Prüfstand gaukelt eine Leistungssteigerung vor .

Gruß : Rostklopfer

Themenstarteram 17. September 2016 um 11:22

Es muss dafür doch irgendwelche Richtlinien geben.

Drastisches Beispiel (Alles ausgedachte Werte):

Ich kaufe mir einen Neuwagen, und gehe damit zu zwei verschiedenen Leistungsprüfständen moderner Bauart mit geregelter Wirbelstrombremse.

Bei Prüfungstand A stellt der Prüfer eine Beschleunigung von z.B. 4 km/h pro Sekunde ein. Die Messung ergibt eine Abweichung zur Herstellerangabe von z.B. 3% - also alles tutti.

Bei Prüfstand B stellt der Lehrling eine Beschleunigung von ... ja im Extremfall 15 km/h pro Sekunde ein. Damit ist das Motorsteuergerät überfordert. Da es nicht schnellgenug Nachregeln kann wird die Maximalleistung um z.B. 15 % unterschritten.

Jetzt kann ich ja schlecht mit dem Prüfprotokoll von Prüfstand B losrennen und die Rücknahme des Fahrzeugs einklagen.

Deshalb muss es doch irgendwelche Richtlinien/Bestimmungen geben, wie eine Messung durchzuführen ist um rechtlich Bestand zu haben.

In den Auszuügen aus der EWG die ich so ergoogeln konnte habe ich dazu nichts gefunden. Da stehen nur Hinweise und zulässige Grenzen für die Korrekturfaktoren.

Rollenprüfstände mit Leistungsmessung am fertigen Fahrzeug haben niemals rechtlichen Bestand. Sie sind irrelvant, nur grobe Schätzungen. Kein Hersteller dieser Welt akzeptiert eine solche Messung, egal wie gewissenhaft durchgeführt, als rechtlich relevant. Überhaupt gibt es auch gar keine Zusage eines Herstellers über die mindestens erreichte Motorleistung. Da gibt es A genügend Klauseln dagegen und B ist die Tolranz derart groß, daß sie garantiert das Minimum erreichen.

am 17. September 2016 um 15:39

Richtig ! Schon die Reifen können plus-minus 10 % ausmachen . Außerdem mißt der Prüfstand nicht die Beschleunigung , sondern die Leistung . Nach der alten Formel : Kraft ist Masse mal Beschleunigung , kannst Du ja nur auf die Kraft schließen , wenn Du die zu beschleunigenden Massen kennst (Schwungmassen ab Kupplung eischließlich Getriebezahnräder , Räder und Reifen ,Masse der Rolle und zuschaltbaren Schwungmassen . ) Also Beschleunigungsmesseung auf der Rolle= Quatsch .

Gruß : Rostklopfer

Auf dem Rollenprüfstand hat man entsprechend der Anweisungen des Prüfstandbauers zu handeln und wenn man diese Arbeitsanweisungen gewissenhaft beachtet sind die Ergebnisse relativ genau.

Aber wenn man es genau haben will kommt man an einem reinen Motorenprüfstand nicht vorbei.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. September 2016 um 00:04:50 Uhr:

Auf dem Rollenprüfstand hat man entsprechend der Anweisungen des Prüfstandbauers zu handeln und wenn man diese Arbeitsanweisungen gewissenhaft beachtet sind die Ergebnisse relativ genau.

Aber wenn man es genau haben will kommt man an einem reinen Motorenprüfstand nicht vorbei.

Dann lies Dir mal diesen Artikel durch.

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...gspruefstaende-10321066.html

Kenn Ich. Deswegen auch der Hinweis das man korrekt nach Anweisung des Herstellers arbeiten muss um ein brauchbares Ergebnis zu bekommen. Mit welchen Abweichungen zu rechnen ist steht dort auch.

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