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Maximale Anhängelast mit BE

Zitat:

* Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw,

* Anhänger über 750 kg zG7), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

So ist ja die Klasse BE definiert.

Ich habe meine alte FSK 3 umschreiben lassen und damit auch BE erhalten. Wo steht denn die maximal Anhängelast bzw das maximale Zuggewicht? Oder bedeutet das nur das ich mit einem Fahrzeug von maximal 3,5 to das dranhängen darf was in den Fahrzeugpapieren als Anhängelast steht?

Hintergrund meiner Frage ist folgender: Ich fahre einen mittlerweile auf 3,5 to zzG abgelasteten Unimog als Hobby und der hat 22.000 kg eingetragene Anhängelast. Mit dem alten 3er war es klar, da man ja nur eine Achse am Anhänger (bzw Tandem) fahren durfte und ja die Achslasten ja begrenzt sind. Bei BE gibt es aber keine Beschränkung auf die Achsenanzahl beim Anhänger.

Oder geht es nicht weil in der Beschreibung "PKW" steht und der Unimog ein LOF Zugmaschine / Ackerschlepper ist?

Beste Antwort im Thema

Da muss ich nicht laut schreien, das ist einfach so. Am 7,5tonner durften auch früher schon bis zu 12 Tonnen angehängt werden (Tandemachse) und mit Klasse 3 gefahren werden.

Erst nach der Umstellung hat sich das Gespanngewicht reduziert.

Beispiel

Zitat: Auf Antrag auch Klasse CE, jedoch beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen). Die Beschränkung wird durch Eintrag der Schlüsselzahl "79" in den Führerschein kenntlich gemacht.

Edit: Sattelzüge wurden damals auch anders beurteilt - dieses Beispiel bezieht sich auf LKW mit Anhänger

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Hallole zusammen

Wenn Du den alten Klasse 3 Führerschein

hast bzw hattest so darf die Gesammte

Masse des Gespannes 11,0 Tonnen nicht

überschreiten.

Vorausgesetzt deine Fahrerlaubniss wurde

durch den Umschreibevorgáng nicht eingerschränkt.

So die alte Regelung vor dem EU Führerschein

Demnach solltest Du die 7,49 To Begrenzung

als Einzelfahrzeug noch haben Plus Anhänger

von 3,5 Tonnen bei einer Achse wobei der

Achsabstand von unter einem Meter auch

Doppelachsen Zulässt weil diese als Einzelachse gilt.

Genauere Infos erhälst Du von Deinem Landratsamt

die die Umschreibung ( ggf Fehlerhaft) durchgeführt hat.

Sowohl die Daten als auch ggf den alten Führerschein

den Du ja ggf noch in entwerteter Form hast sollten

als Nachweis ausreichen. Da Behörden ungern Fehler

einräumen solltest Du ggf einen Anwalt einschalten

sollte sich die Führerscheinstelle querstellen.

Wenn man aber nett und offen auf diese Menschen

zugeht so ist das im Normalfall kein Problem oder

sollte keines darstellen.

In den Anfängen der Unmschreibeaktionen gab es

erhebliche Probleme weil Mittarbeiter der LRA zum

Teil nicht ausreichend geschult waren und so Fehler

passierten.

Ohne Gerichtsbeschluss kann Dir eine Behörde

aufgrund einer Umschreibung nicht so einfach

die Fahrerlaubniss einschränken, da muß noch

was anderes gewesen sein oder Du kannst das

wieder Korrigieren lassen.

Jol.

Da hat man dir bei der Umschreibung nur BE für eingetragen???

Ich hab aus dem 3er auch noch C1 (171), C1E ( 79 (C1E>120000kg, L<=3), L und T mit übernommen...

D.h., ich darf nach wie vor 7,5t mit 12t Anhänger (einachsig) fahren (zul. Gesamtmasse des Gespanns 18,5t)

Nach den anderen Gewichtsklassen müsste ich erst schauen, aber ich denke nicht, das du die kopletten 22t dranhängen darfst...

Zitat:

Original geschrieben von Fritz K

Da hat man dir bei der Umschreibung nur BE für eingetragen???

Ich hab aus dem 3er auch noch C1 (171), C1E ( 79 (C1E>120000kg, L<=3), L und T mit übernommen...

D.h., ich darf nach wie vor 7,5t mit 12t Anhänger (einachsig) fahren (zul. Gesamtmasse des Gespanns 18,5t)

Nach den anderen Gewichtsklassen müsste ich erst schauen, aber ich denke nicht, das du die kopletten 22t dranhängen darfst...

Schrei nicht so laut, da ist was schiefgegangen ,

somit hast du ja Klasse 2 alt bekommen.

Mit dem alter Dreier ist die Gespannmasse auf

11 oder 12 Tonnen begrenzt und nicht der

Anhänger allein gemeint.

Aus diesem Grund mussten damals

Sattelauflieger auf 3,5 Tonnen Zuladung begrenzt

werden damit diese mit zb Styroporteilen und so

alten klasse drei gefahren werden durften. Jol.

Jol.

Da muss ich nicht laut schreien, das ist einfach so. Am 7,5tonner durften auch früher schon bis zu 12 Tonnen angehängt werden (Tandemachse) und mit Klasse 3 gefahren werden.

Erst nach der Umstellung hat sich das Gespanngewicht reduziert.

Beispiel

Zitat: Auf Antrag auch Klasse CE, jedoch beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen). Die Beschränkung wird durch Eintrag der Schlüsselzahl "79" in den Führerschein kenntlich gemacht.

Edit: Sattelzüge wurden damals auch anders beurteilt - dieses Beispiel bezieht sich auf LKW mit Anhänger

Zitat:

Original geschrieben von Fritz K

Da muss ich nicht laut schreien, das ist einfach so. Am 7,5tonner durften auch früher schon bis zu 12 Tonnen angehängt werden (Tandemachse) und mit Klasse 3 gefahren werden.

Erst nach der Umstellung hat sich das Gespanngewicht reduziert.

 

Beispiel

 

Zitat: Auf Antrag auch Klasse CE, jedoch beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen). Die Beschränkung wird durch Eintrag der Schlüsselzahl "79" in den Führerschein kenntlich gemacht.

 

Edit: Sattelzüge wurden damals auch anders beurteilt - dieses Beispiel bezieht sich auf LKW mit Anhänger

So ist es. Da du eben auch C1 und C1E erhalten hast bleibt alles wie gehabt und 22 to sind nur mit CE möglich. Nur, wenn man Dir jetzt den Führerschein abnimmt und Du einen neuen FS machen mußt, siehst Du alt aus. Denn statt einen FS Klasse 3 zu machen, mußt Du alle FS von B, BE, etc. neu machen um wieder alles fahren zu dürfen. Am besten ist dann gleich den C und CE zu machen.

was ist denn am Anhängerthema immer so schwer zu verstehen?

* bei der Auflaufbremse gilt, dass das augenblickliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf.

* eine Ausnahme gilt für Pkw-Geländewagen, diese dürfen Anhänger mit einem maximalen Gesamtgewicht bis zum 1,5-fachen des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs haben.

* bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen - ausgenommen bei landwirtschaftlichen Anhängern, hier ist bis zum vierfachen des Eigengewichts der Zugmaschine zulässig.

Heist so viel wie, dass du bei einem 3,5 Tonnen Zugfahrzeug mit Druckluftbremsanlage 5,25 Tonnen ziehen darfst. Ohne DruLu eben nur 3,5 Tonnen

Wenn dein Mog als Ackerschlepper läuft und du landwirtschaftliche Hänger ziehst, darfst du auch mehr anhängen (14 Tonnen), bei "normalen" Anhängern ist aber eben bei 5,25 Tonnen schluß

Beim 3er war das Zuggesamtgewicht bei 18,5 Tonnen (nicht rechnerisch 18,75 To, da die "eine" Achse nur bis 11 To belastet werden darf), es sei denn es handelte sich um einen Sattelzug

Sattelzug über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht, war für die Klasse 3 nicht vorgesehen, da war bei 7,5 Tonnen als Sattel feierabend

Mit dem C1E darf man Sattelzüge bis 12 Tonnen führen - ohen Achsbeschränkung

Beim CE 79 darf auch mehr als 12 Tonnen gefahren werden, jedoch wird die zulässige Achszahl wieder auf 3 reduziert

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

.... Denn statt einen FS Klasse 3 zu machen, mußt Du alle FS von B, BE, etc. neu machen um wieder alles fahren zu dürfen. Am besten ist dann gleich den C und CE zu machen.

Schön und gut. Nur, dass man C nicht machen kann ohne vorher den B bestanden zu haben und CE erst nach bestandener Prüfung der Klasse C.

Zitat:

Original geschrieben von Fritz K

Da muss ich nicht laut schreien, das ist einfach so. Am 7,5tonner durften auch früher schon bis zu 12 Tonnen angehängt werden (Tandemachse) und mit Klasse 3 gefahren werden.

Erst nach der Umstellung hat sich das Gespanngewicht reduziert.

Beispiel

Zitat: Auf Antrag auch Klasse CE, jedoch beschränkt auf 3-achsige Fahrzeugkombinationen über 12 bis 18,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen). Die Beschränkung wird durch Eintrag der Schlüsselzahl "79" in den Führerschein kenntlich gemacht.

Edit: Sattelzüge wurden damals auch anders beurteilt - dieses Beispiel bezieht sich auf LKW mit Anhänger

Sorry aber Wir sprechen Hier nicht von der möglichen

Anhängelast die das Zugfahrzeug mit 7,5 Tonnen

max darf das ist unbestritten aber eben mit der CE

Fahrerlaubnis .

Beim alten Dreier und das ist ja wohl das Thema

gilt diese Gewichtsbegrenzung. 11 oder 12 to

Gesammt. die Einschränkung ist nur auf den

alten Dreier FS bezogen der nach Umschreibung

eine vergleichbare Klasse ermöglichen muß oder sollte.

Halloooo !!! Ist hier im Forum kein Fahrlehrer oder

Fachkundiger der dies leztlich klären kann .

Bin ich wirklich schon so verkalkt oder habe ich

nun doch recht?? Ich habe es halt mal so gelernt

wenn auch dreissig Jahre ( ok einige mehr ) her ist.

Fakt ist wohl das man dem TE die Fahrberechtigung

gekürzt hat was so eigendlich nicht korrekt ist. Jol.

nein, der 3er war nicht auf 11 oder 12 Tonnen beschränkt

Auch seinerzeit galt:

7,49 Tonnen Zugfahrzeug + maximal 1,5 faches Gewicht des Zugfahrzeuges bei durchgehender Bremsanlage als Anhängelast, begrenzt auf 11 Tonnen wegen der maximalen Achslast = 18,5 Tonnen Zuggesamtgewicht

nach Umschreibung auf C1E wird das Ganze auf 12 Tonnen beschränkt, wenn man nicht auf Antrag cie CE79 eintragen lässt.

 

Wenn der TE tatsächlich nur auf BE umgeschrieben wurde, dann sollte er dem Nachgehen und auf C1E bestehen, besser noch die CE79 zusätzlich

 

"Ein besonderes Problem ergibt sich in Deutschland aus der Tatsache, dass nach dem alten nationalen Fahrerlaubnisrecht mit der Führerscheinklasse 3 Fahrzeugkombinationen aus Kraftfahrzeugen und Anhängern geführt werden durften, die von der neuen kleinen LKW-Anhänger-Klasse C1E nicht erfasst sind.

Im Wesentlichen geht es dabei um Kombinationen, die die in der Klasse C1E enthaltene zulässige Gesamtmasse (zGM) von 12 Tonnen überschreiten.

Zwar erlaubt die EU-Fahrerlaubnisklasse C1E das Führen von Fahrzeugkombinationen auch mit mehr als drei Achsen.

Damit geht sie, was das betrifft, vom Erlaubnisumfang betrachtet, grundsätzlich einmal über die alte Klasse 3 hinaus.

Da die alte Klasse 3 gesetzlich so definiert war, dass sie alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erfasste, „die nicht in eine der anderen Klassen“ fielen, und Züge mit mehr als drei Achsen, unabhängig von der zGM, als unter die Klasse 2 fallend definiert waren, durfte man mit der Klasse 3 durchaus dreiachsige Züge (darunter fielen auch Kombinationen aus zweiachsigem Zugfahrzeug und sogenannten Tandemachsanhängern mit mehr als einer Achse, deren Nabenabstand ? 1,00 m war) geführt werden, die schwerer waren als die in der Klasse C1E festgelegten 12 Tonnen.

Indes ergab sich aus der Vorschrift über die zulässige Gesamtmasse von Kraftfahrzeuganhängern aus der alten StVZO, dass, wenn für das Zugfahrzeug nicht eine besondere Beschränkung in die Fahrzeugpapiere eingetragen war, grundsätzlich Anhänger bis zum 1,5-fachen Gesamtgewicht der zGM des Zugfahrzeuges gezogen werden durften, sofern das Zugfahrzeug als Lastkraftwagen zugelassen war.

Ein LKW mit 7,5 t zulässiger Gesamtmasse könnte damit eine Anhängemasse von bis zu 11,25 t erreichen (7,5 t × 1,5 bei durchgehender Bremsanlage = 11,25 t).

Da jedoch die Achslast einer Tandemachse mit einem Achsabstand ? 1,00 m auf 11 t begrenzt ist, ist auch diese Grenze für Inhaber der Führerscheinklasse 3 zu beachten.

Genau genommen durften (und dürfen weiterhin von Altinhabern, die ihren Führerschein noch nicht auf die neuen Fahrerlaubnisklassen haben umschreiben lassen und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) mit der alten Führerscheinklasse 3 dreiachsige Züge bis zu 18,50 Tonnen Gesamtmasse geführt werden (7,5 Tonnen zGM des Zugfahrzeuges + 11 t zulässige Anhängemasse).

Zur Besitzstandswahrung hat der deutsche Gesetzgeber daher geregelt, dass Altinhabern der Klasse 3 (der Großteil der deutschen Fahrerlaubnisinhaber) auf Antrag bei der Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen neben der Klasse C1E auch eine beschränkte Klasse CE zu erteilen ist. Diese beschränkte Klasse CE wird ohne die Zugfahrzeugklasse C erteilt und mit der Beschränkung „(79)“ und dem erläuternden Zusatz „(C1E > 12000 kg, L?3)“ im Feld 12 des EU-Kartenführerscheins eingetragen, um den oben dargestellten Zusammenhang „(Züge der Klasse C1E schwerer 12 t, Achsenzahl kleiner/gleich drei)“ darzustellen."

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Fakt ist wohl das man dem TE die Fahrberechtigung

gekürzt hat was so eigendlich nicht korrekt ist. Jol.

Sorry, da ist wohl was falsch rüber gekommen.

Ich hab vor Jahren meinen 3er Umschreiben lassen und auf der neuen Karte steht:

B

C1 - 171

BE

C1E

CE - 79(C1E>12.000kg,L<3)

M

L - 174

T/S

 

Also hab ich eigentlich alles umschreiben lassen.

 

Meine Überlegung war folgende:

Mit dem alten 3er (CE 79) darf ich insgesamt 18,5 To bewegen (7,5 to Zugfahrzeug und 11 to Tandemanhänger) aber ich darf nur insgesamt 3 Achsen haben. Also war das Ziehen eines 2 Achsdrehschemelanhänger (6 to, schwarze Nummer) nicht damit möglich.

Da es bei BE keine Achsbeschränkung mehr gibt, wäre es ja eine Möglichkeit gewesen mit dem Unimog (abgelastet auf zzG 3,5to) den 6-Tonner Drehschemelanhänger zuziehen. Druckluftbremse (Einleitungs- und Zweileitungsbremse) und eine eingetragene Anhängelast von 22.000 kg sind ja vorhanden.

Da ich unter der Beschreibung der Klasse BE keine maximale Anhängelast gefunden habe ist das mit dem 1,5-fachen Gewicht des Zugfahrzeuges so nicht wusste, hab ich Euch gefragt und "der-schrittmacher" hat es ja auch super erklärt das ich nur 5,25 Tonnen anhängen (schwarze Nummer) darf obwohl 22.000 kg eingetragen sind.

Hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, aber daran sieht man mal wieder die Abzocke die mit den neuen Führerscheinen betrieben wird. Für BE 300 € extra bezahlen und früher war alles beim "normalen Autoführerschein" dabei....

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

Halloooo !!! Ist hier im Forum kein Fahrlehrer oder

Fachkundiger der dies leztlich klären kann....

Also der Schrittmacher hat das schon vollkommen richtig erklärt und bedarf keiner Ergänzung.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

Halloooo !!! Ist hier im Forum kein Fahrlehrer oder

Fachkundiger der dies leztlich klären kann....

Also der Schrittmacher hat das schon vollkommen richtig erklärt und bedarf keiner Ergänzung.

Mfg

Danke Dir endlich eine aussagefähige und verständliche

Erklärung. Ich bin etwas beruhigt wenn auch nicht korrekt

so hab ich doch noch ein bisschen was gewust. ich ducks

mir aus fürs nächste mal. Nochmals Danke Jol.

Warum hast du den Unimog ablasten lassen wenn du C1E hast? Versicherung?

 

Könntest sonst viel mehr ziehn.

Richtig, ich hätte den Unimog nicht ablasten müssen damit ich ihn fahren kann und hätte somit auch mehr ziehen dürfen.

Der Unimog hat eine historische Zulassung (H-Kennzeichen) und Ziehen von Anhängern ist eine Ausnahme, in der Regel nutz ich ihn da nicht für. (Hobbyfahrzeug). Die Ablastung hatte den Grund das meine Kinder ihn auch mit B(E) fahren dürfen da es meiner Meinung nach keinen Sinn macht nur für den gelegentlichen Einsatz eines reinen Hobbyfahrzeug CE zumachen. Als Nebeneffekt muss er nun auch nur noch alle 2 Jahre zur HU.

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