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Mazda CX60: Reifen-/Felgenkombination ohne Eintragung zulässig?

Themenstarteram 4. Juni 2024 um 18:59

Hallo,

habe eine Frage bezüglich Reifen-/Felgenkombination.

Im COC und den Fahrzeugpapieren zu meinem Mazda CX60 steht nur eine Reifen-/Felgenkombination

235/50-R20 auf 20x7,5 ET45.

Wollte mir für den (zum Glück noch fernen) Winter gerne 19 Zoll Felgen zulegen mit Reifen 235/55-R19. Laut Felgen ABE ist die Kombi freigegeben. Das Problem ist aber dass die Reifengröße ja nicht in den Papieren steht.

Nun habe ich aber in der ABE auch den Punkt gelesen:

10. Bemerkungen:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

Bedeutet das nun dass ich die Reifen/Felgen-Kombi ohne Eintragung in den Papieren fahren darf oder braucht es trotzdem einen Gang zum TÜV?

Besten Dank schonmal für Eure Rückmeldungen

Kendu

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13 Antworten

Unter Ziffer 52 im coc steht die 235/55 19 auch nicht?

Eine Anbauabnahme (bei der Prüfstelle) und eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung (bei der Zulassungsstelle) sind zwei unterschiedliche Baustellen.

Themenstarteram 4. Juni 2024 um 19:28

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 4. Juni 2024 um 21:10:37 Uhr:

Eine Anbauabnahme (bei der Prüfstelle) und eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung (bei der Zulassungsstelle) sind zwei unterschiedliche Baustellen.

Und was bedeutet das nun - darf ich die 19 Zöller mit der ABE und der enthaltenen Bemerkung 10 ohne weiteres verwenden? Oder muss ich doch zur Prüfstellle und/oder Zulassungsstelle?

Themenstarteram 4. Juni 2024 um 19:28

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juni 2024 um 21:05:12 Uhr:

Unter Ziffer 52 im coc steht die 235/55 19 auch nicht?

Nein, die Kombination 235/50-20 ist die einzig aufgelistete.

Stell doch mal die gesamte ABE ein. Oder den link dazu.

Normalerweise muss die Reifengröße in den Papieren enthalten sein, wenn die ABE der Felge greifen soll.

Passen den 19 Zoll überhaupt über deine Bremse

Themenstarteram 4. Juni 2024 um 19:45

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. Juni 2024 um 21:34:18 Uhr:

Stell doch mal die gesamte ABE ein. Oder den link dazu.

Normalerweise muss die Reifengröße in den Papieren enthalten sein, wenn die ABE der Felge greifen soll.

Passen den 19 Zoll überhaupt über deine Bremse

Hier der Link zur ABE

Und hier zum Gutachten siehe Seite 9

Es gibt den CX60 in einer anderen Ausstattung auch mit 18 Zoll Felgen. daher sollten die 19 Zöller auch passen - deshalb gibt es doch die ABE, oder?

A01 würde heißen das du die Kombi abnehmen lassen müsstest. Diese steht nur bei einer anderen Reifengröße. Wenn du die Auflage NoE einhälst kannst du die Kombi so fahren.

@kendu

Dieser Passus ist entscheidend:

Du mußt einen Blick in die ABE werfen.

Img
Themenstarteram 4. Juni 2024 um 20:43

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 4. Juni 2024 um 22:25:27 Uhr:

@kendu

Dieser Passus ist entscheidend:

Du mußt einen Blick in die ABE werfen.

Genau das meinte ich im Eingangspost. Im Gutachten steht:

Diese Berichtigung ist dann nicht

erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der

Fahrzeugpapiere enthält

und in der ABE eben

10. Bemerkungen:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist

die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.

Befreit mich das jetzt von der Eintragung oder nicht? So ganz werde ich daraus nicht schlau.

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere setzt (für mein Verständnis) stets eine Anbauabnahme voraus.

Fragen wir mal den Kollegen @nogel, der kennt sich aus.

Danke für die Blumen.

 

Hier ist der seltene Fall, daß tatsächlich keine Änderungsabnahme (Par 19(3) StVZO) erforderlich ist, obwohl die betreffende Reifengröße nicht schon in der ZB1 oder COC genannt sind. Und eine Berichtigung der Papiere nach Par 13 FZV ist auch nicht notwendig.

 

Also montieren und freuen.

Lange Rede, kurzer Sinn…

Dieser Satz im ABE bedeutet… Steht die Reifengröße im Gutachten, darf diese gefahren werden. Vollkommen egal was in den COC-Papieren steht.

Und… Dieser Satz steht in jedem ABE. Zumindest habe ich noch nie was anderes gesehen und ich habe viele ABEs durchgelesen.

235/55R19 & 245/50R19 eintragungsfrei

255/50R19 nicht eintragungsfrei, heißt nach der Montage TÜV Besuch fällig.

Nicht für Elektrofahrzeuge zugelassen. Trifft bei Dir aber nicht zu.

Themenstarteram 5. Juni 2024 um 12:13

Besten Dank an alle für die Rückmeldungen. Hatte gehofft dass es so ist, jetzt habe ich auch die Bestätigung.

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