mb 100 niveauregulierung
Hallo ich habe eine Frage bzgl. Niveauregulierung bei der E-Klasse.
Ich habe die Versicherung MB 100 dort steht über all das " die elektrischen und hydraulischen Bauteilen
vor unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt."
Meine E-Klasse sagt ab heute bei MB stellt den Antrag und Versicherung sagt nein wäre nicht abgedeckt, da die Balge nicht mit drin wären und somit nicht abgedeckt wären.
Hatte schon mal einer einen solchen Fall wo die MB100 dies doch übernommen hat und kann mir dies schicken ?
Ähnliche Themen
7 Antworten
Schau mal in Deine Bedingungen, Paragraph 2, Abs. 2a: „…Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für: […] Fahrwerkstoßdämpfer (auch bei Luftfahrwerken
wie z. B. AIR BODY CONTROL bzw. hydraulischen Fahrwerken wie z. B. Activ Body Control),
…“
Aber eigentlich ist eine Luftfeder kein Stoßdämpfer und sollte abgedeckt sein - meine wurde damals am 212er übernommen -> lass Dir die Begründung für die Ablehnung schriftlich geben und lege Widerspruch ein.
Ich meine, das hatte ich mal bei meinem 212er gehabt. Wenn die Diagnose "Stoßdämpfer defekt" lautet, dann hat man Pech beim Luftfahrwerk. Aber wenn der Balk undicht ist, müsste das die Versicherung übernehmen.
Ja aber wenn man sich das Bild anschaut was ich angehangen habe wirbt MB damit das bei der MB 100 folgender Slogans bei mechanischen, elektrischen und hydraulischen Bauteilen
vor unvorhersehbaren Reparaturkosten geschützt.
Dann wiederum schreiben Sie das was du mir hier geschickt hast. Und das ist Täuschung am Kunden wie ich finde.
Weil das soll der unterschied zwischen MB100 und MB80 sein.
Was ich auch nicht verstehe was habe ich überhaupt in meinem MB :-)verbaut
Da nur die hintere Achse bei Beladung hoch geht das heisst es ist nicht das AIR BODY CONTROL oder das Activ Body Control.
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 30. Januar 2025 um 17:41:13 Uhr:
Schau mal in Deine Bedingungen, Paragraph 2, Abs. 2a: „…Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für: […] Fahrwerkstoßdämpfer (auch bei Luftfahrwerken
wie z. B. AIR BODY CONTROL bzw. hydraulischen Fahrwerken wie z. B. Activ Body Control),
…“
Aber eigentlich ist eine Luftfeder kein Stoßdämpfer und sollte abgedeckt sein - meine wurde damals am 212er übernommen -> lass Dir die Begründung für die Ablehnung schriftlich geben und lege Widerspruch ein.
Ich warte mal ab was MB dazu sagt
Zitat:
@iso3200 schrieb am 30. Januar 2025 um 18:48:52 Uhr:
Ich meine, das hatte ich mal bei meinem 212er gehabt. Wenn die Diagnose "Stoßdämpfer defekt" lautet, dann hat man Pech beim Luftfahrwerk. Aber wenn der Balk undicht ist, müsste das die Versicherung übernehmen.
Werbung ist irrelevant - schau in DEINE Garantiebedingungen (ändern sich immer mal wieder) und wenn da Luftfedern nicht ausgeschlossen sind würde ich Widerspruch einlegen. Zur Not auch einfach mal im CAC anrufen: Mercedes-Benz Customer Assistance Center Maastricht
+31 43 356 2222
Ich warte mal ab was die jetzt machen.
Gestern lange rum diskutiert, mur ich hatte hier mal gelesen das bei manchen das übernommen worden ist.
Wenn man dies dann schriftlich hat können die nicht mehr Nein sagen :-)
Weil sie können ja nicht bei dem einem bezahlen bei dem anderen nicht.
Dann mit der Werbung schau mal hier :
Ich denke das so ist und es verboten ist:
Unzulässig ist es, wenn Sie mit falschen oder irreführenden Angaben werben, die den Verbraucher dazu bringen könnten, eine falsche Entscheidung zu treffen oder ihn über einen bestimmten Umstand hinweg täuscht.
Zitat:
@Martin E240T schrieb am 31. Januar 2025 um 08:36:41 Uhr:
Werbung ist irrelevant - schau in DEINE Garantiebedingungen (ändern sich immer mal wieder) und wenn da Luftfedern nicht ausgeschlossen sind würde ich Widerspruch einlegen. Zur Not auch einfach mal im CAC anrufen: Mercedes-Benz Customer Assistance Center Maastricht
+31 43 356 2222
Manchmal ist das auch von NL zu NL anders. Vielleicht gibt es ja in deiner Nähe eine zweite NL. Es kommt auch viel auf die Formulierung des Antrags an ,den der Kundendienst stellt. Als Einzelperson wird man schon mal abgewimmelt, was man sich bei Großkunden nicht leisten kann.