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MB 207 ohne Fahrzeugbrief! Hilfe !

Themenstarteram 25. März 2012 um 16:59

Ich hab echt ein großes problemm ....

Ich hab mir lezten Herbst zusammen mit einem Freund ein MB 207 mit Reimo Wohnmobiel ausbau gekauft.

Das wir an dem Fahrzeug einiges schweißen müssen war uns klar.

Dafür haben wir unterstüzung von einem Bekanten von mir bekommen der hat ne eigene Werkstatt.

Leider steht unser Bus da jetzt immer noch weil wir immer wieder neue Löcher und Mängel gefunden haben.....Jetzt stehn wir kurz davor das wir soweit fertig wären für den TÜV...Aber jetzt zum eigentlichen Problemm. Die Fahrzeugpapiere sind irgendwie verloren gegangen,und der Wagen war nie auf uns Angemeldet. Ja ich weis es geht nicht peinlicher .....Was machen wir jetzt ?

Beste Antwort im Thema

Zum Thema Ersatzpapiere hier Stellungnahmen der Stadt Mainz und des Lkr.-Augburg. Ich denke dass dies dann bundesweit so gehandhabt wird, da die zu Grunde gelegten Gesetze und Verordnungen ja Bundesangelegenheit und nicht Länder- oder Kommunale Entscheidungen wiedergeben:

 

Stadt Mainz: Verlust Fahrzeugpapiere

 

Landkreis Augsburg: Ersatzbriefausstellung

 

Ziemlich sicher ist danach schon mal, dass es, durch die mehrwöchige sog. "Aufbietung" plus örtl. Bearbeitungszeit mit Osterurlaub im Womo schon mal Essig sein dürfte.

 

Gruß

NoGolf

 

 

 

 

Ergänzung:

 

...und hier noch die gesetzliche Grundlage:

 

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II

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Am besten mal bei der zuständigen Zulassungsstelle vorsprechen, Problem schildern und abklären, wie man zu Ersatzpapieren kommt.

 

Könnte mir vorstellen, dass eine Kaufbestätigung des Vorbesitzers bestimmt hilfreich ist.

 

Außerdem wird Euch das bestimmt einiges an zusätzlichen Gebühren kosten.

 

Gruß

NoGolf

Hallo,

bei einem Fzg. ohne Brief die FgstNummer ans Kraftfahrtbundesamt senden.

Dort ist im Regelfall registriert, wenn ein Fzg. als gestohlen oder endgültig abgemeldet registriert ist.

Mit einer entsprechenden "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des KBA kann die örtliche Zulassungsstelle einen Ersatzbrief erstellen.

Die techn. Daten in den "Leerbrief" gibts dann vom TÜV bei der Vollabnahme.

Grüßle

Jazzer2004

Zitat:

Original geschrieben von jazzer2004

Hallo,

bei einem Fzg. ohne Brief die FgstNummer ans Kraftfahrtbundesamt senden.

Dort ist im Regelfall registriert, wenn ein Fzg. als gestohlen oder endgültig abgemeldet registriert ist.

Mit einer entsprechenden "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des KBA kann die örtliche Zulassungsstelle einen Ersatzbrief erstellen.

Die techn. Daten in den "Leerbrief" gibts dann vom TÜV bei der Vollabnahme.

 

Grüßle

Jazzer2004

schon wieder was gelernt .... danke!

 

Die erwähnte Volluntersuchung nach §21 StVZO kostete 2010 übrigens ca. 120,-€.

 

Allerdings kam damals noch die AU-Gebühr hinzu, welche inzwischen vermutlich preislich noch der Volluntersuchung zugeschlagen werden dürfte.

 

 

Gruß

NoGolf

am 26. März 2012 um 6:39

Sollte der KFZ Brief verschwunden sein kann nur der letzte eingetragene Besitzer eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsstelle abgeben und einen neuen KFZ Brief beantragen beim KBA.

Kostet ca 85 Euro.

Dauert ca 2 bis 3 Wochen.

Ich kann Dir gerade gedanklich nicht folgen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Vorbesitzer das Fahrzeug samt Papieren an den TE übergeben, und letzter hat den Brief verbummelt.

am 26. März 2012 um 6:55

Zitat:

Original geschrieben von renn-harry

Sollte der KFZ Brief verschwunden sein kann nur der letzte eingetragene Besitzer eine Versicherung an Eides statt bei der Zulassungsstelle abgeben und einen neuen KFZ Brief beantragen beim KBA.

Kostet ca 85 Euro.

Dauert ca 2 bis 3 Wochen.

Moin,

das will ich nicht so ganz glauben. Wenn ich eine Erklärung/Versicherung an "Eides statt" abgebe, dann doch nicht in so einem windigen Thema. Ich habe das KFZ verkauft, und der Käufer hat die Papiere verbummelt, was ich ja gar nicht bestätigen kann, und dann soll ich als Verkäufer an "Eides statt". Ich kann mir auch gleich eine Anzeige wegen Betrug oder dergleichen schreiben.

Über leg mal, die haben den Brief für was anders verwendet, und das kommt raus, und der Verkäufer, der ja mit der Sache nichts zu tun hat, hat an "Eides statt" versichert..... der kriegt doch den Ar... aufgerissen. Nein, der neue Besitzer muß glaubhaft erklären dass... und sonst nichts, der Kaufvertrag ist dabei bestimmt hilfreich ebenso wie Zeugen.

UNO

Nee, nicht der Verkäufer sondern der jetzige Eigentümer macht die Versicherung an Eides statt. Ist eigentlich eine relativ problemlose Sache. Einfach mal zum örtlichen Landratsamt gehen und nachfragen, die erklären euch dann den genauen Ablauf.

Das Resutat könnt Ihr ja hier posten, ist vielleicht für manch anderen auch interessant.

MFG Sven

am 27. März 2012 um 6:40

Zitat:

Original geschrieben von Daimler201

Nee, nicht der Verkäufer sondern der jetzige Eigentümer macht die Versicherung an Eides statt. Ist eigentlich eine relativ problemlose Sache. Einfach mal zum örtlichen Landratsamt gehen und nachfragen, die erklären euch dann den genauen Ablauf.

Das Resutat könnt Ihr ja hier posten, ist vielleicht für manch anderen auch interessant.

MFG Sven

Der jetzige Besitzer ist aber auch wenn ein Kaufvertrag vor liegt der letzte eingetragen Halter.

So wurde es mir erklärt von der Behörde. Ca 8 Jahre her.

Ich habe das leider auch schon durch.

Ich habe das KFZ (Unfaller) samt papieren verkauft der "neue" Besitzer hat die Papiere verschlunzt.

Er wollte einen neuen Brief beantragen und konnte es nicht trotz Kaufvertrag.

Ich musst hier bei meiner hiesigen Zulassungsstelle den KFZ Brief neu beantragen und eine Versicherung an Eides statt abgeben.

ka vielleicht ist es mittlerweile anderes?!

Aber so war es bei mir.

Zum Thema Ersatzpapiere hier Stellungnahmen der Stadt Mainz und des Lkr.-Augburg. Ich denke dass dies dann bundesweit so gehandhabt wird, da die zu Grunde gelegten Gesetze und Verordnungen ja Bundesangelegenheit und nicht Länder- oder Kommunale Entscheidungen wiedergeben:

 

Stadt Mainz: Verlust Fahrzeugpapiere

 

Landkreis Augsburg: Ersatzbriefausstellung

 

Ziemlich sicher ist danach schon mal, dass es, durch die mehrwöchige sog. "Aufbietung" plus örtl. Bearbeitungszeit mit Osterurlaub im Womo schon mal Essig sein dürfte.

 

Gruß

NoGolf

 

 

 

 

Ergänzung:

 

...und hier noch die gesetzliche Grundlage:

 

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II

am 28. März 2012 um 6:03

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

Zum Thema Ersatzpapiere hier Stellungnahmen der Stadt Mainz und des Lkr.-Augburg. Ich denke dass dies dann bundesweit so gehandhabt wird, da die zu Grunde gelegten Gesetze und Verordnungen ja Bundesangelegenheit und nicht Länder- oder Kommunale Entscheidungen wiedergeben:

Stadt Mainz: Verlust Fahrzeugpapiere

Landkreis Augsburg: Ersatzbriefausstellung

Ziemlich sicher ist danach schon mal, dass es, durch die mehrwöchige sog. "Aufbietung" plus örtl. Bearbeitungszeit mit Osterurlaub im Womo schon mal Essig sein dürfte.

Gruß

NoGolf

 

Ergänzung:

...und hier noch die gesetzliche Grundlage:

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II

Das ist doch mal ne fundierte Aussage, kein wenn, vielleicht, aber, oder...usw. hier steht es schwarz auf weiß wie es zu passieren hat.

Und geht mit meiner obigen Stellungnahme konform.

UNO

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