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MB 818 / 970.21
MB 818, Baujahr 2002, mit einer Wohnkabine drauf soll nach Italien verkauft werden. COC gilt erst ab Zulassung 2005. Welche Unterlagen muss ich beibringen, um das Fahrzeug doch nach Italien verkaufen zu können. ..und wo bekomme ich die?
Danke für das Lesen....
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1 Antworten
Der ADAC schreibt:
Ist die Zulassung ohne CoC möglich?
War das Fahrzeug bereits in einem EU-Land angemeldet, kann es grundsätzlich auch ohne CoC-Papiere zugelassen werden, sofern eine EG-Typgenehmigung vorhanden ist. Für den Nachweis wird jedoch oft das CoC-Papier verlangt. Kann man nicht nachweisen, dass eine EG-Typgenehmigung besteht, muss der Hersteller oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger die Daten zusammenfassen.
Alternativ kann auch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt ("Einzelgenehmigung"). "Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist", heißt es dazu in §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).