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MB100 Auspuffanlage gemacht

Mercedes

Hallo, fällt die MB 100 Garantie von Mercedes weg wenn ich mir die Auspuffanlage machen lassen habe? Ich muss jetzt demnächst in die Werkstatt und wollte mich informieren, da ich festgestellt habe mit meinem Radlager stimmt was nicht. Und ob das die MB 100 Garantie ab sichert falls ja, dass durch die Auspuffanlage ist, doch nicht übernommen wird.

 

Lg

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22 Antworten

Zitat:

@m4d schrieb am 23. Dezember 2023 um 13:51:42 Uhr:

Hallo, fällt die MB 100 Garantie von Mercedes weg wenn ich mir die Auspuffanlage machen lassen habe?

Was steht dazu in den Vertragsbedingungen die Du ja haben muss ?

GreetS Rob

Zitat:

@m4d schrieb am 23. Dezember 2023 um 13:51:42 Uhr:

Hallo, fällt die MB 100 Garantie von Mercedes weg wenn ich mir die Auspuffanlage machen lassen habe? Ich muss jetzt demnächst in die Werkstatt und wollte mich informieren, da ich festgestellt habe mit meinem Radlager stimmt was nicht. Und ob das die MB 100 Garantie ab sichert falls ja, dass durch die Auspuffanlage ist, doch nicht übernommen wird.

Lg

Hallo @m4d

Schau mal in meine beigefügte Broschüre ("Entspannen kann so einfach sein").

Auf Seite 6 "Von A bis Z geschützt" wird an der HA "Radlager" genannt.

Also ist das abgesichert :p

Zitat:

@Guenter49 schrieb am 23. Dezember 2023 um 15:18:43 Uhr:

Zitat:

@m4d schrieb am 23. Dezember 2023 um 13:51:42 Uhr:

Hallo, fällt die MB 100 Garantie von Mercedes weg wenn ich mir die Auspuffanlage machen lassen habe? Ich muss jetzt demnächst in die Werkstatt und wollte mich informieren, da ich festgestellt habe mit meinem Radlager stimmt was nicht. Und ob das die MB 100 Garantie ab sichert falls ja, dass durch die Auspuffanlage ist, doch nicht übernommen wird.

Lg

Hallo @m4d

Schau mal in meine beigefügte Broschüre ("Entspannen kann so einfach sein").

Auf Seite 6 "Von A bis Z geschützt" wird an der HA "Radlager" genannt.

Also ist das abgesichert :p

@Guenter49

Tolle Antwort

Nur die Frage leider nicht verstanden.

Zitat:

@Cabdriver2023 schrieb am 23. Dezember 2023 um 15:20:42 Uhr:

Zitat:

@Guenter49 schrieb am 23. Dezember 2023 um 15:18:43 Uhr:

 

Hallo @m4d

Schau mal in meine beigefügte Broschüre ("Entspannen kann so einfach sein").

Auf Seite 6 "Von A bis Z geschützt" wird an der HA "Radlager" genannt.

Also ist das abgesichert :p

@Guenter49

Tolle Antwort

Nur die Frage leider nicht verstanden.

Hallo @Cabdriver2023

Ich denke schon, daß ich die Frage verstanden habe.

Meine Idee: Eine vorangegangene Reparatur an der AUSPUFFANLAGE dürfte doch keinerlei Einfluß auf das/die Radlager haben, also ist die versprochene MB100 Garantie auf das/die Radlager wirksam :rolleyes:

Hallo @Guenter49

Mit Auspuffanlage machen lassen wird mit Sicherheit keine normale Reparatur gemeint sein, sonder eine Veränderung der Anlage.

Zitat:

@Cabdriver2023 schrieb am 23. Dezember 2023 um 16:00:26 Uhr:

Hallo @Guenter49

Mit Auspuffanlage machen lassen wird mit Sicherheit keine normale Reparatur gemeint sein, sonder eine Veränderung der Anlage.

Genau habe die lauter machen lassen und mit klappensteuerung… deshalb frage ich mich ob die Garantie dadurch wegfällt..

Zitat:

@m4d schrieb am 23. Dezember 2023 um 17:09:28 Uhr:

Zitat:

@Cabdriver2023 schrieb am 23. Dezember 2023 um 16:00:26 Uhr:

Hallo @Guenter49

Mit Auspuffanlage machen lassen wird mit Sicherheit keine normale Reparatur gemeint sein, sonder eine Veränderung der Anlage.

Genau habe die lauter machen lassen und mit klappensteuerung… deshalb frage ich mich ob die Garantie dadurch wegfällt..

Jetzt nochmal ganz langsam zum mitschreiben:

Wie könnte MB argumentieren?

Etwa so: "Sie haben Ihren Auspuff modifiziert, deshalb sind jetzt die Radlager von der MB100-Garantie ausgeschlossen."

Glaubt Ihr das wirklich ? @Cabdriver2023 @m4d

Der beste Rat: Fahr hin zur Vertragswerkstatt, nenne die MB100-Garantie und führe denen das Radlagergeräusch vor.

Manchmal merken/ interessiert es die gar nicht wie und was am Fz gemacht wurde, wenn nicht gerade das sie Garantie betrifft.

Zitat:

@Guenter49 schrieb am 23. Dezember 2023 um 17:58:54 Uhr:

Zitat:

@m4d schrieb am 23. Dezember 2023 um 17:09:28 Uhr:

 

Genau habe die lauter machen lassen und mit klappensteuerung… deshalb frage ich mich ob die Garantie dadurch wegfällt..

Jetzt nochmal ganz langsam zum mitschreiben:

Wie könnte MB argumentieren?

Etwa so: "Sie haben Ihren Auspuff modifiziert, deshalb sind jetzt die Radlager von der MB100-Garantie ausgeschlossen."

Glaubt Ihr das wirklich ? @Cabdriver2023 @m4d

Der beste Rat: Fahr hin zur Vertragswerkstatt, nenne die MB100-Garantie und führe denen das Radlagergeräusch vor.

@Guenter49

Onkel nicht nur verstehen fällt dir sehr schwer, ich habe dir lediglich erklärt was du nicht kapierst und nie mit einem Wort was von Ausschluss durch den Auspuff gesprochen also halt den Ball flach.

Zitat:

@Cabdriver2023 schrieb am 23. Dezember 2023 um 16:00:26 Uhr:

Hallo @Guenter49

Mit Auspuffanlage machen lassen wird mit Sicherheit keine normale Reparatur gemeint sein, sonder eine Veränderung der Anlage.

Auch davon sind keine Auswirkungen auf die Radlager des Fahrzeugs zu erwarten.

am 24. Dezember 2023 um 12:46

Wie alle anderen auch, kann ich die Eingangsfrage leider nicht beantworten obwohl sie durchaus berechtigt ist.

Ich weiß aber, das man z.B. bei Porsche schon Probleme mit der Garantie (Approved) bekommt, wenn Felgen aus dem Zubehör montiert sind. Ob der eigentliche Schaden mit den Rädern in Zusammenhang steht, spielt da überhäupt keine Rolle.

Es handelt sich hier ja um Versicherungen, bei denen der Teufel oft im Detail bzw. im Kleingedrucken stecken kann.

Zitat:

 

Ich weiß aber, das man z.B. bei Porsche schon Probleme mit der Garantie (Approved) bekommt, wenn Felgen aus dem Zubehör montiert sind. Ob der eigentliche Schaden mit den Rädern in Zusammenhang steht, spielt da überhäupt keine Rolle.

Es handelt sich hier ja um Versicherungen, bei denen der Teufel oft im Detail bzw. im Kleingedrucken stecken kann.

Das ist bei der MB100 ebenso. Im §3 - Garantieuasschlüsse - steht unter Buchstabe e (Zitat):

Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B.Tuning, Gasumbau, V-Max Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd - oder Zubehörteilen, dienicht durch den Hersteller zugelassen sind.

Unter Hinweis auf diesen Passus könnte sich der Versicherungsgeber querstellen. Ob eine Auspuffveränderung (möglicherweise sogar illegal) im Zusammenhang mit einem Radlagerschaden steht, spielt dann zunächst keine Rolle.

Viel Spaß dann mit dem folgenden Streit!

Gruß

Zitat:

@36/7M schrieb am 24. Dezember 2023 um 17:54:30 Uhr:

Das ist bei der MB100 ebenso. Im §3 - Garantieuasschlüsse - steht unter Buchstabe e (Zitat):

Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B.Tuning, Gasumbau, V-Max Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd - oder Zubehörteilen, dienicht durch den Hersteller zugelassen sind.

Diese schwammige Formulierung läßt immer noch reichlich Interpretationsspielraum.

Na denn viel Spaß mit der Versicherung über die Auslegung dieser Formulierung!

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