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Mehr KFz Steuer bei neuen Rädern ?
Hier mal eine grundsätzliche, nicht 4er spezifische Frage:
Angenommen ein Neuwagen wurde mit Mimimalbereifung bestellt und hat somit einen geringen CO2 Ausstoss bescheinigt, was zu einer geringen KFZ Steuer führt.
Werden hier nun später größere Räder montiert (und korrekt eingetragen), wird dann auch CO2 Wert und Steuer angepasst ?
Hat jemand erfahrungen hierzu ?
Beste Antwort im Thema
Dem Finanzamt ist das egal. Die Einstufung der Steuer regelt ein Gesetz.
Wenn man die Frage des TE weiterspinnen würde, müsste man die Steuer für Winter- und Sommerreifen getrennt abrechnen. Und bei einer Dachbox nachzahlen? Ob das praktikabel wäre?
Die Einstufung wird für den Typ vorgenommen, nicht für das individuelle Fahrzeug.
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45 Antworten
Na klar wird die Steuer angepasst - das gilt natürlich auch für Stadtfahrer und Überland- bzw. Autobahnfahrer, da der Verbrauch in der Stadt aufgrund von Ampeln und Stop&Go deutlich höher ist zahlen Stadtfahrer knapp die doppelte Steuer...
Und jetzt eine Antwort ohne Sarkasmus: nein, die KfZ-Steuer wird nicht angepasst. Die wird nach dem CO2-Ausstoß bestimmt, die bei der Typengenehmigung gemessen wird.
Gruß, Bartik
hä? welche Fragen werden denn hier gestellt... ist heute der 1. April?
sorry, aber 2 min googlen sollten drin sein, bevor die allwissende forumsgemeinde befragt wird... auch samstags um viertel nach 7... schönes Wochenende noch...
Ich bestelle immer ohne Räder, darum zahle ich keine KFZ Steuer. Kennt ihr den Steuertrick nicht ?
Ich hab mir noch das Aerodynamikpaket von BMW dazu gekauft, dadurch habe ich nochmal 0,23€ Cent pro 100ccm gespart.
Wird sofort bei Eintragung der Teile bar an der Zulassungsstelle ausbezahlt...
Ich finde die Frage nicht so ganz unberechtigt, da es bei der Höhe der Kfz-Steuer-Berechnung nach CO2-Ausstoß schon ein Unterschied ist, ob ich ein Neufahrzeug mit schmalen oder breiten Reifen bestelle.
Beispiel: 420i mit Serienrad = 139 g/km = Effizienzklasse B , mit größerer Bereifung = 142 g/km = Effizienzklasse C.
Ob bei nachträglicher Umrüstung auf eine größere Bereifung ebenfalls umgestuft wird, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich vermute aber eher nicht, da zulässige Bereifung für ein Fahrzeug nachträglich nicht mehr eingetragen werden muss.
Zitat:
@BMW-Fan55 schrieb am 18. Juli 2015 um 15:01:42 Uhr:
Ich finde die Frage nicht so ganz unberechtigt, da es bei der Höhe der Kfz-Steuer-Berechnung nach CO2-Ausstoß schon ein Unterschied ist, ob ich ein Neufahrzeug mit schmalen oder breiten Reifen bestelle.
Beispiel: 420i mit Serienrad = 139 g/km = Effizienzklasse B , mit größerer Bereifung = 142 g/km = Effizienzklasse C.
Ob bei nachträglicher Umrüstung auf eine größere Bereifung ebenfalls umgestuft wird, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich vermute aber eher nicht, da zulässige Bereifung für ein Fahrzeug nachträglich nicht mehr eingetragen werden muss.
Gemäß dieser Liste hier gibt es zumindest bei BMW für die steuerliche Berechnung keine unterschiedlichen Bezugswerte abhängig von der Bereifung. Einzig normale und Efficient Dynamics-Versionen werden unterschieden:
http://www.dat.de/fileadmin/media/LeitfadenCO2/LeitfadenCO2.pdf
Allerdings gibt es Modelle anderer Hersteller, wo das der Fall ist.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 18. Juli 2015 um 16:28:36 Uhr:
Zitat:
@BMW-Fan55 schrieb am 18. Juli 2015 um 15:01:42 Uhr:
Ich finde die Frage nicht so ganz unberechtigt, da es bei der Höhe der Kfz-Steuer-Berechnung nach CO2-Ausstoß schon ein Unterschied ist, ob ich ein Neufahrzeug mit schmalen oder breiten Reifen bestelle.
Beispiel: 420i mit Serienrad = 139 g/km = Effizienzklasse B , mit größerer Bereifung = 142 g/km = Effizienzklasse C.
Ob bei nachträglicher Umrüstung auf eine größere Bereifung ebenfalls umgestuft wird, ist mir allerdings nicht bekannt. Ich vermute aber eher nicht, da zulässige Bereifung für ein Fahrzeug nachträglich nicht mehr eingetragen werden muss.
Gemäß dieser Liste hier gibt es zumindest bei BMW für die steuerliche Berechnung keine unterschiedlichen Bezugswerte abhängig von der Bereifung. Einzig normale und Efficient Dynamics-Versionen werden unterschieden:
http://www.dat.de/fileadmin/media/LeitfadenCO2/LeitfadenCO2.pdf
Allerdings gibt es Modelle anderer Hersteller, wo das der Fall ist.
Diese Liste zeigt aber nur die Unterschiede zwischen Schalt- und Automatikgetriebe. Das von mir gezeigte Beispiel für den 420i mit unterschiedlicher Bereifung stammt aus der offiziellen BMW 4er Preisliste und müsste somit auch für die Einstufung gültig sein.
Leute, was soll das denn?
Die Frage finde ich ehrlich gesagt sehr berechtigt und intelligent. Die meisten von uns wären mit Sicherheit nie auf die Frage gestoßen. Ich finde, dass die Loyalität des Themenverfassers nich gehänselt werden soll.
Wichtig ist nur, dass das Finanzamt hier nicht mitlesen darf.
Dem Finanzamt ist das egal. Die Einstufung der Steuer regelt ein Gesetz.
Wenn man die Frage des TE weiterspinnen würde, müsste man die Steuer für Winter- und Sommerreifen getrennt abrechnen. Und bei einer Dachbox nachzahlen? Ob das praktikabel wäre?
Die Einstufung wird für den Typ vorgenommen, nicht für das individuelle Fahrzeug.
Zitat:
@BMW-Fan55 schrieb am 18. Juli 2015 um 17:03:07 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 18. Juli 2015 um 16:28:36 Uhr:
Gemäß dieser Liste hier gibt es zumindest bei BMW für die steuerliche Berechnung keine unterschiedlichen Bezugswerte abhängig von der Bereifung. Einzig normale und Efficient Dynamics-Versionen werden unterschieden:
http://www.dat.de/fileadmin/media/LeitfadenCO2/LeitfadenCO2.pdf
Allerdings gibt es Modelle anderer Hersteller, wo das der Fall ist.
Diese Liste zeigt aber nur die Unterschiede zwischen Schalt- und Automatikgetriebe. Das von mir gezeigte Beispiel für den 420i mit unterschiedlicher Bereifung stammt aus der offiziellen BMW 4er Preisliste und müsste somit auch für die Einstufung gültig sein.
In der BMW-Preisliste stehen nur die Angaben zum CO2-Label. Das heißt nicht automatisch, dass diese Werte auch in der Zulassung so eingetragen sind. Die von mir verlinkte Liste ist meines Erachtens die offizielle - wie Du da sehen kannst wird bei Audi z.B. zwischen den Rädern unterschieden, bei BMW aber nicht. Kommt wohl einfach darauf an, wie und wann das Fahrzeug die Zulassung erhalten hat.
das wäre allerdings eine interessante Zukunftsperspektive... wenn die Höhe der Kfz-Steuer an den tatsächlichen Verbrauch gekoppelt wäre... der Durchschnittsverbrauch würde vom Fahrzeug jährlich an das Finanzamt gemeldet werden und danach würde die Steuer bemessen werden... dann würde jede Fahrt mit der Dachbox zu einer (marginal) höheren Steuer führen... und jede Vmax-Fahrt... ich will gar nicht drandenken...