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Mehrere Anliegen hinsicht Kilometer, Stilllegung und Umzug mit Versicherung
Hallo,
folgendes nehmen wir mal an;
A. ist Kunde bei Versicherung D. und kündigt 1x den Vertrag zum 1.1. und Versichert sich wieder bei Versicherung D. mit günstigeren Preis, bei selben Vertragsbedingungen, da sonst die Beiträge höher ausgefallen wären, trotz gleichbleibens der Klassen und hochstufung der SF.
A. hat dann für 1. Woche ein anderes Auto, das erste Auto ist vorübergehend Stillgelegt und soll verkauft werden, aber das "neue" Fahrzeug ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden und der Verkäufer nimmt das Fahrzeug nach 7 Tagen mit Kaufrückabwicklung zurück und das "alte" Fahrzeug wird nach 7 Tagen wieder Zugelassen, bei Versicherung D. wo A. dann auch einen neuen Vertrag aufgedrückt bekommt.
A. hatte immer mit D. Verträge mit der Laufzeit zum 31.12. nach wieder Zulassung wurde von D. ohne darauf hinzuweisen oder zu Fragen ob A. überhaupt möchte, ein 1 Jahres Vertrag abgeschlossen, Widerruf wurde aufgrund von zuviel Streß "verschlafen". In den AGB steht, das bei wieder Zulassung der alte Vertrag wieder zustande kommt.
A. denkt sich nichts bei und behält es einfach so bei, da A. 6 Wochen nach wieder Zulassung von der Hotline der Versicherung D. erfuhr, das A. hätte den alten Vertrag erhalten hätte müssen, aber man nun nichts mehr ändern könne und A. beim nächsten mal Schriftlich mitteilen sollte, das der Verträg bis zum 31.12. laufen solle, nachdem er den 1 Jahres Vertrag gekündigt habe.
Nun zieht A. um und bemerkt, das Versicherung D. die Adresse und das Erwerbsdatum nicht änderte. A. rief also die Hotline an, dort wurde nach mehrfachen hin und her dann die Adresse geändert. Das Erwerbsdatum wurde erst nach 3 Monaten geändert und brachte eine minderung der Beiträge um Monatlich 7 Euro.
Diese 3x 7 Euro wurden zwar laut Hotline intern (A. weiß leider nicht wie) Gutgeschrieben, trotzdem wurde der normale Beitrag abgebucht, ohne Gutschrift der Überzahlungen der 3 Monate.
Desweiteren gab A. eine Jährliche Laufleistung von 15.000 Kilometer an, fuhr aber pro Versicherungsjahr lediglich knapp 11.000 Kilometer.
Nun hat A. seit 30. März 2015 ein neues Fahrzeug und ist bei Versicherung V und bekam nach Monaten ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, der für die Versicherung D. insgesamt 217,91 Euro fordert.
Forderungsdarlegung:
Inkassokosten aus Inkassoauftrag - 83,54 Euro
Rechtsanwaltsgebühren 57,83 Euro
Bonianfrage vo MB - 1,67 Euro
Postrückläuferbearbeitung - 0,12 Euro
Ermittlungen - 10,71 Euro
A. macht es stutzig, dass die angebliche offene Forderung von Versicherung D. 64,04 Euro betragen soll, obwohl die Monatlichen Beiträge sich auf 38,17 Euro beliefen und durch Versicherung D. Monatlich abgebucht wurden.
A. prüfte auch seine Kontoauszüge der letzten 4 Jahre und fand keinen Monat, inwelchen die Beiträge nicht abgebucht wurden.
A. kann die Forderung also nicht nachvollziehen, da kein Schreiben zugestellt wurde. Weder von Versicherung D. noch von einem Inkasso. Lediglich jetzt erst durch diese Kanzlei, welche bei der großen Suchmaschine als Abzocker betitelt wird.
Fragen nun:
Kann A. die Beiträge zurück verlangen, da er für 15.000 Kilometer laufleistung zahlte, aber nur knapp 11.000 im Jahr fuhr? In den AGB steht nichts von nachzahlungen oder rückzahlungen.
Nach den AGB hat Versicherung D. aber mehrfach gegen den Vertrag verstoßen.
Wie sollte A. nun weiter vorgehen, ausser der Forderung erstmal zu widersprechen und diese als unberechtigt zurückweist?
Beste Antwort im Thema
Ich würde mich einfach neu bei Versicherung M oder Y versichern.
Diese prüfen die KM nicht jedes Jahr und es hat auch noch den Vorteil das B auch noch mit dem Auto fahren kann.
Selbst dann wenn R noch keine 23 Jahre alt ist, wird für E kein Beitragszuschlag erhoben.
Eine Alternative wäre auch noch Versicherung U.
Diese bieten unbegrenzte Fahrleistung auch für Fahrer I an.
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12 Antworten
Ich würde mich einfach neu bei Versicherung M oder Y versichern.
Diese prüfen die KM nicht jedes Jahr und es hat auch noch den Vorteil das B auch noch mit dem Auto fahren kann.
Selbst dann wenn R noch keine 23 Jahre alt ist, wird für E kein Beitragszuschlag erhoben.
Eine Alternative wäre auch noch Versicherung U.
Diese bieten unbegrenzte Fahrleistung auch für Fahrer I an.
Zitat:
@Chris-KS schrieb am 22. Oktober 2015 um 16:07:49 Uhr:
Wie sollte A. nun weiter vorgehen, ausser der Forderung erstmal zu widersprechen und diese als unberechtigt zurückweist?
nichts.
wenn man sich sicher ist, dass die forderung unberechtigt ist, kann man sich zurücklehnen.
Forderung widersprechen!
1.) Kontakt mit der Versicherung aufnehmen (Schriftlich, am Besten als Vorstandtsbeschwerde).
Mitteilen, dass man die neue Adresse mitgeteilt hat und dass Bankeinzug vorlag, welcher anscheinend auch genutzt wurde. Kopie vom Anwaltsschreiben.
Bitte um Erklärung wie der Rückstand zustande kommen soll.
Darauf hinweisen, dass man keine Aufforderung zur Zahlung erhalten hat mit Bitte um einen Nachweis, das die Aufforderung bei Dir zugegangen ist.
2.) Da sich die Jahreslaufleistung auf 1 Jahr bezieht, kann man wenn man paar Tage vor Ablauf dem Versicherer unter Angabe des aktuellen km-Standes mitteilt, dass man dieses Jahr nur ... km gefahren ist und man rückwirkend ab letzter Hauptfälligkeit den Vertrag auf ... Jahresfahrleistung umgestuft bekommen will.
3.) Der Vertrag hätte gar nicht abgerechnet werden dürfen, da Unterbrechungen unter 14 Tagen den Vertrag nicht berühren. Der Vertrag muss in solch einem Fall weitergeführt werden, als ob keine Unterbrechung gewesen wäre. Also ist es unzulässig den Vertrag neu auszufertigen. Ablauf anders als 01.01.? Wir darauf in der Police extra hingewiesen, dass nun ein anderer Ablauf sein soll, wenn nicht erlischt das Widerspruchsrecht nicht. Die 14 Tage gelten nur für extra Kenntlich gemachte Abweichungen.
A. ist mit seinen "neuen" gebrauchten schon bei einer anderen Versicherung seit der alte Stillgelegt wurde und der neue Zugelassen ist.
A. hatte direkt vor dem Umzug angerufen und mitgeteilt, dass das Fahrzeug ab dem Folgetag in der neuen Postleitzahl mit der neuen Anschrift stehen wird. Anschrift des Versicherungsnehmers wurde sofort geändert, bis die Police geändert wurde (Anschrift des Fahrzeuges und Erwerbsdatum welches falsch war), vergingen stolze 3 Monate.
A. liegt auch ein Schreiben vor, indem knapp 96 Euro als Gutschrift betitelt wird, aber es mit den Beiträgen merkwürdigerweise nie verrechnet wurde, da es laut Hotline Intern Gutgeschrieben wurde.
A. wird also erstmal wegen unbegründet Widersprechen und dann sehen was kommt, da direkt mit Mahnbescheid gedroht wird.
1.) Bankeinzug lag vor, haben ja den letzten Beitrag noch kassiert.
2.) Rückwirkend also nicht mehr möglich? A. wurde nie nach den gefahrenen Kilometern gefragt, auch nicht bei den zwei Stilllegungen des Fahrzeuges. Wunderte A. jedenfalls, da die vorheringe Versicherung jeden 1.1. den aktuellen Kilometer stand mitgeteilt haben wollte.
3.) Der normale Vertrag ging immer mit Laufzeit zum 1.1. wie jeder es kennt, der neue Vertrag nach erneuter Zulassung (genau 7 Tagen) wurde auf 1 Jahr Laufzeit festgesetzt vom 22.7.14 bis 22.7.15 und die hochstufung würde auch erst per 22.7. dann immer erfolgen, ob rückwirkend oder nicht, wurde nicht mitgeteilt.
In der Vertragsbestätigung steht: Laufzeit 1 Jahr, sonst immer Laufzeit 1.1. bis 1.1.
ich verstehe das jetzt nicht mehr.
stell doch noch mal bitte klar, was willst Du wissen?
Ob die Versicherung im Recht ist? oder
Wie Du agieren sollst, wenn Du meinst, dass Du im Recht bist?
gruß
Können wir zuviel gezahlte Laufleistung zurück fordern? Die Versicherung kann ja auch nachberechnen...
Nachweisen das der Fehler mit dem Erwerbsdatum und Verträgen bei der Versicherung liegt, können wir anhand der Versicherungsnummern.
Weiteres vorgehen zwecks des Anwalts Kanzlei (Widersprechen? Genauere Auflistung anfordern? Gar nichts machen?)?
Zitat:
@Chris-KS schrieb am 23. Oktober 2015 um 14:02:46 Uhr:
(I) Können wir zuviel gezahlte Laufleistung zurück fordern? Die Versicherung kann ja auch nachberechnen...
(II) Weiteres vorgehen zwecks des Anwalts Kanzlei (Widersprechen? Genauere Auflistung anfordern? Gar nichts machen?)?
(I) Regelmäßig steht in den Bedingungen, dass die Laufleistung ab Anfang des Kalenderjahres neu zu berechnen ist, wenn sich im Nachhinein herausstellt, das man weniger gefahren ist.
Beispiel:
Antragstellung per 01.01.2014 mit 20000km p.a.
Am 01.10.2015 stellst Du fest, dass Du über die gesamte Laufzeit durchschnittlich nur 10000km p.a. gefahren bist.
Du hast Anspruch auf Neuberechung der Versicherungsprämie ab 01.01.2015 (Beginn des Kalenderjahres)
(II) Auf jeden Fall widersprechen bzw. die Forderung als unbegründet zurückweisen. Genau die Versicherung soll begründet, warum sie meint noch Geld von Dir zu bekommen.
Gruß
Finde in den Bedingungen nichts über Kilometer, wirklich merkwürdig...
Bei der neuen Versicherung werde ich es aber für nächstes Jahr ändern, da es doch 2/5 weniger Kilometer sind, die gefahren werden, da meine große Tochter nun zur Schule laufen kann durch den Umzug letztes Jahr, sparen wir erheblich ein... Vorher fuhr ja nicht mal ein Bus im Dorf...
Werde dann Montag das Schreiben mit Widerspruch rausschicken, mal sehen was dann kommen wird...
dann stell doch mal die bedingungen online.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 24. Oktober 2015 um 12:43:40 Uhr:
dann stell doch mal die bedingungen online.
Oder zumindest von welcher Gesellschaft hier geredet wird! Dann können wir die Bedingungen mal ansehen.
DA-Direkt mit Bediengungen von 2013
sind zwar die 2014er Bedingungen, wird aber in den 13er genauso drinstehen.