Mehrere Auffälligkeiten beim Gebrauchten (Kupplung, Getriebe?) 1.4 TFSI 150ps
Hallo zusammen,
Ich bin seit Juli stolzer Besitzer eines A3 8V Sportback 1.4 TFSI (BJ 2017) mit 150PS und Handschaltung.
Ich habe das Fahrzeug (Leasing Rückläufer) bei einem großen Audi Vertrags-Gebrauchtwagenhändler im Ruhrpott gekauft.
Habe das Auto mit ca 51.000km übernommen, vor Übernahme hat er noch HU/AU und die 60.000km Inspektion mit Ölwechsel vom Händler erhalten, weil diese im FIS bei der Probefahrt schon angezeigt wurde.
Ich habe eine einjährige Anschlussgarantie durch den Händler, durch die viele, aber nicht alle Teile am Fahrzeug (sind namentlich im Vertrag genannt) abgedeckt werden.
Seitdem habe ich das Auto ca 4000km bewegt, davon meist Kurzstrecke (Arbeitsweg täglich ca 2x8km, aber u.a. auch eine lange Autobahnfahrt von insgesamt 1600km war dabei).
Nun zu den fraglichen Problemen, die mir Kopfschmerzen bereiten:
1) Die Kupplung rupft sporadisch beim Anfahren. Heißt ich kuppele beim anfahren normal mit ca 1500 Umdrehungen ein und spüre trotzdem ein leichtes Ruckeln/Rupfen der Kupplung. Ob das eher in warmem oder kaltem Zustand auftritt kann ich nicht sagen. Ansonsten habe ich bisher kein "Rutschen" der Kupplung in höheren Gängen beim beschleunigen feststellen können und es tritt wie gesagt längt nicht bei jedem Anfahren auf. Deutet das trotzdem schon auf eine verschlissene Kupplung hin?
Erstmalig ist es mir in einem langen Stau auf der Autobahn beim Stop and Go aufgefallen, wo ich schon an meiner Fähigkeit vernünftig anzufahren gezweifelt habe.
2) Ein surrendes / schnarrendes, zahnradartiges Geräusch beim kommen lassen der Kupplung beim Gangwechsel. Es ist leise im Innenraum beim Fahren hörbar wenn keine Nebengeräusche da sind (Musik usw.). Es tritt wenn es auftritt, dann in jedem Gangwechsel auf, beim hoch wie auch beim Runterschalten.
Habe das Auto dann einige Zeit abgestellt und bin später wieder völlig ohne Probleme und Geräusche weiter gefahren.
Zuletzt aufgetreten ist es beim warm gefahrenen Fahrzeug bei hoher Außentemperatur, aber auch schon nach wenigen Kilometern im Stadtverkehr.
Ich kann es nicht reproduzieren und bisher ist es mir ca 3x aufgefallen und macht mir Sorgen, weil es sich für meine Laienohren nach Getriebe anhört.
Darf das Getriebe (wenn es das sein sollte) auch mal Geräusche machen, oder ist hier Vorsicht geboten?
3) Klackgeräusch unter dem Fahrzeug beim Lastwechsel (durch Gasstoß oder Fuß schnell vom Gas nehmen meist gut reproduzierbar). Davon habe ich hier im Forum auch schon mehrfach gelesen, jedoch bisher keine Lösung herauslesen können. Sollte es harmlos sein kann ich damit leben, auch wenn es etwas unschön ist.
4) Bei rollendem Fahrzeug, z.B. zweiter Gang im Parkhaus tritt manchmal beim/unmittelbar nach dem Auskuppeln ein klapperndes Geräusch auf, als würde etwas an der Kupplung nachschwingen. Das ist bei offenem Fenster bzw. von außen sehr gut hörbar. Auch dieses Geräusch tritt nicht immer auf, meist trennt die Kupplung völlig ohne Geräusche von sich zu geben.
5) Die Schaltvorgänge kommen mir insgesamt etwas laut vor. Gangwechsel sind von außen sehr deutlich zu hören wenn das Auto an einem vorbeifährt. Die Gänge lassen sich aber normal schalten ohne Widerstand. Habe mich schon gefragt ob da vllt irgendeine Schalldämmung fehlt oder ein Stein oder ähnliches den Schall so überträgt, kann ich aber ohne Hebebühne natürlich nicht nachvollziehen.
Seit ich das Auto habe war bei mir noch keine Kontrolllampe an, von der Seite ist es unauffällig.
Ich werde das Auto in den nächsten 2 Wochen in die Vertragswerkstatt (leider jedoch eine andere als die des Händlers, da der über 400km entfernt ist) geben zum Reifenwechsel und dann um eine Probefahrt durch die Werkstatt bitten, damit sich das mal jemand anhört. Es bereitet mir doch alles zu viel Kopfschmerzen um es zu ignorieren oder zu warten bis es schlimmer wird.
Was kostet eine Probefahrt durch die Werkstatt ca?
Ich frage mich mittlerweile schon ob es vielleicht an mir liegt und ich einfach zu empfindlich bin und das Gras wachsen höre, oder ob da wirklich gleich mehrere Probleme auftreten, trotz geringer Laufleistung.
Besonders fragwürdig finde ich, dass diese Geräusche nur sporadisch vorhanden sind und nicht immer.
Einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Punkten konnte ich nicht feststellen.
Wie seht ihr das, was "darf" hiervon sein?
PS: Sorry für die Textwand, aber ich wollte die Dinge einigermaßen vernünftig beschreiben
LG otep
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Otep22 schrieb am 9. Oktober 2020 um 19:45:51 Uhr:
Der A3 ist mein erstes Auto der "gehobenen Mittelklasse" und war für mich keine kleine Anschaffung.
Da liegst Du wohl falsch bzw. hast das falsche Auto gekauft. Der A3 ist ein 08/15 poppliger Kompakter ... Mittelklasse fängt ab A4 erst an und die gehobene bzw. obere Mittelklasse ist der A6 und da ist der A3 meilenweit von entfernt!
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22 Antworten
1)
Ja, Verschleiß.
2)
Ggf. Verschleiß der Synchronisierung
=> teuer
Ich tippe darauf, das der gequält wurde.
3)
Tolleranzen im Getriebe, begünstigt durch "Quälerei". Minimal ist ok. Extrem sollte es nicht sein.
4) & 5)
Verschleiß an Kupplung und Getriebe
Ich würde zusehen, dass das auf Garantie gemacht wird. Eigentlich muss hier rechtlich der Händler nachbessern. Wenns Audi auf Garantie macht, ist auch gut.
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort!
Also in Summe alles potentiell sehr kostspielige Sachen, meine düstere Befürchtung...
Der Vorbesitzer hatte zwar ein Jahr Anschlussgarantie bei Audi, die allerdings im März abgelaufen ist. Somit kann ich wohl bei Audi im Falle des Falles höchstens auf Kulanz hoffen, oder?
Was natürlich bleibt, ist die Anschlussgarantie durch den Händler. Diese deckt bei meiner Laufleistung immerhin noch 90% der Teile und Arbeitskosten ab. Nicht abgedeckt ist natürlich die Kupplung, da Verschleißteil. Auch das ZMS ist nicht genannt, wohl aber das Getriebe Gehäuse und "alle mit dem Öl [des Getriebes] in Verbindung stehenden Innenteile".
Das würde ja im schlimmsten Falle den größten Teil der Kosten ausmachen.
Wie läuft sowas ab, angenommen bei der Probefahrt kann ein Teil der Auffälligkeiten nachvollzogen werde (oder eben nicht).
Von außen ist da ja nichts so wirklich ersichtlich, also bleibt es nur Kupplung und Getriebe auszubauen und zu sichten, oder?
Über weitere Antworten / Einschätzungen würde ich mich natürlich freuen.
LG
Wenn der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, greift die gesetzliche Gewährleistung.
Frag mal den Verkäufer, und wenn der das nicht in Ordnung bringt, würde ich mir Rechtsberatung holen.
Ich kann nur dem @Manager2008 beipflichten. Wende dich so schnell wie möglich an den Verkäufer und fordere ihn nachweislich auf, die Mängel im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht (nicht Garantie!) unverzüglich zu beheben. Schieb das nicht auf die lange Bank, denn dann kommt der Verkäufer auf die Idee, dass die Mängel bei der Fahrzeugübergabe nicht vorhanden waren und erst bei dir entstanden sind.
Leider wohne ich nicht beim Händler um die Ecke, sondern gut 400km entfernt, sonst würde ich direkt ohne Umwege da hinfahren.
Somit werde ich wohl erstmal zu der Audi-Vertragswerkstatt in meiner Stadt fahren und das Auto von denen beurteilen lassen.
Laut der Anschlussgarantie ist dies auch zulässig (da Wohnort >75km vom Garantiegeber entfernt liegt).
Die Sache ist halt, dass ich das Fahrzeug nach erfolgter Inspektion vom Händler erhalten habe und man sich wahrscheinlich bei einem Gewährleistungsfall darauf berufen wird: "bei der Inspektion war alles ok! Das Fahrzeug wurde nachweislich (siehe Service Daten) intakt an den Kunden übergeben". Dann das Gegenteil zu beweisen wird wahrscheinlich nicht einfach.
Das wäre jetzt meine Vermutung...
Ich kann auch nicht klar abgrenzen, wann erstmals Auffälligkeiten da waren oder ob diese z.T. schon bei Übernahme vorlagen. Wie das halt so ist, man lernt das neue Auto und seine Geräusche ja auch erst kennen. Zumal ich vorher einen lauten alten Diesel gefahren bin, dagegen ist der A3 in jeder Hinsicht eine Aufwertung.
Das ganze stinkt mir auf jeden Fall jetzt schon gewaltig. Der A3 ist mein erstes Auto der "gehobenen Mittelklasse" und war für mich keine kleine Anschaffung. Nach 4000 selbst gefahrenen km schon in die Werkstatt zu müssen ist echt bitter.
Und Du hast nur 6 Monate Zeit nach Kauf. Danach gilt die Beweislastumkehr, wobei es dann schwierig zu beweisen wäre, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt bestand.
Aber wenn da Garantie drauf ist, würde ich zusehen, dass das gemacht wird. Dabei ist es wurscht, was bei der Inspektion war. Absolut irrelevant.
Ich kann mir gut vorstellen das der Vorbesitzer Evtl ein paar doofe Angewohnheiten hatte, mit recht viel Gas angefahren ist und Evtl den Fuß hat auf dem Kupplungspedal stehen lassen während der Fahrt.
Klingt nach Kupplungsbelag, Ausrücklager und Zweimassenschwungsrad.
Man muss nicht alles bei Audi machen lassen, Sid Anschluss oder Gebrauchtwagengarantie wird wohl eh nichts in Richtung Kupplung übernehmen.
Wenn mit dem Auto sonst alles gut ist und du den noch was fahren willst lass irgendwann mal alles frisch machen dann ist Ruhe
Zitat:
@Otep22 schrieb am 9. Oktober 2020 um 19:45:51 Uhr:
Der A3 ist mein erstes Auto der "gehobenen Mittelklasse" und war für mich keine kleine Anschaffung.
Da liegst Du wohl falsch bzw. hast das falsche Auto gekauft. Der A3 ist ein 08/15 poppliger Kompakter ... Mittelklasse fängt ab A4 erst an und die gehobene bzw. obere Mittelklasse ist der A6 und da ist der A3 meilenweit von entfernt!
Zitat:
@Otep22 schrieb am 9. Oktober 2020 um 19:45:51 Uhr:
Leider wohne ich nicht beim Händler um die Ecke, sondern gut 400km entfernt, sonst würde ich direkt ohne Umwege da hinfahren. ...
Das wäre ja auch nicht sinnvoll. Sinnvoll wäre, die Mängel schriftlich mit Zugangsnachweis (Einschreiben mit Rückschein, Einwurfeinschreiben oder Zustellung durch Gerichtsvollzieher) zu reklamieren und eine Frist von drei bis vier Wochen zur Behebung der Mängel zu setzen. Die Kosten für Hin- und Rücktransport des Fahrzeugs im Rahmen einer Nachbesserung hat der Verkäufer zu tragen.
Zitat:
... Somit werde ich wohl erstmal zu der Audi-Vertragswerkstatt in meiner Stadt fahren und das Auto von denen beurteilen lassen. ...
Wozu? Du kennst den Spruch von der einen Krähe und der anderen Krähe? Wenn Du eine unabhängige, sachkundige Beurteilung haben willst, dann wäre der Weg zu einem Kfz.-Sachverständigen sinnvoller. Das kostet natürlich Geld und wäre deshalb erst als zweiter Schritt angezeigt, falls der Verkäufer die Reklamation des Mangels ignorieren oder die Nachbesserung verweigern sollte.
Zitat:
... Laut der Anschlussgarantie ist dies auch zulässig (da Wohnort >75km vom Garantiegeber entfernt liegt). ...
Bei Mängeln, die sich in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs gezeigt haben, ist der gesetzliche Gewährleistungsanspruch viel wertvoller als diese Garantie.
Zitat:
... Die Sache ist halt, dass ich das Fahrzeug nach erfolgter Inspektion vom Händler erhalten habe und man sich wahrscheinlich bei einem Gewährleistungsfall darauf berufen wird: "bei der Inspektion war alles ok! Das Fahrzeug wurde nachweislich (siehe Service Daten) intakt an den Kunden übergeben". Dann das Gegenteil zu beweisen wird wahrscheinlich nicht einfach. ...
Das ist eine Fehleinschätzung. Bei einem Mangel, der sich in den ersten sechs Monaten nach Übergabe zeigt, muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Das kann er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Dass der Mangel bei der Inspektion vor Übergabe nicht aufgefallen sein soll, interessiert nicht. Das ist kein Beweis, nicht einmal ein Indiz.
Zitat:
... Ich kann auch nicht klar abgrenzen, wann erstmals Auffälligkeiten da waren oder ob diese z.T. schon bei Übernahme vorlagen. ...
Das ist auch nicht wichtig. Entscheidend ist, dass der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe aufgetreten ist und innerhalb dieser sechs Monate dem Verkäufer nachweisbar angezeigt wird.
Die Garantie zieht sowieso nicht, da Verschleißteil.
Es gibt nur die gesetzliche Gewährleistung, das ist alles was du hast.
Und die hast du nur beim Verkäufer, bei sonst niemandem.
Der Punkt ist, wenn der Defekt beim Verkauf schon war, dann hat er sich die Reparatur gespart.
Denn ein defektes Auto darf man auch als Gebrauchtwagen nur dann verkaufen, wenn man das dem Verkäufer auch mitteilt.
Aber wie gesagt, wenn er die Behebung des Mangels verweigert, hilft nur noch der Rechtsweg.
Ein Rechtsgelehrter kann dir das auch viel genauer sagen als wir hier im Forum.
Zitat:
@Manager2008 schrieb am 10. Oktober 2020 um 00:23:45 Uhr:
Die Garantie zieht sowieso nicht, da Verschleißteil.
Es gibt nur die gesetzliche Gewährleistung, das ist alles was du hast.
Und die hast du nur beim Verkäufer, bei sonst niemandem.
Der Punkt ist, wenn der Defekt beim Verkauf schon war, dann hat er sich die Reparatur gespart.
Denn ein defektes Auto darf man auch als Gebrauchtwagen nur dann verkaufen, wenn man das dem Verkäufer auch mitteilt.
Aber wie gesagt, wenn er die Behebung des Mangels verweigert, hilft nur noch der Rechtsweg.
Ein Rechtsgelehrter kann dir das auch viel genauer sagen als wir hier im Forum.
Naja, wenn das Getriebe auch hinüber ist bzgl. Synchronisierung, könnte zumindest dieser Teil über Garantie laufen.
Ansonsten pflichte ich Dir bei. Der Händler haftet hier ohne wenn und aber.
@TE:
Ich würde erst mal telefonisch die Stimmung antesten, und wenn da Untertöne heraushörbar sind, gleich über Anwalt gehen. Alles Andere fruchtet dann meist auch nicht mehr. Ich hoffe eine Verkehrsrechtschutz ist vorhanden?
Das Problem bei den geschilderten Mängeln ist, dass die Beseitigung teuer wird. Und zwar so teuer, dass das typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird. Die bekommt man aber in der Regel nicht ans Telefon und diejenigen, die man am Telefon hat, wissen, dass sie sich bedeckt zu halten haben, wenn einer etwas von Kupplungs- oder Getriebeproblemen erzählt. Also besser schriftlich, wobei das ja im ersten Anlauf durchaus freundlich sein kann und wenn noch genug Zeit ist, kann man im ersten Schreiben auch noch auf eine Fristsetzung verzichten. Probleme sachlich schildern und freundlich um Abhilfe bitten. Die Reaktion darauf weist dann den weiteren Weg.
Hm ich weiß nicht irgendwie wird hier schon wieder ein Riesen Fass aufgemacht für eine Kupplung bzw eh schon etwas kritische Stelle jedes Fahrzeugs mit ZMS.
Man kann natürlich jetzt zum Bundesgerichtshof damit gehen, aber es ist und bleibt ein Verschleißteil und ist sehr stark davon abhängig wie das Fahrzeug vom Vorbesitzer bewegt wurde. Ein Stadt- und Kurzstreckenauto mit 51000 km auf der Uhr hat natürlich mehr Belastung auf Kupplungsbetätigung, Ausrückung, Kupplungsbelag und ZMS als ein Langstreckenfahrzeug.
Ich bin mir deiner Beschreibung nach sicher das es sich um die einigermaßen üblichen Verdächtigen handelt bei vielen VW das Ausrücklager, das ZMS und das rupfen kommt vom Belag.
Da ist kein Getriebeschaden und wenn die Gänge sich ohne Krachen schalten dann ist da auch kein Synchronring hinüber.
Ich würde damit erst mal fahren, wenn es dich sehr nervt dann muss das einmal frisch gemacht werden danach rennt er wie ein neuer ...
Eine gute freie Werkstatt macht dir da einmal einen Kupplungssatz von LUK rein und das ZMS. Das Material hält sich in Grenzen mit den Kosten aber es ist viel Arbeit
Ich hatte das gleiche Auto wie du mit der 1.4 tfsi 150 ps Maschine. Ich habe es neue gekauft und mit 75 000 km verkauft mit denselben Problemen wie deine .
Ich hatte noch ein Geräusch beim lenken nach links. Ich war 4-5 mal bei Audi wegen der Probleme und die haben gesagt das ist alles stand der Technik,man kann nichts kaputtes finden ,ich sollte so weiter fahren und wider kommen wenn es lauter oder schlimmer wird. Letztendlich hatte ich keine Lust mehr und ich habe das Auto verkauft. So vielen Baustellen bei einem Auto was 35 000€ gekostet hat...war für mich zu viel .